Amtsblatt - Eichsfelder Kessel

Amtsblatt
der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“,
bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Deuna, Gerterode, Hausen, Kleinbartloff, Niederorschel
mit öffentlichen Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ und der Mitgliedsgemeinden,
entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO - in der zur Zeit gültigen Fassung.
Jahrgang 28
Freitag, den 22. Juli 2016
Nr. 29/2016
Sommerliche
Impressionen…
Nr. 29/2016
-2-
Nächster Erscheinungstermin:
Freitag, 29. Juli 2016
Annahmeschluss für Beiträge, die in den
„Eichsfelder Kessel Nachrichten“
am 05. August 2016
veröffentlicht werden sollen:
Dienstag, 26.07.2016, 17:30 Uhr
Beiträge geben Sie bitte bei der
Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“,
Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Zimmer 23 ab oder
schicken diese per E-Mail an folgende Adresse:
[email protected].
Ansprechpartnerin ist Frau Pfaff,
telefonisch unter 036076 55721 zu erreichen.
Öffnungszeiten der Verwaltung
Einwohnermeldeamt und Standesamt
- Verwaltungsgebäude - Marktplatz 2
Montag, Donnerstag und Freitag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
(nur Einwohnermeldeamt)
und
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Telefon Einwohnermeldeamt:
036076 55729
Telefon Standesamt:
036076 55728
Fax:
036076 2141104
Allgemeine Verwaltung
- Verwaltungsgebäude - Marktplatz 2 und Bergstraße 51
Montag und Donnerstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
und
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Freitag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Zentrale
Anschrift:
TelefonZentrale:
Fax:
Internet:
E-Mail:
DE-Mail:
Bergstraße 51, 37355 Niederorschel
036076 557-0
036076 55780
http://www.eichsfelder-kessel.de
[email protected]
[email protected]
Eichsfelder Kessel
Bibliothek der Gemeinde Niederorschel
- Verwaltungsgebäude Marktplatz 2
Dienstag und Donnerstag
Telefon:
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
036076 55752
Sprechzeiten der ehrenamtlichen Bürgermeister und
Ortsteilbürgermeister
Gemeinde Deuna
Sprechzeit des Bürgermeisters - Alfons Müller:
Montag
17:00 Uhr - 18:00 Uhr
Telefon während der Sprechzeit:
036076 44761
Ortsteil Vollenborn
Sprechzeit des Ortsteilbürgermeisters - Klaus Glasebach:
Freitag
18:00 Uhr - 19:00 Uhr
Telefon während der Sprechzeit:
036076 59557
Gemeinde Gerterode
Sprechzeit des Bürgermeisters - Udo Hartung:
Dienstag
17:30 Uhr - 19:00 Uhr
Telefon während der Sprechzeit:
036076 59478
Gemeinde Hausen
Sprechzeit des Bürgermeisters - Stefan Nolte:
Dienstag
17:00 Uhr - 18:00 Uhr
Gemeinde Kleinbartloff
Sprechzeit des Bürgermeisters - Guido Gille:
Dienstag
17:00 Uhr - 18:00 Uhr
Telefon während der Sprechzeit:
036076 419484
Gemeinde Niederorschel
Sprechzeit des Bürgermeisters - Ingo Michalewski:
Dienstag
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Telefon während der Sprechzeit:
036076 55752
Ortsteil Rüdigershagen
Sprechzeit des Ortsteilbürgermeisters - Martin Lauterbach:
jeden ersten Mittwoch im Monat von 18:00 Uhr - 19:00 Uhr
Telefon während der Sprechzeit:
036076 59700
Defekte Straßenlampen in den Mitgliedsgemeinden
Sind Straßenlampen defekt oder funktionieren nicht einwandfrei,
melden Sie dieses bitte dem Baumt der Verwaltungs-gemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ unter der Telefonnummer 036076
55743.
Abgabe von Bioabfällen
Die Annahmestelle auf dem Gelände des Bauhofs der Gemeinde
Niederorschel - in der Siedlung - ist mit Beginn der Sommerzeit
freitags in der Zeit von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags
von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.
