Merkblatt Familienangehörigen EU

September 2015
Merkblatt
Anforderungen für ein Besuchs-/Touristenvisum („Schengen“)
für Familienangehörige von EU-Staatsbürgern
(Für einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen, erlaubt die Einreise in den folgenden Staaten:
Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Niederlande, Island, Italien, Luxemburg, Norwegen, Portugal, Schweden, Estland, Ungarn, Litauen,
Lettland, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien und Schweiz)
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die
Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener
Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Dieses Merkblatt gilt nicht für Familienangehörige von Deutschen Staatsbürgern !
Der Visumantrag muss bei der Auslandsvertretung des Landes eingereicht werden, in dem
das Hauptreiseziel liegt, bzw. der längste Aufenthalt beabsichtigt ist.
Für die Visaantragstellung – oder Beratung am Schalter - benötigen Sie einen Termin. Den
Zugang zum Terminvergabesystem finden Sie unter: www.lima.diplo.de / Visa. Es muss für
jeden Antragsteller, auch für Minderjährige, ein eigener Termin reserviert werden.
Für die Antragstellung müssen Sie persönlich in der Visastelle der Botschaft vorsprechen.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwischen 7 - 10 Kalendertagen.
Antragsteller, die mit einem EU-Bürger verheiratet bzw. verwandt sind und NICHT in
Begleitung des EU-Bürgers reisen bzw. mit ihm in Deutschland zusammentreffen, stellen
bitte einen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen gem. dem entsprechendem Merkblatt
(z.B. Besuch/ Tourismus, Geschäft usw.).
In folgenden Fällen genießen Sie Freizügigkeit:
Wenn Sie mit einem Staatsangehörigen der Europäischen Union verheiratet sind und ihn auf
der Reise begleiten
oder
in absteigender Linie mit ihm verwandt, noch nicht 21 Jahre alt sind und ihn auf der Reise
begleiten.
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Av. Dionisio Derteano 144, 8. Stock, San Isidro, Lima
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung über unsere Webseite www.lima.diplo.de / Visa / Terminvereinbarung
Tel: (+51 1) 2035949 von Mo. bis Do. zwischen 14:30 Uhr und 15:30 Uhr,
in den Monaten Januar bis März Telefondienst nur von Mo. bis Mi.
E-Mail: [email protected]
oder
in aufsteigender oder absteigender Linie mit ihm verwandt, unterhaltsberechtigt sind und ihn
auf der Reise begleiten
In diesen Fällen sind nur die unten aufgelisteten Dokumente vorzulegen. Gebühren werden
nicht erhoben.
Die Anforderungen für ein Besuchs-/Touristenvisum sind folgende (bitte alle Unterlagen im
Original und Kopie vorlegen):
1. Visumsformular Schengen, erhältlich im Konsulat/Visastelle (kostenlos) sowie auf
unserer Homepage unter: www.lima.diplo.de / Visa
2. Gültiger Reisepass, mit einer Kopie der Seite auf dem die Daten des Antragstellers
stehen. Der Reisepass muss grundsätzlich noch mindestens 3 Monate nach der
geplanten Ausreise aus dem Schengener Raum gültig sein, muss noch mindestens zwei
leere Seiten aufweisen und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 10 Jahre
(seit der erstmaligen Ausstellung) sein
3. Frühere Reisepässe. Falls diese verloren bzw. gestohlen wurden, bitten wir Sie, ein
„movimiento migratorio“ (Ein- und Ausreisebescheinigung) vorzulegen.
4. Falls Sie eine andere, als die peruanische Staatsangehörigkeit besitzen, legen Sie bitte
auch Ihre Aufenthaltsgenehmigung für Peru vor
5. Ausdruck der Reservierung des Hin und Rückfluges des Antragstellers und EU-Bürgers
1.
2 identische aktuelle biometrietaugliche Passfotos (ca. 3,5 cm x 4,5). Nachfolgend 3
Fotostudios die den Anforderungen entsprechende Passfotos erstellen:
- Biometric Photo, Calle Mariano Santos 115, of. 505, San Isidro (entre las cuadras 2 y 3 de
la Av. Canaval y Moreyra) Tel. 721 7649, 955 898 678
- Foto Bonny, Av. Angamos Este 279, Miraflores, Tel. 765 4490, 984 911 311
- Art's Studio , Av. Arequipa 4225, of.1, Miraflores, Tel. 671 2363, 940 300 885, 989 877 544
- Foto ABC, Av. Angamos Este 292 – Miraflores, Tel. 241-4959, 985 849 536
Diese Liste ist nicht abschließend. Die genauen Spezifikationen zur Biometrietauglichkeit finden
Sie am Ende des Informationsblattes
2. Aktuelle Heiratsurkunde (höchstens 6 Monate alt) oder sonstige Personenstandsurkunde
zum Nachweis der Verwandtschaft im Original und Kopie (z.B. Geburtsurkunde des
Antragstellers oder des EU-Bürgers)
3.
