AGB - forinvest.ch

Allgemeine Geschäftsbedingungen
I
ZWECK , GELTUNGSBEREICH UND G ÜLTIGK EIT
Zweck
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen
zwischen der Firma Forinvest GmbH in Gossau (St.Gallen, SG), Schweiz („Forinvest“) und ihren
Vertragsparteien („Vertragspartei“).
Geltungsbereich
Die in den Verträgen zwischen Forinvest und ihren Vertragsparteien ausdrücklich getroffenen
Regelungen gehen den Bestimmungen in diesen AGB vor. Diese AGB gelten für diejenigen
Bereiche, welche in den Verträgen zwischen Forinvest und ihren Vertragsparteien nicht
ausdrücklich geregelt wurden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen
Obligationenrechts (OR).
Gültigkeit
Diese AGB haben ihre Gültigkeit auch ohne ausdrückliche Zustimmung durch die Vertragspartei.
Forinvest geht davon aus, dass die Vertragspartei sowohl von den AGB von Forinvest als auch
von den einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Rechts Kenntnis hat und diese beim
Eingehen einer Vertragsbeziehung mit Forinvest vollumfänglich anerkennt.
II
BERATUNGSGESCH ÄFTE
Zustandekommen
Ein durch Forinvest zu erbringender Beratungsauftrag kommt zustande, wenn der
Beratungsauftrag mündlich oder schriftlich an Forinvest erteilt und von Forinvest angenommen
oder nicht sofort abgelehnt wurde.
Besorgung und Umfang der Beratung
Durch die Annahme eines Beratungsauftrages verpflichtet sich Forinvest, den Auftrag nach Treu
und Glauben und mit der notwendigen Sorgfalt auszuführen. Ist der Umfang des Auftrages nicht
ausdrücklich bezeichnet worden, so bestimmt sich dieser nach der Natur des zu besorgenden
Geschäfts.
Übertragung an Dritte
Forinvest ist verpflichtet, den Beratungsauftrag durch die gemäss Vereinbarung vorgesehenen
Personen verrichten zu lassen. Ohne vorgängige Bezeichnung einer Person kann Forinvest die
Besorgung des Beratungsauftrages einer zu Forinvest im Angestelltenverhältnis stehenden Person
übertragen. Eine Übertragung an Personen, welche zu Forinvest nicht in einem
Angestelltenverhältnis stehen, ist nur mit Ermächtigung der Vertragspartei möglich.
Mitwirkungspflicht der Vertragspartei
Die Vertragspartei verpflichtet sich, Forinvest auch ohne deren besondere Aufforderung alle für
die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen vollständig und
zeitgerecht vorzulegen sowie Forinvest über alle Vorgänge und Umständen in Kenntnis zu
setzen, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle
Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Beratung bekannt
werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Forinvest 9/2009/2016
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Beendigung und Kündigung
Die Beendigung des Beratungsauftrages erfolgt durch Erfüllung des Auftrages durch Forinvest.
Ohne ausdrückliche Vereinbarung kann der Beratungsauftrag von der Vertragspartei auch
während der Laufzeit widerrufen oder gekündigt werden. Erfolgt dies jedoch zur Unzeit, so ist
Forinvest den dadurch verursachten direkten oder indirekten Schaden zu ersetzen. Die
Vertragspartei ist in diesem Fall verpflichtet, Forinvest die bis zum Zeitpunkt der Auflösung des
Vertrages bezogenen Beratungsleistungen vollumfänglich zu entschädigen.
Honoraransprüche
Für die Honoraransprüche von Forinvest gelten beim ausdrücklichen Zustandekommen des
Beratungsauftrages die in den Verträgen zwischen Forinvest und der Vertragspartei vereinbarten
Regelungen. Wurde keine ausdrückliche Regelung getroffen, so entspricht der Honoraranspruch
von Forinvest den entstandenen Zeitaufwendungen in Stunden, bewertet mit einem
Honoraransatz von 260.00 Schweizer Franken pro Stunde (exkl. Mehrwertsteuer), zuzüglich den
direkt mir der Beratungsdienstleistung verbundenen Spesen.
III
GESCHÄFTS ZEITEN UND K OMMUNIK ATION
Erreichbarkeit und Geschäftszeiten
Sowohl Forinvest wie auch die Vertragspartei stellen während der Laufzeit von
Beratungsaufträgen die gegenseitige Erreichbarkeit sicher, wenn die Natur des Geschäftes eine
solche Erreichbarkeit erfordert, und informieren sich gegenseitig laufend über Zeiten und Arten
der Verfügbarkeit. Ohne anderslautende Vereinbarung gelten die Geschäftszeiten von Forinvest
an ihrem Sitz in der Schweiz.
