Merkblatt Familienzusammenführung Kinder

Juli 2016
Merkblatt
Beantragung eines Visums zum
Nachzug von minderjährigen Kindern
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die
Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener
Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Der Kindernachzug ist in § 32 Aufenthaltsgesetz geregelt. Wichtig sind beim Kindernachzug
insbesondere das Alter (unter 16 Jahren/ab 16 Jahren und minderjährig), die Sorgerechtslage
(alleinige/gemeinsame Personensorge) und die Sicherstellung ausreichenden Wohnraums und
Lebensunterhalts.
Auch bei der Beantragung von Visa für minderjährige Kinder gilt der Grundsatz der persönlichen
Vorsprache. Wenn Sie daher als Elternteil oder sonstiger gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen
hier einen Visumantrag stellen möchten, bringen Sie bitte das Kind bereits zur Antragstellung mit.
Nur Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt in Peru können ihr Visum bei der Visastelle der
deutschen Botschaft in Lima beantragen. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Sie dann in Peru,
wenn die Umstände erkennen lassen, dass Sie hier für mindestens 6 Monate verbleiben wollen (z.B.
als Student, Arbeitnehmer). Antragsteller, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Peru haben,
müssen ihr Visum in dem Land beantragen, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Für die Visaantragstellung – oder Beratung am Schalter - benötigen Sie keinen Termin. Die
Öffnungszeiten der Visastelle sind Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und Freitag
von 08:30 Uhr bis 11.00 Uhr.
Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
(Bitte legen Sie alle Dokumente sowohl im Original als auch in 2 Fotokopien vor)
□ gültiger Reisepass mi zwei Kopien der Lichtbildseite des Passes
(Hinweis: der Pass muss mindestens 3 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig
sein.)
□ zwei Antragsformulare, vollständig ausgefüllt
□ drei identische aktuelle biometrietaugliche Passbilder (3,5 cm x 4,5)
Nachweis der Personensorge für das Kind:
a) bei alleiniger Personensorge eines Elternteils:
□ Nachweis über das alleinige Sorgerecht, z.B.
- Scheidungsurteil oder
- Sterbeurkunde eines Elternteils
b) bei Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht, falls der Nachzug nur zu einem Elternteil erfolgen
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Av. Dionisio Derteano 144, 8. Stock, San Isidro, Lima
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung über unsere Webseite www.lima.diplo.de / Visa / Terminvereinbarung
Tel: (+51 1) 2035949 von Mo. bis Do. zwischen 14:30 Uhr und 15:30 Uhr,
in den Monaten Januar bis März Telefondienst nur von Mo. bis Mi.
E-Mail: [email protected]
soll und eine gerichtliche Sorgerechtsübertragung nicht möglich ist:
□ Scheidungsurteil/Schlichtungsvereinbarung
□ notariell beglaubigte Einverständniserklärung des in Peru verbleibenden, ebenfalls
sorgeberechtigten Elternteils zur ständigen Wohnsitznahme des Kindes in Deutschland (bitte
eine Übersetzung in deutscher Sprache beifügen).
□ formlose schriftliche Erklärung des beantragenden Elternteils oder des sonstigen gesetzlichen
Vertreters zur familiären Situation des Kindes und Begründung, warum das Kind übersiedeln soll
(bitte eine Übersetzung in deutscher Sprache beifügen).
und
□ Einladung der/des in Deutschland lebenden Mutter/Vaters mit Verpflichtung zur Kostenübernahme
□ Kopie der Aufenthaltserlaubnis und des Reisepasses des in Deutschland lebenden Elternteils
Es werden nur vollständige Anträge angenommen, weil nur so eine ordnungsgemäße Prüfung des
Antrags möglich ist.
