Ausscheiden von Kreisrat Werner Raab (CDU) aus dem Kreistag

Büro des Landrats
Az.: 10.11001; 10.2-012.133; 009.312; 012.15-3033012
Sitzungsvorlage
29/2016
Kreistag des Landkreises Karlsruhe
- Ausscheiden von Kreisrat Werner Raab (CDU) aus dem Kreistag
- Verpflichtung der Nachrückerin
- Ausscheiden von Kreisrat Hans D. Reinwald (CDU) aus dem
Kreistag
- Neubesetzung der Ausschüsse
- Stiftung Frauenalb; Wahl einer Vertreterin/eines Vertreters in den
Verwaltungsrat
- Rat der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsche Sektion
(RGRE); Wahl einer/eines Delegierten
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Gremium
Sitzung am
Öffentlichkeitsstatus
2
Kreistag
21.07.2016
öffentlich
1. Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses
2. Zusammensetzung des Ausschusses für Umwelt und Technik/
3 Anlagen
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb
3. Zusammensetzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses
Beschlussvorschlag
Der Kreistag beschließt
1. festzustellen, dass bei Kreisrat Werner Raab (CDU) ein wichtiger Grund gegeben ist
und er deshalb aus dem Kreistag ausscheidet.
2. festzustellen, dass bei Frau Martina Stoppanski-Auracher aus Rheinstetten kein
Hinderungsgrund vorliegt.
3. festzustellen, dass bei Kreisrat Hans D. Reinwald (CDU) ein wichtiger Grund gegeben ist und er deshalb mit Wirkung zum 01.08.2016 aus dem Kreistag ausscheidet.
4. den Verwaltungsausschuss, den Ausschuss für Umwelt und Technik/Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb sowie den Jugendhilfe- und Sozialausschuss im Wege der Einigung entsprechend der Anlagen 1 bis 3 zur Sitzungsvorlage neu zu bilden.
5. als Mitglieder des Landkreises Karlsruhe
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-
Landrat Dr. Christoph Schnaudigel,
Kreisrat Thomas Fedrow (CDU) und
Kreisrat Jens Puchelt (SPD)
in den Verwaltungsrat der Stiftung Frauenalb zu wählen.
6. Als Delegierte für den Landkreis Karlsruhe in der Delegiertenversammlung des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)
-
Landrat Dr. Christoph Schnaudigel,
Kreisrat Eberhard Roth (Freie Wähler) und
Kreisrat Joachim Pöschel (SPD)
zu wählen. Die Amtszeit der Delegierten endet mit dem Ende der ersten Sitzung eines
neu gewählten Kreistags.
I. Sachverhalt
1. Allgemeines
In der konstituierenden Sitzung des Kreistags am 24.07.2014 wurden die Ausschüsse
und sonstigen Gremien besetzt. In der Kreistagssitzung am 12.05.2016 wurden letztmalig Änderungen beschlossen.
Die Kreisräte Raimund Schuster (Freie Wähler) und Daniel Born (SPD) sind im Jahresverlauf aus dem Kreistag ausgeschieden.
Kreisrat Schuster war Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Technik/Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb und stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfe- und Sozialausschuss. Diese beiden Funktionen sind derzeit vakant. Nachbesetzt wurden bereits der stellvertretende Mitgliedssitz im Aufsichtsrat der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH und in der Arbeitsgruppe Baumaßnahmen.
Kreisrat Born war Mitglied im Jugendhilfe- und Sozialausschuss und Delegierter im Rat
der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsche Sektion (RGRE). Darüber hinaus
stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsausschuss und im Ausschuss für Umwelt und
Technik/Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb.
Zwischenzeitlich haben auch die Kreisräte Werner Raab (CDU) und Hans D. Reinwald
(CDU) um Ihr Ausscheiden aus dem Kreistag gebeten.
Durch die Veränderungen werden Nachbesetzungen in verschiedenen Gremien notwendig. Die Fraktionen haben Ihre Besetzungswünsche eingereicht, diese sind nachfolgend dargestellt.
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2. Ausscheiden von Kreisrat Werner Raab (CDU) aus dem Kreistag
Kreisrat Werner Raab (CDU) ist seit 1999 Mitglied des Kreistags. In der aktuellen Verwaltungsperiode ist er Vertreter des Landkreises Karlsruhe im Verwaltungsrat der Stiftung Frauenalb. Kreisrat Werner Raab (CDU) hat mit Schreiben aus dem Mai 2016 um
sein Ausscheiden aus dem Kreistag gebeten, er führt u. a. „persönliche Gründe“ hierfür
an.
