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Zentralfi nanzamt
N
tirnberg
Zentralfinanzamt Nürnberg, Thomas-Mann-Str. 50, 90471 Nürnberg
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6
Firma
Aarsleff Rohrsanierung
GmbH
Sulzbacher Str. 47
90552 Röthenbach
Bitte ldentif¡kationsnumme(n) und Aktenzeichen angeben:
Unser Aktenzeichen
ldentifikationsnummer
2411121110034
241
24112110034
25363756
80911 5393-0
Durchwahl:
Bearbeiter(in):
Zimmer
Datum
1072
Frau Hofer
01.40
15,06.2016
freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß
Ein kommensteuergesetzes (ESIG)
Name.
I
Länderschlüssel:
Finanzamtsnummer:
Steuernummer:
Sicherheitsnummer:
S
48 b Abs. 1 Satz 1 des
Anschritt Firma Aarsleff Rohrsanierunq Gmbl'|, Sulzbacher Str.47, 90552 Röthenbach
Kapitalgesellschaft
Rechtsform
wird hiermit bescheinigt, dass der Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) von der Pflicht zum
Steuerabzug nach $ 48 Abs. 1 ESIG befreit ist.
Diese Bescheinigung gilt vom 25.07.2016 bis zum 24.07.2019.
Wichtioer Hinweis:
Diese Bescheinigung ist dem Leistungsempfänger im O,riginal auszuhändigen, wenn sie für bestimmte Bauleistungen
gilt. lst die Bescheinigung für einen Zeitraum gültig, kann auch eine Kopie ausgehändigt werden. Das Original ist mit
Dienstsiegel, Unterschrift und Sicherheits-Nummer versehen.
Der Leistungsempfänger hat die Möglichkeit, sich durch eine Prüfung der Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung über ein eventuelles Haftungsrisiko Gewissheit zu verschaffen. Diese Prüfung kann durch eine
lnternetabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern (U¡gw.bzgtde) erfolgen. Dazu werden die Daten beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert und bei einer lnternetabfrage den Leistungsempfängern bekannt gegeben. Bestätigt das Bundeszentralamt für Steuern die Gültigkeit nicht oder kann der Leistungsempfänger eine lnternetabfrage
nicht durchführen, kann er sich durch eine Nachfrage bei dem auf der Freistellungsbescheinigung angegebenen
Finanzamt Gewissheit verschaffen. Das Unterlassen einer lnternetabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern oder
einer Nachfrage beim Finanzamt begründet für sich allein keine zur Haftung führende grobe Fahrlässigkeit.
Die Befreiung von der Pflicht zum Steuerabzug gilt für Zahlungen, die innerhalb des o.g. Gültigkeitszeitraumes und/
oder für die o.g. Bauleistungen geleistet werden. Die Aufrechnung (Verrechnung) des Leistungsempfängers mit Gegenansprüchen gegenüber dem Leistenden steht einer Zahlung gleich.
Der Widerruf dieser Beschêintgung bteibt vorbehatten
Mit f reundlichen Grtißen
D¡enstgebäude
Thomas-Mann-Straße
90471
50
Nürnberg
öffnungszeiten Servlcezentrum
Montag bis Freitag 08.00-12.00
Telefax
ogf 1/5393-2000
Deutsche Bundesbank Fil. Nümberg
Hypovereinsbank Nürnberg
postste e.f aII
n - zl
a@
lin anzaml. baye
rn.
lnternet
Montag u. Mittwoch 13'00-15.30
Kredit¡nstitut
E-Mail
www. zentralf inanzamt-n uernberg.de
IBAN
DE247600 0000 0076 0015 03
Btc
DE72 7602 0070 0000 801 1 51
HYVEDEMM46O
MARKDEFlT60
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