Das Positionspapier - IG Wohnliches Neuenhof

IGWohnlichesNeuenhof
GemeindeNeuenhof
GesamtrevisionderOrtsplanung-Stand:ÖffentlichesAuflageverfahren9.09.-10.10.2016
PosiGonspapier
I. StanddesVerfahrens
Ergänzungen/Korrekturenzunachstehendem,unverändertemTextderIGWN:
NachVerabschiedungdesMitwirkungsberichteshatderGemeinderat-nochvorderöffentlichenAuflage-folgendewesentlicheÄnderungenandenPlanentwürfenvorgenommen:
- DieFlächederEinzonungim"Langacher"musstegemässVorgabedeskantonalenRichtplans
aufeineBreitevon100mabjetzigemSiedlungsrandverkleinertwerdenundumfasstjetzt
nocheineFlächevon3.6ha.(ZumVergleich:BreitedesBaufelds"ImQuer"ca.145m).
- DieHochhausstandortewurdenauf3StandortereduziertunddiemaximalenHöhenproPlanungsfeldneuauffolgendeMassereduziert:
- .
BaufeldvisàvisBahnhof:
45m
.
BaufeldKnotenEich: 45m
.
BaufeldKnotenLandhaus:
35m
AndengrundsätzlichenPosibonenderIGWNhatsichdadurchnichtsgeändert.
Stand:Mitwirkungsbericht
KürzlichhatderGemeinderatNeuenhofseinenMitwirkungsberichtandiejenigenPersonenversandt,
welcheStellungnahmenimMitwirkungsverfahreneingereichthacen.Soweitersichtlich(Gesamtberichtliegtnichtvor),istinderEingabezurVorprüfungandenKantonkeinerleiBerücksichbgungprivaterBegehrenzuerkennen.Dasistsehrencäuschend.EineGruppebesorgterEinwohnerwillsichdamit
nichtabfindenundhatunterdemNamen"IGWohnlichesNeuenhof"eineInteressengemeinschaegegründet.DieIGisteineunabhängigeGruppierung,diekeinerParteiliniefolgtundallenNeuenhoferinnenundNeuenhofernoffensteht.ZieldieserGruppierungisteseinebreitereDiskussionüberdiePlanungauszulösen,einUmdenkenimGemeinderatzubewirkenunddafüreinemöglichstzahlreicheUnterstützungausderBevölkerungzugenerieren.
II. AllgemeineBemerkungen
DieAussageimPlanungsbericht:"NeuenhofisteinQuarbervonBaden"fürdieheubgePlanungnicht
zielführend.
DieWachstumgsprognosenvonKantonundRegionrechnenmiteinemenormhohenBevölkerungswachstumundsindfürNeuenhofüberrissen.
ZitatausdemPlanungsbericht:ImRahmenderRichtplanänderungzumSiedlungsgebietgehendie
kantonalenBehördenvoneinemgesteigertenWachstumaus.NeuenhofsollalsGemeindeimurbanenEntwicklungsraumzwischen2012und2040um44%wachsen.Diesentsprichteinerjährli-
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chenRatevon1.3%undeinerGesamtzahlanEinwohnernimJahr2040von12'030(2030:10'500
Einwohner).
DiesesSzenariohatkeineverpflichtendeWirkungfürNeuenhof.DieGemeindesolltediePlanungim
FokusaufihreeigenenBedürfnisse,bezogenaufdenüblichenPlanungshorizontvon15Jahrenvornehmen.SpätereEntwicklungenmüssenundkönnenheutenichtvorweggenommenwerden.
ArgumentabonenmitdemSchlagwörtern"Städtebau"und"Urbanität"sindwenigüberzeugend.Neuenhofwirdauchmitmehrals10'000EinwohnernkeineStadtimeigentlichenSinnedesWorteswerden."Urbanität"bedingtauchdasVorhandenseinvonAngebotenfürsozialeInterakbonundnichtnur
mehrMasseundDichte.Verdichtenheisstimmerauchverdrängen-speziellNaturundFreiräume.
NeuenhofwirdmithöhererBewohnerdichtenichturbanersondernanonymer!
