Büro des Landrats Az.: 10.11001; 10.2-012.133; 009.312; 012.15-3033012 Sitzungsvorlage 29/2016 Kreistag des Landkreises Karlsruhe - Ausscheiden von Kreisrat Werner Raab (CDU) aus dem Kreistag - Verpflichtung der Nachrückerin - Ausscheiden von Kreisrat Hans D. Reinwald (CDU) aus dem Kreistag - Neubesetzung der Ausschüsse - Stiftung Frauenalb; Wahl einer Vertreterin/eines Vertreters in den Verwaltungsrat - Rat der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsche Sektion (RGRE); Wahl einer/eines Delegierten TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 2 Kreistag 21.07.2016 öffentlich 1. Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses 2. Zusammensetzung des Ausschusses für Umwelt und Technik/ 3 Anlagen Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 3. Zusammensetzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses Beschlussvorschlag Der Kreistag beschließt 1. festzustellen, dass bei Kreisrat Werner Raab (CDU) ein wichtiger Grund gegeben ist und er deshalb aus dem Kreistag ausscheidet. 2. festzustellen, dass bei Frau Martina Stoppanski-Auracher aus Rheinstetten kein Hinderungsgrund vorliegt. 3. festzustellen, dass bei Kreisrat Hans D. Reinwald (CDU) ein wichtiger Grund gegeben ist und er deshalb mit Wirkung zum 01.08.2016 aus dem Kreistag ausscheidet. 4. den Verwaltungsausschuss, den Ausschuss für Umwelt und Technik/Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb sowie den Jugendhilfe- und Sozialausschuss im Wege der Einigung entsprechend der Anlagen 1 bis 3 zur Sitzungsvorlage neu zu bilden. 5. als Mitglieder des Landkreises Karlsruhe Az.: 10.11001; 10.2-012.133; 009.312; 012.15-3033012 - Landrat Dr. Christoph Schnaudigel, Kreisrat Thomas Fedrow (CDU) und Kreisrat Jens Puchelt (SPD) in den Verwaltungsrat der Stiftung Frauenalb zu wählen. 6. Als Delegierte für den Landkreis Karlsruhe in der Delegiertenversammlung des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) - Landrat Dr. Christoph Schnaudigel, Kreisrat Eberhard Roth (Freie Wähler) und Kreisrat Joachim Pöschel (SPD) zu wählen. Die Amtszeit der Delegierten endet mit dem Ende der ersten Sitzung eines neu gewählten Kreistags. I. Sachverhalt 1. Allgemeines In der konstituierenden Sitzung des Kreistags am 24.07.2014 wurden die Ausschüsse und sonstigen Gremien besetzt. In der Kreistagssitzung am 12.05.2016 wurden letztmalig Änderungen beschlossen. Die Kreisräte Raimund Schuster (Freie Wähler) und Daniel Born (SPD) sind im Jahresverlauf aus dem Kreistag ausgeschieden. Kreisrat Schuster war Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Technik/Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb und stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfe- und Sozialausschuss. Diese beiden Funktionen sind derzeit vakant. Nachbesetzt wurden bereits der stellvertretende Mitgliedssitz im Aufsichtsrat der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH und in der Arbeitsgruppe Baumaßnahmen. Kreisrat Born war Mitglied im Jugendhilfe- und Sozialausschuss und Delegierter im Rat der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsche Sektion (RGRE). Darüber hinaus stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsausschuss und im Ausschuss für Umwelt und Technik/Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb. Zwischenzeitlich haben auch die Kreisräte Werner Raab (CDU) und Hans D. Reinwald (CDU) um Ihr Ausscheiden aus dem Kreistag gebeten. Durch die Veränderungen werden Nachbesetzungen in verschiedenen Gremien notwendig. Die Fraktionen haben Ihre Besetzungswünsche eingereicht, diese sind nachfolgend dargestellt. Seite 2 Az.: 10.11001; 10.2-012.133; 009.312; 012.15-3033012 2. Ausscheiden von Kreisrat Werner Raab (CDU) aus dem Kreistag Kreisrat Werner Raab (CDU) ist seit 1999 Mitglied des Kreistags. In