Wohnungsverwaltung Niederorschel,
An der Liebestatt 6
Dienstag
Donnerstag
Telefon:
Fax:
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
036076 51106
036076 51111
Verwaltungsgemeinschaft
„Eichsfelder Kessel“
Schiedsstelle im „Eichsfelder Kessel“
(gemeinsame Schiedsstelle der VG „Eichsfelder Kessel“ und der
VG „Eichsfeld-Wipperaue“)
Die Verwaltung erfolgt durch die VG „Eichsfeld-Wipperaue“,
Weststraße 2, 37339 Breitenworbis, Ansprechpartnerin ist Frau
Rudat, Telefon: 036074 77113. Informationen erhalten Sie auch
über die VG „Eichsfelder Kessel“, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Ansprechpartnerin ist Frau Grimm, Telefon: 036076
55720.
Kontaktbereichsbeamter
Ansprechpartner: Herr Miethlau
- im Verwaltungsgebäude Bergstraße 51
Dienstag
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag
09:00 Uhr - 13:00 Uhr
jeden ersten Samstag im Monat von
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Telefon während der Sprechzeiten:
036076 59998
Handy:
0152 54872237
Breitenworbiser Straße 1
37355 Niederorschel
Kontakt:
Telefon
Fax:
E-Mail:
Internet:
(03 60 76) 569-0
(03 60 76) 569-32
[email protected]
www.waz-ek.de
Geschäftszeiten:
Mo
13:30 - 15:30 Uhr
Di + Fr
09:30 - 11:45 Uhr
Do
09:30 - 11:45 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Eichsfelder Kessel
-3-
Bereitschaftsdienst:
(außerhalb der Geschäftszeiten in dringenden Fällen)
Telefon:
(03 60 76) 569-0
bei Verhinderung:
Rettungsleitstelle, Landkreis Eichsfeld:
03606 / 50 66 780
Ihr Wasserver- und Abwasserentsorger
Nr. 29/2016
Abstimmungsergebnis:
JA-Stimmen ............................................................................. 9
NEIN-Stimmen ......................................................................... 0
Enthaltungen ........................................................................... 0
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war
von der Abstimmung ausgeschlossen: ..................................... /
Somit ist der Beschluss angenommen.
gez. Müller
Bürgermeister
Fundsache
In Rüdigershagen wurde der abgebildete Schlüssel gefunden
und zur Verwahrung im Fundbüro der Verwaltungsgemeinschaft
abgegeben.
Gerterode
Beschluss des Gemeinderats
Nachfolgender Beschluss des Gemeinderats Gerterode, der
in der Gemeinderatssitzung am 30.06.2016 gefasst wurde,
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Die/er Eigentümer/in meldet sich bitte innerhalb einer Frist von 6
Wochen bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“,
Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Zimmer 26, Tel. 036076
55727, Ansprechpartnerin ist Frau Müller.
Deuna
Beschlüsse des Gemeinderats
Nachfolgende Beschlüsse des Gemeinderats Deuna, die in
der Gemeinderatssitzung am 22.06.2016 gefasst wurden,
werden hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Beschluss Nr.: 134 - 2016
Personelle Veränderungen in der Ausschussbesetzung
Am 01.07.2016 beginnt die Amtszeit des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Deuna, Herrn Alfons Müller.
Gemäß § 26 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) wird er ab dem
01.07.2016 als Bürgermeister auch den Vorsitz im Hauptausschuss übernehmen, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter.
Sein dadurch freiwerdender Platz als Ausschussmitglied ist neu
zu besetzen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Deuna beschließt:
neues Mitglied im Hauptausschuss wird:
Alois Müller
die Stellvertretung wird abgesichert durch: Klaus Glasebach
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderatsmitglieder: ................. 13
davon anwesend: ..................................................................... 9
JA-Stimmen ............................................................................. 9
NEIN-Stimmen ......................................................................... 0
Enthaltungen ........................................................................... 0
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war
von der Abstimmung ausgeschlossen: ..................................... /
Somit ist der Beschluss angenommen.
