Ausschreibung zum Bezirkspflügen 2016 Die Landjugend Bezirk Kirchdorf und Bezirk Steyr veranstalten gemeinsam mit der LJ Kremsmünster am Sonntag, 14. August 2016 bei der Familie Söllradl (vulgo Hacklmair), Fierling 7, 4550 Kremsmünster, die diesjährigen Bezirksentscheide im Leistungspflügen. 1. ANMELDUNG: Bis spätestens Samstag, 6. August 2016 bei: Manuel Steinmaurer - [email protected] - 0650/3608487 Das Startgeld von € 20,- (beinhaltet ein Essen und drei Getränke) ist bei der Anmeldung vor Ort zu bezahlen. 2. TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND GRUPPENEINTEILUNG: Teilnahmeberechtigt sind Landjugendmitglieder bis 35 Jahre. Für die Einhaltung der StVO und weiterer relevanter gesetzlicher Bestimmungen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung. Je Ortsgruppe sind mehrere Pflüger startberechtigt. In der Gruppe Gäste ist es möglich, dass aus Platzmangel nicht alle angemeldeten Pflüger teilnehmen können. Eine Auswahl wird durch den Veranstalter getroffen. Jene die eventuell nicht teilnehmen können, werden bis zum 11. August darüber informiert. 3. ZEITPLAN: 09:00 – 10:00 Uhr 10:00 Uhr Ankunft und Anmeldung der Pflüger (Auslosung der Startnummern) Pflügerbesprechung; anschließend Beziehen der Felder Achtung: Ein verspätetes Erscheinen wird je angefangenen 10 Minuten mit 1 Strafpunkt geahndet. 10:30 Uhr Schiedsrichterbesprechung (Besprechung der Bewertungskriterien) 11:00 Uhr Beginn des Pflügens 11:10 Uhr Ende Spaltfurche Drehpflüge 11:20 Uhr Ende Spaltfurche Beetpflüge 11:50 Uhr Wiederbeginn 14:30 Uhr Ende des Wettbewerbes ca. 16:30 Uhr Siegerehrung Eventuelle Zeitplanänderungen sind möglich und werden vor Ort bekannt gegeben! Die Schiedsrichter haben direkt nach Beendigung des Bewerbes die Bewertungsblätter bei der EDV-Auswertung abzugeben. www.lj-ki.at www.bezirksteyr.landjugend.at 4. ALLGEMEINE WETTBEWERBSREGELN Bodenverhältnisse: mittelschwerer voraussichtlich unbearbeitete Wintergerste. Wettbewerbsparzellen: Lehmboden, Beetpflüge Drehpflüge abgeerntete 20 x 16/22 x Frucht ist 70 m 70 m 5-Scharpflüge sind weder beim Bezirks-, Landes- noch beim Bundesentscheid zugelassen. Etwaige Änderungen der Normgrößen der Parzellen werden bei der Pflügerbesprechung bekannt gegeben. Als Arbeitsziel wird ein schüttendes Pflügen vorgeschrieben, wobei eine gute Krümelung mit einem deutlich erkennbaren Furchenkamm erreicht werden soll. Wettbewerbszeit: Beetpflüge: Drehpflüge: 180 Minuten 170 Minuten Eine Änderung der Größe der Wettbewerbsparzellen sowie eine eventuelle Zeitverkürzung aufgrund kleinerer Parzellen wird vom Obergericht am Wettkampftag bekannt gegeben. Innerhalb der ersten 10 Minuten (für Drehpflüge) bzw. 20 Minuten (für Beetpflüge) ist das Pflügen der Spaltfurche zu beenden. Danach wird der Wettbewerb 40 Minuten für Drehpflüge bzw. 30 Minuten für Beetpflüge unterbrochen. Im Anschluss erfolgt der gemeinsame Wiederbeginn für beide Gruppen. Die Zeitnehmung erfolgt durch das Obergericht oder durch dafür vorgesehene Zeitnehmer, die auch die Signale geben. Zeiteinrechnung kann beim Obergericht verlangt werden, wenn ein technisches Gebrechen auftritt oder der Nachbar sein Beet noch nicht so weit fertiggestellt hat, dass der Teilnehmer anschließen kann. Arbeitstiefe: Beetpflüge: Drehpflüge: 18 – 22 cm 18 – 22 cm Messungen: Beetpflüge: ab Zusammenschlag + zwei Umgänge bis 2 m Restbeet Drehpflüge: ab dritter Fahrt bzw. bei Dreischarpflügen mit dem 2. Umgang, bis 2 m Restbeet (Dreischarpflüge: 3 m o. die letzten zwei Runden) Witterungsbedingte Änderungen werden vom Obergericht vor dem Wettbewerb bekannt gegeben. Ausfluchten, Fremde Hilfe Das Ausfluchten