Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“, bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Deuna, Gerterode, Hausen, Kleinbartloff, Niederorschel mit öffentlichen Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ und der Mitgliedsgemeinden, entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO - in der zur Zeit gültigen Fassung. Jahrgang 28 Freitag, den 21. Oktober 2016 Nr. 42/2016 24. Niederorscheler Heimatabend am Samstag, 5. November 2016, um 20.00 Uhr, in der Lindenhalle zu Niederorschel mit traditioneller Brotzeit sowie am Sonntag, 6. November, um 16.00 Uhr mit vorheriger Kaffeetafel ab 15.00 Uhr, in der Lindenhalle „Was ’an nune, Kartuffelusmachen oder Kindstaufe?“ Ein Schwank in Mundart in 3 Akten von Margret Frank Unter anderen wirken mit: der Chor der Grundschule Niederorschel und die „Ohnespatzen“ Kartenvorverkauf und Abholung der vorbestellten Karten ab 24. Oktober 2016, in der Heimatstube Niederorschel Öffnungszeiten: Montag von 9.00 Uhr - 16.00 Uhr Dienstag von 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Mittwoch u. Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr Nr. 42/2016 - 2 - Öffnungszeiten der Verwaltung Einwohnermeldeamt und Standesamt - Verwaltungsgebäude - Bergstraße 51 Montag, Donnerstag und Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr (nur Einwohnermeldeamt) und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Telefon Einwohnermeldeamt: 036076 55729 Telefon Standesamt: 036076 55728 Fax: 036076 55782 Allgemeine Verwaltung - Verwaltungsgebäude - Bergstraße 51 Montag und Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Zentrale Anschrift: TelefonZentrale: Fax: Internet: E-Mail: DE-Mail: Bergstraße 51, 37355 Niederorschel 036076 557-0 036076 55780 http://www.eichsfelder-kessel.de [email protected] [email protected] Wohnungsverwaltung Niederorschel, An der Liebestatt 6 Dienstag Donnerstag Telefon: Fax: 14:00 Uhr - 17:30 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr 036076 51106 036076 51111 Schiedsstelle im „Eichsfelder Kessel“ (gemeinsame Schiedsstelle der VG „Eichsfelder Kessel“ und der VG „Eichsfeld-Wipperaue“) Die Verwaltung erfolgt durch die VG „Eichsfeld-Wipperaue“, Weststraße 2, 37339 Breitenworbis, Ansprechpartnerin ist Frau Rudat, Telefon: 036074 77113. Informationen erhalten Sie auch über die VG „Eichsfelder Kessel“, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Ansprechpartnerin ist Frau Grimm, Telefon: 036076 55720. Eichsfelder Kessel Dienstag 17:30 Uhr - 19:00 Uhr Telefon während der Sprechzeit: 036076 59478 Gemeinde Hausen Sprechzeit des Bürgermeisters - Stefan Nolte: Dienstag 17:00 Uhr - 18:00 Uhr Gemeinde Kleinbartloff Sprechzeit des Bürgermeisters - Guido Gille: Dienstag 17:00 Uhr - 18:00 Uhr Telefon während der Sprechzeit: 036076 419484 Gemeinde Niederorschel Sprechzeit des Bürgermeisters - Ingo Michalewski: Dienstag 16:00 Uhr - 18:00 Uhr Telefon während der Sprechzeit: 036076 5570 Ortsteil Rüdigershagen Sprechzeit des Ortsteilbürgermeisters - Martin Lauterbach: jeden ersten Mittwoch im Monat von 18:00 Uhr - 19:00 Uhr Telefon während der Sprechzeit: 036076 59700 Defekte Straßenlampen in den Mitgliedsgemeinden Sind Straßenlampen defekt oder funktionieren nicht einwandfrei, melden Sie dieses bitte dem Baumt der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ unter der Telefonnummer 036076 55743. Abgabe von Bioabfällen Die Annahmestelle auf dem Gelände des Bauhofs der Gemeinde Niederorschel - in der Siedlung - ist mit Beginn der Sommerzeit freitags in der Zeit von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet. Nächster Erscheinungstermin: Freitag, 28.10.2016 Annahmeschluss für Beiträge, die in den „Eichsfelder Kessel Nachrichten“ am 04.11.2016 veröffentlicht werden sollen: Dienstag, 25.10.2016, 17:30 Uhr Beiträge geben Sie bitte bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Zimmer 23 ab oder schicken diese per E-Mail an folgende Adresse: [email protected]. Ansprechpartnerin ist Frau Pfaff, telefonisch unter 036076 55721 zu erreichen. Kontaktbereichsbeamter Ansprechpartner: Herr Miethlau - im Verwaltungsgebäude Bergstraße 51 Dienstag 15:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 13:00 Uhr jeden ersten Samstag im Monat von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Telefon während der Sprechzeiten: 036076 59998 Handy: 0152 54872237 Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ Bibliothek der Gemeinde Niederorschel - Verwaltungsgebäude Marktplatz 2 Dienstag und Donnerstag Telefon: 15:00 Uhr - 18:00 Uhr 036076 55752 Sprechzeiten der ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsteilbürgermeister Breitenworbiser Straße 1 37355 Niederorschel Gemeinde Deuna Sprechzeit des Bürgermeisters - Alfons Müller: Montag 17:00 Uhr - 18:00 Uhr Telefon während der Sprechzeit: 036076 44761 Ortsteil Vollenborn Sprechzeit des Ortsteilbürgermeisters - Klaus Glasebach: Freitag 18:00 Uhr - 19:00 Uhr Telefon während der Sprechzeit: 036076 59557 Gemeinde Gerterode Sprechzeit des Bürgermeisters - Udo Hartung: Kontakt: Telefon (03 60 76) 569-0 Fax: (03 60 76) 569-32 E-Mail:[email protected] Internet: www.waz-ek.de Geschäftszeiten: Mo 13:30 - 15:30 Uhr Di + Fr 09:30 - 11:45 Uhr Do 09:30 - 11:45 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr Eichsfelder Kessel - 3 - Bereitschaftsdienst: (außerhalb der Geschäftszeiten in dringenden Fällen) Telefon: (03 60 76) 569-0 bei Verhinderung: Rettungsleitstelle, Landkreis Eichsfeld: 03606 / 5066780 Ihr Wasserver- und Abwasserentsorger Fundsachen In Niederorschel in der Klosterstraße wurde der abgebildete Schlüsselring mit drei Schlüsseln Nr. 42/2016 Eheschließungen 2 Eheschließungen wurden im Standesamt beurkundet. Für folgende Eheschließung liegt die Zustimmung zur Veröffentlichung vor. Steinecke, Maurice Raßloff, geb. Schneppe, Peggy Weg an der Aue 2 37355 Gerterode 24.09.2016 Folgende Eheschließungen wurden im Standesamt Leinefelde-Worbis beurkundet. Die Zustimmungen zur Veröffentlichungen liegen vor. Günther, Robert Klee, Natalie Oberdorfstraße 27A 37355 Deuna OT Vollenborn 01.09.2016 Schuchardt, Harald Ohnegrund 6, 37355 Kleinbartloff Claudia Schwiegershausen Lindenstraße 25, 37339 Breitenworbis OT Bernterode 29.09.2016 In Hausen wurde der einzelne Sicherheitsschlüssel mit rotem Anhänger Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung gem. § 58c Soldatengesetz gefunden und im Fundbüro abgegeben: Die Eigentümer melden sich bitte innerhalb einer Frist von 6 Wochen bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Zimmer 26, Tel. 036076 55727, Ansprechpartnerin ist Frau Müller. Veröffentlichungen des Standesamtes Niederorschel für September 2016 Sterbefälle 12 Sterbefälle wurden im Standesamt beurkundet. Für folgende Sterbefälle liegen die Zustimmungen zur Veröffentlichung vor: Wagner, geb. Heinemann, Martina Anger 12, 37355 Deuna † 31.08.2016 Tesch, geb. Hentrich, Erika Bruch 6, 37355 Niederorschel † 04.09.2016 Eberhart, Adolf Grünewaldstraße 13, 37308 Heilbad Heiligenstadt † 19.09.2016 Barthel, Ruthard Walter Anton Klosterstraße 4, 37355 Niederorschel † 19.09.2016 Gemäß § 58c Soldatengesetz übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial (über Tätigkeit in den Streitkräften) jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: 1. Familienname 2. Vornamen 3. gegenwärtige Anschrift Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes(BMG) widersprochen haben. Wer von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte, wird gebeten, den Vordruck „Widerspruch gegen Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr“ auszufüllen und bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“, Einwohnermeldeamt abzugeben. Ihre Meldebehörde Widerspruch gegen Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Der Antrag wird gestellt von: Name, Vorname:..................................................................... Geburtsdatum:........................................................................ Anschrift:................................................................................. ............................................................................................... Hiermit widerspreche ich gem. 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) der Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. ............................................................................................... Datum, Unterschrift Erklärender Nr. 42/2016 - 4 - Deuna Ortsteil Vollenborn Ortsteilratssitzung Vollenborn Am Freitag, dem 28.10.2016, um 20:00 Uhr, findet im Gemeindehaus Vollenborn, Schulstraße 8, die 15. Ortsteilratssitzung der Wahlperiode 2014 - 2019 statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. - Bestätigung der Tagesordnung sowie der fristgerechten Ladung - Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 28.09.2016 4. Informationen des Ortsteilbürgermeisters 5. Einwohnerfragestunde 6. Stand der Baumaßnahme „Oberdorfstraße 2. Bauabschnitt“ 7. Stand der Baumaßnahme „Platzgestaltung ehemaliger Konsum“ 8. Instandsetzungsmaßnahmen 2017 9. Anfragen und Mitteilungen Im Anschluss folgt der nichtöffentliche Teil der Ortsteilratssitzung. gez. Glasebach Ortsteilbürgermeister Gerterode Gemeinderatssitzung der Gemeinde Gerterode Am Donnerstag, dem 27.10.2016, um 19:30 Uhr, findet im Vereinshaus Gerterode, Schulstraße 5 die 22. Gemeinderatssitzung Gerterode, der Wahlperiode 2014 - 2019, statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. - Bestätigung der Tagesordnung sowie der fristgerechten Ladung - Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 22.09.2016 4. Informationen des Bürgermeisters 5. Einwohnerfragestunde 6. Informationen zur Dorferneuerung 7. Information zum Stand der Gebietsreform 8. Anfragen und Mitteilungen Im Anschluss folgt der nichtöffentliche Teil der Gemeinderatssitzung. gez. Hartung Bürgermeister Eichsfelder Kessel wurde eine -Grenzfeststellung -Grenzwiederherstellung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten vom 24.10.2016 bis 25.11.2016 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr in den Räumen der Vermessungsstelle ÖbVI Thomas Müller, Dr.-August-Hübenthal-Str.3, 37339 Leinefelde-Worbis, OT Worbis, Tel. 36074/94375, unter den Antragsnummern 54001816 eingesehen werden. Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der Vermessungsstelle Thomas Müller, Dr.-August-Hübenthal-Straße 3, 37339 Leinefelde-Worbis, OT Worbis, Tel. 036074/94375, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden. Worbis, den 29.09.2016 gez. Thomas Müller, ÖbVI Nachtragshaushaltssatzung 2016 Mit Beschluss vom 30.09.2016 Beschluss Nr. 57 - 2016 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hausen die Nachtragshaushaltssatzung 2016 mit Nachtragshaushaltsplan und deren Anlagen beschlossen. Die Nachtragshaushaltssatzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises vorgelegt. Da die Satzung keine genehmigungspflichtigen Teile beinhaltet, wurde sie zur Kenntnis genommen. Die Nachtragshaushaltssatzung 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 21.10.2016 - 07.11.2016 zu den bekannten Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“, Sitz Niederorschel, Bergstr. 