Infoblatt Qualifizierung der ehrenamtlichen - Groß

Infoblatt
Qualifizierung der ehrenamtlichen Integrationslotsinn/en
Groß-Gerau
Was sind Integrationslotsinn/en?
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IntegrationslotsInnen begleiten NeuzuwandererInnen, um sie bei ihrer ersten Orientierung im neuen Umfeld zu unterstützen. Sie begleiten NeuzuwandererInnen in öffentlichen Einrichtungen und
helfen ihnen sowohl sprachlich als vermittelnde Unterstützung, als auch in der Alltagsbewältigung,
um ihnen die Integration in bestehende Strukturen vor Ort zu erleichtern.
Zur Unterstützung der beratenden und begleitenden professionellen Tätigkeit bedarf es einer Basisqualifizierung, die im Folgenden dargestellt wird.
Inhalte und Umfang der Qualifizierung
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Die Qualifizierung wird organisiert und durchgeführt vom Büro für Integration des Kreises GroßGerau in Zusammenarbeit mit der Kreisvolkshochschule Groß-Gerau.
Die Qualifizierung umfasst 36 Unterrichtseinheiten, d.h. 5 Tage à 8 Stunden
Folgende Inhalte werden vermittelt:
o Klärung der organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen rund um die ehrenamtliche Tätigkeit
o Einführung in die Zuwanderungsgeschichte
o Biografische Erarbeitung und Reflexion
o Rollen- und Aufgabenprofil im Ehrenamt
o Interkulturelle Sensibilisierung/Kompetenz
o Kommunikationsmodelle und Gesprächsführung
o Konfliktbewältigung
o Institutionenkunde
o Migration als gesamteuropäisches Thema
Wo und Wann findet die Qualifizierung statt?
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Termin: 29. August 2016 – 02. September 2016 (ganztägig)
Ort: Peter-Schöffer-Raum im Landratsamt, Wilhelm-Seipp-Str. 4 – 64521 Groß-Gerau
Vergütung der ehrenamtlichen Tätigkeit?
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Pro Stunde wird eine Aufwandsentschädigung von 5 Euro gezahlt
Maximal 6 Stunden pro Woche
Zertifizierung
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Zur Erhaltung des Zertifikats sind die TeilnehmerInnen verpflichtet durchgehend an der Qualifizierung teilzunehmen.
Wichtige Hinweise:
Die Qualifizierung
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ist Voraussetzung für den Einsatz als IntegrationslotsIn
ist für die TeilnehmerInnen kostenlos
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wird als Bildungsurlaub anerkannt
Anspruch auf Bildungsurlaub:
Allgemeines:
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Bildungsurlaub bedeutet eine Freistellung von der Arbeit, zur Teilnahme an einer anerkannten
Veranstaltung der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung oder Ehrenamtsschulung.
Nach dem Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG) haben Arbeit1
nehmerInnen , die länger als 6 Monate in der privaten Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst
beschäftigt sind, einen Anspruch auf Bildungsurlaub.
Für die Dauer der Teilnahme zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter und der Arbeitnehmer
übernimmt die Seminargebühren (falls es Gebühren gibt).
Anerkennung der Qualifizierung:
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Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) hat die Qualifizierungsmaßnahme der IntegrationslotsInnen als Bildungsurlaub anerkannt (siehe Schreiben).
Die Qualifizierungsmaßnahme ist als Ehrenamtsschulung eingestuft.
Antrag beim Arbeitgeber:
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Sie haben einen Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn Sie länger als 6 Monate in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.
Reichen Sie 6 Wochen vor der Qualifizierung einen formlosen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber
ein und fügen die Bescheinigung des Ministeriums in Kopie hinzu.
Für BeamtInnen, RichterInnen und SoldatInnen gelten Sondervorschriften.
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