hat kurz vor dem Wettbewerb zu erfolgen. Außer den drei Fluchtstäben dürfen hierzu keine Hilfsmittel verwendet werden. Fluchtstäbe müssen vom Teilnehmer selbst mitgebracht werden und dürfen nicht außerhalb der Absperrung des Wettbewerbsfeldes stehen. www.lj-ki.at www.bezirksteyr.landjugend.at Jeder Teilnehmer hat die Pflugarbeit ohne fremde Hilfe und Beratung auszuführen, mit Ausnahme des Ausfluchtens oder im dem Fall, dass fremde Hilfe vom Obergericht wegen technischen Gebrechens oder infolge besonderer unvorhergesehener Fälle angeordnet wird. Korrekturen der Pflugarbeiten mit Händen und Füßen bzw. durch Überrollen mit Traktorrädern, als ebenso das Stehen am fahrenden Pflug sind verboten und führen nach einer Verwarnung zur Disqualifikation. Ende des Pflügens: Die letzte Furche muss in Richtung des eigenen Zusammenschlags ausgeworfen werden. Dazu hat der Teilnehmer das Recht auf eine unbegrenzte Anzahl von Leerfahrten (Ausnahme Drehpflüge). Diese dürfen jedoch nur auf den hierfür vorgesehenen Streifen rund um die Parzellenblocks oder auf dem eigenen, ungepflügten Land erfolgen. Leerfahrten über gepflügtes Land sind verboten. Auf dem fertiggepflügten Feld darf nur eine Radspur sichtbar sein. Die Toleranzgrenzen für die zweite Traktorspur - gemessen von der Kopffurche - sind folgende: Zweischarpflug bis 50 cm, Dreischarpflug bis 100 cm, Vierscharpflug bis 150 cm kein Abzug. Wird die letzte Furche in die falsche Richtung ausgeworfen oder ist die zweite Radspur über mehr als die Hälfte des Feldes erkennbar, so erfolgt ein Abzug von 10 Punkten, für geringere Länge entsprechend weniger Abzug. Bei Ende des Pflügens hat der Teilnehmer die Furche, die er gerade zieht, ohne anzuhalten und ohne vom Traktor abzusteigen zu Ende zu ziehen. Steht er bei Ertönen des Schlusssignals bereits mindestens mit dem Vorderrad in der letzten Furche, so kann er nach Ertönen des Schlusssignals sofort aufsitzen und losfahren. Steht er nicht mit dem Vorderrad in der letzten Furche, darf er nicht mehr weiterpflügen. Für jede begonnene Minute Überzeit, die das Obergericht oder Schiedsrichter zu messen haben, gibt es 5 Strafpunkte. Als Ende gilt dabei, wenn der Traktor mit allen vier Rädern auf dem Vorgewende steht und der Pflug ausgehoben ist. Unerlaubte Handlungen, Disqualifikation und Beschwerden: Alle Pflüger sind verpflichtet, ihre gezogene Startnummer sichtbar am Traktor zu befestigen. Beschwerden können von Teilnehmern eingebracht werden. Sie müssen dem Obergericht übergeben werden, solange dieses sich auf dem Wettbewerbsfeld befindet und spätestens 15 Minuten nach Ende des Wettbewerbes. Das Obergericht hat auf dem Wettbewerbsfeld darüber zu entscheiden. Wettbewerbsgeräte Gruppe Beetpflüge: Zwei- und mehrscharige Normalbeetpflüge, zwei- und dreischarige Spezialpflüge Gruppe Drehpflüge: Für diese Kategorie werden der Ausschreibung detaillierte Richtlinien beigelegt. Die Punkte der Wettbewerbsregeln der Ausschreibung sind auch für die Teilnehmer dieser Kategorie maßgebend. Die Drehpflüger werden in zwei Kategorien geführt: * Standard-Drehpflüge: Zwei- bis vierscharige Normaldrehpflüge * Spezial-Drehpflüge: Zwei- bis vierscharige Spezialdrehpflüge Gruppe Gäste: Zwei- und mehrscharige Normalbeetpflüge, zwei- und dreischarige Spezialpflüge Zwei- bis vierscharige Normaldrehpflüge Zwei- bis vierscharige Spezialdrehpflüge www.lj-ki.at www.bezirksteyr.landjugend.at Beim Bezirksentscheid ist die Anwendung von Spezialausrüstungen (außer einem hydraulischen Oberlenker) wie Schnittbreitenverstellungen, hydraulische Zusatzeinrichtungen (Seitenlenker, Grenzlandschlitten, Stützräder, Verschiebeschare) verboten. (Siehe