Reiseprogramm PDF - Internationale Theater

WEIHNACHTEN
IN
LEIPZIG
22. bis 26. Dezember 2016
„Nabucco” in der Oper Leipzig
Ausführliche Stadtrundfahrt
Konzert im Mendelssohn-Haus
Festkonzert im Gewandhaus
Museum der bildenden Künste
Musikinstrumente-Museum
MUSIKALISCHES PROGRAMM
OPER LEIPZIG
22. Dezember 2016
GIUSEPPE VERDI
Nabucco
Lyrisches Drama in vier Akten in italienischer Sprache mit deutschen Übertiteln
Libretto von Temistocle Solera – Uraufführung am 9. März 1842 im Teatro alla Scala Milano
Dirigent: MATTHIAS FOREMNY – Inszenierung: DIETRICH W. HILSDORF
Bühnenbild: DIETER RICHTER – Kostüme: RENATE SCHMITZER
Chordirigent: ALESSANDRO ZUPPARDO – Chor: OPERNCHOR LEIPZIG
Orchester: GEWANDHAUSORCHESTER
Rollen und Interpreten:
Abigaille: MLADA KHUDOLEY – Nabucco: DARIO SOLARI – Anna: STEFANIE ABBONDI
Abdallo: KEITH BOLDT – Zaccaria: TUOMAS PURSIO – Ismael: GASTON RIVERO
Fenena: SANDRA MAXHEIMER – Oberpriester des Baal: SEJONG CHANG
——
MENDELSSOHN HAUS LEIPZIG
24. Dezember 2016
Festkonzert zum Heiligen Abend
Künstler und Werke waren bei Drucklegung noch nicht bekannt
——
GEWANDHAUS LEIPZIG
25. Dezember 2016
Festliches Weihnachtskonzert
mit Werken von
JOHANN SEBASTIAN BACH
Air aus BWV 1068
ANTONIO VIVALDI
Der Winter und Der Sommer aus „Die vier Jahreszeiten“ op.8
PJOTR ILJITSCH TSCHAIKOWSKI
Andante cantabile - aus dem 1. Streichquartett D-Dur op.11 (für Violoncello und Orchester)
ANTONIO VIVALDI
Concerto B-Dur RV 547 für Violine, Violoncello und Streicher (F IV/2)
PJOTR ILJITSCH TSCHAIKOWSKI
Suite aus dem Ballett "Der Nussknacker" op.71a
Dirigent: MICHAEL KOEHLER – Orchester: KAMMERPHILHARMONIE LEIPZIG
Solisten: Violine: HOLGER ENGELHARDT – Violoncello: RODIN-GEORGE MOLDOVAN
Donnerstag, 22.12.2016 – Um 9:00 Uhr ist die Busabfahrt in München, Hirtenstraße 20-22 (beim Hotel Alfa). Auf der
Autobahn A9, vorbei an Nürnberg und Bayreuth (unterwegs Zusteigemöglichkeiten und Gelegenheit zum Mittagessen),
geht die Fahrt in Richtung Leipzig, wo wir gegen 15:45 Uhr ankommen werden. Wir wohnen im sehr zentral gelegenen
Fünf-Sterne Steigenberger Grandhotel Handelshof (Landesklassifizierung). Unsere schallisolierten Superior-Zimmer (2632 qm) sind mit edlen Stoffen und Materialien in warmen Farben (dunkles Braun, Beerentöne und Gold) sowie mit edlem
Makassar-Holz ausgestattet. Sie verfügen über Direktwahl-Telefon, Minibar, Zimmersafe, IP-TV, W-LAN (kostenlos),
Kaffee- und Teezubereitungsmöglichkeit, Klimaanlage und Schreibtisch. Die komfortablen Badezimmer haben Dusche
(einige mit Badewannen), WC, Haartrockner, Bademantel, Badeschuhe und Schminkspiegel. Weitere Annehmlichkeiten
des Hotels sind eine Bar, zwei Restaurants und ein Aufenthaltsraum sowie ein kostenloser Wellness-Bereich mit Fitnessraum, drei Saunen, Ruhezonen und Massagen (gegen Gebühr).
