Merkblatt Freiwilligendienst

Juli 2016
Merkblatt
Merkblatt für die Beantragung eines Visums
für einen Freiwilligendienst
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die
Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener
Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Dieses Merkblatt gilt für Personen, die im Rahmen eines gesetzlich geregelten oder auf einem
Programm der Europäischen Union beruhenden Freiwilligendienstes beschäftigt werden.
Hierunter fallen z.B. das freiwillige soziale (FSJ) und das freiwillige ökologische Jahr (FÖJ). Die Dauer
der Teilnahme richtet danach, welche Dauer die gesetzlichen Regelungen für den jeweiligen
Freiwilligendienst bestimmen.
Bitte beachten Sie, dass die Durchführung eines Freiwilligendienstes nur erlaubt ist, wenn dies im
Visum ausdrücklich gestattet wird.
Die Antragstellung ist nur persönlich möglich. Für die Visaantragstellung – oder Beratung am
Schalter - benötigen Sie keinen Termin. Die Öffnungszeiten der Visastelle sind Montag bis Donnerstag
von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und Freitag von 08:30 Uhr bis 11.00 Uhr.
Es muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden. Das Visumverfahren dauert in der
Regel zwischen 6 und 8 Wochen. Entsprechend frühzeitig sollte der Antrag gestellt werden.
Antragsteller zwischen 16 und 18 Jahren sprechen persönlich in Begleitung der Sorgeberechtigten
vor.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Botschaft sich das Recht vorbehält, bei sehr
hohem Besucheraufkommen die Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu verkürzen.
Bitte legen Sie alle Dokumente sowohl im Original als auch in 2 Fotokopien vor.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 60,- € (ca. 220,- Nuevos Soles) und für Minderjährige 30,- € und ist
am Schalter in peruanischer Währung in bar zu entrichten. Ab dem 01.04.2012 kann die
Bearbeitungsgebühr ebenfalls mit folgenden Kreditkarten bezahlt werden: VISA oder MasterCard. Im
Fall einer Ablehnung erfolgt keine Rückerstattung der entrichteten Visagebühr.
Bitte reichen Sie die nachfolgend aufgeführten Dokumente ein:
□ Gültiger Reisepass mit zwei Kopien der Lichtbildseite des Passes
(Hinweis: der Pass muss mindestens 3 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig
sein)
□ Antragsformular 2-fach, kostenlos erhältlich im Konsulat/Visastelle sowie auf der Homepage der
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Av. Dionisio Derteano 144, 8. Stock, San Isidro, Lima
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung über unsere Webseite www.lima.diplo.de / Visa / Terminvereinbarung
Tel: (+51 1) 2035949 von Mo. bis Do. zwischen 14:30 Uhr und 15:30 Uhr,
in den Monaten Januar bis März Telefondienst nur von Mo. bis Mi.
E-Mail: [email protected]
Botschaft unter: www.lima.diplo.de
□ drei identische aktuelle biometrietaugliche Passbilder (3,5 cm x 4,5)
□ Motivationsschreiben (mit Angaben zu Ihrer beruflichen Perspektive nach dem FSJ)
□ Vertrag/Vereinbarung über den Freiwilligendienst
mit mindestens folgenden Angaben:
- genaue Bezeichnung der Vertragsparteien
- Beginn und Dauer des Vertrags
- Angabe, um welche Art Freiwilligendienst es sich handelt
(gesetzlich geregelt bzw. auf welchem Programm der Europäischen Union beruhend)
- die Art der beabsichtigten Tätigkeit,
- den Arbeitsort und
- die Höhe der Vergütung
- Unterkunft, Verpflegung und Sozialversicherung
□ Grundkenntnisse der deutschen Sprache bzw. Bescheinigung des Trägers, dass zunächst
Darauf verzichtet werden kann und die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise
erworben werde können.
□ Reisekrankenversicherung (bei Passabholung vorzulegen)
Zusätzlich für Kinder unter 18 Jahren, die nicht von beiden Eltern begleitet werden:
□ Geburtsurkunde: Diese wird vom „Registro de Identificación y Estado Civil“
(RENIEC) beglaubigt und vom Außenministerium mit Apostille versehen.
Bitte ins Deutsche übersetzt vorlegen. Eine Liste der vereidigten Übersetzer finden Sie auf der
homepage der Botschaft unter: www.lima.diplo.de – Konsularservice – Legalisationen und
Beglaubigungen - Übersetzerliste
□ Notarielle Einverständniserklärung der Eltern über den beabsichtigen Aufenthalt in Deutschland ins
Deutsche übersetzt
Es werden nur vollständige Anträge angenommen, weil nur so eine ordnungsgemäße Prüfung des
Antrags möglich ist.