AbgesehenvondenbaulichenAuswirkungendüreeeinsolchstarkesWachstumaucherheblicheFolgenbeimInfrastrukturbedarfderGemeinde(Schule,Verwaltung,öffentlicheAufgabenallerArt,öffentlicherFlächenbedarf)mitentsprechendemfinanziellemBedarfhaben.
DieküneigeEntwicklungsolltemitmehrSelbstvertrauenaufEigenständigkeiterfolgenundnichtauf
übersteigerteregionaleoderkantonaleVisionenabstellen.
DieangestrebtestrukturelleVeränderungderBevölkerungdüreenichtdurchmehrBaumasse,sondern
ehermiteinermassvollen,aufQualitätbedachtenEntwicklung,erreichtwerdenkönnen.
III. Forderungs-undArgumentabonskatalog(sbchwortarbg,nichtabschliessend):
1. ZurDichte
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ZitatausdemPlanungsberichtzumRäumlichenGesamtkonzept(RGK)von2014:
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DieSiedlungsstrategievonNeuenhoflegtihrenFokusaufdieInnenentwicklung.Diesbedeutet,
dasssichdiebaulicheEntwicklungvonNeuenhofaufdierechtskrä6igausgeschiedenenBauzonenbeschränkt.FürdieInnenentwicklungwerdenörtlichangepassteVeränderungs-und
Verdichtungsstrategiendefiniertundangewendet.DieselaufenunterdemTitel"Bewahren",
Weiterentwickeln"und"Neuorien?eren".
Esscheint,dasssichderGemeinderatbereitsnichtmehranseineeigenenLeitsätzehaltenwill.
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EsistschleierhaewobeidenangedachtenAufzonungenundVerdichtungendieangepriesenen
grosszügigenFreiräumeunddiegrosszügigeDurchdringungmitGrünflächennochPlatzfindensollen?
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Neuenhofweist(mitSpreitenbach)bereitsheutediehöchsteBevölkerungsdichteimKantonund
gleichzeibgdengeringstenAnteilvonEinfamilienhäusernamWohnungsbestandauf.
GemässkantonalerStabsbkliegtNeuenhofbeiderAnzahlBewohnerproWohnungmit2.1PersonenproWohnungzwaretwaimKantonsmicel.Auffallendistjedoch,dassderAnteilvonEinfamilienhäusernanderGesamtwohnungszahlmit10.5%denweitausniedrigstenWertimAargauauf-
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weist.BeiderSteuerkraeproEinwohnergehörtNeuenhofdagegenmitFr.1'774.--proKopfzuden
schwächstenGemeinden.GemeindenmithohemEFH-AnteilamWohnungsbestandhabenauch
einedeutlichhöhereSteuerkraeproKopf.WassollenunsdieseVergleichezeigen?
EsliegtimInteressedergesamtenBevölkerung,dassdieDichtenurmassvollerhöhtwirdunddassdie
wenigenGebietemitbefererBaudichtenichtdurchstarkgelockerteBauvorschrieenanAcrakbvität
verlieren.
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2. ZudenNeueinzonungenbzw.Umzonungen
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FrühereBehördengenerabonenhabeninweiserVoraussichtgrosszügigeLandreservenfüröffentlicheZweckegesichert.DamitbestehtglücklicherweiseauchfürküneigeGeneraboneneingenügenderSpielraumfürdieEntwicklungderGemeinde.DamalswarenerheblichefinanzielleOpfer
fürdiesesHandelnzuerbringen.DiesehabensichaberinhohemMassegelohnt-sonstgäbees
z.B.auchdasheubgeSchulzentrumindieserFormnicht.EinensolchenSpielraumaufzugeben,
würdebedingen,dassmansichabsolutsicherist,dassentsprechendFlächenniemalsmehrgebrauchtwerden.
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GeradedieöffentlichenInfrastrukturenbietendenBehördeninhohemMasseChancenzurEinflussnahmeaufeinequalitabveEntwicklungderGemeinde.ImBereichdesPrivateigentumssind
dieMöglichkeitenzurEinflussnahmedagegenvielgeringerundbeschränkensichoeaufein
Wunschdenken.
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DasGebiet"Härdli"wurdeinderOrtsplanungvorca.40JahrenöffentlichenZweckengewidmet.