Um 17:30 Uhr findet im Hotel das gemeinsame Abendessen statt. Um 19:00 Uhr erfolgt der Transfer zur Oper Leipzig,
in der ab 19:30 Uhr die Vorstellung „Nabucco“ von Giuseppe Verdi beginnt. Danach Rückfahrt und Übernachtung.
Freitag, 23.12.2016 – Reichhaltiges Frühstücksbuffet. Der Vormittag ist zur freien Verfügung. Um 14:00 Uhr beginnt die
privat geführte Stadtrundfahrt „Leipzig auf den ersten Blick“ mit Herrn Thorsten Plate. Sie verschafft eine Übersicht über
die an zwei alten Handelsmagistralen gelegene Stadt, die sich im Mittelalter vom kleinen Marktflecken zum bedeutenden
Handelsplatz entwickelt hat. Mit der Verleihung des Messeprivilegs 1497 durch Kaiser Maximilian war der Aufstieg zur
Messestadt vorgezeichnet, und die vielen alten Handelshöfe sowie die Messepaläste zeugen noch heute vom sprichwörtlichen Reichtum der Leipziger Bürger und Kaufleute. Lebendige Vergangenheit und die bewegte Gegenwart sind überall
sichtbar. Es wird viel gebaut, rekonstruiert und saniert. Heute prägen die geschmackvollen Bauten der Gründerzeit wieder
das Stadtbild, denn keine andere deutsche Stadt besitzt so viele wertvolle Gebäude des Historismus und des Jugendstils;
dafür sind aber leider nur wenige Renaissance- und Barockbauwerke erhalten geblieben.
Gegen 17:00 Uhr endet diese sehr interessante Rundfahrt am Hotel, und Sie haben Freizeit bis 18:30 Uhr. Wir gehen zu
einem gemütlichen Restaurant und werden ab 19:00 Uhr unser gemeinsames Abendessen genießen. Im Anschluss ist die
Rückkehr und Übernachtung.
Samstag, 24.12.2016 – Reichhaltiges Frühstücksbuffet. Um 10:00 Uhr erfolgt unser Transfer zum Mendelssohn-Haus.
Das Gebäude in der Leipziger Goldschmidtstraße 12, das als letzte und einzige private Adresse des Komponisten Felix
Mendelssohn-Bartholdy erhalten geblieben ist, zeichnet sich durch seinen hohen kulturhistorischen Wert aus. – Dieser
spätklassizistische Bau aus dem Jahre 1844 bewahrt als wichtiger Zeuge seiner Zeit originale Substanz sowie viele wichtige
Informationen über seinen prominentesten Bewohner, der mit seiner Familie seit 1845 in der Beletage wohnte und hier
am 4. November 1847 starb. Heute beherbergt das Haus ein Museum zu Ehren Mendelssohns, der nicht nur als Komponist, Kapellmeister und virtuoser Musiker, sondern auch als Kulturpolitiker und Maler wirkte. Die Wohnung der Familie
Mendelssohn wird als authentischer Ort erlebbar, von dem beachtliche Impulse für das europäische Musik- und Geistesschaffen ausgingen.
Um 11:00 Uhr beginnt hier das stimmungsvolle Konzert. Im Anschluss werden wir eine privat geführte Besichtigung des
Museums haben. Danach Rücktransfer zum Hotel. Am Nachmittag ist Gelegenheit, in der Thomaskirche an einer ChristVesper teilzunehmen. Um 19:00 Uhr beginnt im Hotel das festliche Weihnachts-Abendessen. Übernachtung.
