Schritt für Schritt zum Ökokonto

Schritt für Schritt zum
privaten
Ökokonto
Der Antrag:
Bitte reichen Sie zur Errichtung eines Ökokontos einen Antrag mit folgenden Angaben bei
der unteren Naturschutzbehörde ein:
1) Name und Anschrift des Antragstellers / Maßnahmenträgers
a) Name, Anschrift und Zustimmung des Eigentümers/ der Eigentümerin, falls dieser
nicht gleichzeitig auch Antragsteller ist
2) Angaben über die Verfügbarkeit der Fläche
a) Grundbuchauszug, bestehende Pachtverträge
3) sonstige öffentliche oder privatrechtliche Auflagen oder Verpflichtungen sowie eventuelle
Förderungen
4) Lage und Größe der Fläche
a) Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück
b) Kartographische Darstellung auf Grundlage der Topographischen Karte 1:25.000 und
der Deutschen Grundkarte 1:5.000
c) Flurkartenauszug
5) Angaben zum Ausgangsbiotop (derzeitiger Zustand)
a) Einstufung gemäß Anlage „Liste der Biotop- und Nutzungstypen“
6) Angaben zum Zielbiotop gemäß Standardliste der Biotoptypen in Schleswig-Holstein
erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung
a) besondere Maßnahmen des Artenschutzes
7) Angaben über die Lage der Fläche
a) Innerhalb der Eignungsbereiche zum Aufbau des Schutzgebiets- und
Biotopverbundsystems
8) Einwilligung des Maßnahmenträgers und ggf. des Eigentümers / der Eigentümerin der
Fläche zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten
Die Einstufung:
Die Naturschutzbehörde wird nach Eingang Ihres Antrages prüfen, ob die Maßnahmen
dauerhaft günstige Wirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild haben.
Außerdem wird die Höhe der Ökokonto-Punkte (1 Punkt = 1m²) festgesetzt. Der Wert des
Ökokontos kann hierbei z.B. durch zusätzliche Maßnahmen des Artenschutzes, die Lage im
Biotopverbundsystem oder Verzinsung deutlich gesteigert werden. Das Ergebnis wird Ihnen
schriftlich mitgeteilt.
Die Flächensicherung:
Die Flächen des Ökokontos sind grundbuchlich zu sichern. Dies kann entweder gleich mit
der Aufnahme einer Fläche in das Ökokonto für die gesamte Flächen vorgenommen werden.
Alternativ ist es auch möglich, nur den für eine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme
beanspruchten Flächenanteil grundbuchlich sichern zu lassen. Neben einer grundbuchlichen
Sicherung ist auch die Überführung an eine öffentliche Stelle oder einer Stiftung, deren
Stiftungszweck dem Schutz und der Entwicklung der Natur auf diesem Grundstück dient,
möglich.
Die Buchführung:
Nach diesen drei Schritten ist Ihr Ökokonto eingerichtet. Zukünftig können nun Ausgleichsoder Ersatzmaßnahmen von dem Ökokonto „abgebucht“ werden. Hierzu bitten wir Sie, Konto
über die Abbuchungen aus Ihrem Ökokonto zu führen und uns mitzuteilen, wenn
Abbuchungen von dem Konto erfolgen. Wir werden ebenfalls einen solchen Kontoauszug
über Ihr Ökokonto führen. So können keine Flächen bzw. Ökopunkte verloren gehen. Die
Ökopunkte sind im Übrigen auch handelbar, d.h. Sie können Ihre Ökopunkte auch an eine
juristische oder natürliche Person übertragen.
Kreis Nordfriesland Fachbereich Kreisentwicklung, Bau und Umwelt untere Naturschutzbehörde