Ein Kreistagsmitglied kann aus wichtigem Grund das Ausscheiden aus dem Kreistag
verlangen. § 12 Landkreisordnung (LKrO) enthält eine Aufzählung absoluter Ablehnungsgründe sowie Gründe, bei denen dem Kreistag ein Beurteilungsspielraum zusteht. Die Aufzählung ist nicht abschließend, der Kreistag kann weitere wichtige Gründe
für das Ausscheiden eines Kreistagsmitgliedes anerkennen.
Als wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Kreistag gilt nach § 12 Abs. 1 Ziff. 4
LKrO beispielsweise, wenn der ehrenamtlich Tätige „zehn Jahre lang dem Kreistag angehört“, was im Falle von Kreisrat Raab gegeben ist.
Nach dem amtlichen Wahlergebnis der Kreistagswahl vom 25. Mai 2014 ist Frau Martina Stoppanski-Auracher aus Rheinstetten Nachrückerin. Sie hat bereits die Annahme
der Wahl schriftlich erklärt. Dem Landratsamt sind keine Hinderungsgründe nach § 24
LKrO bekannt. Zur Klarstellung der Verhältnisse trifft der Kreistag die Feststellung, ob
ein Hinderungsgrund gegeben ist.
3. Ausscheiden von Kreisrat Hans D. Reinwald (CDU) aus dem Kreistag
Seit 2004 gehört Kreisrat Hans D. Reinwald (CDU) dem Kreistag an. In der aktuellen
Verwaltungsperiode ist er Mitglied des Verwaltungsausschusses, Mitglied der Verbandsversammlung des Regionalverbandes „Mittlerer Oberrhein“ sowie stellvertretendes Mitglied des Jugendhilfe- und Sozialausschusses, des Ausschusses für Umwelt
und Technik/Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb sowie des Ältestenrates.
Mit Schreiben vom 02.06.2016 teilt Kreisrat Reinwald mit: „[…] am 13.03.2016 wurde
ich in das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Leimen (Rhein-Neckar-Kreis) gewählt. Mein neues Amt werde ich am 11.06.2016 antreten. Obwohl ich meinen Wohnsitz bis auf weiteres im Landkreis Karlsruhe behalten werde, möchte ich mit Wirkung
zum 01.08.2016, um Entbindung aus dem Amt des Kreisrates des Landkreises Karlsruhe bitten. […]“
Aus dem gleichen Grund wie Kreisrat Raab kann auch Kreisrat Reinwald auf Grundlage
des § 12 Abs. 1 Ziff. 4 LKrO aus dem Kreistag ausscheiden. § 12 Abs. 1 Ziff. 5 LKrO
führt als weiteren wichtigen Grund für ein Ausscheiden an, wenn der ehrenamtlich Tätige „häufig oder langandauernd vom dem Landkreis beruflich abwesend ist“. Bedingt
durch die neue berufliche Tätigkeit ist dies bei Kreisrat Reinwald anzunehmen.
Nach dem amtlichen Wahlergebnis der Kreistagswahl vom 25. Mai 2014 ist Herr HansGerd Coenen aus Philippsburg Nachrücker. Er hat bereits die Annahme der Wahl
schriftlich erklärt.
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Die Nachbesetzung der Ausschüsse und die Verpflichtung des Nachrückers werden
erst in der Kreistagssitzung am 24.11.2016 vorgenommen.
4. Neubesetzung Verwaltungsausschuss (VA)
Für den ausgeschiedenen Kreisrat Daniel Born (SPD) übernimmt künftig Kreisrätin
Margarethe Frenzel (SPD) die Stellvertretung im Verwaltungsausschuss. Sie gibt damit
den Mitgliedssitz auf. Nachfolger von Kreisrätin Frenzel als ordentliches Mitglied wird
Kreisrat Joachim Pöschel (SPD).
5. Neubesetzung Ausschuss für Umwelt und Technik/Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb (AUT/BA)
Nachrücker als Mitglied für den ausgeschiedenen Kreisrat Raimund Schuster (Freie
Wähler) wird Kreisrat Heinz-Jürgen Deckers (Freie Wähler), der bisher Stellvertreter
war. Seinen Stellvertreterposten nimmt künftig Kreisrat Wolfgang Bratzel (Freie Wähler)
wahr.