Sonntag, 25.12.2016 – Reichhaltiges Frühstücksbuffet. Heute Vormittag haben Sie individuell Gelegenheit, an einem
Weihnachts-Gottesdient teilzunehmen. Um 13:45 Uhr treffen wir uns in der Eingangshalle des Museums der bildenden
Künste und werden ab 14:00 Uhr einen umfassenden privat geführten Rundgang unternehmen. – Das Museum, eine der
größten bürgerlichen Kunstsammlungen Deutschlands, hat seit 2004 - 61 Jahre nach der Zerstörung - wieder ein eigenes
Haus. Seine Geschichte beginnt im Jahre 1837 mit der Gründung des Kunstvereins, in dem sich namhafte Leipziger Bürger, Sammler und Kunstliebhaber zusammenschlossen. Ihre Liebe galt in besonderem Maße der holländischen Malerei
des 17. Jhs. – Stifter, Handelsherren und Industrielle, mehrten rasch die Bestände. Dazu gab der Leipziger Rat Objekte aus
dem städtischen Besitz, und so kamen zur deutschen, französischen und belgischen Malerei auch altdeutsche Werke hinzu,
darunter fünf Arbeiten von Lucas Cranach d.Ä..
Die ersten sechzig Jahre waren durch mutige Einkäufe der damaligen Gegenwartskunst geprägt: Böcklin, von Lenbach,
Leibl, Thoma, Liebermann, von Stuck. Später wurde dann die Sammlung der Klassischen Moderne aufgebaut, die 1937
mit der Beschlagnahme von 365 Werken als "entartete Kunst" einen harten Rückschlag erlitt. Weiter wurde der Bestand
durch Kriegs- und Folgeschäden erheblich dezimiert, 1945 konfiszierte die sowjetische Armee weit über hundert Objekte,
die aber bis auf wenige Ausnahmen 1957 zurückgegeben wurden. – In den DDR-Zeiten erlitt das Museum, auch durch
Abkapselung, einen Ansehensverlust, aber Ende 1989/Anfang 1990 kam endlich die Chance zum Neuanfang. Beschlagnahmte Bilder, darunter von Kokoschka, Hofer und Otto Müller, konnten zurückerworben werden, mehrere Stiftungen
wurden gegründet. Heute umfasst der Gesamtbestand rund 3.500 Gemälde, dazu etwa 1.000 Plastiken sowie eine mehr
als 60.000 Blätter umfassende Graphische Sammlung.
Gegen 16:00 Uhr endet die Besichtigung, und Sie können individuell die kurze Strecke zu unserem Hotel zurückkehren.
Um 18:00 Uhr findet im Hotel unser gemeinsames Abendessen statt. Um 19:30 Uhr erfolgt der Transfer zum Gewandhaus, in dem um 20:00 Uhr das „Festliche Weihnachtskonzert“ beginnt. Danach Rückfahrt und Übernachtung.
Montag, 26.12.2016 – Reichhaltiges Frühstücksbuffet. Um 9:45 Uhr ist die kurze Fahrt oder Gang zum Grassi-Museum,
das eine der größten Musikinstrumentensammlungen der Welt beherbergt. Fünf Jahrhunderte Musikgeschichte lässt die
Musikinstrumente vergangener Zeiten lebendig werden und zeigt dabei viele Facetten der Musikstadt Leipzig in einer einzigartigen Zusammenschau. Im Klanglabor können Instrumente von den Besuchern selbst ausprobiert werden, darunter
ein transparentes Klavier und ein Orgelmodell. – Ab 10:00 Uhr werden wir bei einer privaten Führung die Sammlungen
sowie die Ausstellung „Mechanische Musikinstrumente“ besichtigen.
Mit 600 Musikinstrumenten aus Europa und aller Welt bildet die Studiensammlung im 1. Stock des Museums eine wichtige Ergänzung zur Dauerausstellung im Erdgeschoss. Die systematische Anordnung der Objekte ermöglicht interessierten
Besuchern den direkten Vergleich verwandter Instrumente: So stehen Kirchenglocken aus dem 14. Jahrhundert neben den
afrikanischen reich dekorierten Handglocken aus Bronze, während unter den Streichern besonders ein indischer "Pfau" und
eine indianische Geige mit Pferdehaar-Saiten ins Auge fallen. Traditionelle Instrumente haben in der Studiensammlung
genauso ihren Platz wie seltene Kuriositäten, so zum Beispiel eine Orgel mit Porzellanpfeifen.
