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19.07.2016
Frankreich
Reform des französischen Schuldrechts wird ab
1.10.2016 relevant
(GTAI) Zum 1.10.2016 treten die mit der ordonnance 2016-131 vom 10.2.2016 geregelten
Änderungen des französischen Schuldrechts in Kraft. Sie finden grundsätzlich auf Verträge
Anwendung, die nach dem 1.10.2016 abgeschlossen sind.
Getragen von dem Gedanken, die „schwächere Vertragspartei“ zu schützen, besteht nun eine
Offenlegungspflicht von Informationen. Das heißt: Hat eine Vertragspartei Kenntnis von einem
Sachverhalt, die für die andere Partei bezüglich des Rechtsgeschäftes entscheidungserheblich ist,
so muss sie diese Information offenlegen.
Hat eine Vertragspartei ein Abhängigkeitsverhältnis für den Abschluss des Rechtsgeschäfts
ausgenutzt, so ist ein solches Rechtsgeschäft künftig anfechtbar.
Werden unter Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen Klauseln vereinbart, die zu
einem wesentlichen Ungleichgewicht bezüglich der Rechte und Pflichten zwischen
Vertragsparteien führen, so sind solche Klauseln selbst dann nichtig, wenn der Vertrag zwischen
Kaufleuten abgeschlossen wurde.
Die Reform hat darüber hinaus auch grundsätzliche Themen des Vertragsabschlusses zum
Gegenstand.
So ist nun klargestellt, dass ein Rechtsgeschäft erst mit dem Zugang der Annahmeerklärung beim
Anbietenden und nicht bereits zum Zeitpunkt des Versandes der Erklärung zustande kommt. Dies
war bislang bestritten und wurde von den Gerichten unterschiedlich beurteilt.
Ebenfalls neu zur bisherigen Rechtsprechung ist, dass der Anbietende sein Angebot nicht mehr
widerrufen kann, wenn im Angebot eine Annahmefrist bestimmt ist.
Neu ist auch, dass bei Eintritt einer aufschiebenden Bedingung der Vertrag nicht mehr rückwirkend
ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sondern erst ab dem Zeitpunkt des Eintritts des
ungewissen Ereignisses wirksam wird.
Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Abtretung von Forderungen und
Verbindlichkeiten sowie die Übernahme von Rechtsgeschäften.
Der Text der ordonnance ist auf der Homepage von „Legifrance“ unter https://
www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000032004939&categorieLien=id
abrufbar.
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