Ried, Juni 2008

Ausschreibung zum
Bezirkspflügen 2016
Die Landjugend Bezirk Kirchdorf und Bezirk Steyr veranstalten gemeinsam mit der
LJ Kremsmünster am
Sonntag, 14. August 2016
bei der Familie Söllradl (vulgo Hacklmair), Fierling 7, 4550 Kremsmünster, die
diesjährigen Bezirksentscheide im Leistungspflügen.
1. ANMELDUNG:
Bis spätestens Samstag, 6. August 2016 bei:
Manuel Steinmaurer
- [email protected]
- 0650/3608487
Das Startgeld von € 20,- (beinhaltet ein Essen und drei Getränke) ist bei der Anmeldung vor
Ort zu bezahlen.
2. TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND GRUPPENEINTEILUNG:
Teilnahmeberechtigt sind Landjugendmitglieder bis 35 Jahre.
Für die Einhaltung der StVO und weiterer relevanter gesetzlicher Bestimmungen ist jeder
Teilnehmer selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.
Je Ortsgruppe sind mehrere Pflüger startberechtigt.
In der Gruppe Gäste ist es möglich, dass aus Platzmangel nicht alle angemeldeten Pflüger
teilnehmen können. Eine Auswahl wird durch den Veranstalter getroffen. Jene die eventuell
nicht teilnehmen können, werden bis zum 11. August darüber informiert.
3. ZEITPLAN:
09:00 – 10:00 Uhr
10:00 Uhr
Ankunft und Anmeldung der Pflüger (Auslosung der Startnummern)
Pflügerbesprechung; anschließend Beziehen der Felder
Achtung: Ein verspätetes Erscheinen wird je angefangenen 10
Minuten mit 1 Strafpunkt geahndet.
10:30 Uhr
Schiedsrichterbesprechung (Besprechung der Bewertungskriterien)
11:00 Uhr
Beginn des Pflügens
11:10 Uhr
Ende Spaltfurche Drehpflüge
11:20 Uhr
Ende Spaltfurche Beetpflüge
11:50 Uhr
Wiederbeginn
14:30 Uhr
Ende des Wettbewerbes
ca. 16:30 Uhr
Siegerehrung
Eventuelle Zeitplanänderungen sind möglich und werden vor Ort bekannt gegeben!
Die Schiedsrichter haben direkt nach Beendigung des Bewerbes die Bewertungsblätter bei
der EDV-Auswertung abzugeben.
www.lj-ki.at
www.bezirksteyr.landjugend.at
4. ALLGEMEINE WETTBEWERBSREGELN
 Bodenverhältnisse:
mittelschwerer
voraussichtlich unbearbeitete Wintergerste.
 Wettbewerbsparzellen:
Lehmboden,
Beetpflüge
Drehpflüge
abgeerntete
20
x
16/22 x
Frucht
ist
70 m
70 m
5-Scharpflüge sind weder beim Bezirks-, Landes- noch beim Bundesentscheid zugelassen.
Etwaige Änderungen der Normgrößen der Parzellen werden bei der Pflügerbesprechung
bekannt gegeben.
Als Arbeitsziel wird ein schüttendes Pflügen vorgeschrieben, wobei eine gute Krümelung mit
einem deutlich erkennbaren Furchenkamm erreicht werden soll.
 Wettbewerbszeit:
Beetpflüge:
Drehpflüge:
180 Minuten
170 Minuten
Eine Änderung der Größe der Wettbewerbsparzellen sowie eine eventuelle Zeitverkürzung
aufgrund kleinerer Parzellen wird vom Obergericht am Wettkampftag bekannt gegeben.
Innerhalb der ersten 10 Minuten (für Drehpflüge) bzw. 20 Minuten (für Beetpflüge) ist das
Pflügen der Spaltfurche zu beenden. Danach wird der Wettbewerb 40 Minuten für
Drehpflüge bzw. 30 Minuten für Beetpflüge unterbrochen. Im Anschluss erfolgt der
gemeinsame Wiederbeginn für beide Gruppen.
