19.07.2016 Frankreich Reform des französischen Schuldrechts wird ab 1.10.2016 relevant (GTAI) Zum 1.10.2016 treten die mit der ordonnance 2016-131 vom 10.2.2016 geregelten Änderungen des französischen Schuldrechts in Kraft. Sie finden grundsätzlich auf Verträge Anwendung, die nach dem 1.10.2016 abgeschlossen sind. Getragen von dem Gedanken, die „schwächere Vertragspartei“ zu schützen, besteht nun eine Offenlegungspflicht von Informationen. Das heißt: Hat eine Vertragspartei Kenntnis von einem Sachverhalt, die für die andere Partei bezüglich des Rechtsgeschäftes entscheidungserheblich ist, so muss sie diese Information offenlegen. Hat eine Vertragspartei ein Abhängigkeitsverhältnis für den Abschluss des Rechtsgeschäfts ausgenutzt, so ist ein solches Rechtsgeschäft künftig anfechtbar. Werden unter Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen Klauseln vereinbart, die zu einem wesentlichen Ungleichgewicht bezüglich der Rechte und Pflichten zwischen Vertragsparteien führen, so sind solche Klauseln selbst dann nichtig, wenn der Vertrag zwischen Kaufleuten abgeschlossen wurde. Die Reform hat darüber hinaus auch grundsätzliche Themen des Vertragsabschlusses zum Gegenstand. So ist nun klargestellt, dass ein Rechtsgeschäft erst mit dem Zugang der Annahmeerklärung beim Anbietenden und nicht bereits zum Zeitpunkt des Versandes der Erklärung zustande kommt. Dies war bislang bestritten und wurde von den Gerichten unterschiedlich beurteilt. Ebenfalls neu zur bisherigen Rechtsprechung ist, dass der Anbietende sein Angebot nicht mehr widerrufen kann, wenn im Angebot eine Annahmefrist bestimmt ist. Neu ist auch, dass bei Eintritt einer aufschiebenden Bedingung der Vertrag nicht mehr rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sondern erst ab dem Zeitpunkt des Eintritts des ungewissen Ereignisses wirksam wird. Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Abtretung von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Übernahme von Rechtsgeschäften. Der Text der ordonnance ist auf der Homepage von „Legifrance“ unter https:// www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000032004939&categorieLien=id abrufbar. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck – auch teilweise – nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung. Trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt. © 2016 Portal 21
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