Beschluss Nr.: 136 - 2016
Stellungnahme der Gemeinde Deuna zum vorliegenden Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBPlan) „Solarpark Deponie Keula“ der Gemeinde Helbedündorf im Ortsteil Keula
Der Gemeinderat der Gemeinde Deuna beschließt, dem vorliegenden Vorentwurf des VB-Planes „Solarpark Deponie Keula“
der Gemeinde Helbedündorf, OT Keula wird zugestimmt.
Beschluss-Nr.: 138 - 2016
Kreditaufnahme
Der Gemeinderat der Gemeinde Gerterode beschließt, die Aufnahme von Krediten bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von maximal 280.000,00 €. Die Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft
„Eichsfelder Kessel“ wird ermächtigt, Kreditangebote einzuholen
und die entsprechenden Vertragsverhandlungen zu führen. Der
Bürgermeister wird zum Abschluss der Verträge ermächtigt, bei
dem Kreditinstitut, das die wirtschaftlichsten Konditionen bietet.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderatsmitglieder: ................... 7
davon anwesend: ..................................................................... 6
JA-Stimmen ............................................................................. 6
NEIN-Stimmen .......................................................................... /
Enthaltungen ............................................................................ /
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO
war von der Abstimmung ausgeschlossen: .............................. /
Somit ist der Beschluss angenommen.
gez. Hartung
Bürgermeister
Niederorschel
Beschlüsse des Gemeinderats
Nachfolgende Beschlüsse des Gemeinderats Niederorschel,
die in der Gemeinderatssitzung am 22.06.2016 gefasst wurden, werden hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Beschluss-Nr.: 162 - 2016
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
(VHB-Plan) Nr. 2 „Neue Mühle“ für Thomas und Bernadett
Hellwig der Gemeinde Niederorschel - Satzungsbeschluss–
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Niederorschel beschließt
den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Neue Mühle“ für das Gebiet auf der Gemarkung Rüdigershagen, Flur
6, Flurstücke 272/8, 21/2, 21/3,272/7, 167/3, 21/1, 167/2
teilweise, 272/6 teilweise, 21/4, 20, 22, 23 begrenzt:
- nördlich durch die südliche Grenze des Flurstücks 167/5
und teilweise 167/4
- südlich durch die Wegeparzelle des Weges „Neue Mühle“ (Flurstück 19)
- westlich durch das Flurstück 270/2
- östlich durch die Flurstücke 24/2, 24/3 und teilweise
272/10
bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) gem.
§ 10 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung als Satzung.
2. Die Begründung wird gebilligt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderatsmitglieder: ................. 17
davon anwesend: ................................................................... 14
Nr. 29/2016
-4-
JA-Stimmen ........................................................................... 14
NEIN-Stimmen .......................................................................... /
Enthaltungen ............................................................................ /
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war
von der Abstimmung ausgeschlossen: ..................................... /
Somit ist der Beschluss angenommen.
Beschluss-Nr.: 164 - 2016
Aufstellung der Ergänzungssatzung „Erlengrund“ der Gemeinde Niederorschel - erneuter Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Niederorschel beschließt:
1. Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Erlengrund“ der Gemeinde Niederorschel und die Begründung für das Gebiet
auf der Gemarkung Niederorschel, Flur 6, Flurstücke 300/3
und 313 (teilweise) begrenzt:
- nördlich durch das Flurstück 300/13
- südlich durch das Flurstück 314/17
- östlich durch die Flurstücke 300/9, 300/10
- westlich durch das Flurstück 685/294
wird in der vorliegenden Fassung gebilligt
2. Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Erlengrund“ der Gemeinde Niederorschel und die Begründung sind nach § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der
Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
JA-Stimmen ........................................................................... 11
NEIN-Stimmen .......................................................................... /
Enthaltungen ........................................................................... 3
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war
von der Abstimmung ausgeschlossen: ..................................... /
Somit ist der Beschluss angenommen.
