Juli 2016 Merkblatt Beantragung eines Visums zur Eheschließung oder zur Aufnahme einer Lebenspartnerschaft Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für die Antragstellung müssen Sie persönlich in der Visastelle der Botschaft vorsprechen. Ausnahmen hiervon sind leider nicht möglich. Die Bearbeitungszeit liegt bei ca. 6 bis 8 Wochen. Die Antragstellung ist nur persönlich möglich. Für die Visaantragstellung – oder Beratung am Schalter - benötigen Sie keinen Termin. Die Öffnungszeiten der Visastelle sind Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und Freitag von 08:30 Uhr bis 11.00 Uhr. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Botschaft sich das Recht vorbehält, bei sehr hohem Besucheraufkommen die Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu verkürzen. Nur Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt in Peru können ihr Visum bei der Visastelle der deutschen Botschaft in Lima beantragen. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Sie dann in Peru, wenn die Umstände erkennen lassen, dass Sie hier für mindestens 6 Monate verbleiben wollen (z.B. als Student, Arbeitnehmer). Antragsteller, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Peru haben, müssen ihr Visum in dem Land beantragen, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Gebühr für die Antragsbearbeitung beträgt 60,00 € (ca. 220.-- Soles) und wird bei Antragstellung zum aktuellen Gegenwert in Landeswährung in bar fällig. Ab dem 01.04.2012 kann die Bearbeitungsgebühr ebenfalls mit folgenden Kreditkarten bezahlt werden: VISA oder MasterCard. Im Fall einer Ablehnung erfolgt keine Rückerstattung der entrichteten Visagebühr. Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen: (Bitte legen Sie alle Dokumente sowohl im Original als auch in 2 Fotokopien vor) □ gültiger Reisepass mit zwei Kopien der Lichtbildseite des Passes (Hinweis: der Pass muss mindestens 3 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.) □ zwei Antragsformulare, vollständig ausgefüllt Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Av. Dionisio Derteano 144, 8. Stock, San Isidro, Lima Vorsprache nur nach Terminvereinbarung über unsere Webseite www.lima.diplo.de / Visa / Terminvereinbarung Tel: (+51 1) 2035949 von Mo. bis Do. zwischen 14:30 Uhr und 15:30 Uhr, in den Monaten Januar bis März Telefondienst nur von Mo. bis Mi. E-Mail: [email protected] □ drei identische aktuelle biometrietaugliche Passbilder (3,5 cm x 4,5) □ Formlose Einladung des/der des zukünftigen Ehepartners/Lebenspartners □ Kopie des Reisepasses des zukünftigen Ehepartners/Lebenspartners □ Legalisierte und übersetzte Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung Diese Dokumente müssen vom „Registro de Identificación y Estado Civil“ (RENIEC) beglaubigt und vom Außenministerium mit Apostille versehen werden. Eine Liste der vereidigten Übersetzer finden Sie auf der homepage der Botschaft unter: www.lima.diplo.de – Konsularservice – Legalisationen und Beglaubigungen - Übersetzerliste □ Sprachzertifikat über das erfolgreiche Bestehen des vom Goethe Insitut (GI) oder dessen Lizenznehmern/Partnerorganisationen durchgeführten Sprachtests „Start Deutsch I“ Kontaktdaten: LIMA: Instituto Goethe (Jr. Nazca 722 – Jesus Maria) Tel. 4333180 – 4330192, www.goethe.de/lima, mail: [email protected] AREQUIPA: Instituto Cultural Peruano Alemán, Tel. 054-228130 – 054-218567, www.icpa.org.pe mail: [email protected] CUSCO: Instituto Acupari, Tel. 084-242970, www.acupari.com/index_es.html mail: [email protected] Es werden nur vollständige Anträge angenommen, weil nur so eine ordnungsgemäße Prüfung des Antrags möglich ist. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden. Ablauf des Visumsverfahrens: Zuerst stellen Sie bei der Botschaft Ihren Visumantrag. Dann kümmert sich die Botschaft um alles weitere: sie leitet ein Exemplar Ihres Visumantrags an die Ausländerbehörde weiter, die für den vorgesehenen Aufenthaltsort zuständig ist. Denn ein Visum für einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt in Deutschland und/oder für eine Erwerbstätigkeit bedarf der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland (gemäß § 31 Absatz 1 Satz 1 Aufenthaltsverordnung). Das Visumverfahren dauert in der Regel zwischen 6 und 8 Wochen. Entsprechend frühzeitig sollten die Visa beantragt werden. Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, wird die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden. Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen des Datenschutzes keine telefonische Auskunft über den Sachstand von laufenden Visaanträgen erteilt wird, weil die Visastelle die Identität des Anrufers nicht telefonisch feststellen kann. Die in Visaverfahren erhobenen Informationen über Antragsteller ebenso wie Auskunft über den Sachstand einzelner Visaverfahren unterliegen dem Datenschutz. Falls Sie eine Sachstandsanfrage dennoch aus besonderen Gründen für nötig halten, bitten wir um persönliche Vorsprache oder schriftliche Anfrage unter Darlegung der Gründe. Die Visastelle darf Auskünfte zu Visaverfahren nur erteilen an: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Av. Dionisio Derteano 144, 8. Stock, San Isidro, Lima Vorsprache nur nach Terminvereinbarung über unsere Webseite www.lima.diplo.de / Visa / Terminvereinbarung Tel: (+51 1) 2035949 von Mo. bis Do. zwischen 14:30 Uhr und 15:30 Uhr, in den Monaten Januar bis März Telefondienst nur von Mo. bis Mi. E-Mail: [email protected] - Antragsteller selbst oder - Dritte, die eine schriftliche Vertretungsvollmacht des Antragstellers vorlegen, oder - gesetzlichen Vertreter, wenn aus Rechtsgründen eine entsprechende Vertretungsmacht besteht (z.B. Eltern für ihre Kinder) Entsprechend darf die Visastelle Ehegatten/Verlobten/Arbeitgebern usw. keine Auskunft erteilen, solange keine schriftliche Vertretungsvollmacht vorliegt. Eine Vollmacht muss deshalb ggf. beigefügt werden. Antragsformulare und Merkblätter sind in der Visastelle sowie auf Anfrage beim Sicherheitspersonal im Zugangsbereich in der Visastelle oder auf der Homepage der Botschaft: www.lima.diplo.de kostenlos erhältlich. Kostenlos ist auch die Beratung in Visaangelegenheiten durch die Mitarbeiter der Visastelle. Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Av. Dionisio Derteano 144, 8. Stock, San Isidro, Lima Vorsprache nur nach Terminvereinbarung über unsere Webseite www.lima.diplo.de / Visa / Terminvereinbarung Tel: (+51 1) 2035949 von Mo. bis Do. zwischen 14:30 Uhr und 15:30 Uhr, in den Monaten Januar bis März Telefondienst nur von Mo. bis Mi. E-Mail: [email protected]
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