FolgerichbghabenOrtsbürger-undEinwohnergemeindedasLanderworben.Betrachtetmandas
"Härdli"genauer,zeigtsich,dassdieFlächengrossteilsbereitsheuteabsolutsinnvollgenutztwerden(AlterssiedlungmitErweiterungsreserve,Tennisplätze,Kinderspielplatz,Familiengärten,GrünzoneentlangUferweg).Lediglichca.30%derFläche(~14'200m2)sindlandwirtschaelichgenutzt
undstehenalsReservefürspätereBedürfnissezurVerfügung.TrotzdemsollderganzeSchild
(~43'600m2)neuineineWohn-undArbeitsplatzzoneundalsHochhausstandortumgezontwerden.
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AlsErsatzistdieEinzonungeinerriesigenLandwirtschaesfläche(~62'500m2)im"Langacher"am
östlichenSiedlungsrandunterdemneuenBegriff"Erholungszone"geplant.Darinsollendannu.a.
dieFamiliengärten,dieTennisanlagemitzugehörigenInfrastrukturanlagenund-bautenPlatzfinden.DieRedeistauchvonlandwirtschaelichenBauten.EsstelltsichdieFrage,wassolchemitErholungzutunhaben?
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SolltesichinfernerZukuneeinmalderBedarffüreinezusätzlicheEinzonungzwecksSchaffungvon
zusätzlichemWohnraumergeben,wäreesnurlogischdannzumalanschliessendandieWohnÜberbauung"ImQuer"weiterzufahren.DieangedachteVerlegungvonEinrichtungenwieFamiliengärten,Tennisanlagenetc.ausdemGebiet"Härdli"sowielandwirtschaelicheBautenwürden
einersolchenspäterenEntwicklungimWegestehen.EineErweiterungdesWohngebieteskönnte
problemlosetappierterfolgenunddenSiedlungstrenngürtelingeringeremMasseschmälernals
dievorgeschlagene"Erholungszone".
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BetrachtetmandieUmzonungausdemFokusderFinanzenergibtsichfolgendesSzenario:Die
Grundstückeim"Langacher"steheninPrivateigentumundmüssteninihremneuenStatusalsBaulandersterworbenwerden,umdieVerlegungvonNutzungenausdem"Härdli"zuermöglichen.
DazukämennatürlichnochdieeigentlichenVerlege-bzw.Baukosten.WürdemansolcheKosten
demLandpreisim"Härdli"zuschlagen,istentwederderLandpreiszuhochoderderErlösfürdie
Verkäufer(Ortsbürger-/Einwohnergemeinde)zuniedrig.
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AnlässlichderöffentlichenInformabonsveranstaltungzurTestplanung"Zentrum"(Januar2016)
wurdevomleitendenRaumplanerausgeführt,dassdasdiePlanungsergebnisseaufgezeigthäcen,
dassimZentrumsbereicheinegrosseinnereVerdichtungsreservebestehtunddeshalbaufdieEin-
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zonungen"Härdli"und"Langacher"verzichtetwerdenkönne.WeshalbderGemeinderatdieser
ErkenntniskeineFolgeleistetistnichtnachvollziehbar.
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EineVerlegungbisherigerNutzungen(Tennisplätze,Familiengärten,Kinderspielplatz)andenSiedlungsrandwirdalsnichtsinnvollundzudemzuteuer-sprichvonderGemeindenichtfinanzierbar-
beurteilt.
AufdieNeueinzonung"Langacher"istgänzlichzuverzichten.EineTeilumzonungdes"Härdli"istauf
denheutelandwirtschaelichgenutztenTeilzubeschränkenunddarfnurunterderBedingungerfolgen,
dassauchfürdieweitereZukunekeinöffentlicherFlächenbedarfmehrbesteht.
3. ZudenHochhausstandorten
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Neusind7StandortefürHochhäusermiteinerMaximalhöhevon55mvorgeschlagenen.Sämtliche
StandortebefindensichinlärmvorbelastetenGebieten-teilweiseauchindenArbeitszonen.
