Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“, bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Deuna, Gerterode, Hausen, Kleinbartloff, Niederorschel mit öffentlichen Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ und der Mitgliedsgemeinden, entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO - in der zur Zeit gültigen Fassung. Jahrgang 28 Freitag, den 14. Oktober 2016 Nr. 41/2016 Herbstzeit - Kürbiszeit Diesen Kürbis hat die Klasse 2b der Grundschule Niederorschel von Familie Schiewer aus Niederorschel gesponsert bekommen. Nr. 41/2016 -2- Nächster Erscheinungstermin: Freitag, 21. Oktober 2016 Annahmeschluss für Beiträge, die in den „Eichsfelder Kessel Nachrichten“ am 28. Oktober 2016 veröffentlicht werden sollen: Dienstag, 18.10.2016, 17:30 Uhr Beiträge geben Sie bitte bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Zimmer 23 ab oder schicken diese per E-Mail an folgende Adresse: [email protected]. Ansprechpartnerin ist Frau Pfaff, telefonisch unter 036076 55721 zu erreichen. Öffnungszeiten der Verwaltung Einwohnermeldeamt und Standesamt - Verwaltungsgebäude - Bergstraße 51 Montag, Donnerstag und Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr (nur Einwohnermeldeamt) und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Telefon Einwohnermeldeamt: 036076 55729 Telefon Standesamt: 036076 55728 Fax: 036076 55782 Allgemeine Verwaltung - Verwaltungsgebäude - Marktplatz 2 und Bergstraße 51 Montag und Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Zentrale Anschrift: TelefonZentrale: Fax: Internet: E-Mail: DE-Mail: Bergstraße 51, 37355 Niederorschel 036076 557-0 036076 55780 http://www.eichsfelder-kessel.de [email protected] [email protected] Eichsfelder Kessel Bibliothek der Gemeinde Niederorschel - Verwaltungsgebäude Marktplatz 2 Dienstag und Donnerstag Telefon: 15:00 Uhr - 18:00 Uhr 036076 55752 Sprechzeiten der ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsteilbürgermeister Gemeinde Deuna Sprechzeit des Bürgermeisters - Alfons Müller: Montag 17:00 Uhr - 18:00 Uhr Telefon während der Sprechzeit: 036076 44761 Ortsteil Vollenborn Sprechzeit des Ortsteilbürgermeisters - Klaus Glasebach: Freitag 18:00 Uhr - 19:00 Uhr Telefon während der Sprechzeit: 036076 59557 Gemeinde Gerterode Sprechzeit des Bürgermeisters - Udo Hartung: Dienstag 17:30 Uhr - 19:00 Uhr Telefon während der Sprechzeit: 036076 59478 Gemeinde Hausen Sprechzeit des Bürgermeisters - Stefan Nolte: Dienstag 17:00 Uhr - 18:00 Uhr Gemeinde Kleinbartloff Sprechzeit des Bürgermeisters - Guido Gille: Dienstag 17:00 Uhr - 18:00 Uhr Telefon während der Sprechzeit: 036076 419484 Gemeinde Niederorschel Sprechzeit des Bürgermeisters - Ingo Michalewski: Dienstag 16:00 Uhr - 18:00 Uhr Telefon während der Sprechzeit: 036076 5570 Ortsteil Rüdigershagen Sprechzeit des Ortsteilbürgermeisters - Martin Lauterbach: jeden ersten Mittwoch im Monat von 18:00 Uhr - 19:00 Uhr Telefon während der Sprechzeit: 036076 59700 Defekte Straßenlampen in den Mitgliedsgemeinden Sind Straßenlampen defekt oder funktionieren nicht einwandfrei, melden Sie dieses bitte dem Baumt der Verwaltungs-gemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ unter der Telefonnummer 036076 55743. Abgabe von Bioabfällen Die Annahmestelle auf dem Gelände des Bauhofs der Gemeinde Niederorschel - in der Siedlung - ist mit Beginn der Sommerzeit freitags in der Zeit von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet. Wohnungsverwaltung Niederorschel, An der Liebestatt 6 Dienstag Donnerstag Telefon: Fax: 14:00 Uhr - 17:30 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr 036076 51106 036076 51111 Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ Schiedsstelle im „Eichsfelder Kessel“ (gemeinsame Schiedsstelle der VG „Eichsfelder Kessel“ und der VG „Eichsfeld-Wipperaue“) Die Verwaltung erfolgt durch die VG „Eichsfeld-Wipperaue“, Weststraße 2, 37339 Breitenworbis, Ansprechpartnerin ist Frau Rudat, Telefon: 036074 77113. Informationen erhalten Sie auch über die VG „Eichsfelder Kessel“, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Ansprechpartnerin ist Frau Grimm, Telefon: 036076 55720. Kontaktbereichsbeamter Ansprechpartner: Herr Miethlau - im Verwaltungsgebäude Bergstraße 51 Dienstag 15:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 13:00 Uhr jeden ersten Samstag im Monat von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Telefon während der Sprechzeiten: 036076 59998 Handy: 0152 54872237 Breitenworbiser Straße 1 37355 Niederorschel Kontakt: Telefon Fax: E-Mail: Internet: (03 60 76) 569-0 (03 60 76) 569-32 [email protected] www.waz-ek.de Geschäftszeiten: Mo 13:30 - 15:30 Uhr Di + Fr 09:30 - 11:45 Uhr Do 09:30 - 11:45 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr Eichsfelder Kessel -3- Bereitschaftsdienst: (außerhalb der Geschäftszeiten in dringenden Fällen) Telefon: (03 60 76) 569-0 bei Verhinderung: Rettungsleitstelle, Landkreis Eichsfeld: 03606 / 50 66 780 Ihr Wasserver- und Abwasserentsorger Einwohnermeldeamt und Standesamt wegen Umzug am 14.10.2016 geschlossen - Bauamt zieht am 21.10.2016 um Sehr geehrte Einwohner, am Freitag, dem 14.10.2016, werden das Einwohnermeldeamt und das Standesamt vom Verwaltungsgebäude - Marktplatz 2 - in das Verwaltungsgebäude - Bergstraße 51 - umziehen. Beide Ämter sind an diesem Tag geschlossen. Ich hoffe auf Ihr Verständnis, doch anders lässt sich der Umzug nicht realisieren. Das Bauamt zieht am 21.10.2016 um. Alle drei Bereiche finden Sie künftig im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes - Bergstraße 51. Die Öffnungszeiten und Telefonnummern ändern sich nicht. gez. Michalewski Stellv. Gemeinschaftsvorsitzender Deuna Beschlüsse des Gemeinderats Nachfolgende Beschlüsse des Gemeinderats Deuna, die in der Gemeinderatssitzung am 16.09.2016 gefasst wurden, werden hiermit öffentlich bekannt gemacht: Beschluss-Nr.: 148 - 2016 Änderung der Betriebskostenabrechnung 2015 des Katholischen Kindergartens „St. Antonius“ Deuna - Übernahme der allgemeinen Kosten der Betriebskostenabrechnung Der Gemeinderat der Gemeinde Deuna beschließt, die Betriebskostenabrechnung 2015 vom Katholischen Kindergarten „St. Antonius“ Deuna (Beschluss Nr. 129-2016) zu ändern und Kosten in Höhe von 291.088,10 € (statt bisher 289.819,49 €) anzuerkennen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Gemeinderatsmitglieder: .................. 13 davon anwesend: .................................................................... 11 JA-Stimmen ............................................................................ 10 NEIN-Stimmen ........................................................................... / Enthaltungen ............................................................................ 1 Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: .............................. / Somit ist der Beschluss angenommen. Beschluss-Nr.: 149 - 2016 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Deuna vom 05.11.2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Deuna beschließt die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Deuna vom 05.11.2014. Die Satzung wird nach Bestätigung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld bekannt gemacht. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen ............................................................................ 10 NEIN-Stimmen .......................................................................... / Enthaltungen ............................................................................ 1 Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: .............................. / Somit ist der Beschluss angenommen. Nr. 41/2016 Beschluss-Nr.: 155 - 2016 Gebietsreform Der Gemeinderat der Gemeinde Deuna beabsichtigt im Zusammenhang mit der bevorstehenden Gebietsreform in Thüringen, gemeinsam mit den weiteren Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ eine Land- oder Einheitsgemeinde zu bilden, mit der Option, weitere Gemeinden bei der Gemeindeneugliederung mit einzubeziehen. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen ............................................................................ 11 NEIN-Stimmen .......................................................................... / Enthaltungen ............................................................................ / Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: .............................. / Somit ist der Beschluss angenommen. gez. Alfons Müller Bürgermeister Nachfolgende Beschlüsse, die am 22.07.2016 im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung Deuna gefasst wurden, werden öffentlich bekannt gemacht, da der Grund der Geheimhaltung weggefallen ist. Beschluss-Nr.: 139 - 2016 Auftragsvergabe Neugestaltung des Straßenbereiches Oberdorfstraße 2. BA, 37355 Deuna / OT Vollenborn Der Gemeinderat der Gemeinde Deuna beschließt, die Arbeiten zur Neugestaltung des Straßenbereichs der Oberdorfstraße 2. BA in Deuna / OT Vollenborn (Los 3 Straßenbau und Nebenanlagen) nach öffentlicher Ausschreibung, an die Firma TWE Uder, Straße der Einheit 135, 37318 Uder gemäß des Angebots vom 29.06.2016 zu vergeben. Die Fa. TWE Uder besitzt die notwendige Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Ausführung der angebotenen Arbeit. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Gemeinderatsmitglieder: ................. 13 davon anwesend: ..................................................................... 9 JA-Stimmen ............................................................................. 9 NEIN-Stimmen .......................................................................... / Enthaltungen ............................................................................ / Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: .............................. / Somit ist der Beschluss angenommen. Beschluss-Nr.: 147 - 2016 Auftragsvergabe Platzgestaltung einschl. Einbau Zisternenanlage für die Löschwasserversorgung in 37355 Deuna / OT Vollenborn Der Gemeinderat der Gemeinde Deuna beschließt, die Arbeiten zur Platzgestaltung einschl. Einbau einer Zisternenanlage für die Löschwasserversorgung nach beschränkter Ausschreibung, an die Firma TWE Uder, Straße der Einheit 135, 37318 Uder gemäß dem Angebot vom 18.07.2016 zu vergeben. Die Fa. TWE Uder besitzt die notwendige Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Ausführung der angebotenen Arbeit. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen ............................................................................. 6 NEIN-Stimmen .......................................................................... / Enthaltungen ........................................................................... 3 Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: .............................. / Somit ist der Beschluss angenommen. gez. Alfons Müller Bürgermeister Nr. 41/2016 -4- Nachfolgende Beschlüsse, die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung Deuna am 29.07.2016 gefasst wurden, werden öffentlich bekannt gemacht, da der Grund der Geheimhaltung weggefallen ist. Beschluss-Nr.: 142 - 2016 Auftragsvergabe „Umbau Grundschule zum Kindergarten“, 37355 Deuna Los 18 Außenanlagen Der Gemeinderat der Gemeinde Deuna beschließt, die Arbeiten des Loses 18 -Außenanlagen zum Umbau der Grundschule in den Kindergarten Deuna nach öffentlicher Ausschreibung, an die Fa. Mathias Landschaftsbau, Am Heuberg, 37308 Ershausen gem. des Angebotes vom 01.07.2016 zu vergeben. Die Fa. Mathias Landschaftsbau besitzt die notwendige Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Ausführung der angebotenen Arbeit. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Gemeinderatsmitglieder: ................. 13 davon anwesend: ................................................................... 10 JA-Stimmen ........................................................................... 10 NEIN-Stimmen .......................................................................... / Enthaltungen ............................................................................ / Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: ..................................... / Somit ist der Beschluss angenommen. Beschluss-Nr.: 143 - 2016 Auftragsvergabe „Umbau Grundschule zum Kindergarten“, 37355 Deuna Los 17 Fassadenarbeiten Der Gemeinderat der Gemeinde Deuna beschließt, die Arbeiten des Loses 17 -Fassadenarbeiten zum Umbau der Grundschule in den Kindergarten Deuna nach öffentlicher Ausschreibung, an die Fa. Malerfachbetrieb Bergener GmbH & Co.KG, Klosterstraße 6, 37355 Niederorschel gem. des Angebotes vom 08.07.2016 zu vergeben. Die Fa. Bergener besitzt die notwendige Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Ausführung der angebotenen Arbeit. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen ........................................................................... 10 NEIN-Stimmen .......................................................................... / Enthaltungen ............................................................................ / Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: ..................................... / Somit ist der Beschluss angenommen. Beschluss-Nr.: 145 - 2016 Auftragsvergabe „Umbau Grundschule zum Kindergarten“, 37355 Deuna Los 15 Malerarbeiten Der Gemeinderat der Gemeinde Deuna beschließt, die Arbeiten des Loses 15 - Malerarbeiten zum Umbau der Grundschule in den Kindergarten Deuna nach öffentlicher Ausschreibung, an die Fa. Malerfachbetrieb Bergener GmbH & Co.KG, Klosterstraße 6, 37355 Niederorschel gem. des Angebotes vom 08.07.2016 zu vergeben. Die Fa. Malerfachbetrieb Bergener besitzt die notwendige Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Ausführung der angebotenen Arbeit. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen ........................................................................... 10 NEIN-Stimmen .......................................................................... / Enthaltungen ............................................................................ / Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: ..................................... / Somit ist der Beschluss angenommen. gez. Müller Bürgermeister Eichsfelder Kessel Gerterode Beschlüsse des Gemeinderats Nachfolgende Beschlüsse des Gemeinderats Gerterode, die in der Gemeinderatssitzung am 22.09.2016 gefasst wurden, werden hiermit öffentlich bekannt gemacht: Beschluss-Nr.: 146 - 2016 1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Gerterode beschießt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörigen 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, wobei der nachstehende Satzungstext Bestandteil dieses Beschlusses ist. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Gemeinderatsmitglieder: ................... 7 davon anwesend: ..................................................................... 4 JA-Stimmen ............................................................................. 4 NEIN-Stimmen .......................................................................... / Enthaltungen ............................................................................ / Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: .............................. / Somit ist der Beschluss angenommen. Beschluss-Nr.: 147 - 2016 Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Bau von Leitungen für die allgemeine Gasversorgung im Gemeindegebiet Gerterode Der Gemeinderat der Gemeinde Gerterode beschließt, dass der Bürgermeister ermächtigt und beauftragt wird, mit der EW Eichfsfeldgas GmbH den Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für das allgemeine Gasversorgungsnetz im Gemeindegebiet Gerterode abzuschließen. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen ............................................................................. 4 NEIN-Stimmen .......................................................................... / Enthaltungen ............................................................................ / Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: .............................. / Somit ist der Beschluss angenommen. Beschluss-Nr.: 148 - 2016 Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b Umsatzsteuergesetz - UStG) - Ausübung des Wahlrechts nach § 27 Abs. 22 UStG Der Gemeinderat der Gemeinde Gerterode beschließt, das Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz für alle Bereiche, außer den bereits vorhandenen Betrieben gewerblicher Art, auszuüben. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Erklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt frist- und formgerecht abzugeben. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen ............................................................................. 4 NEIN-Stimmen .......................................................................... / Enthaltungen ............................................................................ / Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: .............................. / Somit ist der Beschluss angenommen. Beschluss-Nr.: 149 - 2016 Gebietsreform Der Gemeinderat der Gemeinde Gerterode beschließt, im Zusammenhang mit der bevorstehenden Gebietsreform in Thüringen, gemeinsam mit den weiteren Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ eine Land- oder Einheitsgemeinde zu bilden, mit der Option, weitere Gemeinden bei der Gemeindeneugliederung mit einzubeziehen. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen ............................................................................. 4 NEIN-Stimmen .......................................................................... / Enthaltungen ............................................................................ / Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: .............................. / Somit ist der Beschluss angenommen. gez. Hartung Bürgermeister Eichsfelder Kessel -5- Nachfolgende Beschlüsse, die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung Gerterode am 02.09.2016 gefasst wurden, werden öffentlich bekannt gemacht, da der Grund der Geheimhaltung weggefallen ist. Beschluss-Nr.: 144 - 2016 Auftragsvergabe „Innensanierung und Platzgestaltung am Vereinshaus“, 37355 Gerterode Los 1 Innensanierung Der Gemeinderat der Gemeinde Gerterode beschließt, die Arbeiten des Loses 1 Innensanierung für die Innensanierung und Platzgestaltung am Vereinshaus nach beschränkter Ausschreibung, an die Firma Malerservice Wilhelm, Lange Straße 7b, 37339 Breitenworbis gemäß Angebot vom 26.08.2016 zu vergeben. Die Fa. Malerservice Wilhelm besitzt die notwendige Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Ausführung der angebotenen Arbeit. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Gemeinderatsmitglieder: ................... 7 davon anwesend: ..................................................................... 5 JA-Stimmen ............................................................................. 5 NEIN-Stimmen .......................................................................... / Enthaltungen ............................................................................ / Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: ..................................... / Somit ist der Beschluss angenommen. Nr. 41/2016 Beschluss-Nr.: 145 - 2016 Auftragsvergabe „Innensanierung und Platzgestaltung am Vereinshaus“, 37355 Gerterode Los 2 Freiflächengestaltung Der Gemeinderat der Gemeinde Gerterode beschließt, die Arbeiten des Loses 2 Freiflächengestaltung für die Innensanierung und Platzgestaltung am Vereinshaus nach beschränkter Ausschreibung, an die Firma TMB Worbis GmbH, Hausener Weg 23, 37339 Leinefelde-Worbis gemäß Angebot vom 30.08.2016 zu vergeben. Die Fa. TMB Worbis GmbH besitzt die notwendige Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Ausführung der angebotenen Arbeit. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen ............................................................................. 5 NEIN-Stimmen .......................................................................... / Enthaltungen ............................................................................ / Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: ..................................... / Somit ist der Beschluss angenommen. gez. Hartung Bürgermeister Nachtragshaushaltssatzung 2016 Mit Beschluss vom 22.09.2016 Beschluss-Nr. 146 - 2016 hat der Gemeinderat der Gemeinde Gerterode die Nachtragshaushaltssatzung 2016 mit Nachtragshaushaltsplan und deren Anlagen beschlossen. Die Nachtragshaushaltssatzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises vorgelegt. Da die Satzung keine genehmigungspflichtigen Teile beinhaltet, wurde sie zur Kenntnis genommen. Die Nachtragshaushaltssatzung 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 14.10.2016 - 01.11.2016 zu den bekannten Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“, Sitz Niederorschel, Bergstr. 51, öffentlich aus. Weiterhin kann der Nachtragshaushalt 2015 bis zur Entlastung und Beschlussfassung nach § 80 Abs. 3 ThürKO in der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“, Sitz Niederorschel, Bergstr. 51 eingesehen werden. gez. Hartung Bürgermeister 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gerterode (Landkreis Eichsfeld) für das Haushaltsjahr 2016 Auf Grund des § 60 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) i.V.m. § 34 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV), in den z.Zt. gültigen Fassungen, erlässt die Gemeinde Gerterode folgende Nachtragshaushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt, dadurch werden erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge € € gegenüber bisher auf nunmehr € € verändert a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen 4.050,00 0,00 329.600,00 333.650,00 die Ausgaben 7.050,00 3.000,00 329.600,00 333.650,00 b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen 6.000,00 288.450,00 580.050,00 297.600,00 die Ausgaben 32.550,00 315.000,00 580.050,00 297.600,00 §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 280.000,00 € um 280.000,00 € vermindert und damit auf 0,00 € neu festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert. §4 Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert. §5 Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird nicht verändert. §6 Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft. Gerterode, den 04.10.2016 Gemeinde Gerterode gez. Hartung Bürgermeister (Siegel) Nr. 41/2016 -6- Hausen Beschlüsse des Gemeinderats Nachfolgende Beschlüsse des Gemeinderats Hausen, die in der Gemeinderatssitzung am 30.09.2016 gefasst wurden, werden hiermit öffentlich bekannt gemacht: Beschluss-Nr.: 57 - 2016 1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Hausen beschießt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörigen 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016. Die Satzung wird nach Bestätigung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld bekannt gemacht. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Gemeinderatsmitglieder: .................... 7 davon anwesend: ...................................................................... 5 JA-Stimmen .............................................................................. 5 NEIN-Stimmen ........................................................................... / Enthaltungen ............................................................................. / Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: ...................................... / Somit ist der Beschluss angenommen. Beschluss-Nr.: 58 - 2016 Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b Umsatzsteuergesetz - UStG) - Ausübung des Wahlrechts nach § 27 Abs. 22 UStG Der Gemeinderat der Gemeinde Hausen beschließt, das Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz für alle Bereiche, außer den bereits vorhandenen Betrieben gewerblicher Art, auszuüben. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Erklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt frist- und formgerecht abzugeben. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen .............................................................................. 