Mitgliedschaft / Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Das Mitglied wird als Mitbenutzer der Einrichtungen und Leistungen im aufgenommen. Eine Einweisung auf den Trainingsgeräten wurde absolviert. bodystation 2. Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtungen und Leistungen zu den am Eingang ausgehängten Öffnungszeiten zu nutzen. Der Benutzer hat sich an die Hausordnung zu halten und den Weisungen des Personals Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Hausordnung kann ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen werden. Rückforderungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen. 3. Nichtinanspruchnahme der Leistungen berechtigt zu keiner Reduktion oder gar Rückforderungen der geleisteten Zahlungen bzw. der eingegangenen Zahlungs-verpflichtungen. 4. Der vertraglich vereinbarte Beitrag ist bar oder mit EC innerhalb von 10 Tagen zu entrichten. Der vorliegende Vertrag stellt einen Rechtsöffnungstitel dar. 5. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatzstunden, wenn das bodystation aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, etc.) seine Leistungen unverschuldet nicht erbringen kann. 6. Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können von bodystation auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden. Die Verlegung des bodystation innerhalb des Stadtgebietes berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung. 7. Jedes Mitglied ist verpflichtet, mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände in die dafür vorgesehenen Schränke unterzubringen und abzuschliessen. Bei Verlust von persönlichen Wertgegenständen wird keinerlei Haftung übernommen. 8. Für Schäden, welche ein Mitglied im Zusammenhang mit der Benützung der Anlage des bodystation erleidet, insbesondere für Schäden, die aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bei der Benützung der Anlagen und Geräte entstehen, haftet weder das bodystation noch sein Personal. Die Benützung der Geräte und Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr des Mitglieds. 9. Erhöhungen der Mitgliederbeiträge sind möglich im maximalen Umfang von 10% des bisherigen Beitrages und werden zwei Monate im Voraus von der bodystation angekündigt. 10. Der Vertrag zwischen dem Mitglied und der Bodyfit & Company AG respektive bodystation, wird in Schriftform abgeschlossen. Allfällige Abänderungen / Kündigungen bedürfen ebenfalls der schriftlichen Form. 11. Dieser Vertrag erneuert sich automatisch, sofern dieser nicht 4 Wochen vor Vertragsschluss schriftlich gekündigt wird. 12. Die Mitglieder der bodystation haben Anrecht auf einen Time-Stopp (Vertragsunterbrechung). Die Time Stopp Regelung kann an der Theke eingesehen werden. 13. Gerichtsstand ist Neuenhof. Das Mitglied verzichtet ausdrücklich auf den Gerichtsstand an seinem Wohnsitz. www.bodystation.ch Bodyfit & Company AG Zürcherstrasse 134 5432 Neuenhof -Geschäftsstelle Verwaltung: 056 416 90 50 - Studio Neuenhof: 056 406 07 08 - Studio Winterthur: 052 202 00 20 – Studio Winterthur Women: 052 232 03 03 – Studio Luzern: 041 361 62 63 [email protected] - [email protected] [email protected] - [email protected] - [email protected]
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