Detailrichtlinien) Beim Bezirksentscheid sind Pflüge mit maximal 3 Stützrädern zu verwenden, wobei ein Tandemrad als zwei Räder gewertet wird. Die Wahl der Traktor- und Pflugmarken bleibt den Teilnehmern freigestellt. Die Pflugkörper dürfen während des Wettbewerbes nicht abgenommen oder in eine andere Höhe und Lage am Pflugrahmen gebracht werden. Für die Gruppe Drehpflüge sind Volldreh- und Winkelpflüge vorgeschrieben. In der Gruppe Beetpflüge ist die Verwendung von selbstangefertigten Zusatzeinrichtungen ausdrücklich erlaubt. Werden die Vorschriften nicht eingehalten, so wird der betreffende Pflüger disqualifiziert. Vorschäler und Scheibenseche sind für sämtliche Pflüger zu empfehlen. Erlaubt sind weiters einfache Visiereinrichtungen, die nicht über Kanten und Teile des Traktors hinausstehen dürfen. Darunter fallen z.B. Markierungen auf Motorhaube oder Frontscheibe, nicht darunter fallen z.B. Stäbe oder sonstige Visierhilfen, die über die Motorhaube des Traktors hinausragen. Nur für die Spaltfurche, den Zusammenschlag und die Schlussfurche dürfen die Vorschäler abgenommen bzw. angehoben werden. Sämtliche verwendete Geräte müssen den Bestimmungen der Verkehrs- und Unfallsicherheit entsprechen. Bei der Überprüfung und Abnahme der Geräte durch das Obergericht wird auch darauf geachtet, ob die Beleuchtungs- und Bremsanlagen des Traktors funktionieren, ob ein eventuell vorhandener Mähbalken mit einem Schutz, die Zapfwelle mit dem notwendigen Schutzblech und der Zapfwellenstummel mit der notwendigen Kappe versehen ist. Traktoren, die unter die gesetzliche Ausrüstungspflicht mit einer Schutzvorrichtung fallen, müssen mit einer typengenehmigten Schutzvorrichtung (Sturzverdeck) ausgestattet sein. Selbstverständlich gehören zur Verkehrssicherheit auch intakte Reifen. Sollte bei einem Gerät die Verletzung einer der genannten Vorschriften festgestellt werden, wird das Obergericht entscheiden, ob dieser Traktor zum Wettbewerb zugelassen wird. Tiefenmessung: Für jeden 0,1 cm Unterschreitung bzw. Überschreitung der Mindest- bzw. Höchstarbeitstiefe je Messung werden 0,1 Pkt. an Strafpunkten durch das Obergericht vergeben. 5. SPEZIELLE WETTBEWERBSREGELN Ökologische Ziele: Auseinandersetzung mit der Produktionsgrundlage Boden und der entsprechenden Bearbeitungstechnik. Sicherung der Bodenfruchtbarkeit; Verringerung des Beikrautdrucks durch sachgerechtes Pflügen; Beseitigung von Beikrautsamen. Spaltfurche: Die Spaltfurche ist innerhalb der ersten 20 Minuten (Beetpflüge) bzw. 10 Minuten (Drehpflüge) zu beenden. Ist die Spaltfurche nicht beendet, erfolgt ein Abzug von einem Punkt je begonnener Minute Überzeit. Der Bewuchs muss sauber gewendet und alle Wurzeln durchgeschnitten sein. Das Überrollen der aufgeworfenen Erdbalken ist nicht gestattet! www.lj-ki.at www.bezirksteyr.landjugend.at Gruppe Beetpflüge: Die Art der Ausführung der Spaltfurche bleibt den Teilnehmern überlassen. Gruppe Drehpflüge: Die Spaltfurche wird vom Wendestreifen (Startpunkt) weg mit der hintersten Schar gezogen und der Erdbalken nach rechts ausgeworfen. Sie umfasst nur eine Fahrt (Hinfahrt!) und muss in den ersten 10 Minuten des Wettbewerbes vollendet sein, d.h. der Traktor muss nach dem Schlusssignal für die Spaltfurche bereits wieder mit allen vier Rädern auf dem Vorland stehen und der Pflug ausgehoben sein. Ist die Spaltfurche nicht vollendet, wird für jede begonnene Minute Überzeit ein Punkt abgezogen. Zusammenschlag und Auseinanderackern: Der "Zusammenschlag" besteht beim zweischarigen Beetpflug aus vier vollen Runden (entweder sieben oder acht Furchen auf jeder Seite, Zusammenschlag und