Beschluss-Nr.: 165 - 2016
Antrag um Aufnahme in das Programm zur Förderung von
Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und des barrierefreien Umbaus in bestehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen in den Programmjahren 2016 und 2017
Der Gemeinderat der Gemeinde Niederorschel beschließt, für
die Wohnungen An der Liebestatt 25 einen Antrag für die Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und des
barrierefreien Umbaus in bestehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
JA-Stimmen ........................................................................... 14
NEIN-Stimmen .......................................................................... /
Enthaltungen ............................................................................ /
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war
von der Abstimmung ausgeschlossen: ..................................... /
Somit ist der Beschluss angenommen.
Beschluss-Nr.: 166 - 2016
Fördermittelantrag für die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Rüdigershagen
Der Gemeinderat Niederorschel beschließt, einen Zuwendungsantrag für die Anschaffung eines neuen Tragkraftspritzenfahrzeuges - Wasser (TSF-W), für die Freiwillige Feuerwehr Rüdigershagen bis zum 30.06.2016 zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
JA-Stimmen ........................................................................... 14
NEIN-Stimmen .......................................................................... /
Enthaltungen ............................................................................ /
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war
von der Abstimmung ausgeschlossen: ..................................... /
Somit ist der Beschluss angenommen.
Beschluss-Nr.: 167 - 2016
Änderung des Beschlusses Nr. 404 -13 vom 18.06.2013 Erweiterung des Breitbandnetzes - Festlegung eines Baukostenzuschusses
Der Gemeinderat der Gemeinde Niederorschel beschließt, den
Beschluss Nr. 404-13 so zu ändern, dass der Baukostenzuschuss für einen Glasfaseranschluss nicht mehr
350,00 €/Hausanschluss, sondern nur noch 150,00 €/Hausanschluss beträgt, wobei dieser Zuschuss auf eine maximale Länge des Hausanschlusses von 10 m beschränkt ist. Im Falle des
Überschreitens der Gesamtlänge von 10 m ist mit den jeweiligen
Eichsfelder Kessel
Eigentümern für die darüber hinaus entstehenden Kosten eine
gesonderte Vereinbarung zu treffen.
Diese Regelung gilt auch für bereits festgesetzte Baukostenzuschüsse mit der Folge, dass gegenüber den betroffenen Bürgern
eine Erstattung vorzunehmen ist.
Abstimmungsergebnis:
JA-Stimmen ........................................................................... 14
NEIN-Stimmen .......................................................................... /
Enthaltungen ............................................................................ /
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war
von der Abstimmung ausgeschlossen: ..................................... /
Somit ist der Beschluss angenommen.
gez. Michalewski
Bürgermeister
Nachfolgende Beschlüsse, die am 24.05.2016 im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung Niederorschel gefasst
wurden, werden öffentlich bekannt gemacht, da der Grund
der Geheimhaltung weggefallen ist.
Beschluss-Nr.: 159 - 2016
Beauftragung des Ingenieur- und Planungsbüros Kaufmann
und Kühn mit der Elektro-Sanitär und Lüftungsplanung für
das Objekt „An der Liebestatt 25“
Der Gemeinderat der Gemeinderat der Gemeinde Niederorschel beschließt, das Honorarangebot des Ingenieur- und Planungsbüros Kaufmann & Kühn, Ibergstraße 17 in 37308 Heilbad
Heiligenstadt, vom 26.02.2016 für die Planung der Elektro-, Lüftungs- und Sanitärinstallation für das Objekt „An der Liebestatt
25“ anzunehmen. Die Leistung wird in die Honorarzone II min.
eingeordnet. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 und
2 HOAI, der Leistungsumfang ist die Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes, das Aufstellen eines Funktionsschemas, die erforderlichen Vorverhandlungen mit Versorgungsträgern und die
Kostenschätzung nach DIN 276. Das Pauschalhonorar beträgt
bei voraussichtlichen Bruttobaukosten in Höhe von 362.000,00 €
6.000,00 € Brutto z.zgl. 2 % Nebenkosten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderatsmitglieder: .................. 17
davon anwesend: .................................................................... 15
JA-Stimmen ............................................................................ 15
NEIN-Stimmen .......................................................................... 0
Enthaltungen ........................................................................... 0
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war
von der Abstimmung ausgeschlossen: ..................................... 0
Somit ist der Beschluss angenommen.