Zusätzliche Hinweise:
Hinweis zum Bundesfreiwilligendienst (BDJ):
Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggfs. von der Stelle, die den
Freiwilligendienst durchführt (Träger) unterzeichnet sein.
Hinweis zu den Jugendfreiwilligendiensten (Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges
Ökologisches Jahr (FÖJ)):
Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch dem jeweiligen Träger und ggf. der Einsatzstelle
unterzeichnet sein.
Enthält der Vertrag oder eine andere Bestätigung der Einsatzstelle keine Angaben zu Ihrer Unterkunft
und Verpflegung, legen Sie bitte ergänzende Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung vor.
Sofern Sie nicht über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen, haben Sie durch eine
Bestätigung der Einsatzstelle/des Trägers nachzuweisen, dass auf Sprachkenntnisse zunächst
verzichtet wird und Sie die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erwerben können.
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Av. Dionisio Derteano 144, 8. Stock, San Isidro, Lima
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung über unsere Webseite www.lima.diplo.de / Visa / Terminvereinbarung
Tel: (+51 1) 2035949 von Mo. bis Do. zwischen 14:30 Uhr und 15:30 Uhr,
in den Monaten Januar bis März Telefondienst nur von Mo. bis Mi.
E-Mail: [email protected]
Dieses Merkblatt wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Im Einzelfall kann die Vorlage weitere Unterlagen erforderlich sein.
Ablauf des Visumsverfahrens:
Zuerst stellen Sie bei der Botschaft Ihren Visumantrag. Dann kümmert sich die Botschaft um alles
weitere: sie leitet ein Exemplar Ihres Visumantrags an die Ausländerbehörde weiter, die für den
vorgesehenen Aufenthaltsort (ersatzweise für den Sitz des Beschäftigungsgebers) zuständig ist. Denn
ein Visum für einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt in Deutschland und/oder für eine
Erwerbstätigkeit bedarf der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland (gemäß §
31 Absatz 1 Satz 1 Aufenthaltsverordnung). Es muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet
werden. Das Visumverfahren dauert in der Regel zwischen 6 und 8 Wochen. Entsprechend frühzeitig
sollten die Visa beantragt werden. Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie,
damit Sie zur Visumabholung vorsprechen.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren
nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche
Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert
direkt an Sie wenden.
Wir bitten auch um Verständnis, dass aus Gründen des Datenschutzes keine telefonische Auskunft
über den Sachstand von laufenden Visaanträgen erteilt wird, weil die Visastelle die Identität des
Anrufers nicht telefonisch feststellen kann. Die in Visaverfahren erhobenen Informationen über
Antragsteller ebenso wie Auskunft über den Sachstand einzelner Visaverfahren unterliegen dem
Datenschutz.
Falls Sie eine Sachstandsanfrage dennoch aus besonderen Gründen für nötig halten, bitten wir um
persönliche Vorsprache oder schriftliche Anfrage unter Darlegung der Gründe.
Die Visastelle darf Auskünfte zu Visaverfahren nur erteilen an:
- Antragsteller selbst oder
- Dritte, die eine schriftliche Vertretungsvollmacht des Antragstellers vorlegen, oder
- gesetzlichen Vertreter, wenn aus Rechtsgründen eine entsprechende Vertretungsmacht besteht (z.B.
Eltern für ihre Kinder)
Entsprechend darf die Visastelle Ehegatten/Verlobten/Arbeitgebern usw. keine Auskunft erteilen,
solange keine schriftliche Vertretungsvollmacht vorliegt. Eine Vollmacht muss deshalb ggf. beigefügt
werden.
Antragsformulare und Merkblätter sind in der Visastelle sowie auf Anfrage beim Sicherheitspersonal
im Zugangsbereich in der Visastelle oder auf der Homepage der Botschaft: www.lima.diplo.de
kostenlos erhältlich. Kostenlos ist auch die Beratung in Visaangelegenheiten durch die Mitarbeiter
der Visastelle
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Av. Dionisio Derteano 144, 8. Stock, San Isidro, Lima
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung über unsere Webseite www.lima.diplo.de / Visa / Terminvereinbarung
Tel: (+51 1) 2035949 von Mo. bis Do. zwischen 14:30 Uhr und 15:30 Uhr,
in den Monaten Januar bis März Telefondienst nur von Mo. bis Mi.
E-Mail: [email protected]