der aktuellen Verwaltungsperiode ist er Vertreter des Landkreises Karlsruhe im Verwaltungsrat der Stiftung Frauenalb. Kreisrat Werner Raab (CDU) hat mit Schreiben aus dem Mai 2016 um sein Ausscheiden aus dem Kreistag gebeten, er führt u. a. „persönliche Gründe“ hierfür an. Ein Kreistagsmitglied kann aus wichtigem Grund das Ausscheiden aus dem Kreistag verlangen. § 12 Landkreisordnung (LKrO) enthält eine Aufzählung absoluter Ablehnungsgründe sowie Gründe, bei denen dem Kreistag ein Beurteilungsspielraum zusteht. Die Aufzählung ist nicht abschließend, der Kreistag kann weitere wichtige Gründe für das Ausscheiden eines Kreistagsmitgliedes anerkennen. Als wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Kreistag gilt nach § 12 Abs. 1 Ziff. 4 LKrO beispielsweise, wenn der ehrenamtlich Tätige „zehn Jahre lang dem Kreistag angehört“, was im Falle von Kreisrat Raab gegeben ist. Nach dem amtlichen Wahlergebnis der Kreistagswahl vom 25. Mai 2014 ist Frau Martina Stoppanski-Auracher aus Rheinstetten Nachrückerin. Sie hat bereits die Annahme der Wahl schriftlich erklärt. Dem Landratsamt sind keine Hinderungsgründe nach § 24 LKrO bekannt. Zur Klarstellung der Verhältnisse trifft der Kreistag die Feststellung, ob ein Hinderungsgrund gegeben ist. 3. Ausscheiden von Kreisrat Hans D. Reinwald (CDU) aus dem Kreistag Seit 2004 gehört Kreisrat Hans D. Reinwald (CDU) dem Kreistag an. In der aktuellen Verwaltungsperiode ist er Mitglied des Verwaltungsausschusses, Mitglied der Verbandsversammlung des Regionalverbandes „Mittlerer Oberrhein“ sowie stellvertretendes Mitglied des Jugendhilfe- und Sozialausschusses, des Ausschusses für Umwelt und Technik/Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb sowie des Ältestenrates. Mit Schreiben vom 02.06.2016 teilt Kreisrat Reinwald mit: „[…] am 13.03.2016 wurde ich in das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Leimen (Rhein-Neckar-Kreis) gewählt. Mein neues Amt werde ich am 11.06.2016 antreten. Obwohl ich meinen Wohnsitz bis auf weiteres im Landkreis Karlsruhe behalten werde, möchte ich mit Wirkung zum 01.08.2016, um Entbindung aus dem Amt des Kreisrates des Landkreises Karlsruhe bitten. […]“ Aus dem gleichen Grund wie Kreisrat Raab kann auch Kreisrat Reinwald auf Grundlage des § 12 Abs. 1 Ziff. 4 LKrO aus dem Kreistag ausscheiden. § 12 Abs. 1 Ziff. 5 LKrO führt als weiteren wichtigen Grund für ein Ausscheiden an, wenn der ehrenamtlich Tätige „häufig oder langandauernd vom dem Landkreis beruflich abwesend ist“. Bedingt durch die neue berufliche Tätigkeit ist dies bei Kreisrat Reinwald anzunehmen. Nach dem amtlichen Wahlergebnis der Kreistagswahl vom 25. Mai 2014 ist Herr HansGerd Coenen aus Philippsburg Nachrücker. Er hat bereits die Annahme der Wahl schriftlich erklärt. Seite 3 Az.: 10.11001; 10.2-012.133; 009.312; 012.15-3033012 Die Nachbesetzung der Ausschüsse und die Verpflichtung des Nachrückers werden erst in der Kreistagssitzung am 24.11.2016 vorgenommen. 4. Neubesetzung Verwaltungsausschuss (VA) Für den ausgeschiedenen Kreisrat Daniel Born (SPD) übernimmt künftig Kreisrätin Margarethe Frenzel (SPD) die Stellvertretung im Verwaltungsausschuss. Sie gibt damit den Mitgliedssitz auf. Nachfolger von Kreisrätin Frenzel als ordentliches Mitglied wird Kreisrat Joachim Pöschel (SPD). 5. Neubesetzung Ausschuss für Umwelt und Technik/Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb (AUT/BA) Nachrücker als Mitglied für den ausgeschiedenen Kreisrat Raimund Schuster (Freie Wähler) wird Kreisrat Heinz-Jürgen Deckers (Freie Wähler), der bisher Stellvertreter war. Seinen Stellvertreterposten nimmt künftig Kreisrat Wolfgang Bratzel (Freie Wähler) wahr. Als stellvertretendes Mitglied wurde Kreisrat Joachim Pöschel (SPD) vorgeschlagen (Nachfolge Kreisrat Daniel Born). 