Vorauszahlung Fondspolice Ich (Name/Vorname) ____________________________________________________________________________________ beanspruche hiermit eine Vorauszahlung aus Police Nr. ________________________________________________________ in der Höhe von CHF __________________________________(in Worten: CHF ____________________________________) Die Auszahlung soll erfolgen auf Konto IBAN__________________________________________________________________ bei der________________________________________________________________________________________________ Bedingungen für die Vorauszahlung Die Vorauszahlung beläuft sich auf maximal 90% des Rückkaufswertes. Die Leistung, die bei Tod, Ablauf oder Rückkauf erbracht wird, verringert sich um den Wert der vorbezogenen Anteile inkl. der aus Fondsausschüttung erworbenen Fondsanteile. Sobald total mehr als CHF 5‘000.00 bezogen worden sind, werden die Bezüge der Eidgenössischen Steuerverwaltung gemeldet (Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer). Die unterzeichnete Person erteilt der PAX, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft AG die ausdrückliche Ermächtigung, sämtliche dieser bekannt gegebenen Personendaten zum Zweck der Vertrags- und Leistungsabwicklung zu bearbeiten und soweit erforderlich an Steuerbehörden sowie Mit-, Vor-, Rück- und Sozialversicherer bekannt zu geben. Es kommt der Rücknahmepreis des folgenden Werktages nach Eingang des schriftlichen Auftrages bei der PAX zur Anwendung. Hinweis: Bei DWS Teilfonds mit Höchststandgarantie entspricht der Rücknahmepreis nicht dem aktuellen Höchststand zum Laufzeitende, sondern dem Nettoinventarwert eines Fondsanteils im Zeitpunkt der Vorauszahlung. Ort und Datum Unterschrift des Versicherungsnehmers PAX, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft AG, Aeschenplatz 13, Postfach, 4002 Basel Telefon +41 61 277 66 66, Telefax +41 61 277 64 56, [email protected], www.pax.ch 0548/EV/9.2014 1/1
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