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BeiderplanerischenFestlegungvonHochhausstandorteninWohnzonenmüsstezwarzwingend
derLärmschutznachweisaufdiePlanungswertegemässLärmschutzverordnungerbrachtwerden.
DiesalleinwäreabernochkeinBeweis,dasseinequalitabveEntwicklungstawindet.
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BeiderBewohnerstrukturvonWohnhochhäusernfehltoediesozialeDurchmischungundHochhäuserwerdenwegenihrerAnonymitätvonFamilienmitKinderngemieden.
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DievorgeschlagenenHochhausstandorteindenArbeitsplatzzonensindheutebereitsvollständig
überbaut.EineVeränderunginnertdemPlanungshorizontvon15Jahrenscheintunwahrscheinlich.
SolltesichtatsächlicheinBedarfergeben,könntedieseinzelfallweisebearbeitetwerden.
DieVerdichtungmitHochhäusernistfürNeuenhofdiefalscheStrategieundesfehlendafürauchdie
gutgeeignetenStandorte.
4. ZumAutoverkehr
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AutoreduziertesWohnenwürdeeineunterdurchschniclicheMobilitätsratebeimMIVbedingen.Da
inNeuenhofselbstlängstnichtalleAngebotedespersönlichenBedarfsabgedecktwerdenkönnen
undauchverhältnismässigwenigeArbeitsplätzebestehen,liegtderMotorisierungsgradimVergleichzudenGrundannahmenfürdieParkierungsnorm(VSSSN640281)sicherlichhöheralsderin
denNormenzuGrundegelegteDurchschnic.
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WichbgsterVerkehrszweckfürAutofahreristdieFreizeit.Kaumjemandistbereitdaraufzuverzichten.EinAutostehtdiemeisteZeitsbll.WosollendenndieAutosderangestrebtenBewohnerschae
mithöheremsozialenStatusküneigstehen?
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DieAbminderungdesParkplatzbedarfsbeiNeubautensollnichtzurRegelwerden.Essollenfüralle
ZonendieüblichenAuflagengelten.
DieBesbmmungenAutoreduziertesWohnen(§§56-58,AnhangIII&IVBNO)seienzustreichen.
5. ZurLimmacalbahn
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DasProjektLimmacalbahnendetheuteinKillwangen.DieangedachteFortsetzungabKillwangen
bisBadenhatnochkeinenkonkretenbzw.verbindlichenPlanungsstandundistimkantonalen
RichtplanlediglichalsVorinformabonenthalten.
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DiesesVorhabenistzwarnichtBestandteilderPlanungsrevision.DerGemeinderathatsichaber
bereitsbehördenverbindlichfestgelegt,indemerimkommunalenGesamtplanVerkehr,welcherals
GrundlagenpapierfürdiePlanungerarbeitetwordenist,einFreihaltetrasseefürdieLimmacalbahn
eingetragenhat.
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EineDoppelspurbahnaufderKantonsstrassedurchNeuenhofwürdealleBemühungenfüreine
wohnlichereGestaltungdieserLebensachsewiederzuNichtemachen.
EsbestehtkeinAnlass,dasssichderGemeinderatimheubgenZeitpunktbereitsverpflichteteinTrasseefürdieLimmacalbahnfreizuhalten.
6. ZudenBauvorschrieen
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IndenletztenJahrensindschweizweitgrosseAnstrengenunternommenworden,umdieBauvorschrieenaufBundes-undKantonsebenezuvereinheitlichen.Zielwares,dasfürInvestorenund
BauplanerKlarheitüberdieBauregelnentstehtundnichtinjederGemeindewiederandereBegriffegelten.DiesemAnliegenwidersprichtdervorliegendeBNO-Entwurfmehrmals,indemzahlreiche
Sonderbesbmmungeneingeführtwerden,dieesanderswobzw.inderkantonalenMusterbauordnungsonichtgibt.
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DerGemeinderatwillsichinderBNOKompetenzenzuweisenlassen,diealleinaufästhebschen
Generalklauselnberuhen(z.B.§3,Abs.2&3,§4Abs.1,§8,Abs.4,§11Abs.4).Generalklauseln
bedürfenumverbindlicheWirkungzuenzalteneinerkonkretenUmsetzunginderBNO.BaurechtlicheEntscheidedürfennichtderWillkürvonVerwaltungundGemeinderatüberlassenbleiben!