Die Zeitnehmung erfolgt durch das Obergericht oder durch dafür vorgesehene Zeitnehmer,
die auch die Signale geben. Zeiteinrechnung kann beim Obergericht verlangt werden, wenn
ein technisches Gebrechen auftritt oder der Nachbar sein Beet noch nicht so weit
fertiggestellt hat, dass der Teilnehmer anschließen kann.
 Arbeitstiefe:
Beetpflüge:
Drehpflüge:
18 – 22 cm
18 – 22 cm
Messungen: Beetpflüge: ab Zusammenschlag + zwei Umgänge bis 2 m Restbeet
Drehpflüge: ab dritter Fahrt bzw. bei Dreischarpflügen mit dem 2. Umgang,
bis 2 m Restbeet (Dreischarpflüge: 3 m o. die letzten zwei Runden)
Witterungsbedingte Änderungen werden vom Obergericht vor dem Wettbewerb bekannt
gegeben.
 Ausfluchten, Fremde Hilfe
Das Ausfluchten hat kurz vor dem Wettbewerb zu erfolgen.
Außer den drei Fluchtstäben dürfen hierzu keine Hilfsmittel verwendet werden.
Fluchtstäbe müssen vom Teilnehmer selbst mitgebracht werden und dürfen nicht außerhalb
der Absperrung des Wettbewerbsfeldes stehen.
www.lj-ki.at
www.bezirksteyr.landjugend.at
Jeder Teilnehmer hat die Pflugarbeit ohne fremde Hilfe und Beratung auszuführen, mit
Ausnahme des Ausfluchtens oder im dem Fall, dass fremde Hilfe vom Obergericht wegen
technischen Gebrechens oder infolge besonderer unvorhergesehener Fälle angeordnet wird.
Korrekturen der Pflugarbeiten mit Händen und Füßen bzw. durch Überrollen mit
Traktorrädern, als ebenso das Stehen am fahrenden Pflug sind verboten und führen nach
einer Verwarnung zur Disqualifikation.
 Ende des Pflügens:
Die letzte Furche muss in Richtung des eigenen Zusammenschlags ausgeworfen werden.
Dazu hat der Teilnehmer das Recht auf eine unbegrenzte Anzahl von Leerfahrten
(Ausnahme Drehpflüge).
Diese dürfen jedoch nur auf den hierfür vorgesehenen Streifen rund um die Parzellenblocks
oder auf dem eigenen, ungepflügten Land erfolgen. Leerfahrten über gepflügtes Land sind
verboten. Auf dem fertiggepflügten Feld darf nur eine Radspur sichtbar sein. Die
Toleranzgrenzen für die zweite Traktorspur - gemessen von der Kopffurche - sind folgende:
Zweischarpflug bis 50 cm, Dreischarpflug bis 100 cm, Vierscharpflug bis 150 cm kein Abzug.
Wird die letzte Furche in die falsche Richtung ausgeworfen oder ist die zweite Radspur über
mehr als die Hälfte des Feldes erkennbar, so erfolgt ein Abzug von 10 Punkten, für geringere
Länge entsprechend weniger Abzug.
Bei Ende des Pflügens hat der Teilnehmer die Furche, die er gerade zieht, ohne anzuhalten
und ohne vom Traktor abzusteigen zu Ende zu ziehen. Steht er bei Ertönen des
Schlusssignals bereits mindestens mit dem Vorderrad in der letzten Furche, so kann er nach
Ertönen des Schlusssignals sofort aufsitzen und losfahren. Steht er nicht mit dem Vorderrad
in der letzten Furche, darf er nicht mehr weiterpflügen. Für jede begonnene Minute Überzeit,
die das Obergericht oder Schiedsrichter zu messen haben, gibt es 5 Strafpunkte. Als Ende
gilt dabei, wenn der Traktor mit allen vier Rädern auf dem Vorgewende steht und der Pflug
ausgehoben ist.
 Unerlaubte Handlungen, Disqualifikation und Beschwerden:
Alle Pflüger sind verpflichtet, ihre gezogene Startnummer sichtbar am Traktor zu
befestigen.