6. Neubesetzung Jugendhilfe- und Sozialausschuss (JHA/SA) Kreisrat Wolfgang Bratzel (Freie Wähler) wurde als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen und folgt damit auf den ausgeschiedenen Kreisrat Raimund Schuster (Freie Wähler). Nachfolgerin für Daniel Born (SPD) als Mitglied soll Kreisrätin Margarethe Frenzel (SPD) werden. Kreisrat Joachim Pöschel (SPD) wurde als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen und rückt für Kreisrätin Margarethe Frenzel nach, die Mitglied in dem Gremium wird. 7. Stiftung Frauenalb; Vertreter des Landkreises Karlsruhe im Verwaltungsrat In der konstituierenden Sitzung des Kreistags wurden die Herren Landrat Dr. Christoph Schnaudigel, Kreisrat Werner Raab (CDU) und Kreisrat Jens Puchelt (SPD) als Mitglieder des Landkreises Karlsruhe in den Verwaltungsrat der Stiftung Frauenalb gewählt. Als Nachrücker für den ausscheidenden Kreisrat Werner Raab wurde von der CDUFraktion Kreisrat Thomas Fedrow (CDU) vorgeschlagen. Seite 4 Az.: 10.11001; 10.2-012.133; 009.312; 012.15-3033012 8. Rat der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsche Sektion (RGRE); Wahl der Delegierten des Landkreises Karlsruhe Als Delegierte für den Landkreis Karlsruhe in der Delegiertenversammlung des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) wurden in der Sitzung des Kreistags am 16.07.2015 folgende drei Personen gewählt: - Landrat Dr. Christoph Schnaudigel Kreisrat Eberhard Roth (Freie Wähler) Kreisrat Daniel Born (SPD). Für den ausscheidenden Kreisrat Daniel Born (SPD) wurde Kreisrat Joachim Pöschel (SPD) vorgeschlagen. Wahlverfahren Zu 4. (VA), 5. (AUT/BA) bis 6. (JHA/SA): Nach § 35 Abs. 2 Satz 1 LKrO ist die Einigung über die Zusammensetzung eines beschließenden Ausschusses anzustreben. Nur wenn eine solche Einigung nicht zustande kommt, werden die Ausschussmitglieder vom Kreistag aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt. Wird nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber statt. In der Vergangenheit erfolgte die Besetzung der Ausschüsse immer im Wege der Einigung unter Berücksichtigung der von den Fraktionen erreichten Kreistagsmandate. Zu 7. (Stiftung Frauenalb) und 8. (RGRE): Nach § 32 Abs. 7 LKrO werden Wahlen geheim mit Stimmzetteln vorgenommen. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Kreistags widerspricht. Im Falle der geheimen Wahl müsste die Wahl der einzelnen Mitglieder in einem jeweils separaten Wahlgang erfolgen. Die zur Bestellung vorgeschlagenen Kreisräte sind bei der Wahl nicht befangen (§ 14 Abs. 3 Satz 2 LKrO). Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.06.2016 die Angelegenheit vorberaten und dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen. II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen keine Seite 5 Az.: 10.11001; 10.2-012.133; 009.312; 012.15-3033012 III. Zuständigkeit Zu Beschlussziffern 1 und 3: Nach § 12 Abs. 2 LKrO stellt der Kreistag fest, ob ein wichtiger Grund für das Ausscheiden vorliegt. Zu Beschlussziffer 2.: Nach § 24 Abs. 2 LKrO stellt der Kreistag fest, ob ein Hinderungsgrund gegeben ist. Zu Beschlussziffer 4.: Nach § 35 Abs. 1 Satz 2 LKrO ist für die Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter/innen der beschließenden Ausschüsse der Kreistag zuständig. Zu Beschlussziffer 5.: Nach § 4 der Satzung der Stiftung Frauenalb ist für die Benennung der Mitglieder des Landkreises Karlsruhe im Verwaltungsrat der Stiftung Frauenalb der Kreistag zuständig. Zu Beschlussziffer 6.: Nach § 1 Ziff. 2 c) der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe ist für die Entsendung von Vertreter/innen des Landkreises in Organe von juristischen Personen, denen der Landkreis als Mitglied angehört, der Kreistag zuständig. Seite 6
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