Versicherungsbedingungen Allgemeine Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformation für GAPPROTECT GAPPROTECT liegt ein Gruppenversicherungsvertrag zwischen der Com- § 2 Welche PKW sind versicherbar bzw. nicht versicherbar? merz Finanz GmbH (Versicherungsnehmer) und Cardif zugrunde. Alle über 1.Der Versicherungsschutz erstreckt sich ausschließlich auf die über den den Versicherungsnehmer finanzierten versicherbaren Neu- oder Ge- Versicherungsnehmer finanzierten Neu- oder Gebrauchtwagen, die brauchtwagen (im Folgenden alle „PKW“ genannt) können auf Wunsch des zum Zeitpunkt des Abschlusses des Finanzierungsvertrages bezogen finanzierenden Kreditnehmers vom Versicherungsnehmer zum Gruppen- auf den Tag der Erstzulassung noch keine 9 Jahre alt sind. versicherungsvertrag angemeldet werden und sind dann nach Maßgabe 2.Nicht versicherbar sind Motorräder, Motorräder mit Beiwagen, Fahr- dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen versichert. Der Kreditneh- zeuge mit 3 Rädern, Quads, Busse, PKW/LKW über 4,25t, Notfallwa- mer muss seinen Wohn- bzw. Geschäftssitz und dauerhaften Aufenthalt in gen, spezialangefertigte Fahrzeuge, Fahrzeuge, die für Rennen, Ral- der Bundesrepublik Deutschland haben. lyes, Schrittmacherdienst, Geschwindigkeitstests oder zu jeglichem anderen Wettbewerb benutzt werden. § 1Welchen Umfang hat der Versicherungsschutz und welche Versi§ 3 Auf welchen Geltungsbereich erstreckt sich der Versicherungsschutz? cherungsleistung wird erbracht? 1.GAPPROTECT dient dem Ausgleich bzw. der Reduzierung einer finan- Versicherungsschutz wird gewährt innerhalb der Europäischen Union, ziellen Einbuße, die im Falle des Totalverlustes (Totalschaden/Entwen- in der Schweiz und in Norwegen. Bei vorübergehenden Fahrten, etwa dung) eines über den Versicherungsnehmer finanzierten PKW ent- Urlaubs- oder Geschäftsfahrten, wird Versicherungsschutz auch im eu- steht. Ein Totalschaden im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn ropäischen Ausland gewährt. Eine vorübergehende Fahrt liegt dann sich die unfallbedingten Reparaturkosten des versicherten PKW auf nicht vor, wenn sich der PKW für einen Zeitraum von mehr als sechs 80 % oder mehr des Wiederbeschaffungswerts belaufen. Als Unfall Wochen vorwiegend außerhalb des Landes, in dem der PKW zugelas- gilt jedes plötzlich unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf sen ist, befindet. den PKW einwirkendes Ereignis. Als Entwendung gelten insbesondere § 4 Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz? Diebstahl und Raub. 2.Cardif zahlt die Differenz zwischen dem über den Versicherungsneh- 1.Der Versicherungsschutz beginnt mit Zulassung bzw. Ummeldung des mer finanzierten Kaufpreis des zu diesem Gruppenversicherungsver- PKW auf den Kreditnehmer oder diejenige Person, die in der Anmelde- trag angemeldeten PKW (nachfolgend „Kaufpreis“ genannt) und dem erklärung als Fahrzeughalter angegeben ist. im Falle des Totalverlustes (Totalschaden/Entwendung) vom Kasko- 2.Der Versicherungsschutz für den einzelnen PKW endet nach der in der bzw. gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer ermittelten Anmeldeerklärung gewählten Laufzeit von 12, 24, 36 oder 48 Monaten Wiederbeschaffungswert. Grundlage für die Berechnung ist die End- (Dauer des Versicherungsschutzes), spätestens jedoch nach Ablauf abrechnung des Kasko- bzw. gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflicht- von 48 Monaten ab Beginn des Versicherungsschutzes. versicherers. Liegt im Schadenfall kein Gutachten eines Kasko- oder 3.Der Versicherungsschutz für den einzelnen PKW endet darüber hin- gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers vor, wird Cardif ein aus, sobald