Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“, bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Deuna, Gerterode, Hausen, Kleinbartloff, Niederorschel mit öffentlichen Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ und der Mitgliedsgemeinden, entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO - in der zur Zeit gültigen Fassung. Jahrgang 28 Freitag, den 22. Juli 2016 Nr. 29/2016 Sommerliche Impressionen… Nr. 29/2016 -2- Nächster Erscheinungstermin: Freitag, 29. Juli 2016 Annahmeschluss für Beiträge, die in den „Eichsfelder Kessel Nachrichten“ am 05. August 2016 veröffentlicht werden sollen: Dienstag, 26.07.2016, 17:30 Uhr Beiträge geben Sie bitte bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Zimmer 23 ab oder schicken diese per E-Mail an folgende Adresse: [email protected]. Ansprechpartnerin ist Frau Pfaff, telefonisch unter 036076 55721 zu erreichen. Öffnungszeiten der Verwaltung Einwohnermeldeamt und Standesamt - Verwaltungsgebäude - Marktplatz 2 Montag, Donnerstag und Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr (nur Einwohnermeldeamt) und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Telefon Einwohnermeldeamt: 036076 55729 Telefon Standesamt: 036076 55728 Fax: 036076 2141104 Allgemeine Verwaltung - Verwaltungsgebäude - Marktplatz 2 und Bergstraße 51 Montag und Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Zentrale Anschrift: TelefonZentrale: Fax: Internet: E-Mail: DE-Mail: Bergstraße 51, 37355 Niederorschel 036076 557-0 036076 55780 http://www.eichsfelder-kessel.de [email protected] [email protected] Eichsfelder Kessel Bibliothek der Gemeinde Niederorschel - Verwaltungsgebäude Marktplatz 2 Dienstag und Donnerstag Telefon: 15:00 Uhr - 18:00 Uhr 036076 55752 Sprechzeiten der ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsteilbürgermeister Gemeinde Deuna Sprechzeit des Bürgermeisters - Alfons Müller: Montag 17:00 Uhr - 18:00 Uhr Telefon während der Sprechzeit: 036076 44761 Ortsteil Vollenborn Sprechzeit des Ortsteilbürgermeisters - Klaus Glasebach: Freitag 18:00 Uhr - 19:00 Uhr Telefon während der Sprechzeit: 036076 59557 Gemeinde Gerterode Sprechzeit des Bürgermeisters - Udo Hartung: Dienstag 17:30 Uhr - 19:00 Uhr Telefon während der Sprechzeit: 036076 59478 Gemeinde Hausen Sprechzeit des Bürgermeisters - Stefan Nolte: Dienstag 17:00 Uhr - 18:00 Uhr Gemeinde Kleinbartloff Sprechzeit des Bürgermeisters - Guido Gille: Dienstag 17:00 Uhr - 18:00 Uhr Telefon während der Sprechzeit: 036076 419484 Gemeinde Niederorschel Sprechzeit des Bürgermeisters - Ingo Michalewski: Dienstag 16:00 Uhr - 18:00 Uhr Telefon während der Sprechzeit: 036076 55752 Ortsteil Rüdigershagen Sprechzeit des Ortsteilbürgermeisters - Martin Lauterbach: jeden ersten Mittwoch im Monat von 18:00 Uhr - 19:00 Uhr Telefon während der Sprechzeit: 036076 59700 Defekte Straßenlampen in den Mitgliedsgemeinden Sind Straßenlampen defekt oder funktionieren nicht einwandfrei, melden Sie dieses bitte dem Baumt der Verwaltungs-gemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ unter der Telefonnummer 036076 55743. Abgabe von Bioabfällen Die Annahmestelle auf dem Gelände des Bauhofs der Gemeinde Niederorschel - in der Siedlung - ist mit Beginn der Sommerzeit freitags in der Zeit von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet. Wohnungsverwaltung Niederorschel, An der Liebestatt 6 Dienstag Donnerstag Telefon: Fax: 14:00 Uhr - 17:30 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr 036076 51106 036076 51111 Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ Schiedsstelle im „Eichsfelder Kessel“ (gemeinsame Schiedsstelle der VG „Eichsfelder Kessel“ und der VG „Eichsfeld-Wipperaue“) Die Verwaltung erfolgt durch die VG „Eichsfeld-Wipperaue“, Weststraße 2, 37339 Breitenworbis, Ansprechpartnerin ist Frau Rudat, Telefon: 036074 77113. Informationen erhalten Sie auch über die VG „Eichsfelder Kessel“, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Ansprechpartnerin ist Frau Grimm, Telefon: 036076 55720. Kontaktbereichsbeamter Ansprechpartner: Herr Miethlau - im Verwaltungsgebäude Bergstraße 51 Dienstag 15:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 13:00 Uhr jeden ersten Samstag im Monat von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Telefon während der Sprechzeiten: 036076 59998 Handy: 0152 54872237 Breitenworbiser Straße 1 37355 Niederorschel Kontakt: Telefon Fax: E-Mail: Internet: (03 60 76) 569-0 (03 60 76) 569-32 [email protected] www.waz-ek.de Geschäftszeiten: Mo 13:30 - 15:30 Uhr Di + Fr 09:30 - 11:45 Uhr Do 09:30 - 11:45 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr Eichsfelder Kessel -3- Bereitschaftsdienst: (außerhalb der Geschäftszeiten in dringenden Fällen) Telefon: (03 60 76) 569-0 bei Verhinderung: Rettungsleitstelle, Landkreis Eichsfeld: 03606 / 50 66 780 Ihr Wasserver- und Abwasserentsorger Nr. 29/2016 Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen ............................................................................. 9 NEIN-Stimmen ......................................................................... 