Allgemeine Geschäftsbedingungen I ZWECK , GELTUNGSBEREICH UND G ÜLTIGK EIT Zweck Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Forinvest GmbH in Gossau (St.Gallen, SG), Schweiz („Forinvest“) und ihren Vertragsparteien („Vertragspartei“). Geltungsbereich Die in den Verträgen zwischen Forinvest und ihren Vertragsparteien ausdrücklich getroffenen Regelungen gehen den Bestimmungen in diesen AGB vor. Diese AGB gelten für diejenigen Bereiche, welche in den Verträgen zwischen Forinvest und ihren Vertragsparteien nicht ausdrücklich geregelt wurden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Gültigkeit Diese AGB haben ihre Gültigkeit auch ohne ausdrückliche Zustimmung durch die Vertragspartei. Forinvest geht davon aus, dass die Vertragspartei sowohl von den AGB von Forinvest als auch von den einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Rechts Kenntnis hat und diese beim Eingehen einer Vertragsbeziehung mit Forinvest vollumfänglich anerkennt. II BERATUNGSGESCH ÄFTE Zustandekommen Ein durch Forinvest zu erbringender Beratungsauftrag kommt zustande, wenn der Beratungsauftrag mündlich oder schriftlich an Forinvest erteilt und von Forinvest angenommen oder nicht sofort abgelehnt wurde. Besorgung und Umfang der Beratung Durch die Annahme eines Beratungsauftrages verpflichtet sich Forinvest, den Auftrag nach Treu und Glauben und mit der notwendigen Sorgfalt auszuführen. Ist der Umfang des Auftrages nicht ausdrücklich bezeichnet worden, so bestimmt sich dieser nach der Natur des zu besorgenden Geschäfts. Übertragung an Dritte Forinvest ist verpflichtet, den Beratungsauftrag durch die gemäss Vereinbarung vorgesehenen Personen verrichten zu lassen. Ohne vorgängige Bezeichnung einer Person kann Forinvest die Besorgung des Beratungsauftrages einer zu Forinvest im Angestelltenverhältnis stehenden Person übertragen. Eine Übertragung an Personen, welche zu Forinvest nicht in einem Angestelltenverhältnis stehen, ist nur mit Ermächtigung der Vertragspartei möglich. Mitwirkungspflicht der Vertragspartei Die Vertragspartei verpflichtet sich, Forinvest auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen vollständig und zeitgerecht vorzulegen sowie Forinvest über alle Vorgänge und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Beratung bekannt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen Forinvest 9/2009/2016 1 Beendigung und Kündigung Die Beendigung des Beratungsauftrages erfolgt durch Erfüllung des Auftrages durch Forinvest. Ohne ausdrückliche Vereinbarung kann der Beratungsauftrag von der Vertragspartei auch während der Laufzeit widerrufen oder gekündigt werden. Erfolgt dies jedoch zur Unzeit, so ist Forinvest den dadurch verursachten direkten oder indirekten Schaden zu ersetzen. Die Vertragspartei ist in diesem Fall verpflichtet, Forinvest die bis zum Zeitpunkt der Auflösung des Vertrages bezogenen Beratungsleistungen vollumfänglich zu entschädigen. Honoraransprüche Für die Honoraransprüche von Forinvest gelten beim ausdrücklichen Zustandekommen des Beratungsauftrages die in den Verträgen zwischen Forinvest und der Vertragspartei vereinbarten Regelungen. Wurde keine ausdrückliche Regelung getroffen, so entspricht der Honoraranspruch von Forinvest den entstandenen Zeitaufwendungen in Stunden, bewertet mit einem Honoraransatz von 260.00 Schweizer Franken pro Stunde (exkl. Mehrwertsteuer), zuzüglich den direkt mir der Beratungsdienstleistung verbundenen Spesen. III GESCHÄFTS ZEITEN UND K OMMUNIK ATION Erreichbarkeit und Geschäftszeiten Sowohl Forinvest wie auch die Vertragspartei stellen während der Laufzeit von Beratungsaufträgen die gegenseitige Erreichbarkeit sicher, wenn die Natur des Geschäftes eine solche Erreichbarkeit erfordert, und informieren sich gegenseitig laufend über Zeiten und Arten der Verfügbarkeit. Ohne anderslautende Vereinbarung gelten die Geschäftszeiten von Forinvest an ihrem Sitz in der Schweiz. Kommunikationsmittel Forinvest ist in der Wahl der Mittel für die Kommunikation