Lesen Sie die ganze Argumentation der IGWN

Interessengemeinschaft Wohnliches Neuenhof (IGWN) Lebensqualität und Wohnlichkeit erhalten! Nicht jeden Meter überbauen! Nur noch qualitativ wachsen! Härdli: nur beschränkte Teilumzonung! Keine Hochhäuser! Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Haben Sie sich schon mit der Abstimmungsvorlage zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland befasst? Diese wird an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 27. März 2017 behandelt. Finden Sie es gut, dass in Neuenhof zusätzliche Hochhäuser gebaut werden dürfen? Können Sie sich vorstellen, dass das ganze Areal "Härdli" (Schrebergärten, Spielplatz, Tennisanlage) künftig privat überbaut werden darf? Wenn Sie das nicht möchten, schliessen Sie sich uns an. Unser Antrag zu Handen der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 27. März 2017 lautet: Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung sei zurückzuweisen und vom Gemeinderat unter Berück‐
sichtigung der obenerwähnten Überlegungen zu überarbeiten. Nehmen Sie an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 27. März 2017 teil und stimmen Sie mit uns für die Rückweisung der gemeinderätlichen Vorlage! Bitte lesen Sie auf der Rückseite dieses Blattes die Hauptargumente für unsere ablehnende Haltung. Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Homepage: www.ig‐wohnliches‐neuenhof.ch oder wenden sich persönlich an jemanden aus unserem Kernteam. Am 13. März 2017 findet zum Thema eine Informationsveranstaltung der Gemeinde statt. Freundliche Grüsse IG Wohnliches Neuenhof Kernteam: Toni Benz, Werner Füllemann, Paul Marquart, Isabella Roth, Eugen Suter, Rolf Widmer (nach Alphabet) Argumente siehe Rückseite Argumentation IGWN Man kann dem Gemeinderat nicht vorwerfen, er habe sich bei der vorliegenden Planung zu wenig Mühe gegeben. Im Gegenteil: Der äusserst aufwändige und zeitintensive Planungsprozess mit den Teilschritten Vision/Zukunftsbild, Räumliches Gesamtkonzept (RGK), Kommunaler Gesamtplan Ver‐
kehr (KGV), Planungsbericht mit Siedlungsstrategie, Mitwirkungsverfahren sowie mehreren Forums‐ und Informationsveranstaltungen, darf aus formeller Sicht als mustergültig gelten. Trotzdem haften dem Ergebnis fundamentale Mängel an. Sämtliche bisherigen Schritte wurden allein vom Gemeinderat beschlossen und dieser ist dabei kaum einen Schritt von seinen bereits vorgängig festgelegten Ideen abgewichen. Diese stammen noch aus der Phase der gescheiterten Fusionsver‐
handlungen mit Baden und hatten zum Ziel, die "Braut" möglichst attraktiv zu machen. Worthülsen und Allgemeinplätze wie "Strategie Vorwärts", Räumliche Entwicklung als urbaner Raum, Abstützung auf kantonale Siedlungsstrategie bzw. Regionale Gesamtentwicklung, Steigerung von Lebensqualität und Standortattraktivität, Stärkung zentralörtlicher Qualitäten usw. dürfen nicht darüber hinweg täuschen, dass nun eine kommunale Planung zur Diskussion steht. Diese sollte aber primär auf die eigenen Bedürfnisse der Gemeinde abgestimmt werden und sich nur soweit nötig nach den Wunsch‐
vorstellungen kantonaler und regionaler Richtpläne orientieren. Im Zukunftsbild wird Neuenhof als Stadtquartier in der Stadtregion Baden bezeichnet. Aus heutiger Sicht sollte eine eigenständigere Sichtweise als autonomes Gemeinwesen Grundlage für die Planung bilden. Nach diversen Grundsatzdiskussionen sind wir folgender Meinung: 
Neuenhof ist aus verkehrstechnischer Sicht eine super Wohnlage und wir müssen aufpassen, dass die Wohnlichkeit und die Lebensqualität erhalten bleiben und nicht jeder Quadratmeter überbaut werden darf. 
Wir möchten qualitativ wachsen und die Einwohnerzahlen nur mit Mass erhöhen. Die Planungsstrategie mit maximaler Verdichtung ist für Neuenhof verfehlt. 
Auf die Ausweitung des Zonenkatalogs für Hochhäuser (§ 9 BNO) soll verzichtet werden. Eine Verdichtung mit Hochhäusern wird aus sozioökonomischen Gründen als falsche Strategie beurteilt. Zudem fehlen für diesen Gebäudetypus die gut geeigneten Standorte. 
Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen im „Härdli“, welche mit Nutzungen im öffentli‐
chen Interesse (Tennisanlage, Kinderspielplatz, Familiengärten und der Alterssiedlung) belegt ist, darf nicht für private Zwecke geopfert werden. Diese Erholungsgebiete sind von öffentli‐
chem Interesse und sollen erhalten bleiben. 
Eine Teilumzonung der heute landwirtschaftlich genutzten Fläche im Härdli wäre möglich. Eine Minderheit der IGWN lehnt aber auch eine solche Umzonung ab, da mit dem Wegfall der Neueinzonung "Langacher" keine Ersatzlösungen mehr angeboten werden und Zukunfts‐
reserven für spätere Generationen nicht ohne Not aufgegeben werden sollten. 
Neuenhof ist heute die am dichtesten überbaute Gemeinde im Kanton. Diverse Vorschriften der neuen BNO sind im Vergleich zu anderen Gemeinden der Region viel zu liberal (z.B. klei‐
ner Grenzabstand 4 m in allen Zonen, Arealüberbauung mit zusätzlicher Geschosshöhe be‐
reits ab 2'000 m2 Grundstücksfläche möglich, Verzicht auf Ausnützungsziffer etc.). Dies lässt befürchten, dass sich die angestrebte Qualität bei Neubauten kaum erreichen lässt. Die Stra‐
tegie ist im Rahmen einer Gesamtüberarbeitung zu überprüfen und das Hauptaugenmerk auf das Bewahren vorhandener Qualitäten auszurichten.