Freistellungsbescheinigung

Länderschlüssel:
Finanzamtsnummer:
Steuernummer:
Sicherheitsnummer:
FinanzamtStormarn
I
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21
30
3029315767
25913051
Postfach 1364
I
23840Bad Oldesloe
ldentifikationsnummer:
AKenzeichen:
Firma
TW Thomas Weber GmbH
Herrengraben 5
21465 Reinbek
Bearbeiter:
Zimmer:
Email:
Telefon:
Telefax:
30 I 293
I
15767 51122
Herr Tiedjens
416
[email protected]
04531 507- 164
04531 507-410
09.08.2016
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des
Einkommensteuergesetzes (ESIG)
Firma
21465 Reinbek
Rechtsform
wird hiermit bescheinigt, dass der Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) von der Pflicht zum
Steuerabzug nach § 48 Abs. 1 ESIG befreit ist.
Diese Bescheinigung gilt vom 23.08.2016 bis zum 22.08.2019.
Wichtiqer Hinweis:
Diese Bescheinigung ist dem Leistungsempfänger im Original auszuhändigen, wenn sie für bestimmte Bauleistungen
gilt. lst die Bescheinigung für einen Zeitraum gültig, kann auch eine Kopie ausgehändigt werden. Das Original ist mit
Dienstsiegel, Unterschrift und Sicherheits-Nummer versehen.
Der Leistungsempfänger hat die Möglichkeit, sich durch eine Prüfung der Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung über ein eventuelles Haftungsrisiko Gewissheit zu verschaffen. Diese Prüfung kann durch eine
lnternetabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern fuaaary.bzgldq erfolgen. Dazu werden die Daten beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert und bei einer lnternetabfrage den Leistungsempfängern bekannt gegeben. Bestätigt das Bundeszentralamt für Steuern die Gültigkeit nicht oder kann der Leistungsempfänger eine lnternetabfrage
nicht durchführen, kann er sich durch eine Nachfrage bei dem auf der Freistellungsbescheinigung angegebenen
Finanzamt Gewissheit verschaffen. Das Unterlassen einer lnternetabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern oder
einer Nachfrage beim Finanzamt begründet für sich allein keine zur Haftung führende grobe Fahrlässigkeit.
Die Befreiung von der Pflicht zum Steuerabzug gilt für Zahlungen, die innerhalb des o.g. Gültigkeitszeitraumes und/
oder für die o.g. Bauleistungen geleistet werden. Die Aufrechnung (Verrechnung) des Leistungsempfängers mit Gegenansprüchen gegenüber dem Leistenden steht einer Zahlung gleich.
Der Widerruf dieser Bescheinigung bleibt vorbehalten.
Mit freundlichen Grüßen
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Tiedjens
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