Das Museum besitzt nahezu 5000 europäische und außereuropäische Musikinstrumente, eine ikonografische Sammlung
sowie eine Sammlung von mechanischen Musikinstrumenten und historischen Tonträgern, darunter rund 3500 Notenrollen für selbstspielende Klaviere sowie zahlreiche Phonogramme.
Weiter gibt es eine beachtliche Sammlung von Musikautomaten und Musikwiedergabegeräten, wie Drehorgeln, Saitenspielwerke, Zungenspielwerke, pneumatische Abspielapparate sowie Wiedergabegeräte nach dem Edisonschen System.
Die Zahl der zu diesen Werken gehörenden Tonträger beträgt über 4000. Die Sammlung von etwa 3500 Notenrollen für
selbstspielende Klaviere, die meisten aus dem Hause Hupfeld, ist katalogisiert. – Außerdem gibt es eine größere Anzahl
von bestifteten Holzwalzen für Flötenuhren aus dem 18. und 19. Jh. in unterschiedlicher Größe sowie auch verschiedene
Metallwalzen für Schweizer Spieldosen. Zahlreiche weitere Metall- und Papp-Platten für Zungenwerke und mechanische
Musikinstrumente stammen vom Ende des 19.Jhs., als die Stadt als Hochburg für die Herstellung solcher Instrumente galt.
Fast 200 Phonographenwalzen dokumentieren Musik aus der Frühzeit der mechanischen Tonaufzeichnung.
Gegen 12:00 Uhr endet die Besichtigung. Um 13:15 Uhr beginnen wir dann unsere Rückfahrt; unterwegs ist eine Pause
eingeplant. Die Ankunft in München ist für 20:00 Uhr vorgesehen.
LEISTUNGEN: Fahrt im „RJB“ Fünf-Sterne-Deluxe-Fernreisebus mit Theaterbestuhlung und individueller Audioanlage,
4 Übernachtungen mit reichhaltigen Frühstücksbuffets, 2 Abendessen im Hotel, 1 Abendessen in einem Restaurant in
der Stadt, 1 festliches Weihnachts-Diner im Hotel, 3 teuerste Eintrittskarten für die musikalischen Veranstaltungen, alle
Transfers, private Stadt- und Museenführungen sowie Eintrittsgelder laut Programm. Insolvenzversicherung. Teilweise
örtliche Führungskräfte. Reiseleitung: Rainer J. Beck
SONDERPREISE:
€ 1.673,- im Superior-Doppelzimmer pro Person
€ 1.793,- im Deluxe-Doppelzimmer pro Person
€ 1.891,- im Superior-Doppelzimmer zur Alleinbenutzung
€ 2.051,- im Deluxe-Doppelzimmer zur Alleinbenutzung
Mindestteilnehmer 18 Gäste. – Auf eventuelle Spielplan- oder Besetzungsänderungen habe ich keinen Einfluss. – Etwaige
Änderungen der Fahrtroute und Zeiten bleiben vorbehalten. – Es gelten die Allgemeinen Reise- u. Geschäftsbedingungen
des Veranstalters Internationale Theater- und Musikreisen Rainer J. Beck München. – Druck: 8.8.2016
INTERNATIONALE THEATER- UND MUSIKREISEN RAINER J. BECK
D-80686 München – Hansastraße 17 – Telefon-Zentrale (0049)-089-574034 – Telefax 574037
E-Mail: [email protected] – www.musikreisen-beck.de
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter (nachfolgend RV genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den RV zustande. Eine Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsbestätigung dar. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der RV dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein
neues Angebot des RV vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn
der Reisende innerhalb der Bindungsfrist nicht widerspricht und der Kunde auf die
vorgenommene Änderung und auf den neuen Vertragsschluss hingewiesen wurde.
Stimmt der Kunde diesem neuen Angebot nicht zu, so kann der RV hierüber wieder anderweitig verfügen.
