Aufruf der Interessengemeinschaft

Aufruf der Interessengemeinschaft "Wohnliches Neuenhof" (IGWN) zur Unterstützung ihres
Widerstands gegen den Entwurf des Gemeinderats "Gesamtrevision Nutzungsplanung BNO"
Wer sind wir? - und was wollen wir?
Die Interessengemeinschaft "Wohnliches Neuenhof (IGWN)" ist eine unabhängige Gruppierung von
Einwohnern aus verschiedenen Wohnquartieren. Sie folgt keiner Parteilinie und hat sich zum Ziel
gesetzt, eine Diskussion über die raumplanerische Zukunft von Neuenhof auszulösen und breiten
Widerstand gegen die überrissenen Planungsideen des Gemeinderats zur Gesamtrevision der Ortsplanung zu mobilisieren. Zum Gründungsteam gehören Rolf Widmer (ehemaliger Gemeinderat, Mitglied Ortsplanungskommission OPK), Toni Benz (Ortsbürgergutsverwalter, Mitglied OPK), Paul Marquart
(Mitglied OPK), Werner Füllemann (früherer Bauverwalter) und Eugen Suter (langjähriges Mitglied der
Baukommission).
Leserbriefe in der Limmatwelle und Presseartikel im BT haben ein erfreuliches Echo gefunden. Unsere Haltung, dass die Zielsetzungen einer qualitätsvollen Siedlungsentwicklung mit den vorliegenden Planungsentwürfen des Gemeinderats nicht erreicht werden können wird mehrheitlich unterstützt.
Worum geht es uns primär?
Unter dem schönfärberischen Slogan "Strategie Vorwärts" verfolgt der Gemeinderat eine Vision,
welche zum Ziel hat die Gemeinde raumplanerisch mit stark verdichtetem Bauen, neuen Hochhäusern sowie der Um- bzw. Einzonung der Areale im "Härdli" und "Langacher" überproportional wachsen zu lassen. Dies obschon Neuenhof bereits heute die grösste Bewohnerdichte im Kanton aufweist
und über strukturelle Defizite klagt.
In ihrem Positionspapier hat die IGWN ihre Haltung ausführlich dargelegt und begründet
 siehe Homepage www.ig-wohnliches-neuenhof.ch.
Wir verfolgen schwergewichtig folgende Ziele:
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Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen im "Härdli", welche bereits mit Nutzungen im öffentlichen Interesse (Tennisanlage, Kinderspielplatz, rund 100 Familiengärten, Alterssiedlung,
GW-Pumpwerk) belegt ist, darf nicht für spekulative Wohnzwecke geopfert und die heutigen
Nutzungen nicht an den östlichen Siedlungsrand verschoben werden. Eine Teilumzonung des
"Härdli" wäre auf den heute landwirtschaftlich genutzten Teil zu beschränken und darf nur unter
der Bedingung erfolgen, dass auch für die weitere Zukunft nachgewiesenermassen kein öffentlicher Flächenbedarf mehr besteht.
Auf die Neueinzonung des Landwirtschaftsgebietes "Langacher" als so genannte Erholungszone
ist zu verzichten. Dieses Gebiet ist als Langzeitreserve für eine mögliche spätere Siedlungsgebietserweiterung zu reservieren.
Auf eine Ausweitung des Zonenkatalogs für Hochhäuser mit einer Gebäudehöhe bis 55 m ist zu
verzichten.
Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) ist im Sinne der Harmonisierung zu überarbeiten und
darin sind weniger "Neuenhofer-Sonderbestimmungen" aufzunehmen. Perimeter mit Gestaltungsplanpflicht dürfen nur mit Einverständnis der direkt betroffenen Grundeigentümer verfügt
werden.
Die Limmattalbahn ist für Neuenhof unnötig, zu teuer und würde das Ortsbild mit der doppelspurigen Gleisanlage in der Zürcherstrasse beeinträchtigen. Für ein allfälliges späteres Projekt ist darauf hinzuwirken, dass ein Trassee ausserhalb des Siedlungsraums gewählt wird. Heute dürfen
noch keine verbindlichen Festlegungen für ein Freihaltetrassee gemacht werden.
Weitere Postulate und die zugehörigen Argumente können auf der Homepage der IGWN eingesehen
und heruntergeladen werden.
Es ist höchste Zeit!
Die öffentliche Auflage der Entwürfe erfolgt vom 9. Sept. bis 10. Okt. 2016. Nur wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann dagegen noch Einwendungen erheben!
Die Weichen werden definitiv an der Gemeindeversammlung Anfang 2017 gestellt, wo über das
Traktandum Gesamtrevision der Nutzungsplanung BNO abzustimmen sein wird.
Um ein Flickwerk zu vermeiden wäre es am Sinnvollsten die Vorlage als Ganzes zur Überarbeitung
zurückzuweisen. Nur mit entsprechender Unterstützung der Bevölkerung können die Weichen nochmals umgestellt werden!
Unterstützungserklärung (konsultativ)
Ja - Ich/Wir beabsichtigen die IGWN anlässlich der Gemeindeversammlung bei ihren Änderungsanträgen zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung BNO zu unterstützen; insbesondere bei folgenden
Begehren (Bitte wenn möglich ankreuzen):
A Rückweisungsantrag (d.h. Gesamtüberarbeitung der Planungsvorlage)
☐
B Abänderungsanträge (für den Fall dass Antrag A verworfen wird):
 Nur beschränkteTeilumzonung "Härdli" (bisher landwirtschaftlich genutzter Teil)
☐
 Verzicht auf Neueinzonung des Landwirtschaftsgebietes "Langacher"
☐
 Verzicht auf Zonenkatalog für Hochhäuser
☐
 Pflicht zum Gestaltungsplan nur im Einverständnis mit den Grundeigentümern
☐
C Petition: Keine Trasseefreihaltung für künftige Limmattalbahn im Siedlungsraum
☐
Name, Vorname:
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Wohnadresse:
......................................................................................................, 5432 Neuenhof
E-mail-Adresse:
.................................................................................................................................
Kommentar:
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Bitte abgeben an ein Mitglied der IGWN oder per Post zustellen an
IG Wohnliches Neuenhof c/o Toni Benz, Hardstrasse 53, 5432 Neuenhof