Beschwerden können von Teilnehmern eingebracht werden. Sie müssen dem Obergericht
übergeben werden, solange dieses sich auf dem Wettbewerbsfeld befindet und spätestens
15 Minuten nach Ende des Wettbewerbes. Das Obergericht hat auf dem Wettbewerbsfeld
darüber zu entscheiden.
 Wettbewerbsgeräte
Gruppe Beetpflüge: Zwei- und mehrscharige Normalbeetpflüge, zwei- und dreischarige
Spezialpflüge
Gruppe Drehpflüge: Für diese Kategorie werden der Ausschreibung detaillierte Richtlinien
beigelegt. Die Punkte der Wettbewerbsregeln der Ausschreibung sind auch für die
Teilnehmer dieser Kategorie maßgebend.
Die Drehpflüger werden in zwei Kategorien geführt:
* Standard-Drehpflüge: Zwei- bis vierscharige Normaldrehpflüge
* Spezial-Drehpflüge: Zwei- bis vierscharige Spezialdrehpflüge
Gruppe Gäste:
Zwei- und mehrscharige Normalbeetpflüge, zwei- und dreischarige Spezialpflüge
Zwei- bis vierscharige Normaldrehpflüge
Zwei- bis vierscharige Spezialdrehpflüge
www.lj-ki.at
www.bezirksteyr.landjugend.at
Beim Bezirksentscheid ist die Anwendung von Spezialausrüstungen (außer einem
hydraulischen
Oberlenker)
wie
Schnittbreitenverstellungen,
hydraulische
Zusatzeinrichtungen (Seitenlenker, Grenzlandschlitten, Stützräder, Verschiebeschare)
verboten. (Siehe Detailrichtlinien)
Beim Bezirksentscheid sind Pflüge mit maximal 3 Stützrädern zu verwenden, wobei ein
Tandemrad als zwei Räder gewertet wird.
Die Wahl der Traktor- und Pflugmarken bleibt den Teilnehmern freigestellt.
Die Pflugkörper dürfen während des Wettbewerbes nicht abgenommen oder in eine andere
Höhe und Lage am Pflugrahmen gebracht werden.
Für die Gruppe Drehpflüge sind Volldreh- und Winkelpflüge vorgeschrieben. In der Gruppe
Beetpflüge ist die Verwendung von selbstangefertigten Zusatzeinrichtungen ausdrücklich
erlaubt.
Werden die Vorschriften nicht eingehalten, so wird der betreffende Pflüger disqualifiziert.
Vorschäler und Scheibenseche sind für sämtliche Pflüger zu empfehlen. Erlaubt sind weiters
einfache Visiereinrichtungen, die nicht über Kanten und Teile des Traktors hinausstehen
dürfen. Darunter fallen z.B. Markierungen auf Motorhaube oder Frontscheibe, nicht darunter
fallen z.B. Stäbe oder sonstige Visierhilfen, die über die Motorhaube des Traktors
hinausragen.
Nur für die Spaltfurche, den Zusammenschlag und die Schlussfurche dürfen die Vorschäler
abgenommen bzw. angehoben werden.
Sämtliche verwendete Geräte müssen den Bestimmungen der Verkehrs- und
Unfallsicherheit entsprechen. Bei der Überprüfung und Abnahme der Geräte durch das
Obergericht wird auch darauf geachtet, ob die Beleuchtungs- und Bremsanlagen des
Traktors funktionieren, ob ein eventuell vorhandener Mähbalken mit einem Schutz, die
Zapfwelle mit dem notwendigen Schutzblech und der Zapfwellenstummel mit der
notwendigen Kappe versehen ist. Traktoren, die unter die gesetzliche Ausrüstungspflicht mit
einer Schutzvorrichtung fallen, müssen mit einer typengenehmigten Schutzvorrichtung
(Sturzverdeck) ausgestattet sein. Selbstverständlich gehören zur Verkehrssicherheit auch
intakte Reifen. Sollte bei einem Gerät die Verletzung einer der genannten Vorschriften
festgestellt werden, wird das Obergericht entscheiden, ob dieser Traktor zum Wettbewerb
zugelassen wird.