5 NEIN-Stimmen .......................................................................... / Enthaltungen ............................................................................ / Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: ...................................... / Somit ist der Beschluss angenommen. gez. Nolte Bürgermeister Eichsfelder Kessel 10. Stellungnahme der Gemeinde Kleinbartloff zum vorliegenden Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VHB-Plan) Nr. 08 „Neubau Fleischerei mit Verkauf“ der Gemeinde Kallmerode im Ortsteil Beinrode 11. Anfragen und Mitteilungen Im Anschluss folgt der nichtöffentliche Teil der Gemeinderatssitzung. gez. Gille Bürgermeister Öffentliche Ausschreibung Verpachtung der Gemeindegaststätte „Zur Linde“ in Kleinbartloff Die Gemeinde Kleinbartloff sucht so schnell wie möglich einen neuen Pächter für die Gemeindegaststätte „Zur Linde“ in der Kirchstraße 2, 37355 Kleinbartloff. Die Gaststätte besitzt im Erdgeschoss einen Gastraum mit 24 Plätzen, einen Saal für die Ausrichtung größerer Veranstaltungen mit bis zu 120 Personen, einen Versammlungsraum für ca. 20 Personen, eine Küche sowie die dazugehörigen Sanitäranlagen. Im Obergeschoss des Gebäudes befinden sich eine größere und eine kleinere Wohnung. Die Gemeinde beabsichtigt, künftig auch die Bewirtung in der Festhalle dem Pächter zu übergeben. Rückfragen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Gemeinde Kleinbartloff, Herrn Gille. Sprechzeiten sind immer dienstags in der Zeit von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Gemeindebüro, Hinter den Höfen 11 (Telefon 036076 50336). Weiterhin erhalten Sie Auskunft über die Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Grimm, telefonisch erreichbar unter 036076 55720. Gesucht wird ein Bewerber / eine Bewerberin mit Erfahrung in der Führung eines gastronomischen Betriebes. Bei Interesse richten Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung, mit Nutzungskonzept, in einem geschlossenen und entsprechend gekennzeichneten Umschlag bis zum 20.10.2016 an die Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ Gemeinde Kleinbartloff Kennwort: Verpachtung Gemeindegaststätte Bergstraße 51 37355 Niederorschel. gez. Gille Bürgermeister der Gemeinde Kleinbartloff Kleinbartloff Gemeinderatssitzung der Gemeinde Kleinbartloff Am Freitag, dem 21.10.2016, um 20:00 Uhr, findet im Gemeindezentrum Kleinbartloff, Kirchstraße 2, die 29. Gemeinderatssitzung Kleinbartloff, der Wahlperiode 2014 - 2019, statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. - Bestätigung der Tagesordnung sowie der fristgerechten Ladung - Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 09.09.2016 4. Informationen des Bürgermeisters 5. Einwohnerfragestunde 6. Bestellung eines Ortchronisten 7. Beitritt der Gemeinde Kleinbartloff zum Gewässerunterhaltungszweckverband „Eichsfeld“ (GZV Eichsfeld) 8. Baumsetzen zum 1. Advent 9. Stellungnahme der Gemeinde Kleinbartloff zum vorliegenden Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VHB-Plan) Nr. 77 „Kliengasse, Hunold GbR“ der Stadt Leinefelde-Worbis im Stadtteil Breitenbach Niederorschel Gemeinderatssitzung der Gemeinde Niederorschel Am Dienstag, dem 25.10.2016, um 19:30 Uhr, findet im großen Versammlungsraum, Rathaus, Marktplatz 2. die 21. Gemeinderatssitzung Niederorschel, der Wahlperiode 2014 - 2019, statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. - Bestätigung der Tagesordnung sowie der fristgerechten Ladung - Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 30.08.2016 4. Bericht über den Vollzug der Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 30.08.2016 5. 1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2016 6. Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Bau von Eichsfelder Kessel -7- Leitungen für die allgemeine Gasversorgung im Gemeindegebiet Niederorschel 7. Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b Umsatzsteuergesetz - UStG) - Ausübung des Wahlrechts nach § 27 Abs. 22 UStG 8. Kreditumschuldung 9. Antrag der Bürgerinitiative - Aussetzung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Zeitraum 1991 - 2002 10. Einwohnerfragestunde 11. Informationen des Bürgermeisters 12. Anfragen und Mitteilungen Im Anschluss folgt der nichtöffentliche Teil der Gemeinderatssitzung. gez. Michalewski Bürgermeister Impressum Eichsfelder Kessel Nachrichten Amtsblatt der VG „Eichsfelder Kessel“ Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ Sitz: Niederorschel, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Tel. 036076/557-0, Fax 036076/55780, E-Mail: [email protected] Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21, [email protected], www.wittich.de Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Gemeinschaftsvorsitzende Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: wöchentlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen. Nr. 41/2016
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