der PKW 10 Jahre alt ist, gerechnet ab dem Tag der Erstzu- solches in Auftrag geben. lassung. Er endet außerdem mit der Erbringung der Versicherungsleis- 3.Der Leistungsanspruch aus GAPPROTECT darf zusammen mit der Entschädigungsleistung des Kasko- bzw. gegnerischen Kraftfahrzeughaft- tung durch Cardif nach Anerkennung eines leistungspflichtigen GAPPROTECT-Versicherungsfalles. pflichtversicherers den Kaufpreis nicht übersteigen. Die Versicheaus GAPPROTECT wird bei Überschreiten des § 5 Was gilt für die Prämien- / Beitragszahlung? Kaufpreises entsprechend gekürzt. Wird der Kaufpreis vollständig vom Schuldner der Versicherungsprämie ist der Versicherungsnehmer. Die Kasko- bzw. gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer erstat- Beitragsverpflichtung des Kreditnehmers zur Erlangung des Versiche- tet, besteht kein Leistungsanspruch aus GAPPROTECT. Sofern in die- rungsschutzes besteht gegenüber dem Versicherungsnehmer. In der sem Falle eine Selbstbeteiligung in Abzug gebracht wurde, wird diese Anmeldeerklärung finden sich Informationen darüber, für welchen von Cardif erstattet. Zeitraum, in welcher Höhe und an wen der Beitrag des Kreditnehmers 4.Die maximale Versicherungsleistung beträgt 20.000,00 €. zur Erlangung des Versicherungsschutzes gezahlt werden muss. Die 5.Mit Beginn des Versicherungsschutzes ist der Versicherungsnehmer Fälligkeit des Beitrags ist der Anmeldeerklärung zu entnehmen. Der für alle fälligen Leistungen unwiderruflich bezugsberechtigt. Er hat die Beitrag muss entsprechend der Regelung in der Anmeldeerklärung ge- Leistung mit der Zahlungsverpflichtung des Kreditnehmers aus dem zahlt werden. Wird eine vereinbarte Einmal-, Erst-, oder Folgeprämie Finanzierungsvertrag zu verrechnen und darüber hinausgehende Be- nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherungsschutz gefährdet. Der träge an den Kreditnehmer bzw. dessen Rechtsnachfolger oder Erben Kreditnehmer wird in diesem Fall i. S .d. Regelungen der §§ 37, 38 auszuzahlen. Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zur Zahlung aufgefordert. Bei 6.Im Falle des Totalverlustes durch Entwendung, erfolgt die Auszahlung einer Versicherungsleistung aus GAPPROTECT frühestens 60 Tage nach Anzeige der Entwendung bei der Polizei. Nichtzahlung wird der versicherte PKW vom Gruppenversicherungsvertrag abgemeldet. Seite 1 VB-GAPBTI-CFG-V 08.13-4 (D), Stand 21.11.2014 rungsleistung § 6 Was passiert bei Veräußerung des PKW? 1.Bei einer Veräußerung des versicherten PKW gehen die Recht und Pflichten mit dem Eigentum am PKW auf den neuen Halter über. 3.Bei einem Totalschaden sind folgende Unterlagen einzureichen: Der GAPPROTECT zugrunde liegende Finanzierungsvertrag, eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) als Nach- 2.Die Veräußerung des versicherten PKW ist Cardif vom Veräußerer weis für den Beginn des Versicherungsschutzes gem. § 4 Abs. 1, das oder vom Erwerber unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzei- Original des Berichts des Gutachters, das Original der Abrechnung ge, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsver- des Kasko- bzw. gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers tragsgesetz (VVG) der Verlust des Versicherungsschutzes. Cardif mit Angaben zum Wiederbeschaffungswert sowie eine Ermächti- muss den Eintritt des Erwerbers erst gegen sich gelten lassen, wenn gung, den Gutachter und Kasko- bzw. gegnerischen Kraftfahrzeug- Cardif hiervon Kenntnis erlangt. haftpflichtversicherer über die Umstände des Versicherungsfalles zu 3.Der Erwerber ist berechtigt, die Abmeldung vom Gruppenversiche- befragen. rungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder für den Schluss der laufen- 