0 Enthaltungen ........................................................................... 0 Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: ..................................... / Somit ist der Beschluss angenommen. gez. Müller Bürgermeister Fundsache In Rüdigershagen wurde der abgebildete Schlüssel gefunden und zur Verwahrung im Fundbüro der Verwaltungsgemeinschaft abgegeben. Gerterode Beschluss des Gemeinderats Nachfolgender Beschluss des Gemeinderats Gerterode, der in der Gemeinderatssitzung am 30.06.2016 gefasst wurde, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht: Die/er Eigentümer/in meldet sich bitte innerhalb einer Frist von 6 Wochen bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Zimmer 26, Tel. 036076 55727, Ansprechpartnerin ist Frau Müller. Deuna Beschlüsse des Gemeinderats Nachfolgende Beschlüsse des Gemeinderats Deuna, die in der Gemeinderatssitzung am 22.06.2016 gefasst wurden, werden hiermit öffentlich bekannt gemacht: Beschluss Nr.: 134 - 2016 Personelle Veränderungen in der Ausschussbesetzung Am 01.07.2016 beginnt die Amtszeit des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Deuna, Herrn Alfons Müller. Gemäß § 26 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) wird er ab dem 01.07.2016 als Bürgermeister auch den Vorsitz im Hauptausschuss übernehmen, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Sein dadurch freiwerdender Platz als Ausschussmitglied ist neu zu besetzen. Der Gemeinderat der Gemeinde Deuna beschließt: neues Mitglied im Hauptausschuss wird: Alois Müller die Stellvertretung wird abgesichert durch: Klaus Glasebach Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Gemeinderatsmitglieder: ................. 13 davon anwesend: ..................................................................... 9 JA-Stimmen ............................................................................. 9 NEIN-Stimmen ......................................................................... 0 Enthaltungen ........................................................................... 0 Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: ..................................... / Somit ist der Beschluss angenommen. Beschluss Nr.: 136 - 2016 Stellungnahme der Gemeinde Deuna zum vorliegenden Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBPlan) „Solarpark Deponie Keula“ der Gemeinde Helbedündorf im Ortsteil Keula Der Gemeinderat der Gemeinde Deuna beschließt, dem vorliegenden Vorentwurf des VB-Planes „Solarpark Deponie Keula“ der Gemeinde Helbedündorf, OT Keula wird zugestimmt. Beschluss-Nr.: 138 - 2016 Kreditaufnahme Der Gemeinderat der Gemeinde Gerterode beschließt, die Aufnahme von Krediten bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von maximal 280.000,00 €. Die Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ wird ermächtigt, Kreditangebote einzuholen und die entsprechenden Vertragsverhandlungen zu führen. Der Bürgermeister wird zum Abschluss der Verträge ermächtigt, bei dem Kreditinstitut, das die wirtschaftlichsten Konditionen bietet. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Gemeinderatsmitglieder: ................... 7 davon anwesend: ..................................................................... 6 JA-Stimmen ............................................................................. 6 NEIN-Stimmen .......................................................................... / Enthaltungen ............................................................................ / Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: .............................. / Somit ist der Beschluss angenommen. gez. Hartung Bürgermeister Niederorschel Beschlüsse des Gemeinderats Nachfolgende Beschlüsse des Gemeinderats Niederorschel, die in der Gemeinderatssitzung am 22.06.2016 gefasst wurden, werden hiermit öffentlich bekannt gemacht: Beschluss-Nr.: 162 - 2016 Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VHB-Plan) Nr. 2 „Neue Mühle“ für Thomas und Bernadett Hellwig der Gemeinde Niederorschel - Satzungsbeschluss– 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Niederorschel beschließt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Neue Mühle“ für das Gebiet auf der Gemarkung Rüdigershagen, Flur 6, Flurstücke 272/8, 21/2, 21/3,272/7, 167/3, 21/1, 167/2 teilweise, 272/6 teilweise, 21/4, 20, 22, 23 begrenzt: - nördlich durch die südliche Grenze des Flurstücks 167/5 und teilweise 167/4 - südlich durch die Wegeparzelle des Weges „Neue Mühle“ (Flurstück 19) - westlich durch das Flurstück 270/2 - östlich durch die Flurstücke 24/2, 24/3 und teilweise 272/10 bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) gem. § 10 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung als Satzung. 2. Die Begründung wird gebilligt. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Gemeinderatsmitglieder: ................. 17 davon anwesend: ................................................................... 14 Nr. 29/2016 -4- JA-Stimmen ........................................................................... 