2. Bezahlung
2.1. Der Reiseteilnehmer hat bei Abschluss des Reisevertrages eine Anzahlung
von 20% pro Reiseteilnehmer gegen Aushändigung der Reisebestätigung nebst
Sicherungsschein zu leisten.
2.2. Der Restbetrag ist ohne Aufforderung 21 Tage vor Reisebeginn zu zahlen, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Ziffer
7. genannten Gründen abgesagt werden kann. Bei Vertragsabschluss innerhalb
von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Kunde zur sofortigen Zahlung des gesamten
Reisepreises gegen Aushändigung der Reiseunterlagen einschließlich des Sicherungsscheines verpflichtet.
2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend
den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der RV berechtigt, nach Mahnung mit
Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.1 Satz 2 bis 5.3 zu belasten.
2.4. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung
und übersteigt der Reisepreis € 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne
Aushändigung des Sicherungsscheines verlangt werden.
2.5. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort
zur Zahlung fällig.
3. Vertragliche Leistungen
3.1. Die vom RV geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich
aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reise, dem Reiseverlauf und den
individuellen Abreden. Orts- und Hotelprospekte, die nicht vom RV herausgegeben
werden, sind für den RV und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich. ln den Reiseverläufen genannte Gelegenheiten oder Möglichkeiten zu fakultativen Unternehmungen sind nicht Bestandteil des Reisevertrags.
3.2. RV wird die Reise so erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat
und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Hierzu gehören insbesondere
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung,
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ,
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen
entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Zielortes und Ziellandes.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die
vom RV nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Der RV ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese
Rechte unverzüglich nach der Erklärung des RVs über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
Der RV behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
4.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der RV den Reisepreis
nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der RV vom Reisenden
den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen benennt das Luftfahrtunternehmen dem Reiseveranstalter gegenüber den Treibstoffeinkaufspreis im Zeitpunkt des Zugangs der Buchungsbestätigung und denjenigen im Zeitpunkt der Nachforderungserklärung und legt die
sich daraus ergebende Kostenkalkulationen für die Flugbeförderung im Zeitpunkt
der Buchungsbestätigung und im Zeitpunkt des Erhöhungsverlangens, bezogen
auf die gebuchte Flugstrecke, dar. Die Mehrkosten werden anschließend dividiert
durch die Zahl der Sitzplätze des im Chartervertrag vereinbarten Flugzeugmusters.
Hieraus ergibt sich die Preiserhöhung pro Fluggast.
4.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem RV erhöht, so kann der Reisepreis
um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.3. Bei einer für den Reiseveranstalter unvorhersehbaren Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange
erhöht werden, indem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert.
4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für
den RV nicht vorhersehbar waren.
5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der RV den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der RV in der Lage ist,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des RVs
über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann
der RV Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen
verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung
zu berücksichtigen. Der RV kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung
der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum
vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.
Rücktrittskosten pro Person
a) Flugreisen:
bis 31 Tage vor Reisebeginn
20 %
ab 30. Tage bis 23. Tage vor Reisebeginn
25 %
ab 22. Tage bis 16. Tage vor Reisebeginn
30 %
ab 15. Tage bis 8. Tage vor Reisebeginn
50 %
ab 7. Tage bis 3. Tage vor Reisebeginn
65 %
ab 2. Tage vor Reisebeginn bis zum Reisebeginn
75 %
bei Nichtantritt
80 %
b) Busgruppenreisen:
bis 31 Tage vor Reisebeginn
20 %
ab 30. Tage bis 15. Tage vor Reisebeginn
40 %
ab 14. Tage bis 8. Tage vor Reisebeginn
60 %
ab 7. Tage bis 1. Tag vor Reisebeginn
75 %
später sowie bei Nichtantritt
80 %
Die Eintrittskarten (Oper, Theater, Konzert) werden dem Reisenden voll in Rechnung gestellt, falls sie nicht verkauft werden können. Die Stornokosten werden in
diesem Fall auf den Reisepreis abzüglich des Gegenwerts der Eintrittskarten berechnet. Eine Rückvergütung von Eintrittskarten kann nur in Höhe des durch den
Weiterverkauf erzielten Kartenpreises und nach Abzug der dem Veranstalter entstandenen Spesen erfolgen.
