Schritt für Schritt zum privaten Ökokonto Der Antrag: Bitte reichen Sie zur Errichtung eines Ökokontos einen Antrag mit folgenden Angaben bei der unteren Naturschutzbehörde ein: 1) Name und Anschrift des Antragstellers / Maßnahmenträgers a) Name, Anschrift und Zustimmung des Eigentümers/ der Eigentümerin, falls dieser nicht gleichzeitig auch Antragsteller ist 2) Angaben über die Verfügbarkeit der Fläche a) Grundbuchauszug, bestehende Pachtverträge 3) sonstige öffentliche oder privatrechtliche Auflagen oder Verpflichtungen sowie eventuelle Förderungen 4) Lage und Größe der Fläche a) Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück b) Kartographische Darstellung auf Grundlage der Topographischen Karte 1:25.000 und der Deutschen Grundkarte 1:5.000 c) Flurkartenauszug 5) Angaben zum Ausgangsbiotop (derzeitiger Zustand) a) Einstufung gemäß Anlage „Liste der Biotop- und Nutzungstypen“ 6) Angaben zum Zielbiotop gemäß Standardliste der Biotoptypen in Schleswig-Holstein erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung a) besondere Maßnahmen des Artenschutzes 7) Angaben über die Lage der Fläche a) Innerhalb der Eignungsbereiche zum Aufbau des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems 8) Einwilligung des Maßnahmenträgers und ggf. des Eigentümers / der Eigentümerin der Fläche zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Die Einstufung: Die Naturschutzbehörde wird nach Eingang Ihres Antrages prüfen, ob die Maßnahmen dauerhaft günstige Wirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild haben. Außerdem wird die Höhe der Ökokonto-Punkte (1 Punkt = 1m²) festgesetzt. Der Wert des Ökokontos kann hierbei z.B. durch zusätzliche Maßnahmen des Artenschutzes, die Lage im Biotopverbundsystem oder Verzinsung deutlich gesteigert werden. Das Ergebnis wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Die Flächensicherung: Die Flächen des Ökokontos sind grundbuchlich zu sichern. Dies kann entweder gleich mit der Aufnahme einer Fläche in das Ökokonto für die gesamte Flächen vorgenommen werden. Alternativ ist es auch möglich, nur den für eine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme beanspruchten Flächenanteil grundbuchlich sichern zu lassen. Neben einer grundbuchlichen Sicherung ist auch die Überführung an eine öffentliche Stelle oder einer Stiftung, deren Stiftungszweck dem Schutz und der Entwicklung der Natur auf diesem Grundstück dient, möglich. Die Buchführung: Nach diesen drei Schritten ist Ihr Ökokonto eingerichtet. Zukünftig können nun Ausgleichsoder Ersatzmaßnahmen von dem Ökokonto „abgebucht“ werden. Hierzu bitten wir Sie, Konto über die Abbuchungen aus Ihrem Ökokonto zu führen und uns mitzuteilen, wenn Abbuchungen von dem Konto erfolgen. Wir werden ebenfalls einen solchen Kontoauszug über Ihr Ökokonto führen. So können keine Flächen bzw. Ökopunkte verloren gehen. Die Ökopunkte sind im Übrigen auch handelbar, d.h. Sie können Ihre Ökopunkte auch an eine juristische oder natürliche Person übertragen. Kreis Nordfriesland Fachbereich Kreisentwicklung, Bau und Umwelt untere Naturschutzbehörde
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