SolcheGeneralklauselnsindinderBNOwegzulassen.EsgenügendiegesetzlichenBesbmmungen.
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DerVerzichtaufdieAusnützungszifferinWohnzonenistheikelundmussdurchneudefinierteAbstands-undHöhenvorschrieenergänztwerden,umeinequalitätsvolleEntwicklungzugewährleisten.DieersatzweiseEinführungeinerGrünflächenzifferistinWohnzonenwederüblichnochsinnvoll.SowohlinderBewilligungphase-wodieUmgebungsplänemeistnochwenigverbindlichsind-
wieauchbeimVollzug-sindSchwierigkeitenvorprogrammiert.BeiderUmgebungsgestaltungentstehensehroenachträglichzusätzlicheWünschefürergänzendeElemente(z.B.breitereWege,
befesbgtePlätze,zusätzlicheParkfelder,befesbgteAussensitzplätze,pflegeleichtereMaterialisierungmitVersiegelungdesBodensetc.).DiesewürdendannsofortinKonfliktmitderGrünflächenzifferstehen.FürAn-undKleinbautenwerdenin§40BNObereitsgrosszügigeAusnahmebewilligungeninAussichtgestellt.WennmanschonaufNutzungsziffernverzichtenwill,dannbicekonsequent.
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IndenWohnzonengaltbishereinMindestgrenzabstandvon4bis6m(abgestuenachzulässiger
Geschosszahl).NeumussinallenWohnzonennurnochderMindestabstandvon4meingehalten
werden.DarausresulbertbeimGebäudeabstand(SummederGrenzabstände)eineRedukbonauf8
m.BisherbetrugderminimaleGebäudeabstand10minderWohnzoneW4und12mindenWohnzonenW5undderZentrumszone.ZurGewährleistungderWohnhygieneundBesonnungsinddie
VorschrieenüberdieMindestgrenzabständeungenügend.
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Ein-undDoppeleinfamilienhäusersowieReihen-EFHgeltengemässBNOküneigindenWohnzonen
W3bisW5gemäss§13Abs.2BNOalswiderrechtlich.SolcheBautendüreenfolglichnurnochim
RahmenderBesitzstandsgaranbeverändertundz.B.nichtdurcheinengleichwerbgenNeubauersetztwerden.HiersollteeineposibvereRegelungEingangindieBNOfinden,wonachbestehende
BautenalsrechtsbeständiggeltenundnachdenVorschrieenderfürsiebishermassgeblichenBauzoneerhalten,entwickeltoderersetztwerdendürfen.
Zusammenfassendistzuverlangen,dasssichdieBNOstärkerandenBeispielenderkantonalenMusterverordnungundderPraxisindenNachbargemeindenorienbert.DieHarmonisierungderBauvorschrieenisteinlangjährigesPostulatundbezweckt,dassimganzenKantonmöglichstnachdengleichenBegriffenundRegelngebautwerdenkann.
7. ZudenArealüberbauungen
FürArealüberbauungen,beideneninderRegeleinzusätzlichesGeschossbewilligtwird,genügtküneig
eineMindeszlächevon2000m2(bisher3'000m2).DieseverringerteAnforderungdüreeinsehrvielen
Fällendazuführen,dassNachbarparzellenmitüberhohenNachbarbautentangiertwerden.
DiegeltendeAnforderungvonmind.3'000m2FlächebeiArealüberbauungensollbeibehaltenwerden.
8. ZurGestaltungsplanpflicht
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WennunterschiedlicheGrundeigentümerinbereitsüberbautemGebietvoneinemPerimetermit
GestaltungsplanpflichtbetroffenwerdenkanndiesdieEntwicklungauchhemmenstacfördern.
OemalssindnichtalleGrundeigentümerbereit,sichaneinergemeinsamenPlanungzubeteiligen.
DemindividuellenGrundeigentümerwirdesaberverunmöglicht,autonomeigeneIdeenzuverwirklichen.
