AGBs - Bodystation

Mitgliedschaft / Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Das Mitglied wird als Mitbenutzer der Einrichtungen und Leistungen im
aufgenommen. Eine Einweisung auf den Trainingsgeräten wurde absolviert.
bodystation
2.
Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtungen und Leistungen zu den am Eingang ausgehängten
Öffnungszeiten zu nutzen. Der Benutzer hat sich an die Hausordnung zu halten und den
Weisungen des Personals Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden Verstössen gegen die
Hausordnung kann ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen werden. Rückforderungen von
bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen.
3.
Nichtinanspruchnahme der Leistungen berechtigt zu keiner Reduktion oder gar Rückforderungen
der geleisteten Zahlungen bzw. der eingegangenen Zahlungs-verpflichtungen.
4.
Der vertraglich vereinbarte Beitrag ist bar oder mit EC innerhalb von 10 Tagen zu entrichten. Der
vorliegende Vertrag stellt einen Rechtsöffnungstitel dar.
5.
Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatzstunden, wenn das bodystation
aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, etc.) seine Leistungen unverschuldet
nicht erbringen kann.
6.
Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können von bodystation auf einen Rechtsnachfolger
übertragen werden. Die Verlegung des bodystation innerhalb des Stadtgebietes berechtigt nicht
zur vorzeitigen Kündigung.
7.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände in die dafür
vorgesehenen Schränke unterzubringen und abzuschliessen. Bei Verlust von persönlichen
Wertgegenständen wird keinerlei Haftung übernommen.
8.
Für Schäden, welche ein Mitglied im Zusammenhang mit der Benützung der Anlage des
bodystation erleidet, insbesondere für Schäden, die aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten
bei der Benützung der Anlagen und Geräte entstehen, haftet weder das bodystation noch sein
Personal. Die Benützung der Geräte und Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr des Mitglieds.
9.
Erhöhungen der Mitgliederbeiträge sind möglich im maximalen Umfang von 10% des bisherigen
Beitrages und werden zwei Monate im Voraus von der bodystation angekündigt.
10.
Der Vertrag zwischen dem Mitglied und der Bodyfit & Company AG respektive bodystation, wird
in Schriftform abgeschlossen. Allfällige Abänderungen / Kündigungen bedürfen ebenfalls der
schriftlichen Form.
11.
Dieser Vertrag erneuert sich automatisch, sofern dieser nicht 4 Wochen vor Vertragsschluss
schriftlich gekündigt wird.
12.
Die Mitglieder der bodystation haben Anrecht auf einen Time-Stopp (Vertragsunterbrechung). Die
Time Stopp Regelung kann an der Theke eingesehen werden.
13.
Gerichtsstand ist Neuenhof. Das Mitglied verzichtet ausdrücklich auf den Gerichtsstand an seinem
Wohnsitz.
www.bodystation.ch
Bodyfit & Company AG Zürcherstrasse 134 5432 Neuenhof -Geschäftsstelle
Verwaltung: 056 416 90 50 - Studio Neuenhof: 056 406 07 08 - Studio Winterthur: 052
202 00 20 – Studio Winterthur Women: 052 232 03 03 – Studio Luzern: 041 361 62 63
[email protected] - [email protected]
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