Lieferantenrichtlinie zur Reklamationsbearbeitung Allgemein Die Qualität der angelieferten Bauteile hat unmittelbaren Einfluss auf unsere Produkte und die Zufriedenheit unserer Kunden. Unsere Lieferanten sind unsere Partner und die vorliegende Richtlinie soll dazu beitragen. Eine gemeinsame abgestimmte Vorgehensweise zu betreiben., um reibungslose Abläufe zwischen unseren Lieferanten im Reklamationsfall sicherzustellen. Termine und Fristen Trotz langer Lieferketten erwarten wir im Interesse unserer Kunden eine schnelle Bearbeitung von Reklamationen, eine nachhaltige Fehlerbehebung und zeitnahe Informationen über den Bearbeitungsfortschritt. Aus diesem Grund erwarten wir innerhalb von 24h einen 3D-Report mit der Darlegung der getroffenen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und im Bedarfsfall die Bereitstellung von Prozess- und Prüfdaten. Innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Erhalt der Reklamation muss der Lieferant mit dem aussagefähigen 8-Report antworten. Bei entsprechender Dringlichkeit kann sich dieser Zeitraum noch weiter verkürzen. Der geforderte Termin ist dem Reklamationsschreiben zu entnehmen. In Absprache mit dem Auslöser der Reklamation kann der Termin verschoben werden. 8D-Methode / 8D-Report Im Rahmen der Reklamationsbearbeitung führt der Lieferant eigenständig die 8D-Methode durch, nutzt dabei angemessene Instrumente zur Ursachen- und Maßnahmenfindung. Problembeschreibung Der aufgetretene Fehler ist so genau wie möglich zu definieren, um bei der weiteren Bearbeitung der Beanstandung keine Missverständnisse entstehen zu lassen. Sofortmaßnahmen Unmittelbar nach Erhalt der Beanstandung sind die betroffenen Umlaufbestände und Prozesse zu sperren und zu überprüfen. Um weitere fehlerhafte Produktion bzw. fehlerhafte Auslieferungen zu vermeiden, sind die bestände hinsichtlich der geforderten Gesamtspezifikation und die Prozesse auf Einhaltung der festgelegten Vorgehensweise zu verifizieren. Eine 100% Warenausgangsprüfung (Firewall) ist umgehend zu installieren und solange aufrecht zu erhalten, bis die Wirksamkeit der Maßnahmen ermittelt wurde. Hierbei ist jede geprüfte Einheit mit einem entsprechenden Label zu kennzeichnen, aus dem hervorgeht, wer und wie die Ware geprüft wurde. Sofortmaßnahmen sind eindeutig und aussagekräftig darzulegen; z.B. 100 Sichtprüfung Lagerbestand von 5.000 Teilen, Ergebnis 15 Teile n.i.O. Richtlinie Reklamation V. 25.07.16 FB-07-74-D Revstand:00 Seite 1 von 2 Lieferantenrichtlinie zur Reklamationsbearbeitung Ursachenanalyse Die Grundursache für das Auftreten des Fehlers als auch die Grundursache für das Nichtendecken des Fehlers sind zu ermitteln. Für die Ermittlung der tatsächlichen Fehlerursache(n) des vorliegenden Problems sind Standardanalysemethoden wie z.B. „Ishikawa“ oder „5W-Analyse“ anzuwenden. Diese Dokumente sind als Anlage zum 8D-Report mitzuliefern. Abstellmaßnahmen Zusammen mit der Ermittlung der Fehlerursache (n) muss der Lieferant wirksame Abstellmaßnahmen festlegen, um das Problem kurzfristig und nachhaltig zu beseitigen. Maßnahmen sind gegen Fehlerauftreten/Grundursache (Produkt/ Prozess, techn. Lösung, ...) sowie gegen Nichtentdecken (man./ autom. Kontrollen, ...) zu definieren. Bis zur vollständigen Umsetzung der Maßnahmen mit dem Nachweis der Wirksamkeit sind Übergangsmaßnahmen zu treffen, die die Qualität der Lieferungen sicherstellen. Sowohl Maßnahmen und Übergangsmaßnahmen sind im 8D-Report mit Einführungsterminen sind zu dokumentieren. Maßnahmen, die sich ausschließlich auf Unterweisung der Mitarbeiter beschränken, werden nicht akzeptiert, da der betroffene Prozess dem Mitarbeiter zu viel Spielraum bietet und dadurch keine ausreichende Prozesssicherheit vorliegt. Übergreifende Maßnahmen / relevante Dokumente Um das Auftreten des Fehlers bei ähnlichen Produkten oder Prozessen zu verhindern, sind geeignete übergreifende Maßnahmen durchzuführen. Die Produkt- und Prozessdokumentation, wie z.B. FMEA, PLP, techn. Spezifikationen, Arbeitsanweisungen, etc. sind entsprechend den festgestellten Ursachen und den dazugehörigen Abstellmaßnahmen zu aktualisier4en. Die geänderten Dokumente sind im 8D Report zu benennen. Erfolgskontrolle / Wirksamkeitsprüfung Um die Wirksamkeit der eingeführten Maßnahmen sicherzustellen, sind geeignete und aussagefähige Überprüfungen durchzuführen, und deren Ergebnisse aufzuzeichnen. Die festgelegten Wirksamkeitsprüfungen sind ebenfalls mit Termin im 8D-Report zu dokumentieren. Richtlinie Reklamation V. 25.07.16 FB-07-74-D Revstand:00 Seite 2 von 2
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