Freistellungsbescheinigung bis 05.07.2019

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Freistellungsbescheinigung'-tW#8
firma
IT\r Industri e]-orvertri
zum Steuerabzug
gemäß
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bei Baufelslungen
S 48 b Abs. 1 Satz 1
des
Einkomnensteuergesetzes {EStG)
GmbH
Hermülhelmer Str.
50321 Brühl
2016
5
lfv Industri-etorvertrieb
GmbI{
Rechtsform:
GmbH
Hermülheimer str.
5
50321 Brühl
wird hiermit bescheinigt, dass der Erpfänger der Bauleistungi (Leistungisempfänger) von der Pflicht
zum Steuerabzug nacfr S 48 Abs. 1 EstG befreit ist'
Die Freistellungsbescheinigr.rng wird bj-s zum 05 .07 .2Of9 verlängert.
wj.chtiger llinwei.s:
Diese Bescheinigung ist dem Leistungsempfänger im Original auszuhändigen, wenn sie für bestimmte
Bauleistungen gitt. Ist die Bescheinigung für einen Zeitraum güItig, kann auch eine Kopie ausgehändigt werden, Das Ol]iginal isl mit Dlenstsiegel, Ünterschrift und Sicherheits-N]umer versehen.
Der Leistungserqlfänger hat *j-e Möglichkeit, sich durch eine.Prüf,ung der Gül"tigkeit der FreistelLungsbeseheini$rng i:lber ein eventuelles Haftungsrisikö Gewissheit zu verschaffen,
Die Prüfung kann durch eine Inte.rnetabfrage beim Bundeszentrafamt für Steuern (rmr".l-,r:r,*--_. lr_l11a41j:)
erfo]gen, Dazu hlerden die Daten b,eim Bundeszentralamt füi -qteue.rn gespeichert und bei einer
Interneta]lfrage dem Leistungsempfänger bekannt gegeben. Bestätigt das Bundeszentralaml- für
Sleuern die Gültigkeit nichl oder kann der Leislungsempfänger eine Internelabfrage nichl durchführen, kann er sich durch eine Nachfrage bei dem auf der EreistellungsbescheinlEung angegebenen
Finanzamt Gewisshelt ver,schaffen. Das Unterlassen elner Internetabfrage heim Bundeszentralamt für
Steuern oder einer Nachfrage beim Finanzamt }:egründet für sich allein keine zur Haftung führende
grobe l-ahr1äss-guei .
Die Befreiung von der Pflicht zum Steuerabzug gilt für Zahlungen, die innerhalb des o. g. Gültigkeitszeitraumes uncl/oder für die o.g. Bauleistungen geleislet werden. Die Aufrechnung (Verr€chnung) des Leistungsempfängers mit Gegenansprüchen gegenüber dem Leistenden steht einer Zahlung
gleich.
Der W1derruf dieser Bescheinignrng bl-eibt worbehalten.
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