51, öffentlich aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres kann der Nachtragshaushaltsplan in der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ eingesehen werden. gez. Nolte Bürgermeister Hausen Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung*) von Flurstücksgrenzen (Antragsnummer der Liegenschaftsvermessung: 54001816) In der Gemeinde Hausen Gemarkung: Hausen Flur: 2 Flurstück(e): 30 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hausen (Landkreis Eichsfeld) für das Haushaltsjahr 2016 Auf Grund des § 60 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) i.V.m. § 34 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV), in den z.Zt. gültigen Fassungen, erlässt die Gemeinde Hausen folgende Nachtragshaushaltssatzung: Eichsfelder Kessel - 5 - Nr. 42/2016 §1 Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt, dadurch werden erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge € € gegenüber bisher auf nunmehr € € verändert a)im Verwaltungshaushalt die Einnahmen 2.800,00 0,00 405.000,00 407.800,00 die Ausgaben 4.750,001.950,00405.000,00 407.800,00 b)im Vermögenshaushalt die Einnahmen 4.700,00 77.850,00 206.250,00 133.100,00 die Ausgaben 2.200,00 39.350,00 206.250,00 133.100,00 §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert. §4 Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert. §5 Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird nicht verändert. §6 Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft. Hausen, den 13.10.2016 Gemeinde Hausen gez. Nolte Bürgermeister (Siegel) Kleinbartloff Nachtragshaushaltssatzung 2016 Mit Beschluss vom 09.09.2016 Beschluss Nr. 59 - 2016 hat der Gemeinderat der Gemeinde Kleinbartloff die Nachtragshaushaltssatzung 2016 mit Nachtragshaushaltsplan und deren Anlagen beschlossen. Die Nachtragshaushaltssatzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises vorgelegt. Da die Satzung keine genehmigungspflichtigen Teile beinhaltet, wurde sie zur Kenntnis genommen. Die Nachtragshaushaltssatzung 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 21.10.2016 - 07.11.2016 zu den bekannten Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“, Sitz Niederorschel, Bergstr. 51, öffentlich aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres kann der Nachtragshaushaltsplan in der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ eingesehen werden. gez. Gille Bürgermeister 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kleinbartloff (Landkreis Eichsfeld) für das Haushaltsjahr 2016 Auf Grund des § 60 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) i.V.m. § 34 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV), in den z.Zt. gültigen Fassungen, erlässt die Gemeinde Kleinbartloff folgende Nachtragshaushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt, dadurch werden erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge € € gegenüber bisher auf nunmehr € € verändert a)im Verwaltungshaushalt die Einnahmen 16.850,00 25.400,00 601.200,00 592.650,00 die Ausgaben 19.450,00 28.000,00 601.200,00 592.650,00 b)im Vermögenshaushalt die Einnahmen 35.650,00 0,00 153.400,00 189.050,00 die Ausgaben 38.100,002.450,00153.400,00 189.050,00 Nr. 42/2016 - 6 - §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert. §4 Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert. §5 Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird nicht verändert. §6 Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft. Kleinbartloff, den 10.10.2016 Gemeinde Kleinbartloff gez. Gille Bürgermeister (Siegel) Eichsfelder Kessel Impressum Eichsfelder Kessel Nachrichten Amtsblatt der VG „Eichsfelder Kessel“ Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ Sitz: Niederorschel, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Tel. 036076/557-0, Fax 036076/55780, E-Mail: [email protected] Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21, [email protected], www.wittich.de Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Gemeinschaftsvorsitzende Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. 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