4.Eine Entwendung des PKW ist unverzüglich polizeilich anzuzeigen. den Versicherungsperiode vom Versicherungsnehmer zu verlangen. Bei einer Entwendung sind zusätzlich folgende Unterlagen an Cardif Dieses Recht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird. einzureichen: Der Polizeibericht, der aufgrund der Entwendung des PKW und der damit verbundenen Anzeige bei der zuständigen Polizeibehörde erfolgte. Wird der PKW wieder aufgefunden, so muss unverzüglich eine § 7Welche Einschränkungen und Ausschlüsse der Leistungspflicht gibt es? 1.Es besteht kein Versicherungsschutz für einen Totalverlust, der entsteht Meldung an Cardif erfolgen. 5.Cardif ist berechtigt, den Leistungsanspruch nachzuprüfen. 6.Durch Nachweise entstehende Kosten trägt der Kreditnehmer. a)wenn der Fahrer des PKW bei Eintritt des Versicherungsfalles auf 7.Solange eine Mitwirkungsobliegenheit vorsätzlich nicht erfüllt wird, öffentlichen Wegen oder Plätzen nicht die vorgeschriebene Fahrer- ist Cardif von der Verpflichtung zur Leistung frei. Im Falle der grob laubnis hat; fahrlässigen Verletzung einer Obliegenheit ist Cardif berechtigt, die b)mittelbar oder unmittelbar durch Aufruhr, innere Unruhen, Kriegs- Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden bzw. Bürgerkriegsereignisse, hoheitliche Verfügungen oder Erd- Verhältnis zu kürzen, wenn die Verletzung Einfluss auf die Feststel- beben; lung oder den Umfang der Leistungspflicht hatte. Die Kenntnis und c)durch eine Teilnahme an Fahrveranstaltungen mit Renncharakter oder aus dazugehörigen Übungsfahrten, auch auf hierfür ausgewiesenen oder abgesperrten Strecken; d)durch eine Sucht, Einnahme von Drogen, Medikamentenmissbrauch, Alkoholismus oder durch eine durch Trunkenheit bedingte das Verschulden des Kreditnehmers stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versicherungsnehmers gleich. 8.Wird eine Obliegenheitsverletzung in der Absicht begangen, sich oder einem Dritten dadurch einen rechtswidrigen Vorteil zu verschaffen, ist Cardif von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bewusstseinsstörung, jeweils des Fahrers; herbeigeführte Schäden § 9 Was ist bei Ansprüchen gegen Dritte zu beachten? Hat der Kreditnehmer oder der Versicherungsnehmer Schadener- 2.Die Leistungspflicht besteht nicht, wenn der Kasko- bzw. gegnerische satzansprüche nichtversicherungsrechtlicher Art gegen Dritte, die im Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer den Leistungsfall aus den in Ab- Zusammenhang mit dem Versicherungsfall stehen, so besteht – un- satz 1 genannten Gründen ablehnt. Etwaige Kulanzzahlungen des beschadet des gesetzlichen Forderungsüberganges gemäß § 86 VVG Kasko- bzw. eines Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers bleiben unbe- – die Verpflichtung, diese Ansprüche bis zur Höhe, in der aus dem rücksichtigt. Versicherungsverhältnis Versicherungsleistungen erbracht werden, 3.Bei Gebrauchtwagen ist Cardif berechtigt, den bezahlten Kaufpreis an den Versicherer schriftlich abzutreten. Gibt der Kreditnehmer oder für den Gebrauchtwagen anhand der Überprüfung des Händlerver- der Versicherungsnehmer einen solchen Anspruch oder ein zur Si- kaufspreises gemäß der Listen von EUROTAX-Schwacke oder einer cherung des Anspruchs dienendes Recht ohne Zustimmung des Ver- vergleichbaren Organisation zu überprüfen und bei Überschreitung sicherers auf, so wird dieser insoweit von der Verpflichtung zur Leis- von mehr als 10 % auf den Wert entsprechend dieser Listen zu kürzen. tung frei, als er aus dem Anspruch oder dem Recht hätte Ersatz 4.Wird der PKW nach Entwendung innerhalb von 60 Tagen wieder auf- erlangen können. gefunden, besteht keine Leistungspflicht. § 10 Wann und wie kann eine