Dem Reisenden bleibt es unbenommen dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm
kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
5.2. Umbuchung: Können und werden auf Wunsch des Reisekunden nach Vertragsabschluss Änderungen und Umbuchungen vorgenommen, so kann der RV eine Umbuchungsgebühr von € 25,- pro Person oder die tatsächlich entstandenen
Mehrkosten berechnen, sofern diese dem Kunden vorher bekannt gegeben wurden. Eine Umbuchung ist bis zum 30. Tag vor Reiseantritt möglich. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung
überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.1. und
gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.3. Der RV behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine
höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der RV verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen
und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu
beziffern und zu belegen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten
wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der RV wird sich um Erstattung
der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn
einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Durch den Abschluss einer Zusatzversicherung besteht die Möglichkeit, nicht in
Anspruch genommene Reiseleistungen bei Abbruch der Reise zu versichern.
7. Rücktritt und Kündigung durch den RV
Der RV kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des RV nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der RV, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss
sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern
gutgebrachten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der
Störer selbst.
b) Mit Einhaltung einer Frist bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der entsprechenden Reiseausschreibung auf eine Mindestteilnehmerzahl sowie den Rücktrittszeitpunkt hingewiesen wird. In jedem Fall ist der RV verpflichtet, den Kunden spätestens 14 Tage vor Reiseantritt über die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis zu setzen und
ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden
kann, hat der RV den Kunden ebenfalls unverzüglich davon zu unterrichten. Der
Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:
„§ 651j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl
der RV als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift
kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften
des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für
die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“
9. Obliegenheiten des Kunden
9.1. Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem RV einen aufgetretenen Reisemangel
unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des
Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am
Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem RV an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben.
Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des RVs wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die
Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
9.2. Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB
bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, dem RV erkennbaren
Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem RV zuvor eine angemessene
Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich
ist, vom RV verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch
ein besonderes, dem RV erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
9.3. Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter
dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21
Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen
Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
9.4. Reiseunterlagen
Der Kunde hat den RV zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen
(z. B. Flugschein, Voucher) nicht innerhalb der vom RV mitgeteilten Frist erhält.
9.5. Schadensminderungspflicht
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den RV auf die Gefahr eines
Schadens aufmerksam zu machen.
10. Beschränkung der Haftung
10.1. Die vertragliche Haftung des RVs für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der RV für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
haftet der RV nur bis zu einer Höhe des dreifachen Reisepreises. Übersteigt der
dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe
des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen Verlust von Reisegepäck gegeben sind.
10.3. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn
diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen
so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RVs sind.
10.4 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im
Linienverkehr (Stadtbusse, Überlandbusse, Eisenbahn, Schiff, Flugzeug) erbracht
und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt,
so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung hierauf ausdrücklich verweist. Er haftet
daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistungen selbst. Eine etwaige
Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser
Unternehmen, insbesondere dem Übereinkommen von Montreal sowie der EG-VO
Nr. 261/2004 zur Verbesserung der Fluggastrechte innerhalb der EU. Diese Vorschriften sehen einerseits Haftungsbegrenzungen zu Gunsten des Luftfrachtführers
vor aber auch Entschädigungszahlungen für Fluggäste, z. B. für den Fall der Annullierung eines Fluges oder dessen Überbuchung.
Der RV haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen
Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen
während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-,
Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RVs ursächlich geworden ist.
11. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise oder Ansprüche aus
§§ 651c bis 652f BGB hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich
vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwährend nur gegenüber dem RV unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche
nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist ver-
hindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.3. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
12. Verjährung
12.1. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung des RVs oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RVs beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RVs oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen des RVs beruhen.
12.2. Ansprüche des Kunden nach §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr.
12.3. Die Verjährung nach Ziffer 12.1. und 12.2. beginnt mit dem Tag, an dem die
Reise dem Vertrage nach enden sollte.