Als stellvertretendes Mitglied wurde Kreisrat Joachim Pöschel (SPD) vorgeschlagen
(Nachfolge Kreisrat Daniel Born).
6. Neubesetzung Jugendhilfe- und Sozialausschuss (JHA/SA)
Kreisrat Wolfgang Bratzel (Freie Wähler) wurde als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen und folgt damit auf den ausgeschiedenen Kreisrat Raimund Schuster (Freie
Wähler).
Nachfolgerin für Daniel Born (SPD) als Mitglied soll Kreisrätin Margarethe Frenzel
(SPD) werden.
Kreisrat Joachim Pöschel (SPD) wurde als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen
und rückt für Kreisrätin Margarethe Frenzel nach, die Mitglied in dem Gremium wird.
7. Stiftung Frauenalb; Vertreter des Landkreises Karlsruhe im Verwaltungsrat
In der konstituierenden Sitzung des Kreistags wurden die Herren Landrat Dr. Christoph
Schnaudigel, Kreisrat Werner Raab (CDU) und Kreisrat Jens Puchelt (SPD) als Mitglieder des Landkreises Karlsruhe in den Verwaltungsrat der Stiftung Frauenalb gewählt.
Als Nachrücker für den ausscheidenden Kreisrat Werner Raab wurde von der CDUFraktion Kreisrat Thomas Fedrow (CDU) vorgeschlagen.
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8. Rat der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsche Sektion (RGRE); Wahl
der Delegierten des Landkreises Karlsruhe
Als Delegierte für den Landkreis Karlsruhe in der Delegiertenversammlung des Rates
der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) wurden in der Sitzung des Kreistags
am 16.07.2015 folgende drei Personen gewählt:
-
Landrat Dr. Christoph Schnaudigel
Kreisrat Eberhard Roth (Freie Wähler)
Kreisrat Daniel Born (SPD).
Für den ausscheidenden Kreisrat Daniel Born (SPD) wurde Kreisrat Joachim Pöschel
(SPD) vorgeschlagen.
Wahlverfahren
Zu 4. (VA), 5. (AUT/BA) bis 6. (JHA/SA):
Nach § 35 Abs. 2 Satz 1 LKrO ist die Einigung über die Zusammensetzung eines beschließenden Ausschusses anzustreben. Nur wenn eine solche Einigung nicht zustande kommt, werden die Ausschussmitglieder vom Kreistag aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge
gewählt. Wird nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber statt.
In der Vergangenheit erfolgte die Besetzung der Ausschüsse immer im Wege der Einigung unter Berücksichtigung der von den Fraktionen erreichten Kreistagsmandate.
Zu 7. (Stiftung Frauenalb) und 8. (RGRE):
Nach § 32 Abs. 7 LKrO werden Wahlen geheim mit Stimmzetteln vorgenommen. Es
kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Kreistags widerspricht. Im Falle der
geheimen Wahl müsste die Wahl der einzelnen Mitglieder in einem jeweils separaten
Wahlgang erfolgen.
Die zur Bestellung vorgeschlagenen Kreisräte sind bei der Wahl nicht befangen (§ 14
Abs. 3 Satz 2 LKrO).
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.06.2016 die Angelegenheit
vorberaten und dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.
II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen
keine
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III. Zuständigkeit
Zu Beschlussziffern 1 und 3:
Nach § 12 Abs. 2 LKrO stellt der Kreistag fest, ob ein wichtiger Grund für das Ausscheiden vorliegt.
Zu Beschlussziffer 2.:
Nach § 24 Abs. 2 LKrO stellt der Kreistag fest, ob ein Hinderungsgrund gegeben ist.
Zu Beschlussziffer 4.:
Nach § 35 Abs. 1 Satz 2 LKrO ist für die Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter/innen der beschließenden Ausschüsse der Kreistag zuständig.
Zu Beschlussziffer 5.:
Nach § 4 der Satzung der Stiftung Frauenalb ist für die Benennung der Mitglieder des
Landkreises Karlsruhe im Verwaltungsrat der Stiftung Frauenalb der Kreistag zuständig.
Zu Beschlussziffer 6.:
Nach § 1 Ziff. 2 c) der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe ist für die Entsendung
von Vertreter/innen des Landkreises in Organe von juristischen Personen, denen der
Landkreis als Mitglied angehört, der Kreistag zuständig.
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