Prämienanpassung erfolgen? § 8 Was ist im Versicherungsfall zu tun? 1.Bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden und nicht vor- 1.Ein Versicherungsfall ist unverzüglich anzuzeigen. hersehbaren Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber den tech- 2.Das von Cardif zur Verfügung gestellte Leistungsformular ist ausge- nischen Berechnungsgrundlagen und der daraus errechneten Prämie füllt einzureichen. Für die Meldung steht auch eine Service-Hotline ist Cardif berechtigt, die Prämie entsprechend den berichtigten Be- zur Verfügung. Die Service-Hotline lautet: +49711/81475 511 (Mon- rechnungsgrundlagen neu festzusetzen, sofern dies erforderlich ist, tag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr). um die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu gewähr- Nach erfolgter Schadenmeldung werden Informationen zur weiteren leisten und sofern ein unabhängiger Treuhänder die Berechnungs- Vorgehensweise und zur Schadenbearbeitung mitgeteilt. grundlagen und sonstigen Voraussetzungen für die Änderung über- Seite 2 VB-GAPBTI-CFG-V 08.13-4 (D), Stand 21.11.2014 e)durch Kernenergie sowie durch vorsätzlich oder grob fahrlässig prüft und deren Angemessenheit bestätigt hat. Die Änderungen werden § 17 Welches Recht findet Anwendung und welcher Gerichtsstand besteht? zu Beginn des 2. Monates wirksam, der auf die Benachrichtigung des 1.Für das Versicherungsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Versicherungsnehmers folgt. Deutschland. 2.Klagen des Kreditnehmers gegen Cardif Allgemeine Versicherung, Fri- 2.Bei Vereinbarung einer Einmalprämienzahlung erfolgt – sofern die Vo- olzheimer Straße 6, 70499 Stuttgart, aus dem Versicherungsverhältnis raussetzungen der Ziffer 1 gegeben sind – entweder eine Prämiennach- können sowohl bei dem Gericht, in dessen Bezirk sich der Geschäftssitz berechnung oder eine Verringerung der Versicherungsleistungen im von Cardif befindet, als auch bei dem Gericht erhoben werden, in des- Verhältnis der Prämiennachberechnung. Macht Cardif von dem Recht sen Bezirk der Kreditnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohn- der Prämiennachberechnung Gebrauch, so kann die Fortsetzung von bzw. Geschäftssitz, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnli- GAPPROTECT ohne Prämiennachberechnung aber mit entsprechend verringerten Versicherungsleistungen verlangt werden. chen Aufenthalt hat. 3.Klagen gegen den Kreditnehmer sind bei dem Gericht zu erheben, in dessen Bezirk der Kreditnehmer seinen Wohn- bzw. Geschäftssitz, in § 11 Hat Cardif ein Ablehnungsrecht? Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ver- Cardif hat das Recht, die Risikoübernahme ohne Angabe von Gründen legt der Kreditnehmer nach Anmeldung zum Gruppenversicherungs- unverzüglich nach Anmeldung durch den Versicherungsnehmer abzu- vertrag seinen Wohn- bzw. Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt lehnen. Für den Fall der Ablehnung erlischt der Versicherungsschutz aus dem Geltungsbereich des Versicherungsvertragsgesetzes oder ist rückwirkend. Eine Versicherungsprämie fällt nicht an. bei Klageerhebung der Wohn- bzw. Geschäftssitz oder der gewöhnliche Aufenthalt nicht bekannt, kann die Klage gegen den Kreditnehmer § 12 Welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen? Übersteigt die Dauer des Versicherungsschutzes die Dauer von 3 Jah- bei dem Gericht erhoben werden, in dessen Bezirk sich der Geschäftssitz von Cardif befindet. ren, so kann der Kreditnehmer jederzeit vom Versicherungsnehmer 4.Klagen des Versicherungsnehmers gegen Cardif aus dem Gruppenver- verlangen, zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres sicherungsvertrag können sowohl bei dem Gericht, in