Passkopie des Unionsbürgers
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Av. Dionisio Derteano 144, 8. Stock, San Isidro, Lima
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung über unsere Webseite www.lima.diplo.de / Visa / Terminvereinbarung
Tel: (+51 1) 2035949 von Mo. bis Do. zwischen 14:30 Uhr und 15:30 Uhr,
in den Monaten Januar bis März Telefondienst nur von Mo. bis Mi.
E-Mail: [email protected]
4. Formlose unterschriebene Einladung des EU-Bürgers für den ausländischen
Ehegatten/Verwandten für einen Aufenthalt in Deutschland
5. Nachweis über die Unterhaltsgewährung (für Familienangehörige von Unionsbürgern und
deren Ehegatten die älter als 21 Jahre sind)
6. Für minderjährige Antragsteller muss eine notarielle Reiseerlaubnis, Schul- oder
Studienbescheinigung und Geburtsurkunde vorgelegt werden. Sollte einer der Elternteile
im Ausland wohnen, dann benötigen wir eine Reiseerlaubnis von der peruanischen
Botschaft des Staates wo der Elternteil lebt. Bei geschiedenen Eltern wird das
Scheidungsurteil gebraucht. Sollte einer der Elternteile verstorben sein, muss die
Sterbeurkunde vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft Lima keine unvollständigen Anträge entgegen nimmt
– sofern der Antrag ohne die vollständigen erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden, wird
der Antrag zurückgewiesen und Sie werden gebeten, einen neuen Termin zu buchen.
Die Botschaft behält sich vor, gegebenenfalls weitere Dokumente anzufordern.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Visastelle während der Telefonzeiten Montag bis
Donnerstag von 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr; in den Monaten Januar bis März von Montag bis
Mittwoch von 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr, zur Verfügung.
Informationsblatt für Visakunden zur Einführung biometrietauglicher
Passbilder.
FORMAT:
Gesicht im Foto mittig sichtbar, die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie die
linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar.
Gesichtshöhe muss 70 bis 80 % des Fotos einnehmen (Gesichtshöhe von zwischen 32 und 36 mm).
Kopf (einschließlich Frisur) muss vollständig abgebildet sein, ohne die Gesichtsgröße zu verkleinern.
SCHÄRFE UND KONTRAST:
Gesicht in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar.
AUSLEUCHTUNG:
Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet sein. Das Bild darf keine Reflexionen oder Schatten im
Gesicht sowie keine rote Augen aufweisen.
HINTERGRUND:
Hintergrund einfarbig hell ohne Muster (idealerweise neutral grau) mit gutem Kontrast zum Gesicht
und zu den Haaren. Bei hellen Haaren möglichst ein mittelgrauer Hintergrund, bei dunklen Haaren ein
hellgrauer. Das Foto darf ausschließlich die zu fotografierende Person zeigen (keine weiteren
Personen oder Gegenstände im Bild, wichtig vor allem bei Kleinkindern). Auf dem Hintergrund dürfen
keine Schatten entstehen.
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Av. Dionisio Derteano 144, 8. Stock, San Isidro, Lima
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung über unsere Webseite www.lima.diplo.de / Visa / Terminvereinbarung
Tel: (+51 1) 2035949 von Mo. bis Do. zwischen 14:30 Uhr und 15:30 Uhr,
in den Monaten Januar bis März Telefondienst nur von Mo. bis Mi.
E-Mail: [email protected]
FOTOQUALITÄT:
Das Foto sollte auf hochwertigem Papier mit einer Druckauflösung von mindestens 600 dots per inch
(dpi) vorliegen (keine Knicke oder Verunreinigungen). Das Foto muss farbneutral sein und die
Hauttöne natürlich wiedergeben.
KOPFPOSITION, GESICHTSAUSDRUCK und BLICKRICHTUNG
Eine Darstellung der Person mit geneigtem oder gedrehtem Kopf (z.B. Halbprofil) ist nicht zulässig.
Die Person muss mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade und direkt in die
Kamera blicken. Die Augen müssen geöffnet und gut sichtbar sein und dürfen nicht durch Haare oder
Brillengestelle verdeckt sein.
BRILLENTRÄGER
Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein (keine Reflexionen auf Brillengläsern, keine
getönte Gläser oder Sonnenbrillen). Der Rand der Gläser oder das Gestell selbst dürfen die Augen
nicht verdecken
KOPFBEDECKUNG
Grundsätzlich sind keine Kopfbedeckungen erlaubt. Eine Bildtafel mit anschaulichen Beispielen
können Sie auf der Webseite der Bundesdruckerei unter www.bundesdruckerei.de, Bürgerservice,
abrufen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesinnenministeriums
(www.bundesinnenministerium.de), bzw. auf der Seite des Bundesamts für Sicherheit in der
Informationstechnik (www.bsi.de).
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Av. Dionisio Derteano 144, 8. Stock, San Isidro, Lima
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung über unsere Webseite www.lima.diplo.de / Visa / Terminvereinbarung
Tel: (+51 1) 2035949 von Mo. bis Do. zwischen 14:30 Uhr und 15:30 Uhr,
in den Monaten Januar bis März Telefondienst nur von Mo. bis Mi.
E-Mail: [email protected]