42. Ausgabe - Eichsfelder Kessel

Amtsblatt
der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“,
bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Deuna, Gerterode, Hausen, Kleinbartloff, Niederorschel
mit öffentlichen Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ und der Mitgliedsgemeinden,
entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO - in der zur Zeit gültigen Fassung.
Jahrgang 28
Freitag, den 21. Oktober 2016
Nr. 42/2016
24. Niederorscheler Heimatabend
am Samstag, 5. November 2016, um 20.00 Uhr,
in der Lindenhalle zu
Niederorschel
mit traditioneller
Brotzeit
sowie
am Sonntag,
6. November,
um 16.00 Uhr
mit vorheriger
Kaffeetafel
ab 15.00 Uhr,
in der Lindenhalle
„Was ’an nune, Kartuffelusmachen
oder Kindstaufe?“
Ein Schwank in Mundart in 3 Akten von Margret Frank
Unter anderen wirken mit: der Chor der Grundschule Niederorschel und die „Ohnespatzen“
Kartenvorverkauf und Abholung der vorbestellten Karten ab 24. Oktober 2016,
in der Heimatstube Niederorschel
Öffnungszeiten:
Montag von 9.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag von 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
Mittwoch u. Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr
Nr. 42/2016
- 2 -
Öffnungszeiten der Verwaltung
Einwohnermeldeamt und Standesamt
- Verwaltungsgebäude - Bergstraße 51
Montag, Donnerstag und Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
(nur Einwohnermeldeamt)
und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Telefon Einwohnermeldeamt: 036076 55729
Telefon Standesamt: 036076 55728
Fax: 036076 55782
Allgemeine Verwaltung
- Verwaltungsgebäude - Bergstraße 51
Montag und Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Zentrale
Anschrift: TelefonZentrale: Fax: Internet: E-Mail: DE-Mail: Bergstraße 51, 37355 Niederorschel
036076 557-0
036076 55780
http://www.eichsfelder-kessel.de
[email protected]
[email protected]
Wohnungsverwaltung Niederorschel,
An der Liebestatt 6
Dienstag Donnerstag Telefon:
Fax: 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
036076 51106
036076 51111
Schiedsstelle im „Eichsfelder Kessel“
(gemeinsame Schiedsstelle der VG „Eichsfelder Kessel“ und der
VG „Eichsfeld-Wipperaue“)
Die Verwaltung erfolgt durch die VG „Eichsfeld-Wipperaue“,
Weststraße 2, 37339 Breitenworbis, Ansprechpartnerin ist Frau
Rudat, Telefon: 036074 77113. Informationen erhalten Sie auch
über die VG „Eichsfelder Kessel“, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Ansprechpartnerin ist Frau Grimm, Telefon: 036076
55720.
Eichsfelder Kessel
Dienstag 17:30 Uhr - 19:00 Uhr
Telefon während der Sprechzeit: 036076 59478
Gemeinde Hausen
Sprechzeit des Bürgermeisters - Stefan Nolte:
Dienstag 17:00 Uhr - 18:00 Uhr
Gemeinde Kleinbartloff
Sprechzeit des Bürgermeisters - Guido Gille:
Dienstag 17:00 Uhr - 18:00 Uhr
Telefon während der Sprechzeit: 036076 419484
Gemeinde Niederorschel
Sprechzeit des Bürgermeisters - Ingo Michalewski:
Dienstag
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Telefon während der Sprechzeit: 036076 5570
Ortsteil Rüdigershagen
Sprechzeit des Ortsteilbürgermeisters - Martin Lauterbach:
jeden ersten Mittwoch im Monat von 18:00 Uhr - 19:00 Uhr
Telefon während der Sprechzeit: 036076 59700
Defekte Straßenlampen in den Mitgliedsgemeinden
Sind Straßenlampen defekt oder funktionieren nicht einwandfrei,
melden Sie dieses bitte dem Baumt der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ unter der Telefonnummer 036076
55743.
Abgabe von Bioabfällen
Die Annahmestelle auf dem Gelände des Bauhofs der Gemeinde
Niederorschel - in der Siedlung - ist mit Beginn der Sommerzeit
freitags in der Zeit von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags
von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.