 Tiefenmessung:
Für jeden 0,1 cm Unterschreitung bzw. Überschreitung der Mindest- bzw. Höchstarbeitstiefe
je Messung werden 0,1 Pkt. an Strafpunkten durch das Obergericht vergeben.
5. SPEZIELLE WETTBEWERBSREGELN
 Ökologische Ziele:
 Auseinandersetzung mit der Produktionsgrundlage Boden und der entsprechenden
Bearbeitungstechnik.
 Sicherung der Bodenfruchtbarkeit; Verringerung des Beikrautdrucks durch sachgerechtes
Pflügen; Beseitigung von Beikrautsamen.
 Spaltfurche:
Die Spaltfurche ist innerhalb der ersten 20 Minuten (Beetpflüge) bzw. 10 Minuten
(Drehpflüge) zu beenden. Ist die Spaltfurche nicht beendet, erfolgt ein Abzug von einem
Punkt je begonnener Minute Überzeit. Der Bewuchs muss sauber gewendet und alle
Wurzeln durchgeschnitten sein. Das Überrollen der aufgeworfenen Erdbalken ist nicht
gestattet!
www.lj-ki.at
www.bezirksteyr.landjugend.at
Gruppe Beetpflüge:
Die Art der Ausführung der Spaltfurche bleibt den Teilnehmern überlassen.
Gruppe Drehpflüge:
Die Spaltfurche wird vom Wendestreifen (Startpunkt) weg mit der hintersten Schar gezogen
und der Erdbalken nach rechts ausgeworfen. Sie umfasst nur eine Fahrt (Hinfahrt!) und
muss in den ersten 10 Minuten des Wettbewerbes vollendet sein, d.h. der Traktor muss nach
dem Schlusssignal für die Spaltfurche bereits wieder mit allen vier Rädern auf dem Vorland
stehen und der Pflug ausgehoben sein. Ist die Spaltfurche nicht vollendet, wird für jede
begonnene Minute Überzeit ein Punkt abgezogen.
 Zusammenschlag und Auseinanderackern:
Der "Zusammenschlag" besteht beim zweischarigen Beetpflug aus vier vollen Runden
(entweder sieben oder acht Furchen auf jeder Seite, Zusammenschlag und weitere drei volle
Runden). Bei Verwenden eines dreischarigen Beetpfluges besteht der Zusammenschlag aus
drei vollen Runden (entweder acht oder neun Furchen auf jeder Seite).
Nach dem Zusammenschlag erfolgt unmittelbar das Auseinanderackern.
 Ausgleichsfurchen und Anschlussfurchen:
Ausgleichsfurchen werden bei einer Abweichung von über 30 cm gewährt, sie müssen
jedoch beim Obergericht beantragt werden.
Anschlussfurchen für Teilnehmer, die keinen Nachbarn haben, müssen nach der Spaltfurche
gezogen werden. Sie müssen nicht beantragt werden.
6. OBERGERICHT UND SCHIEDSRICHTER
Die Schiedsrichter und das Obergericht werden von den Bezirksvorständen Kirchdorf und
Steyr nominiert.
 Aufgaben des Obergerichtes:
 Inspektion des Wettbewerbsgeländes in Gegenwart der mit der Vorbereitung beauftragten
Personen
 Zuweisung von Ersatzparzellen, wenn Parzellen grobe, die Objektivität des Wettbewerbes
beeinträchtigende und vermeidbare Unregelmäßigkeiten aufweisen
 Instruktion und Einteilung der Schiedsrichter, Feldordner und Tiefenmesser
 Kontrolle der Richter, ggf. Ausschluss von Richtern aus der Wertung
 Bekanntgabe der Wettbewerbsregeln an die Teilnehmer
 Verlosung der Trainings- und Wettbewerbsparzellen
 Inspektion der Pflüge und Traktoren auf unerlaubte Hilfsmittel
 Entscheidung über Beschwerden, Zeiteinrechnung und Ausgleichsfurchen
 Punkteabzüge oder Disqualifikation von Teilnehmern
 Entgegennahme und Verwahrung der Bewertungsblätter von den Schiedsrichtern
 Überprüfung der EDV-Bewertungs- und Tiefenmessauswertung
 Erstattung des Wettbewerbsberichtes
www.lj-ki.at
www.bezirksteyr.landjugend.at
 Aufteilung der Bewertungsmerkmale:
Die Aufteilung der Bewertungsmerkmale für Dreh- und Beetpflüge ist auf den beiden letzten
Seiten der Ausschreibung ersichtlich.