mit der Vertragspartei frei. Die Korrespondenz kann sowohl auf dem Postweg, per E-Mail oder über einen anderen Kommunikationsweg erfolgen. Forinvest kann ohne Angabe von Gründen gewisse Dienste wie SMS, Fax oder Internet-Telefonie als Kommunikationsmittel ausschliessen. In diesem Fall ist Forinvest über diese Wege nicht erreichbar. IV HAFTUNG UND VERTRAULICHK EIT Haftungsausschluss Die Vertragspartei ist verpflichtet, alle von Forinvest bezogenen Beratungsdienstleistungen in eigener Kenntnis der Tatsachen und nach Treu und Glauben zu beurteilen und alle darauf basierenden Handlungen in vollständiger Eigenverantwortung auszuführen. Sofern kein grobes Verschulden von Seiten von Forinvest vorliegt, ist eine Haftung von Forinvest für mögliche Schäden, welche mit den von Forinvest erbrachten Beratungsdienstleistungen in Verbindung gebracht werden könnten, ausgeschlossen. Eine Haftung für mögliche Verluste der Vertragspartei oder von Dritten auf den von der Vertragspartei erworbenen, gehaltenen oder vermittelten Vermögensanlagen ist in jedem Fall ausgeschlossen. Vertraulichkeit Forinvest verpflichtet sich, über alle Angelegenheiten, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit im Rahmen von Beratungs- oder Vermittlungstätigkeiten bekannt werden, vertraulich zu behandeln und dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Die Vertraulichkeit bezieht sich sowohl auf Informationen von und über die Vertragspartei als auch auf Informationen von und über die Geschäftsbeziehungen der Vertragspartei. Von der Schweigepflicht entbunden ist Forinvest bei gerichtlichen Zeugenaussagen. Allgemeine Geschäftsbedingungen Forinvest 9/2009/2016 2 V ZAHLUNGSMODALITÄTEN Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach den zwischen Forinvest und der Vertragspartei vereinbarten Regelungen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung zu den Zahlungsmodalitäten werden die Honoraransprüche von Forinvest zur einen Hälfte mit dem Tag der ersten Leistungserbringung und zur anderen Hälfte mit der Beendigung der Leistungserbringung durch Forinvest fällig. Sie sind von der Vertragspartei jeweils innerhalb von zehn Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonti zu begleichen. Beanstanden von Rechnungen Beanstandungen einer Rechnung werden nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb von zehn Kalendertagen nach Rechnungsdatum in schriftlicher Form bei Forinvest eingehen. Wird innerhalb dieser Frist keine Beanstandung eingereicht, wird stillschweigendes Einverständnis der Vertragspartei mit der Rechnung und deren Inhalt vorausgesetzt. Die Beanstandung einer Rechnung entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums. VI RECH TLICH ES Urheberrechte Sämtliche von Forinvest verwendeten Texte und Bilder unterstehen dem Urheberrecht von Forinvest. Dazu zählen namentlich die Texte und Bilder in Firmenprospekten, Dokumentationen, Präsentationen und auf der Website von Forinvest. Urheberrechte an bestimmten Texten und Bildern gehen nur dann an die Vertragspartei über, wenn solches im Rahmen von Beratungsgeschäften in schriftlicher Form zwischen Forinvest und der Vertragspartei ausdrücklich vereinbart wurde. Das Firmenlogo von Forinvest ist eine in der Schweiz registrierte Marke und untersteht besonderem Schutz. Anwendbares Recht Für die Erfüllung der Dienstleistungen durch Forinvest gilt Schweizer Recht. Für die Beratungsleistungen von Forinvest gelten im speziellen die allgemeinen Bestimmungen sowie die Bestimmungen über den Auftrag im Schweizerischen Obligationenrecht (OR). Wo sich Widersprüche zwischen dem OR und diesen AGB ergeben sollten, gehen die Bestimmungen des OR vor. Erfüllungsort, Gerichtsstand Für alle Leistungen von Forinvest gilt ohne anderslautende Vereinbarung der Erfüllungsort Gossau (SG), Schweiz. Gerichtsstand ist St.Gallen, Schweiz. Forinvest GmbH, Gossau SG, 2009/2016 Allgemeine Geschäftsbedingungen Forinvest 9/2009/2016 3
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