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Beispiel:DerPerimetermitGestaltungsplanpflichtimBereichGüterstrasse-HafnerwegbetriffteinerseitsbereitszeitgemässüberbauteParzellenderZonenW3,eineMischnutzunginderZone
WA4sowieeinfreies,baureifesGrundstückinderWohnzoneW2.DamitwirddiesesfreieGrundstückunnöbgblockiert.
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DieRechtederEigentümerdürfenjanurinbegründetenFällenundgegenvolleEntschädigungbeschränktwerden-wasbedingenwürde,dassderEingriffverhältnismässigistundgeeigneteinen
gesetzlichenZweckzuerreichen.
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AuchohneZwangsbesbmmung(PflichtzumGestaltungsplan)bleibenÜberbauungennachGestaltungsplanoderArealüberbauungenaufPrivabnibabvejaimmermöglich.
DiePflichtzumGestaltungsplansollnurdortverfügtwerden,woauchmitgenügenderSicherheitangenommenwerdendarf,dasseinegemeinsameLösungangestrebtwird.
IV. Fazit:
DieRevisionschiesstindervorliegendenFassungweitüberdasZielhinausundistdeshalbabzulehnen.
MitdemschönfärberischenSlogan"Strategievorwärts"wirdversuchtzurechzerbgen,daseineüberdimensionierteVeränderungangerichtetwird.ObschonNeuenhofbereitsheutemitdiehöchsteEin-
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wohnerdichteimKantonaufweist,sollinganzgrossemSblweiterverdichtet.AlsAnreizfürprivateInvestorenwerdendieBauvorschrieenaufriskanteWeise"liberalisiert"
DasGebiet"Härdli"istseitjeöffentlichenZweckengewidmet.FolgerichbghabenOrtsbürger-undEinwohnergemeindedasLandsukzesssiveerworben.DasArealwirdbereitsheuteabsolutsinnvollgenutzt.Lediglichca.30%derFlächestehennochalsReservefürspätereBedürfnissezurVerfügungund
werdenmomentanlandwirtschaelichgenutzt.DiesesArealstelltaucheineidealeReservefürküneige
GenerabonendarundsolltedeshalbnichtohneNotspekulabvenZweckengeopfertwerden.EineVerlegungheubgerNutzungenandenSiedlungsrandmitUmzonungeinerriesigenLandwirtschaesfläche
istnichtplausibelundfinanziel.uninteressant.
UnserePostulatefürdieWeiterbearbeitungderOrtsplanung:
1. AufdieNeueinzonungdesLandwirtschaesgebietes"Langacher"seizuverzichtenund§24BNOzu
streichen.
2. EineTeilumzonungdes"Härdli"istaufdenheutelandwirtschaelichgenutztenTeilzubeschränken
unddarfnurunterderBedingungerfolgen,dassauchfürdiefernereZukunenachgewiesenermassenkeinöffentlicherFlächenbedarfmehrbesteht
3. AufdieAusweitungdesZonenkatalogesfürHochhäuser(BauzonenplanundBNO§10)seizuverzichten.
4. DieBau-undNutzungsordnung(BNO)istimSinneeinerkantonalenHarmonisierungzuüberarbeitenunddarinweniger"Neuenhofer"Sonderbesbmmungenzukreieren.
5. DerEinbezugvonBauparzellenineinenPerimetermitPflichtzumGestaltungsplandarfnurimEinverständnismitdenaktuellenGrundeigentümernerfolgen.
6. DieBesitzstandsgaranbefürbestehendeWohnbauteninaufgestueenZonenistindemSinnezu
erweitern,dassdiesenauchdieMöglichkeitgewährleistetbleibt,eineErsatzbautenachdenBesbmmungenderjenigenBauzonezurealisieren,welcheihremBestandentspricht.
7. DieProjekbdeefüreinküneigesTrassederLimmacalbahnistimGrundlagendossier"Kommunaler
GesamtplanVerkehr"lediglichalsunverbindlicheVorinformabonundnichtalsbehördenverbindlichesFreihaltetrasseezuklassieren.Esistdaraufhinzuwirken,dassfüreinspäteresProjekteinTrasseausserhalbdesSiedlungsraumsgewähltwird.
Kontakt(E-mail):[email protected]
Website:www.ig-wohnliches-neuenhof.ch
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