12.4. Schweben zwischen dem Reisenden und dem RV Verhandlungen über den
Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis der Reisende oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12.5. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den RV ist ausgeschlossen. Die gilt
nicht unter Familienangehörigen.
13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den RV, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise
zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der
RV verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu
nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.
Sobald der RV weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er
den Kunden informieren.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der RV den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde
so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://air-ban.europa.eu.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der RV steht dafür ein, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der
Person des Kunden und evtl. Mitreisender (Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa
durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den RV mit der
Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV Verzögerung zu vertreten hat.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen
zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation des RV bedingt sind. Der Reisende sollte sich über Infektionsund lmpfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen, auch bezüglich des
Thrombose-Risikos, informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf
allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.
15. Versicherungen
Wir empfehlen lhnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie
den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung (Reisegepäck-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung).
16. Unwirksamkeiten einzelner Bestimmungen und Rechtswahl
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem RV
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte
Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den RV im Ausland für die
Haftung des RVs dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet
bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von
Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
17. Gerichtsstand
17.1. Der Kunde kann den RV nur an dessen Sitz verklagen.
17.2. Für Klagen des RVs gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben,
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RVs vereinbart.
17.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem
RV anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen
Vorschriften.
Reiseveranstalter: Internationale Theater- u. Musikreisen Rainer J. Beck
Hansastraße 17, D-80686 München, Telefon (089) 574034, Fax 574037
E-Mail: [email protected], Internet: www.musikreisen-beck.de
Stand 04/16
INTERNATIONALE THEATER- UND MUSIKREISEN RAINER J. BECK
D-80686 München - Hansastrasse 17 - Telefonzentrale 089-574034 - Telefax 089-574037
Ältester deutscher Spezial-Veranstalter – 46 Jahre – Ältester deutscher Spezial-Veranstalter
REISE: __________________________________ Termin: _________________________________
1) Anmelder/in
Name:____________________________________________ Vorname: ________________________________________
Geburtsdatum: _____________________________________ Beruf: ___________________________________________
PLZ/Wohnort: _____________________________________ Vorwahl/Telefon:___________________________________
Straße/Nr.: ________________________________________ Telefax: _________________________________________
Mobiltelefon:______________________________________
2) Mitreisende/r
Name:____________________________________________ Vorname: ________________________________________
Geburtsdatum: _____________________________________ Mobiltelefon:______________________________________
Ich wünsche: Einzelzimmer
( )
Doppelzimmer zur Alleinbenutzung ( )
Wünschen Sie den Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung?
Sonstige Versicherungen?
Gepäck ( ) Kranken ( ) Unfall ( )
Ja
Ja
( ) / Nein
( ) / Nein
Doppelzimmer ( )
(
(
)
)
Sonderwünsche: _____________________________________________________________________________________
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getrennte Betten ( )
Unverbindliche Sonderwünsche (nach Verfügbarkeit der Hotels):
Nichtraucherzimmer ( )
Doppelbett ( )
Raucherzimmer ( )
Zustieg Bus (ab/bis _______________________________________ )
Flugreisen (ab/bis Flughafen ________________________________ )
Reisepreis im Doppelzimmer
€ _________________________________________
Reisepreis im Einzelzimmer
€ _________________________________________
Reisepreis im Doppelzimmer zur Alleinbenutzung
€ _________________________________________
Versicherung/en
€ _________________________________________
Gesamtbetrag
€ =======================================
Diese Reiseanmeldung wird durch meine Unterschrift verbindlich.
Hiermit erkläre ich, dass ich für die Verpflichtungen der mit angemeldeten Teilnehmer wie für meine eigenen einstehen
werde. Die Allgemeinen Reisebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie durch meine Unterschrift an.
Ort/Datum __________________________________________________________________________________________
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Unterschrift des Kunden
Unterschrift des Anmeldenden
In Notfällen (Erkrankungen/Unfall usw.) während der Reise verständigen Sie bitte:
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musikreisen-beck.de