weitere drei volle Runden). Bei Verwenden eines dreischarigen Beetpfluges besteht der Zusammenschlag aus drei vollen Runden (entweder acht oder neun Furchen auf jeder Seite). Nach dem Zusammenschlag erfolgt unmittelbar das Auseinanderackern. Ausgleichsfurchen und Anschlussfurchen: Ausgleichsfurchen werden bei einer Abweichung von über 30 cm gewährt, sie müssen jedoch beim Obergericht beantragt werden. Anschlussfurchen für Teilnehmer, die keinen Nachbarn haben, müssen nach der Spaltfurche gezogen werden. Sie müssen nicht beantragt werden. 6. OBERGERICHT UND SCHIEDSRICHTER Die Schiedsrichter und das Obergericht werden von den Bezirksvorständen Kirchdorf und Steyr nominiert. Aufgaben des Obergerichtes: Inspektion des Wettbewerbsgeländes in Gegenwart der mit der Vorbereitung beauftragten Personen Zuweisung von Ersatzparzellen, wenn Parzellen grobe, die Objektivität des Wettbewerbes beeinträchtigende und vermeidbare Unregelmäßigkeiten aufweisen Instruktion und Einteilung der Schiedsrichter, Feldordner und Tiefenmesser Kontrolle der Richter, ggf. Ausschluss von Richtern aus der Wertung Bekanntgabe der Wettbewerbsregeln an die Teilnehmer Verlosung der Trainings- und Wettbewerbsparzellen Inspektion der Pflüge und Traktoren auf unerlaubte Hilfsmittel Entscheidung über Beschwerden, Zeiteinrechnung und Ausgleichsfurchen Punkteabzüge oder Disqualifikation von Teilnehmern Entgegennahme und Verwahrung der Bewertungsblätter von den Schiedsrichtern Überprüfung der EDV-Bewertungs- und Tiefenmessauswertung Erstattung des Wettbewerbsberichtes www.lj-ki.at www.bezirksteyr.landjugend.at Aufteilung der Bewertungsmerkmale: Die Aufteilung der Bewertungsmerkmale für Dreh- und Beetpflüge ist auf den beiden letzten Seiten der Ausschreibung ersichtlich. Die Aufteilung der Bewertungsmerkmale der Gruppe Drehpflüge ist zusätzlich in den "Richtlinien für das Leistungspflügen mit Drehpflügen" angeführt. 7. SICHERHEITSHINWEISE 1. Die Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten. 2. Schutzvorrichtungen sind zu verwenden. 3. Bei Schleif- und Schweißarbeiten sind unbedingt Schutzbrillen zu tragen. Für Unfälle übernehmen die Veranstalter keinerlei Haftung! 8. PREISE Preise erhalten die jeweils dritt-, zweit- und erstplatzierten in den Klassen Beetpflug, Standarddrehpflug und Spezialdrehpflug. Die Entsendung zum Landesentscheid 2016 erfolgt nach der geltenden Ausschreibung für das Landespflügen 2016. Nach derzeitiger Fassung sind der punktebeste Drehpflüger und der beste Beetpflüger für den Landesentscheid startberechtigt. Tagessieger: Darüber hinaus werden aus den Teilnehmern der Bezirkswertungen Kirchdorf und Steyr in den Kategorien Beet- und Drehpflug je ein Tagessieger gekürt. Weitere Startberechtigungen können daraus nicht abgeleitet werden. www.lj-ki.at www.bezirksteyr.landjugend.at BEWERTUNGSKRITERIEN FÜR BEETPFLÜGE Kriterium/Punkte Beschreibung im Bewertungsblatt Erläuterungen für Juroren und Pflüger Spaltfurche 10 alle Wurzeln durchgeschnitten, Bewuchs gewendet, gleichmäßig breit, sauber ausgeräumt Zusammenschlag (6 Furchen breit) 10 Zusammenschlag (geschl. + wuchs) 10 gleiche Furchenbalken wie im übrigen Beet, gleich hoch wie das übrige Beet Furchenbalken geschlossen, kein Bewuchs sichtbar Furchenbildung Paaren 10 Krümelung und Saatbeet 10 Furchenschluss 10 kein Paaren deutlich erkennbarer Furchenkamm gleichmäßige Krümelung, genügend Erde für Saatbeet auch in Fahrspuren (ausgenommen extrem tiefe) über die ganze Länge vom Beginn weg bis zum Ende, links und rechts muss nicht unbedingt gleich sein gleich hoch und gleich breite Furchen mit genügend festen Furchen 1. Furche nicht zu