Notfallzulassung von KARATE Zeon gegen

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Maintal, 28. Juli 2016
Notfallzulassung von KARATE Zeon gegen Kirschessigfliege in Reben
Das Pflanzenschutzmittelunternehmen Syngenta gibt bekannt, dass das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für Notfallsituationen eine Zulassung
für das Produkt KARATE Zeon (Wirkstoff: Lambda-Cyhalothrin) gegen Kirschessigfliege in
Reben erteilt hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 21.07.2016 bis zum 18.11.2016 (120 Tage) erteilt und
gilt sowohl für Tafel- als auch Keltertrauben im Freiland. KARATE Zeon kann gegen die
Kirschessigfliege im Stadium BBCH 81-85 nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf
mit 75 ml/ha angewendet werden. Die Wartezeit beträgt 7 Tage.
Empfehlung von KARATE Zeon gegen Kirschessigfliege:
Der Einsatz von KARATE Zeon gegen die Kirschessigfliege ist nur in der Traubenzone mit
driftreduzierter Anwendungstechnik von mindestens 90% zugelassen und wird in rotfärbenden Traubensorten empfohlen. Die Anwendungsbestimmungen bei Nachbarschaft zu
Oberflächengewässern und Saumstrukturen sind zu beachten. Durch Beschränkung der
Applikation auf die Traubenzone kann die Aufwandmenge auf 37,5 ml/ha reduziert werden.
Unterwuchs muss nicht gemulcht werden, da KARATE Zeon als nicht bienengefährlich (B4)
eingestuft ist. Die kurze Wartezeit von 7 Tagen ermöglicht dem Winzer eine hohe Leseflexibiltät.
Syngenta ist ein führendes Agrarunternehmen, das zur Verbesserung der Nahrungssicherheit weltweit beiträgt.
Wir ermöglichen es Millionen von Landwirten, die ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen besser zu nutzen.
Mit erstklassiger Forschung und innovativen Lösungen leisten unsere 28 000 Mitarbeitenden in über 90 Ländern
einen Beitrag, um die Landwirtschaft beständig weiterzuentwickeln. Wir setzen uns dafür ein, Ackerland vor Degradierung zu bewahren, Biodiversität zu fördern sowie ländliche Gemeinschaften zu stärken. Weitere Informationen finden Sie auf www.syngenta.com und www.goodgrowthplan.com. Folgen Sie uns auf Twitter® unter
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