Wiss. Mit. Lukas Krönke - Juristische Fakultät - Universität Augsburg - 86135 Augsburg Wiss. Mit. Lukas Krönke Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und öffentliches Wirtschaftsrecht Universitätsstr. 24 86159 Augsburg Tel Fax +49 (0) 821 598 – 4391 +40 (0) 821 598 – 4552 [email protected] Augsburg, den 11.08.2016 Propädeutisches Seminar zum Thema „Individualrechtsschutz im Öffentlichen Recht“ im WS 2016/17 Wiss. Mit. Cornelia Kibler / Lukas Krönke Themenvorschläge: I. Verwaltungsrechtlicher Rechtsschutz 1. Das Widerspruchsverfahren nach §§ 68 ff VwGO – Auslaufmodell oder verwaltungsverfahrensrechtliche Notwendigkeit? 2. Die Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO als prozessuale Ausprägung des grundrechtlichen Abwehranspruchs 3. Die Verpflichtungsklage nach § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO als Rechtsschutzform gegenüber der Leistungsverwaltung 4. Die allgemeine Leistungsklage – Auffangrechtsbehelf und „prozessuale Mehrzweckwaffe“ 5. Die Feststellungsklage nach § 43 Abs. 2 VwGO 6. Die Fortsetzungsfeststellungsklage analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO – Rechtsschutz trotz Erledigung 7. Das Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO – Rechtsschutz gegen abstraktgenerelle Regelungen 8. Einstweiliger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO im klassischen Eingriffsverhältnis 9. Einstweiliger Rechtsschutz nach § 80a VwGO im mehrpoligen Rechtsverhältnis 10. Einstweiliger Rechtsschutz im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO 11. Rechtsbehelfsmöglichkeiten von Vereinigungen II. Verfassungsrechtsrechtlicher Rechtsschutz 1. Die Individualverfassungsbeschwerde nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG 2. Die konkrete Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG als Individualrechtsschutz? 3. Die bayerische Landesverfassungsbeschwerde nach Art. 120 BV indirekter III. Individualrechtsschutz durch die Gerichte der Europäischen Union 1. 2. 3. 4. Die Individualnichtigkeitsklage nach Art. 263 Abs. 4 AEUV – effektiver Individualrechtsschutz? Das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV als indirekter Individualrechtsschutz auf europäischer Ebene Einstweiliger Rechtschutz im Unionsrecht Die Untätigkeitsklage nach Art. 265 AEUV Eine Vorbesprechung mit Themenvergabe findet statt am: Dienstag, den 11. Oktober um 9.30 Uhr in der Teeküche im oberen Stockwerk Die Abgabe der Arbeiten hat bis zum 22. November 2016 zu erfolgen. Der Termin für die Vorträge sowie Hinweise zur äußeren Form der Arbeit werden im Vorbesprechungstermin bekanntgegeben. Sollten im Vorfeld Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte direkt per Mail an uns ([email protected] / [email protected]).
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