Beschluss-Nr.: 160 - 2016
Sanierungskonzept „An der Liebestatt“
Der Gemeinderat der Gemeinde Niederorschel beschließt, folgende Maßnahmen im Rahmen des Sanierungskonzeptes 2016
durchzuführen:
- Reparatur der Dächer An der Liebestatt 6 - 10
Kostenschätzung:
14.000 €
- Sanierung / Fliesen der Hauseingänge An der Liebestatt
6-10
Kostenschätzung:
5.000 €
- Sanierung der Hauseingänge An der Liebestatt 11-19
- Sanierung der Kellerausgänge An der Liebestatt 6-19
Kostenschätzung:
49.000 €
- Dachbodendämmung An der Liebestatt 20-28
Kostenschätzung:
48.000 €
- Kellerfenster An der Liebestatt 23- 28
Kostenschätzung:
10.200 €
Hierzu werden zunächst Leistungsverzeichnisse vorbereitet. Die
Auftragsvergabe erfolgt durch gesonderten Beschluss.
Abstimmungsergebnis:
JA-Stimmen ............................................................................ 15
NEIN-Stimmen .......................................................................... 0
Enthaltungen ........................................................................... 0
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war
von der Abstimmung ausgeschlossen: ..................................... 0
Somit ist der Beschluss angenommen.
Eichsfelder Kessel
-5-
Beschluss-Nr.: 161 - 2016
Errichtung eines Ballfangzaunes im Katholischen Kindergarten „St. Marien Niederorschel“
Der Gemeinderat der Gemeinde Niederorschel beschließt, den
auf dem Bauhof zwischen gelagerten Ballfangzaun auf dem Gelände des geplanten Bolzplatzes des Katholischen Kindergartens „St. Marien“ Niederorschel zu errichten.
Abstimmungsergebnis:
JA-Stimmen ............................................................................ 12
NEIN-Stimmen .......................................................................... 1
Enthaltungen ............................................................................ 2
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war
von der Abstimmung ausgeschlossen: ..................................... 0
Somit ist der Beschluss angenommen
gez. Michalewski
Bürgermeister
Öffentliche Auslegung
der Ergänzungssatzung „Erlengrund“
der Gemeinde Niederorschel
Der Gemeinderat der Gemeinde Niederorschel hat in seiner Sitzung am 22.06.2016 die Ergänzungssatzung „Erlengrund“ auf
der Gemarkung Niederorschel, Flur 6, Flurstücke 300/3 und 313
(teilweise) begrenzt:
- nördlich durch das Flurstück 300/13
- südlich durch das Flurstück 314/17
- östlich durch die Flurstücke 300/9, 300/10,
- westlich durch das Flurstück 685/294
und den Entwurf der Begründung dazu billigend beschlossen
und zur Auslegung bestimmt.
Die Entwürfe der Ergänzungssatzung und der Begründung liegen in der Zeit vom
08. August 2016 bis zum 09. September 2016
im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“,
Marktplatz 2, 37355 Niederorschel,
Nr. 29/2016
montags
von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
dienstags
von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:30 Uhr bis 17:30 Uhr,
mittwochs
von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
donnerstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
freitags
von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der o.g. Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“, Marktplatz 2, 37355 Niederorschel, schriftlich oder
mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
gez. Michalewski
Bürgermeister
Siegel
Impressum
Eichsfelder Kessel Nachrichten
Amtsblatt der VG „Eichsfelder Kessel“
Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“
Sitz: Niederorschel, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel,
Tel. 036076/557-0, Fax 036076/55780,
E-Mail: [email protected]
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21,
[email protected], www.wittich.de
Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil:
der Gemeinschaftsvorsitzende
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine
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wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
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