Zentralfi nanzamt N tirnberg Zentralfinanzamt Nürnberg, Thomas-Mann-Str. 50, 90471 Nürnberg i' 6 Firma Aarsleff Rohrsanierung GmbH Sulzbacher Str. 47 90552 Röthenbach Bitte ldentif¡kationsnumme(n) und Aktenzeichen angeben: Unser Aktenzeichen ldentifikationsnummer 2411121110034 241 24112110034 25363756 80911 5393-0 Durchwahl: Bearbeiter(in): Zimmer Datum 1072 Frau Hofer 01.40 15,06.2016 freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß Ein kommensteuergesetzes (ESIG) Name. I Länderschlüssel: Finanzamtsnummer: Steuernummer: Sicherheitsnummer: S 48 b Abs. 1 Satz 1 des Anschritt Firma Aarsleff Rohrsanierunq Gmbl'|, Sulzbacher Str.47, 90552 Röthenbach Kapitalgesellschaft Rechtsform wird hiermit bescheinigt, dass der Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) von der Pflicht zum Steuerabzug nach $ 48 Abs. 1 ESIG befreit ist. Diese Bescheinigung gilt vom 25.07.2016 bis zum 24.07.2019. Wichtioer Hinweis: Diese Bescheinigung ist dem Leistungsempfänger im O,riginal auszuhändigen, wenn sie für bestimmte Bauleistungen gilt. lst die Bescheinigung für einen Zeitraum gültig, kann auch eine Kopie ausgehändigt werden. Das Original ist mit Dienstsiegel, Unterschrift und Sicherheits-Nummer versehen. Der Leistungsempfänger hat die Möglichkeit, sich durch eine Prüfung der Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung über ein eventuelles Haftungsrisiko Gewissheit zu verschaffen. Diese Prüfung kann durch eine lnternetabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern (U¡gw.bzgtde) erfolgen. Dazu werden die Daten beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert und bei einer lnternetabfrage den Leistungsempfängern bekannt gegeben. Bestätigt das Bundeszentralamt für Steuern die Gültigkeit nicht oder kann der Leistungsempfänger eine lnternetabfrage nicht durchführen, kann er sich durch eine Nachfrage bei dem auf der Freistellungsbescheinigung angegebenen Finanzamt Gewissheit verschaffen. Das Unterlassen einer lnternetabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern oder einer Nachfrage beim Finanzamt begründet für sich allein keine zur Haftung führende grobe Fahrlässigkeit. Die Befreiung von der Pflicht zum Steuerabzug gilt für Zahlungen, die innerhalb des o.g. Gültigkeitszeitraumes und/ oder für die o.g. Bauleistungen geleistet werden. Die Aufrechnung (Verrechnung) des Leistungsempfängers mit Gegenansprüchen gegenüber dem Leistenden steht einer Zahlung gleich. Der Widerruf dieser Beschêintgung bteibt vorbehatten Mit f reundlichen Grtißen D¡enstgebäude Thomas-Mann-Straße 90471 50 Nürnberg öffnungszeiten Servlcezentrum Montag bis Freitag 08.00-12.00 Telefax ogf 1/5393-2000 Deutsche Bundesbank Fil. Nümberg Hypovereinsbank Nürnberg postste e.f aII n - zl a@ lin anzaml. baye rn. lnternet Montag u. Mittwoch 13'00-15.30 Kredit¡nstitut E-Mail www. zentralf inanzamt-n uernberg.de IBAN DE247600 0000 0076 0015 03 Btc DE72 7602 0070 0000 801 1 51 HYVEDEMM46O MARKDEFlT60 de
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