Nächster Erscheinungstermin:
Freitag, 28.10.2016
Annahmeschluss für Beiträge, die in den
„Eichsfelder Kessel Nachrichten“
am 04.11.2016
veröffentlicht werden sollen:
Dienstag, 25.10.2016, 17:30 Uhr
Beiträge geben Sie bitte bei der
Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“,
Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Zimmer 23 ab
oder schicken diese per E-Mail an folgende Adresse: [email protected].
Ansprechpartnerin ist Frau Pfaff,
telefonisch unter 036076 55721 zu erreichen.
Kontaktbereichsbeamter
Ansprechpartner: Herr Miethlau
- im Verwaltungsgebäude Bergstraße 51
Dienstag 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
jeden ersten Samstag im Monat von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Telefon während der Sprechzeiten: 036076 59998
Handy: 0152 54872237
Verwaltungsgemeinschaft
„Eichsfelder Kessel“
Bibliothek der Gemeinde Niederorschel
- Verwaltungsgebäude Marktplatz 2
Dienstag und Donnerstag Telefon: 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
036076 55752
Sprechzeiten der ehrenamtlichen Bürgermeister und
Ortsteilbürgermeister
Breitenworbiser Straße 1
37355 Niederorschel
Gemeinde Deuna
Sprechzeit des Bürgermeisters - Alfons Müller:
Montag
17:00 Uhr - 18:00 Uhr
Telefon während der Sprechzeit:
036076 44761
Ortsteil Vollenborn
Sprechzeit des Ortsteilbürgermeisters - Klaus Glasebach:
Freitag 18:00 Uhr - 19:00 Uhr
Telefon während der Sprechzeit: 036076 59557
Gemeinde Gerterode
Sprechzeit des Bürgermeisters - Udo Hartung:
Kontakt:
Telefon
(03 60 76) 569-0
Fax: (03 60 76) 569-32
E-Mail:[email protected]
Internet: www.waz-ek.de
Geschäftszeiten:
Mo 13:30 - 15:30 Uhr
Di + Fr
09:30 - 11:45 Uhr
Do 09:30 - 11:45 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Eichsfelder Kessel
- 3 -
Bereitschaftsdienst:
(außerhalb der Geschäftszeiten in dringenden Fällen)
Telefon: (03 60 76) 569-0
bei Verhinderung:
Rettungsleitstelle, Landkreis Eichsfeld: 03606 / 5066780
Ihr Wasserver- und Abwasserentsorger
Fundsachen
In Niederorschel in der Klosterstraße wurde der abgebildete
Schlüsselring mit drei Schlüsseln
Nr. 42/2016
Eheschließungen
2 Eheschließungen wurden im Standesamt beurkundet.
Für folgende Eheschließung liegt die Zustimmung zur
Veröffentlichung vor.
Steinecke, Maurice
Raßloff, geb. Schneppe, Peggy
Weg an der Aue 2
37355 Gerterode
24.09.2016
Folgende Eheschließungen wurden im Standesamt
Leinefelde-Worbis beurkundet.
Die Zustimmungen zur Veröffentlichungen liegen vor.
Günther, Robert
Klee, Natalie
Oberdorfstraße 27A
37355 Deuna OT Vollenborn
01.09.2016
Schuchardt, Harald
Ohnegrund 6, 37355 Kleinbartloff
Claudia Schwiegershausen
Lindenstraße 25, 37339 Breitenworbis OT Bernterode
29.09.2016
In Hausen wurde der einzelne Sicherheitsschlüssel mit rotem
Anhänger
Widerspruchsmöglichkeit
gegen die Datenübermittlung gem. § 58c
Soldatengesetz
gefunden und im Fundbüro abgegeben:
Die Eigentümer melden sich bitte innerhalb einer Frist von 6
Wochen bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“,
Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Zimmer 26, Tel. 036076
55727, Ansprechpartnerin ist Frau Müller.
