Aushang - Juristische Fakultät

Wiss. Mit. Lukas Krönke - Juristische Fakultät - Universität Augsburg - 86135 Augsburg
Wiss. Mit. Lukas Krönke
Lehrstuhl für Öffentliches Recht,
Europarecht und öffentliches Wirtschaftsrecht
Universitätsstr. 24
86159 Augsburg
Tel
Fax
+49 (0) 821 598 – 4391
+40 (0) 821 598 – 4552
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Augsburg, den 11.08.2016
Propädeutisches Seminar zum Thema
„Individualrechtsschutz im Öffentlichen Recht“
im WS 2016/17
Wiss. Mit. Cornelia Kibler / Lukas Krönke
Themenvorschläge:
I.
Verwaltungsrechtlicher Rechtsschutz
1. Das Widerspruchsverfahren nach §§ 68 ff VwGO – Auslaufmodell oder
verwaltungsverfahrensrechtliche Notwendigkeit?
2. Die Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO als prozessuale Ausprägung des
grundrechtlichen Abwehranspruchs
3. Die Verpflichtungsklage nach § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO als Rechtsschutzform
gegenüber der Leistungsverwaltung
4. Die allgemeine Leistungsklage – Auffangrechtsbehelf und „prozessuale
Mehrzweckwaffe“
5. Die Feststellungsklage nach § 43 Abs. 2 VwGO
6. Die Fortsetzungsfeststellungsklage analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO – Rechtsschutz
trotz Erledigung
7. Das Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO – Rechtsschutz gegen abstraktgenerelle Regelungen
8. Einstweiliger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO im klassischen Eingriffsverhältnis
9. Einstweiliger Rechtsschutz nach § 80a VwGO im mehrpoligen Rechtsverhältnis
10. Einstweiliger Rechtsschutz im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO
11. Rechtsbehelfsmöglichkeiten von Vereinigungen
II.
Verfassungsrechtsrechtlicher Rechtsschutz
1. Die Individualverfassungsbeschwerde nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG
2. Die konkrete Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG als
Individualrechtsschutz?
3. Die bayerische Landesverfassungsbeschwerde nach Art. 120 BV
indirekter
III. Individualrechtsschutz durch die Gerichte der Europäischen Union
1.
2.
3.
4.
Die Individualnichtigkeitsklage nach Art. 263 Abs. 4 AEUV – effektiver
Individualrechtsschutz?
Das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV als indirekter
Individualrechtsschutz auf europäischer Ebene
Einstweiliger Rechtschutz im Unionsrecht
Die Untätigkeitsklage nach Art. 265 AEUV
Eine Vorbesprechung mit Themenvergabe findet statt am:
Dienstag, den 11. Oktober um 9.30 Uhr in der
Teeküche im oberen Stockwerk
Die Abgabe der Arbeiten hat bis zum 22. November 2016 zu erfolgen.
Der Termin für die Vorträge sowie Hinweise zur äußeren Form der Arbeit werden im
Vorbesprechungstermin bekanntgegeben.
Sollten im Vorfeld Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte direkt per Mail an uns
([email protected] / [email protected]).