Alle Unterlagen müssen in die deutsche Sprache übersetzt und wie folgt legalisiert werden:
Geburtsurkunde: beim Registro de Identificación y Estado Civil (RENIEC) und anschließend beim
Außenministerium mit Apostille versehen
Scheidungsurteil: beim Obersten Gericht und anschließend beim Außenministeriummit Apostille
versehen
Schlichtungsvereinbarung: beim Justizministerium und anschließend beim Außenministerium mit
Apostille versehen
Die Gebühr für die Antragsbearbeitung beträgt 30,00 Euro und wird bei Antragstellung zum aktuellen
Gegenwert in Nuevos Soles in bar fällig. Ab dem 01.04.2012 kann die Bearbeitungsgebühr ebenfalls
mit folgenden Kreditkarten bezahlt werden: VISA oder MasterCard. Im Fall einer Ablehnung erfolgt
keine Rückerstattung der entrichteten Visagebühr.
Weitere Gebühren für die Antragsbearbeitung, allgemeine Informationen und Auskünfte zu laufenden
Anträgen erhebt die Visastelle nicht.
Ablauf des Visumsverfahrens:
Zuerst stellen Sie bei der Botschaft Ihren Visumantrag. Dann kümmert sich die Botschaft um alles
weitere: sie leitet ein Exemplar Ihres Visumantrags an die Ausländerbehörde weiter, die für den
vorgesehenen Aufenthaltsort zuständig ist. Denn ein Visum für einen mehr als dreimonatigen
Aufenthalt in Deutschland und/oder für eine Erwerbstätigkeit bedarf der Zustimmung der zuständigen
Ausländerbehörde in Deutschland (gemäß § 31 Absatz 1 Satz 1 Aufenthaltsverordnung). Es muss mit
einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden. Das Visumverfahren dauert in der Regel zwischen
6 und 8 Wochen. Entsprechend frühzeitig sollten die Visa beantragt werden. Sobald das Visum erteilt
werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren
nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche
Unterlagen vorgelegt werden müssten, wird die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt
an Sie wenden.
Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen des Datenschutzes keine telefonische Auskunft über
den Sachstand von laufenden Visaanträgen erteilt wird, weil die Visastelle die Identität des Anrufers
nicht telefonisch feststellen kann. Die in Visaverfahren erhobenen Informationen über Antragsteller
ebenso wie Auskunft über den Sachstand einzelner Visaverfahren unterliegen dem Datenschutz.
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Av. Dionisio Derteano 144, 8. Stock, San Isidro, Lima
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung über unsere Webseite www.lima.diplo.de / Visa / Terminvereinbarung
Tel: (+51 1) 2035949 von Mo. bis Do. zwischen 14:30 Uhr und 15:30 Uhr,
in den Monaten Januar bis März Telefondienst nur von Mo. bis Mi.
E-Mail: [email protected]
Falls Sie eine Sachstandsanfrage dennoch aus besonderen Gründen für nötig halten, bitten wir um
persönliche Vorsprache oder schriftliche Anfrage unter Darlegung der Gründe.
Die Visastelle darf Auskünfte zu Visaverfahren nur erteilen an:
- Antragsteller selbst oder
- Dritte, die eine schriftliche Vertretungsvollmacht des Antragstellers vorlegen, oder gesetzlichen
Vertreter, wenn aus Rechtsgründen eine entsprechende Vertretungsmacht besteht (z.B. Eltern für
ihre Kinder).
Entsprechend darf die Visastelle Ehegatten/Verlobten/Arbeitgebern usw. keine Auskunft erteilen,
solange keine schriftliche Vertretungsvollmacht vorliegt. Eine Vollmacht muss deshalb ggf. beigefügt
werden.
Antragsformulare und Merkblätter sind auf dem Gelände der Visastelle und auf unserer
Homepage kostenlos erhältlich. Kostenlos ist auch die Beratung in Visaangelegenheiten durch die
Mitarbeiter der Visastelle.
Bei der Einreise sollten Sie antragsbegründenden Unterlagen möglichst im Original für
eventuelle Grenzkontrollen mitführen.
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Av. Dionisio Derteano 144, 8. Stock, San Isidro, Lima
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung über unsere Webseite www.lima.diplo.de / Visa / Terminvereinbarung
Tel: (+51 1) 2035949 von Mo. bis Do. zwischen 14:30 Uhr und 15:30 Uhr,
in den Monaten Januar bis März Telefondienst nur von Mo. bis Mi.
E-Mail: [email protected]