Kommunikationsmittel
Forinvest ist in der Wahl der Mittel für die Kommunikation mit der Vertragspartei frei. Die
Korrespondenz kann sowohl auf dem Postweg, per E-Mail oder über einen anderen
Kommunikationsweg erfolgen. Forinvest kann ohne Angabe von Gründen gewisse Dienste wie
SMS, Fax oder Internet-Telefonie als Kommunikationsmittel ausschliessen. In diesem Fall ist
Forinvest über diese Wege nicht erreichbar.
IV
HAFTUNG UND VERTRAULICHK EIT
Haftungsausschluss
Die Vertragspartei ist verpflichtet, alle von Forinvest bezogenen Beratungsdienstleistungen in
eigener Kenntnis der Tatsachen und nach Treu und Glauben zu beurteilen und alle darauf
basierenden Handlungen in vollständiger Eigenverantwortung auszuführen. Sofern kein grobes
Verschulden von Seiten von Forinvest vorliegt, ist eine Haftung von Forinvest für mögliche
Schäden, welche mit den von Forinvest erbrachten Beratungsdienstleistungen in Verbindung
gebracht werden könnten, ausgeschlossen. Eine Haftung für mögliche Verluste der Vertragspartei
oder von Dritten auf den von der Vertragspartei erworbenen, gehaltenen oder vermittelten
Vermögensanlagen ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Vertraulichkeit
Forinvest verpflichtet sich, über alle Angelegenheiten, die ihr im Zusammenhang mit ihrer
Tätigkeit im Rahmen von Beratungs- oder Vermittlungstätigkeiten bekannt werden, vertraulich
zu behandeln und dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Die Vertraulichkeit bezieht sich
sowohl auf Informationen von und über die Vertragspartei als auch auf Informationen von und
über die Geschäftsbeziehungen der Vertragspartei. Von der Schweigepflicht entbunden ist
Forinvest bei gerichtlichen Zeugenaussagen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Forinvest 9/2009/2016
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V
ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten
Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach den zwischen Forinvest und der Vertragspartei
vereinbarten Regelungen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung zu den Zahlungsmodalitäten werden
die Honoraransprüche von Forinvest zur einen Hälfte mit dem Tag der ersten
Leistungserbringung und zur anderen Hälfte mit der Beendigung der Leistungserbringung durch
Forinvest fällig. Sie sind von der Vertragspartei jeweils innerhalb von zehn Kalendertagen nach
Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonti zu begleichen.
Beanstanden von Rechnungen
Beanstandungen einer Rechnung werden nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb von zehn
Kalendertagen nach Rechnungsdatum in schriftlicher Form bei Forinvest eingehen. Wird
innerhalb dieser Frist keine Beanstandung eingereicht, wird stillschweigendes Einverständnis der
Vertragspartei mit der Rechnung und deren Inhalt vorausgesetzt. Die Beanstandung einer
Rechnung entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums.
VI
RECH TLICH ES
Urheberrechte
Sämtliche von Forinvest verwendeten Texte und Bilder unterstehen dem Urheberrecht von
Forinvest. Dazu zählen namentlich die Texte und Bilder in Firmenprospekten, Dokumentationen,
Präsentationen und auf der Website von Forinvest. Urheberrechte an bestimmten Texten und
Bildern gehen nur dann an die Vertragspartei über, wenn solches im Rahmen von
Beratungsgeschäften in schriftlicher Form zwischen Forinvest und der Vertragspartei
ausdrücklich vereinbart wurde. Das Firmenlogo von Forinvest ist eine in der Schweiz registrierte
Marke und untersteht besonderem Schutz.
Anwendbares Recht
Für die Erfüllung der Dienstleistungen durch Forinvest gilt Schweizer Recht. Für die
Beratungsleistungen von Forinvest gelten im speziellen die allgemeinen Bestimmungen sowie die
Bestimmungen über den Auftrag im Schweizerischen Obligationenrecht (OR). Wo sich
Widersprüche zwischen dem OR und diesen AGB ergeben sollten, gehen die Bestimmungen des
OR vor.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für alle Leistungen von Forinvest gilt ohne anderslautende Vereinbarung der Erfüllungsort
Gossau (SG), Schweiz. Gerichtsstand ist St.Gallen, Schweiz.
Forinvest GmbH, Gossau SG, 2009/2016
Allgemeine Geschäftsbedingungen Forinvest 9/2009/2016
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