Gemeinde Steißlingen Sitzung des Gemeinderates am 27.07.2016 öffentlich Tagesordnungspunkt 6 Baugesuche - Bauvoranfrage Az.: 632.6 Sachbericht: 1. Antragsunterlagen für den Abbruch und Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, Seestraße 16, Flst 203 in Steißlingen. Geplant ist der Abbruch des 1960 erbauten, eingeschossigen, 4,40 m hohen Gebäudes. Der zweigeschossige Neubau ist zur Seestraße hin mit 7,79 m Firsthöhe am Ortsrand wesentlich höher. Zum Steißlinger See hin wirkt das Gebäude mit 10,59 m Höhe allerdings 3- geschossig. Das Vorhaben liegt im Randbereich der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB = Innenbereich) zum Außenbereich (§35 BauGB) hin. Der Abstand zu den Flächenhaften Naturdenkmalen Steißlinger See bzw. Seehof beträgt ca. 64 m. Die umgebende Bebauung bzw. der Bestand ist 1-geschossig und fügt sich in den Ortsrand ein. Die sichtbare 3-Geschossigkeit zum Steißlinger See hin fügt sich nicht in den Ortsrand ein. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, das Einvernehmen zu versagen. Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen zum Bauantrag wird aus den genannten Gründen nicht erteilt. 2. Zum vierten Mal geänderte Planunterlagen für den Neubau von zwei Reihenhauskomplexen mit je 3 Wohneinheiten mit 2 Garagen und 7 oberirdischen Stellplätzen, Singener Straße 28, Flst. 10 in Steißlingen. Bereits vor 2 Jahren wurde auf diesem Grundstück ein Baugesuch eingereicht. Ursprünglich war ein größeres Gebäude mit einer Tiefgarage geplant. Diese Planung musste aufgrund der sehr schmalen Erschließungsstraße (knapp 3 m) und fehlender Wende- und Parkmöglichkeit wieder verworfen werden. Auch die Bedenken der Anwohner waren groß. Bei einer Neubebauung des Grundstücks wird die Straße als Sackgasse ausgeschildert werden müssen. Zusätzlich wird der Eigentümer eine Baulast übernehmen zur Verbreiterung der Straße. Nach Aussage des Investors besteht die Chance, dass ein Nachbaranwesen erworben werden kann und dann eine nochmalige, abschließende Überplanung erfolgt. Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB = Innenbereich). Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen zum Baugesuch wird erteilt. _________________________________________________________________ 2 3. Antragsunterlagen über eine Nutzungsänderung eines Lagers in Garage auf Flst. 6503, Eglisbrunnen 4 in Steißlingen. Mit der Nutzungsänderung des Lagers in eine Garage ist als einzige Baumaßnahme der Einbau eines Sektionaltores in das bestehende Gebäude verbunden. Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§35 BauGB). Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen zum Baugesuch wird erteilt. _________________________________________________________________ 4. Antragsunterlagen über die Teilaufstockung des Wohnhauses sowie Neubau einer Garage auf Flst. 5, Singener Straße 35 in Steißlingen. Die neue FH liegt nach der Aufstockung ca. 8,18 m über der EFH. Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB = Innenbereich). Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen zum Baugesuch wird erteilt. _________________________________________________________________
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