Warndienst Erwerbsobstbau Nr. 27-16 vom 28-6

Warndienst-Fax für den Erwerbsobstbau
- PFLANZENSCHUTZDIENST des Landwirtschaftsamtes Bruchsal
Warndienst vom 28.6.16, Nr. 27/16
* Mittelmengen bei Baumobst je ha und m Kronenhöhe
Aktuelle Zulassungshinweise:
Die Zulassung von Flint wurde bis zum 31.1.17, die Zulassung von Delan WG bis zum 31.3.17
verlängert.
Die Wartezeit von Teldor beträgt beim Steinobst 3 Tage. In den Warndiensten Nr. 24 und 26
waren 7 Tage, wie bei Strauchbeeren, angegeben. Wir bitten Sie, diesen Fehler zu entschuldigen.
Notfallzulassungen nach Art. 53 zur Bekämpfung der Kirschessigfliege
Karate Zeon wurde bei himbeerartigem Beerenobst (ausgenommen Herbsthimbeeren), johannisbeerartigem Beerenobst, Heidelbeerarten und Holunder vom 24.6. bis 21.10.16 für das Freiland zugelassen, bei himbeerartigem Beerenobst (ausgenommen Herbsthimbeeren) auch für
den Einsatz im Gewächshaus.
Anwendungen bei festgestelltem Befall und nach Warndienstaufruf, 0,0375 l/ha, max. 2x, Abstand mind. 7 Tage, WZ 3 Tage.
Der Einsatz von Karate Zeon ist auch bei Herbsthimbeeren möglich, wie im Warndienst Nr. 23
vom 7.6.16 bekannt gegeben wurde, so dass Karate Zeon bei allen Strauchbeerenkulturen eingesetzt werden kann.
Rückstände von Fosetyl
Die Rückstandshöchstgehalte von Fosetyl (umfasst auch das Abbauprodukt Phosphonsäure
und deren Salze) wird für Brombeeren und Himbeeren ab 14.7.16 auf 100 mg/kg angehoben.
Durch diese Festsetzung können Düngemittel eingesetzt werden, die einen Anteil von Phosphonsäure enthalten. Insbesondere bei Brombeersorten, mit einer hohen Anfälligkeit gegen den
Falschen Brombeermehltau, ist mit mehreren Anwendung dieser Düngemittel eine Stärkung der
Pflanzen vor Infektionen möglich.
Nächster Warndienst voraussichtlich Anfang Juli
Alle Angaben entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand der Verfasser. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für Irrtümer oder Nachteile, die sich aus den Empfehlungen ergeben könnten, wird nicht übernommen.