dessen Bezirk von der Gruppenversicherung abgemeldet zu werden. sich der Geschäftssitz von Cardif befindet, als auch bei dem Gericht erhoben werden, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer bei Klage- § 13 Was geschieht bei Beendigung des Gruppenversicherungsvertrages? erhebung seinen Geschäftssitz hat. Bei Beendigung des Gruppenversicherungsvertrages endet der Versi- 5.Klagen gegen den Versicherungsnehmer aus dem Gruppenversiche- cherungsschutz für jeden versicherten PKW am Ende des Monats, für rungsvertrag sind bei dem Gericht zu erheben, in dessen Bezirk der den der Versicherungsnehmer noch vor Beendigung des Gruppenver- Versicherungsnehmer bei Klageerhebung seinen Geschäftssitz oder sicherungsvertrages die Versicherungsprämie gezahlt hat. eine Niederlassung hat. § 14 Gibt es einen Rückkaufswert oder eine Überschussberechtigung? 1.Der Rückkauf der Versicherung ist nicht möglich. Somit besteht kein Rückkaufswert der Prämien im versicherungstechnischen Sinne, es handelt sich um eine reine Risikoversicherung. 2.Die Versicherung ist nicht überschussberechtigt. § 15 Welche Beiträge werden dem Kreditnehmer im Falle einer Kündigung des Versicherungsverhältnisses erstattet? § 18 Welche Regelungen gelten bezüglich der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Versicherungsverhältnis? Der Kreditnehmer kann ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers über seine Rechte aus der Versicherung verfügen und diese gerichtlich geltend machen. § 19 Können Prämienforderungen mit Versicherungsleistungen verrechnet werden? Im Falle einer Kündigung nach Ablauf der Widerrufsfrist gem. § 12, Cardif ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche des Kreditnehmers mit sind die Beiträge bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung zu Prämienforderungen oder anderen gegen den Versicherungsnehmer erbringen. Wurde der Beitrag als Einmalbeitrag erbracht, erhält der gerichteten Forderungen aufzurechnen. Kreditnehmer den nicht verbrauchten Einmalbeitrag zeitanteilig vom § 20 Wer ist Versicherer? sicherungsnehmer bestehendes Kreditkonto zurück. Hiervon erfolgt Versicherer ist die Cardif Allgemeine Versicherung Zweigniederlas- ein Stornoabschlag i. H. v. 10 %. Der Auszahlungsbetrag errechnet sung für Deutschland der Cardif Assurances Risques Divers S. A. sich gem. der Formel 90 % x Versicherungseinmalprämie x (n-m)/n, (Amtsgericht Stuttgart, HRB 181 73), Paris, Friolzheimer Straße 6, wobei n die ursprüngliche Versicherungsdauer in (gegebenenfalls auf- 70499 Stuttgart, Hauptbevollmächtigter: David Furtwängler. gerundet) vollen Monaten und m die bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsschutzes abgelaufene Versicherungsdauer in (gegebenenfalls aufgerundet) vollen Monaten ist. § 21 Welche Beschwerdestellen können kontaktiert werden? Sollte Cardif dem Kreditnehmer wider Erwarten einen Anlass zur Beschwerde gegeben haben, kann er sich an folgende Beschwerdestellen § 16 Wie müssen Mitteilungen, die sich auf das Versicherungsverhältnis beziehen, erfolgen? Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis betreffen, müssen stets schriftlich erfolgen. Für Cardif bestimmte Mitteilungen werden wirksam, sobald sie Cardif oder, im Falle einer Mitteilung des Kreditnehmers, dem Versicherungsnehmer zugegangen sind. wenden: • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) -Bereich Versicherungen-, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. • Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unbe- . rührt. Seite 3 VB-GAPBTI-CFG-V 08.13-4 (D), Stand 21.11.2014 Versicherungsnehmer in der Regel durch Erstattung auf sein beim Ver-
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