Wichtige Unterlagen für die Aufnahme in unserem Spital 1. Ausweise / Dokumente Vor einem ambulanten oder stationären Aufenthalt sind für die Aufnahmeformalitäten folgende Dokumente mitzubringen: • amtlicher Personalausweis (bei ausländischen Bewohner/Innen: Pass oder Aufenthaltsbewilligung) • Kopie Wohnsitz/Meldebestätigung (wenn wohnhaft in der Schweiz) • Kranken- bzw. Unfallversicherungsausweis (bei geplanter halbprivater oder privater Behandlung – wenn möglich - eine entsprechende Kostengutsprache) • Impfausweis • Blutgruppenkarte • Allergiepass • Ausnahmen: Für die Bürgerinnen und Bürger der EU ist die Europäische Versicherungskarte in den meisten Fällen gültig. Richtlinien dazu können bei der Organisation Gemeinsame Einrichtung KVG, Solothurn verlangt werden. 2. Vorauszahlung / Depot In folgenden Situationen ist bei der Patientenaufnahme oder dem Empfang eine Vorauszahlung / Depot zu leisten: • Keine in der Schweiz ansässige Versicherung übernimmt die Behandlungskosten. • Die Behandlung wurde vorab von einer zuständigen Versicherung, einer Amtsstelle oder eines anderen Kostenträgers, im Voraus beantragt und abgelehnt. • Der Patient/die Patientin wünscht eine halbprivate (Advanced) oder private (Excellence) Behandlung und ist jedoch nicht entsprechend versichert (Vorauszahlung für die höhere Behandlungsklasse Upgrade) • Patienten/Innen mit Wohnsitz im Ausland, welche über keine europäische Versicherungskarte verfügen (Vorauszahlung für den gesamten Spitalaufenthalt, unabhängig der Behandlungsklasse) 3. Upgrade Das Spital Uster ist seit dem Jahr 2007 mit dem Gütesiegel «HQuality» zertifiziert. Für mehr Ruhe, Privatsphäre und eine Behandlung durch unsere Fachärzte ist es möglich, sich in eine höhere Behandlungskategorie verlegen zu lassen: 1. für allgemein versicherte Patienten/Innen, in die halbprivate oder private Behandlungskategorie 2. für halbprivat versicherte Patienten/Innen, in die private Behandlungskategorie 3. für Patientinnen der Geburtshilfe, in ein Familienzimmer Die Zusatzkosten für ein Upgrade der Behandlungsklasse umfassen die Spitalzusatzleistungen pro Nacht und sind als Leistungspaket definiert (Pflege, Behandlung und Therapie, Klinikinfrastruktur und Hotellerie): Total SpitalZusatzleistungen / Nacht Excellence (Privat) Advanced (Halbprivat) 1058.-- 548.-- Arzthonorare: Die Arzthonorare werden zusätzlich gemäss den Richtlinien der Taxordnung des Verbandes Zürcher Krankenhäuser (VZK) erstellt und sind je nach Behandlungsintensität unterschiedlich hoch. Stand: Juli 2016 Seite 1 von 2 Wie werden die Behandlungskosten verrechnet? Stationäre Behandlung - Allgemeinversicherte Die stationäre Behandlung wird seit dem 01.01.2012 gemäss dem schweizweit gültigen SwissDRG (Swiss Diagnosis Related Groups) abgerechnet. Die Baserate beträgt für Patienten/Patientinnen zurzeit: • • • Versicherer nach KVG (Krankenversicherungsgesetz) Versicherer nach UVG (Unfallversicherungsgesetz) Nach Selbstzahler Tarif CHF 9‘650.00 CHF 9‘970.00 CHF 10‘500.00 Ambulante Behandlung Die ambulante Behandlung wird seit dem 01.01.2006 gemäss dem für die ganze Schweiz gültigen TarMed (Tarif Medizin), Einzelleistungstarif abgerechnet. Wichtig zu wissen: Die Tarife sind vom Krankenversicherungs- (KVG) und Unfallversicherungsgesetz (UVG) gesetzlich vorgeschrieben und schweizweit gültig. Wenn Sie weitere Fragen dazu haben, beantworten wir diese gerne. Bitte rufen Sie uns an oder schreiben uns. Eveline Leuenberger Kopp Leiterin Fakturierung und Archiv Telefon: 044 911 10 15 E-Mail: [email protected] Stand: Juli 2016 Seite 2 von 2
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