Die Aufteilung der Bewertungsmerkmale der Gruppe Drehpflüge ist zusätzlich in den
"Richtlinien für das Leistungspflügen mit Drehpflügen" angeführt.
7. SICHERHEITSHINWEISE
1. Die Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.
2. Schutzvorrichtungen sind zu verwenden.
3. Bei Schleif- und Schweißarbeiten sind unbedingt Schutzbrillen zu tragen.
Für Unfälle übernehmen die Veranstalter keinerlei Haftung!
8. PREISE
Preise erhalten die jeweils dritt-, zweit- und erstplatzierten in den Klassen Beetpflug,
Standarddrehpflug und Spezialdrehpflug.
Die Entsendung zum Landesentscheid 2016 erfolgt nach der geltenden Ausschreibung für
das Landespflügen 2016. Nach derzeitiger Fassung sind der punktebeste Drehpflüger und
der beste Beetpflüger für den Landesentscheid startberechtigt.
 Tagessieger:
Darüber hinaus werden aus den Teilnehmern der Bezirkswertungen Kirchdorf und Steyr in
den Kategorien Beet- und Drehpflug je ein Tagessieger gekürt. Weitere Startberechtigungen
können daraus nicht abgeleitet werden.
www.lj-ki.at
www.bezirksteyr.landjugend.at
BEWERTUNGSKRITERIEN FÜR BEETPFLÜGE
Kriterium/Punkte
Beschreibung im
Bewertungsblatt
Erläuterungen für Juroren
und Pflüger
Spaltfurche
10
alle Wurzeln durchgeschnitten,
Bewuchs gewendet,
gleichmäßig breit,
sauber ausgeräumt
Zusammenschlag
(6 Furchen breit)
10
Zusammenschlag
(geschl. + wuchs)
10
gleiche Furchenbalken wie im
übrigen Beet, gleich hoch wie
das übrige Beet
Furchenbalken geschlossen,
kein Bewuchs sichtbar
Furchenbildung
Paaren
10
Krümelung und
Saatbeet
10
Furchenschluss
10
kein Paaren
deutlich erkennbarer
Furchenkamm
gleichmäßige Krümelung,
genügend Erde für Saatbeet
auch in Fahrspuren (ausgenommen extrem tiefe) über die ganze
Länge vom Beginn weg bis zum
Ende, links und rechts muss nicht
unbedingt gleich sein
gleich hoch und gleich breite
Furchen mit genügend festen
Furchen 1. Furche nicht zu dünn
die beiden ersten Balken liegen
dicht beieinander
Kein Bewuchs bes. bei ersten
beiden Furchen
wenn alle Körper gleich breite und
hohe Furchen erzeugen
Unterbringung des
Bewuchses
10
Einsetzen und
Ausheben
10
Ausackern
(Schlussfurche und
letzte 6 Furchen
beidseitig)
10
Schlussfurche
10
Geradheiten
(4x10/2)
20
www.lj-ki.at
Durchgehender
Vorschälereinsatz, dichter
Furchenschluss, keine Löcher
alle Stoppeln restlos
untergepflügt
Stoppelfurchen sollen rundliche
Furchen sein, Verhältnis
Breite/Tiefe der Furchen
feste Furchen, jede Furche muss
geschlossen auf der vorigen liegen,
keine Löcher
gesamte Parzellen werden bewertet
sauber und gleichmäßig
alles Land muss bis zur Kopffurche
gepflügt sein, nicht über die
Kopffurche hinaus pflügen
gleiche Furchen wie im übrigen gleich hohe und breite Furchen,
Beet, Anschluss zu übrigen
letzte Furche darf ein wenig