Veröffentlichungen des Standesamtes
Niederorschel für September 2016
Sterbefälle
12 Sterbefälle wurden im Standesamt beurkundet.
Für folgende Sterbefälle liegen die Zustimmungen zur
Veröffentlichung vor:
Wagner, geb. Heinemann, Martina
Anger 12, 37355 Deuna
† 31.08.2016
Tesch, geb. Hentrich, Erika
Bruch 6, 37355 Niederorschel
† 04.09.2016
Eberhart, Adolf
Grünewaldstraße 13, 37308 Heilbad Heiligenstadt
† 19.09.2016
Barthel, Ruthard Walter Anton
Klosterstraße 4, 37355 Niederorschel
† 19.09.2016
Gemäß § 58c Soldatengesetz übermitteln die Meldebehörden
dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial (über
Tätigkeit in den Streitkräften) jährlich bis zum 31. März folgende
Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im
nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familienname
2. Vornamen
3. gegenwärtige Anschrift
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach
§ 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes(BMG) widersprochen haben.
Wer von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte,
wird gebeten, den Vordruck „Widerspruch gegen Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der
Bundeswehr“ auszufüllen und bei der Verwaltungsgemeinschaft
„Eichsfelder Kessel“, Einwohnermeldeamt abzugeben.
Ihre Meldebehörde
Widerspruch gegen Datenübermittlung an das
Bundesamt für das Personalmanagement der
Bundeswehr
Der Antrag wird gestellt von:
Name, Vorname:.....................................................................
Geburtsdatum:........................................................................
Anschrift:.................................................................................
...............................................................................................
Hiermit widerspreche ich gem. 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) der Datenübermittlung an das Bundesamt für
das Personalmanagement der Bundeswehr.
...............................................................................................
Datum, Unterschrift Erklärender
Nr. 42/2016
- 4 -
Deuna
Ortsteil Vollenborn
Ortsteilratssitzung Vollenborn
Am Freitag, dem 28.10.2016, um 20:00 Uhr,
findet im Gemeindehaus Vollenborn, Schulstraße 8,
die 15. Ortsteilratssitzung
der Wahlperiode 2014 - 2019 statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. - Bestätigung der Tagesordnung sowie der fristgerechten
Ladung
- Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der
Sitzung vom 28.09.2016
4. Informationen des Ortsteilbürgermeisters
5. Einwohnerfragestunde
6. Stand der Baumaßnahme „Oberdorfstraße 2. Bauabschnitt“
7. Stand der Baumaßnahme „Platzgestaltung ehemaliger Konsum“
8. Instandsetzungsmaßnahmen 2017
9. Anfragen und Mitteilungen
Im Anschluss folgt der nichtöffentliche Teil der Ortsteilratssitzung.
gez. Glasebach
Ortsteilbürgermeister
Gerterode
Gemeinderatssitzung
der Gemeinde Gerterode
Am Donnerstag, dem 27.10.2016, um 19:30 Uhr,
findet im Vereinshaus Gerterode, Schulstraße 5
die 22. Gemeinderatssitzung Gerterode,
der Wahlperiode 2014 - 2019, statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. - Bestätigung der Tagesordnung sowie der fristgerechten
Ladung
- Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der
Sitzung vom 22.09.2016
4. Informationen des Bürgermeisters
5. Einwohnerfragestunde
6. Informationen zur Dorferneuerung
7. Information zum Stand der Gebietsreform
8. Anfragen und Mitteilungen
Im Anschluss folgt der nichtöffentliche Teil der Gemeinderatssitzung.
gez. Hartung
Bürgermeister
Eichsfelder Kessel
wurde eine
-Grenzfeststellung
-Grenzwiederherstellung
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16.
Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung
durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung
wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten
sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 24.10.2016 bis 25.11.2016
in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
in den Räumen der Vermessungsstelle ÖbVI
Thomas Müller,
Dr.-August-Hübenthal-Str.3,
37339 Leinefelde-Worbis, OT Worbis,
Tel. 36074/94375,
unter den Antragsnummern 54001816 eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung
das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung
bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung
gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der
Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der
Vermessungsstelle Thomas Müller, Dr.-August-Hübenthal-Straße 3, 37339 Leinefelde-Worbis, OT Worbis, Tel. 036074/94375,
schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
Worbis, den 29.09.2016
gez. Thomas Müller, ÖbVI
Nachtragshaushaltssatzung 2016
Mit Beschluss vom 30.09.2016 Beschluss Nr. 57 - 2016 hat der
Gemeinderat der Gemeinde Hausen die Nachtragshaushaltssatzung 2016 mit Nachtragshaushaltsplan und deren Anlagen
beschlossen.
Die Nachtragshaushaltssatzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises vorgelegt. Da die Satzung keine genehmigungspflichtigen Teile beinhaltet, wurde sie zur Kenntnis
genommen.
Die Nachtragshaushaltssatzung 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit
vom
21.10.2016 - 07.11.2016
zu den bekannten Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“, Sitz Niederorschel, Bergstr. 51, öffentlich aus.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres kann der Nachtragshaushaltsplan
in der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ eingesehen werden.
gez. Nolte
Bürgermeister
Hausen
Öffentliche Bekanntmachung
der Offenlegung der Grenzfeststellung, der
Grenzwiederherstellung und der Abmarkung*) von Flurstücksgrenzen
(Antragsnummer der Liegenschaftsvermessung: 54001816)
In der
Gemeinde Hausen
Gemarkung: Hausen Flur: 2 Flurstück(e): 30
1. Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Hausen
(Landkreis Eichsfeld)
für das Haushaltsjahr 2016
Auf Grund des § 60 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) i.V.m. § 34
Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV), in den
z.Zt. gültigen Fassungen, erlässt die Gemeinde Hausen folgende
Nachtragshaushaltssatzung:
Eichsfelder Kessel
- 5 -
Nr. 42/2016
§1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt, dadurch werden
erhöht um
vermindert um
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes
einschl. der Nachträge
€
€
gegenüber bisher
auf nunmehr
€
€
verändert
a)im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen
2.800,00
0,00
405.000,00
407.800,00
die Ausgaben
4.750,001.950,00405.000,00
407.800,00
b)im Vermögenshaushalt
die Einnahmen
4.700,00
77.850,00
206.250,00
133.100,00
die Ausgaben
2.200,00
39.350,00
206.250,00
133.100,00
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen
Festsetzung nicht verändert.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.
§5
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird nicht verändert.
§6
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.
Hausen, den 13.10.2016
Gemeinde Hausen
gez. Nolte
Bürgermeister
(Siegel)
Kleinbartloff
Nachtragshaushaltssatzung 2016
Mit Beschluss vom 09.09.2016 Beschluss Nr. 59 - 2016 hat der Gemeinderat der Gemeinde Kleinbartloff die Nachtragshaushaltssatzung 2016 mit Nachtragshaushaltsplan und deren Anlagen beschlossen.
Die Nachtragshaushaltssatzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises vorgelegt. Da die Satzung keine genehmigungspflichtigen Teile beinhaltet, wurde sie zur Kenntnis genommen.
Die Nachtragshaushaltssatzung 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom
21.10.2016 - 07.11.2016
zu den bekannten Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“, Sitz Niederorschel, Bergstr. 51, öffentlich aus.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres kann der Nachtragshaushaltsplan in der
Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ eingesehen werden.
gez. Gille
Bürgermeister
1. Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Kleinbartloff (Landkreis Eichsfeld)
für das Haushaltsjahr 2016
Auf Grund des § 60 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) i.V.m. § 34 Thüringer
Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV), in den z.Zt. gültigen Fassungen, erlässt die Gemeinde Kleinbartloff folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt, dadurch werden
erhöht um
vermindert um
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes
einschl. der Nachträge
€
€
gegenüber bisher
auf nunmehr
€
€
verändert
a)im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen
16.850,00
25.400,00
601.200,00
592.650,00
die Ausgaben
19.450,00
28.000,00
601.200,00
592.650,00
b)im Vermögenshaushalt
die Einnahmen
35.650,00
0,00
153.400,00
189.050,00
die Ausgaben
38.100,002.450,00153.400,00
189.050,00
Nr. 42/2016
- 6 -
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen
Festsetzung nicht verändert.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht
verändert.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.
§5
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird nicht verändert.
§6
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016
in Kraft.
Kleinbartloff, den 10.10.2016
Gemeinde Kleinbartloff
gez. Gille
Bürgermeister
(Siegel)
Eichsfelder Kessel
Impressum
Eichsfelder Kessel Nachrichten
Amtsblatt der VG „Eichsfelder Kessel“
Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“
Sitz: Niederorschel, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel,
Tel. 036076/557-0, Fax 036076/55780,
E-Mail: [email protected]
Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21,
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der Gemeinschaftsvorsitzende
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