dünn die beiden ersten Balken liegen dicht beieinander Kein Bewuchs bes. bei ersten beiden Furchen wenn alle Körper gleich breite und hohe Furchen erzeugen Unterbringung des Bewuchses 10 Einsetzen und Ausheben 10 Ausackern (Schlussfurche und letzte 6 Furchen beidseitig) 10 Schlussfurche 10 Geradheiten (4x10/2) 20 www.lj-ki.at Durchgehender Vorschälereinsatz, dichter Furchenschluss, keine Löcher alle Stoppeln restlos untergepflügt Stoppelfurchen sollen rundliche Furchen sein, Verhältnis Breite/Tiefe der Furchen feste Furchen, jede Furche muss geschlossen auf der vorigen liegen, keine Löcher gesamte Parzellen werden bewertet sauber und gleichmäßig alles Land muss bis zur Kopffurche gepflügt sein, nicht über die Kopffurche hinaus pflügen gleiche Furchen wie im übrigen gleich hohe und breite Furchen, Beet, Anschluss zu übrigen letzte Furche darf ein wenig Beet, sauber d.h. keine lose schmäler sein, da sie voll sichtbar Erde in der Sohle, bleibt und dadurch breiter wirkt, nur Unterbringung des Bewuchses Bewuchs beim Schluss wird bewertet keine Stufe, gleichmäßig über sauber ausgeräumt, möglichst die gesamte Länge schmal und seicht, gleichmäßiger Anschluss, gleich breite und hohe Furchen Spalt Zusammenschlag (10m) Auseinanderschlag (10 m) Schlussfurche www.bezirksteyr.landjugend.at BEWERTUNGSKRITERIEN FÜR DREHPFLÜGE Kriterium/Punkte Beschreibung im Bewertungsblatt Erläuterungen für Juroren und Pflüger Spaltfurche 10 gleichmäßig breit, alle Wurzeln und Furchensohle durchgeschnitten, sauber ausgeräumt Sohle der Spaltfurche voll ausgefüllt, keine Erde über der vom Sech abgeschnittene Furchenkante hinausgeworfen, gleichmäßig über ganze Länge, alle Furchen gleich hoch, keine Löcher über die gesamte Länge auch in Fahrspuren (außer in extremen) Anpflügen = 4 Fahrten bei 2 Scharer Anpflügen 10 Auch 1. Furche feste Furche Keilpflügen 10 Furchenbildung Paaren 10 Krümelung und Saatbeet 10 alles Land durchgepflügt, gleichmäßige Furchen, keine Löcher oder Hügel, volle saubere Anschlussfurche an den Keil, zwei Furchenkämme gleichmäßig erkennbar kein Paaren deutlich erkennbarer Furchenkamm wenn alle Körper gleich breite und hohe Furchen erzeugen gleichmäßige Krümelung, genügend Stoppelfurchen sollen Erde für Saatbeet rundliche Furchen sein, Verhältnis Breite/Tiefe der Furchen Furchenschluss Durchgehender Vorschälereinsatz, feste Furchen, jede Furche 10 dichter Furchenschluss, keine Löcher muss geschlossen auf der vorigen liegen Unterbringung des (gesamtes Beet) Stoppeln und Bewuchses sonstiger Bewuchs restlos 10 untergepflügt Einsetzen/ Sauber und gleichmäßig, innerhalb Innerhalb muss alles, Ausheben der Kopffurche alles gepflügt, kein außerhalb soll nichts 10 pflügen außerhalb der Kopffurche gepflügt sein Abschluss der Schluss liegt exakt neben Spalt, kein Speziell im Bereich der Schlussfurche an ungepflügtes Land stehen gelassen, ersten Anpflugfurche darf Spalt Spaltfurche nicht angeschnitten keine Radspur (Pflug oder 10 (ungepflügtes Land über ganze Traktor) sichtbar sein. Länge von über 20 cm Schnittbr. = wird vom Ober0 Pkte., Spaltfurche über 20 cm gericht bewertet angeschnitten = 0 Pkte.) Schlussfurche + sauber ausgeräumt, schmal und d.h. keine lose Erde auf der Anschluss zum seicht, gleichmäßiger Anschluss mit Sohle, gleich breite und Restbeet vollen Furchen zum Restbeet bei den hohe Furchen bis zum 10 letzten drei Fahrten Schluss Geradheiten (5x10/2) Spaltfurche, Anpflügen, Keilpflügen, Keil von Nachbaranschluss 25 Anschlussfurche - Restbeet, bis zur kürzesten Schlussfurche Keilfurche www.lj-ki.at www.bezirksteyr.landjugend.at
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