Beet, sauber d.h. keine lose
schmäler sein, da sie voll sichtbar
Erde in der Sohle,
bleibt und dadurch breiter wirkt, nur
Unterbringung des Bewuchses Bewuchs beim Schluss wird
bewertet
keine Stufe, gleichmäßig über
sauber ausgeräumt, möglichst
die gesamte Länge
schmal und seicht, gleichmäßiger
Anschluss, gleich breite und hohe
Furchen
Spalt
Zusammenschlag (10m)
Auseinanderschlag (10 m)
Schlussfurche
www.bezirksteyr.landjugend.at
BEWERTUNGSKRITERIEN FÜR DREHPFLÜGE
Kriterium/Punkte
Beschreibung im
Bewertungsblatt
Erläuterungen für
Juroren und Pflüger
Spaltfurche
10
gleichmäßig breit, alle Wurzeln und
Furchensohle durchgeschnitten,
sauber ausgeräumt
Sohle der Spaltfurche voll ausgefüllt,
keine Erde über der vom Sech
abgeschnittene Furchenkante
hinausgeworfen, gleichmäßig über
ganze Länge, alle Furchen gleich
hoch, keine Löcher
über die gesamte Länge
auch in Fahrspuren
(außer in extremen)
Anpflügen = 4 Fahrten bei
2 Scharer
Anpflügen
10
Auch 1. Furche feste
Furche
Keilpflügen
10
Furchenbildung
Paaren
10
Krümelung und
Saatbeet
10
alles Land durchgepflügt,
gleichmäßige Furchen,
keine Löcher oder Hügel, volle
saubere Anschlussfurche an den
Keil, zwei Furchenkämme
gleichmäßig erkennbar
kein Paaren
deutlich erkennbarer Furchenkamm
wenn alle Körper gleich
breite und hohe Furchen
erzeugen
gleichmäßige Krümelung, genügend Stoppelfurchen sollen
Erde für Saatbeet
rundliche Furchen sein,
Verhältnis Breite/Tiefe der
Furchen
Furchenschluss
Durchgehender Vorschälereinsatz,
feste Furchen, jede Furche
10
dichter Furchenschluss, keine Löcher muss geschlossen auf der
vorigen liegen
Unterbringung des
(gesamtes Beet) Stoppeln und
Bewuchses
sonstiger Bewuchs restlos
10
untergepflügt
Einsetzen/
Sauber und gleichmäßig, innerhalb
Innerhalb muss alles,
Ausheben
der Kopffurche alles gepflügt, kein
außerhalb soll nichts
10
pflügen außerhalb der Kopffurche
gepflügt sein
Abschluss der
Schluss liegt exakt neben Spalt, kein Speziell im Bereich der
Schlussfurche an
ungepflügtes Land stehen gelassen, ersten Anpflugfurche darf
Spalt
Spaltfurche nicht angeschnitten
keine Radspur (Pflug oder
10
(ungepflügtes Land über ganze
Traktor) sichtbar sein.
Länge von über 20 cm Schnittbr. =
wird vom Ober0 Pkte., Spaltfurche über 20 cm
gericht bewertet
angeschnitten = 0 Pkte.)
Schlussfurche +
sauber ausgeräumt, schmal und
d.h. keine lose Erde auf der
Anschluss zum
seicht, gleichmäßiger Anschluss mit
Sohle, gleich breite und
Restbeet
vollen Furchen zum Restbeet bei den hohe Furchen bis zum
10
letzten drei Fahrten
Schluss
Geradheiten (5x10/2) Spaltfurche, Anpflügen, Keilpflügen, Keil von Nachbaranschluss
25
Anschlussfurche - Restbeet,
bis zur kürzesten
Schlussfurche
Keilfurche
www.lj-ki.at
www.bezirksteyr.landjugend.at