14 NEIN-Stimmen .......................................................................... / Enthaltungen ............................................................................ / Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: ..................................... / Somit ist der Beschluss angenommen. Beschluss-Nr.: 164 - 2016 Aufstellung der Ergänzungssatzung „Erlengrund“ der Gemeinde Niederorschel - erneuter Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Niederorschel beschließt: 1. Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Erlengrund“ der Gemeinde Niederorschel und die Begründung für das Gebiet auf der Gemarkung Niederorschel, Flur 6, Flurstücke 300/3 und 313 (teilweise) begrenzt: - nördlich durch das Flurstück 300/13 - südlich durch das Flurstück 314/17 - östlich durch die Flurstücke 300/9, 300/10 - westlich durch das Flurstück 685/294 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt 2. Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Erlengrund“ der Gemeinde Niederorschel und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen ........................................................................... 11 NEIN-Stimmen .......................................................................... / Enthaltungen ........................................................................... 3 Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: ..................................... / Somit ist der Beschluss angenommen. Beschluss-Nr.: 165 - 2016 Antrag um Aufnahme in das Programm zur Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und des barrierefreien Umbaus in bestehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen in den Programmjahren 2016 und 2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Niederorschel beschließt, für die Wohnungen An der Liebestatt 25 einen Antrag für die Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und des barrierefreien Umbaus in bestehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen zu stellen. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen ........................................................................... 14 NEIN-Stimmen .......................................................................... / Enthaltungen ............................................................................ / Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: ..................................... / Somit ist der Beschluss angenommen. Beschluss-Nr.: 166 - 2016 Fördermittelantrag für die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Rüdigershagen Der Gemeinderat Niederorschel beschließt, einen Zuwendungsantrag für die Anschaffung eines neuen Tragkraftspritzenfahrzeuges - Wasser (TSF-W), für die Freiwillige Feuerwehr Rüdigershagen bis zum 30.06.2016 zu stellen. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen ........................................................................... 14 NEIN-Stimmen .......................................................................... / Enthaltungen ............................................................................ / Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: ..................................... / Somit ist der Beschluss angenommen. Beschluss-Nr.: 167 - 2016 Änderung des Beschlusses Nr. 404 -13 vom 18.06.2013 Erweiterung des Breitbandnetzes - Festlegung eines Baukostenzuschusses Der Gemeinderat der Gemeinde Niederorschel beschließt, den Beschluss Nr. 404-13 so zu ändern, dass der Baukostenzuschuss für einen Glasfaseranschluss nicht mehr 350,00 €/Hausanschluss, sondern nur noch 150,00 €/Hausanschluss beträgt, wobei dieser Zuschuss auf eine maximale Länge des Hausanschlusses von 10 m beschränkt ist. Im Falle des Überschreitens der Gesamtlänge von 10 m ist mit den jeweiligen Eichsfelder Kessel Eigentümern für die darüber hinaus entstehenden Kosten eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. Diese Regelung gilt auch für bereits festgesetzte Baukostenzuschüsse mit der Folge, dass gegenüber den betroffenen Bürgern eine Erstattung vorzunehmen ist. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen ........................................................................... 14 NEIN-Stimmen .......................................................................... / Enthaltungen ............................................................................ / Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: ..................................... / Somit ist der Beschluss angenommen. gez. Michalewski Bürgermeister Nachfolgende Beschlüsse, die am 24.05.2016 im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung Niederorschel gefasst wurden, werden öffentlich bekannt gemacht, da der Grund der Geheimhaltung weggefallen ist. Beschluss-Nr.: 159 - 2016 Beauftragung des Ingenieur- und Planungsbüros Kaufmann und Kühn mit der Elektro-Sanitär und Lüftungsplanung für das Objekt „An der Liebestatt 25“ Der Gemeinderat der Gemeinderat der Gemeinde Niederorschel beschließt, das Honorarangebot des Ingenieur- und Planungsbüros Kaufmann & Kühn, Ibergstraße 17 in 37308 Heilbad Heiligenstadt, vom 26.02.2016 für die Planung der Elektro-, Lüftungs- und Sanitärinstallation für das Objekt „An der Liebestatt 25“ anzunehmen. Die Leistung wird in die Honorarzone II min. eingeordnet. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 und 2 HOAI, der Leistungsumfang ist die Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes, das Aufstellen eines Funktionsschemas, die erforderlichen Vorverhandlungen mit Versorgungsträgern und die Kostenschätzung nach DIN 276. Das Pauschalhonorar beträgt bei voraussichtlichen Bruttobaukosten in Höhe von 362.000,00 € 6.000,00 € Brutto z.zgl. 2 % Nebenkosten. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Gemeinderatsmitglieder: .................. 17 davon anwesend: .................................................................... 15 JA-Stimmen ............................................................................ 15 NEIN-Stimmen .......................................................................... 0 Enthaltungen ........................................................................... 0 Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: ..................................... 0 Somit ist der Beschluss angenommen. Beschluss-Nr.: 160 - 2016 Sanierungskonzept „An der Liebestatt“ Der Gemeinderat der Gemeinde Niederorschel beschließt, folgende Maßnahmen im Rahmen des Sanierungskonzeptes 2016 durchzuführen: - Reparatur der Dächer An der Liebestatt 6 - 10 Kostenschätzung: 14.000 € - Sanierung / Fliesen der Hauseingänge An der Liebestatt 6-10 Kostenschätzung: 5.000 € - Sanierung der Hauseingänge An der Liebestatt 11-19 - Sanierung der Kellerausgänge An der Liebestatt 6-19 Kostenschätzung: 49.000 € - Dachbodendämmung An der Liebestatt 20-28 Kostenschätzung: 48.000 € - Kellerfenster An der Liebestatt 23- 28 Kostenschätzung: 10.200 € Hierzu werden zunächst Leistungsverzeichnisse vorbereitet. Die Auftragsvergabe erfolgt durch gesonderten Beschluss. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen ............................................................................ 15 NEIN-Stimmen .......................................................................... 0 Enthaltungen ........................................................................... 0 Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: ..................................... 0 Somit ist der Beschluss angenommen. Eichsfelder Kessel -5- Beschluss-Nr.: 161 - 2016 Errichtung eines Ballfangzaunes im Katholischen Kindergarten „St. Marien Niederorschel“ Der Gemeinderat der Gemeinde Niederorschel beschließt, den auf dem Bauhof zwischen gelagerten Ballfangzaun auf dem Gelände des geplanten Bolzplatzes des Katholischen Kindergartens „St. Marien“ Niederorschel zu errichten. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen ............................................................................ 12 NEIN-Stimmen .......................................................................... 1 Enthaltungen ............................................................................ 2 Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: ..................................... 0 Somit ist der Beschluss angenommen gez. Michalewski Bürgermeister Öffentliche Auslegung der Ergänzungssatzung „Erlengrund“ der Gemeinde Niederorschel Der Gemeinderat der Gemeinde Niederorschel hat in seiner Sitzung am 22.06.2016 die Ergänzungssatzung „Erlengrund“ auf der Gemarkung Niederorschel, Flur 6, Flurstücke 300/3 und 313 (teilweise) begrenzt: - nördlich durch das Flurstück 300/13 - südlich durch das Flurstück 314/17 - östlich durch die Flurstücke 300/9, 300/10, - westlich durch das Flurstück 685/294 und den Entwurf der Begründung dazu billigend beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die Entwürfe der Ergänzungssatzung und der Begründung liegen in der Zeit vom 08. August 2016 bis zum 09. September 2016 im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“, Marktplatz 2, 37355 Niederorschel, Nr. 29/2016 montags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, dienstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr, mittwochs von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der o.g. Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“, Marktplatz 2, 37355 Niederorschel, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. gez. Michalewski Bürgermeister Siegel Impressum Eichsfelder Kessel Nachrichten Amtsblatt der VG „Eichsfelder Kessel“ Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ Sitz: Niederorschel, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Tel. 036076/557-0, Fax 036076/55780, E-Mail: [email protected] Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21, [email protected], www.wittich.de Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Gemeinschaftsvorsitzende Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: wöchentlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.
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