Juli 2016 Merkblatt Beantragung eines Visums zur Ausübung der elterlichen Sorge für ein deutsches minderjähriges Kind Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Die Antragstellung ist nur persönlich möglich. Für die Visaantragstellung – oder Beratung am Schalter - benötigen Sie keinen Termin. Die Öffnungszeiten der Visastelle sind Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und Freitag von 08:30 Uhr bis 11.00 Uhr. Es muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden. Das Visumverfahren dauert in der Regel zwischen 6 und 8 Wochen, kann. Entsprechend frühzeitig sollte der Antrag gestellt werden. Nur Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt in Peru können ihr Visum bei der Visastelle der deutschen Botschaft in Lima beantragen. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Sie dann in Peru, wenn die Umstände erkennen lassen, dass Sie hier für mindestens 6 Monate verbleiben wollen (z.B. als Student, Arbeitnehmer). Antragsteller, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Peru haben, müssen ihr Visum in dem Land beantragen, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Es wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen: (Bitte legen Sie alle Dokumente sowohl im Original als auch in 2 Fotokopien vor) □ gültiger Reisepass mit zwei Kopien der Lichtbildseite des Passes (Hinweis: der Pass muss mindestens 3 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.) □ zwei Antragsformulare, vollständig ausgefüllt □ drei identische aktuelle biometrietaugliche Passbilder (3,5 cm x 4,5) □ Einladung der/des in Deutschland lebenden Mutter/Vaters (bei Einreise bereits vor Geburt des Kindes mit Verpflichtung zur Kostenübernahme) □ Geburtsurkunde des Kindes Sollte das Kind noch keine deutsche Geburtsurkunde haben, kann die peruanische Geburtsurkunde vorgelegt werden. Bitte in diesem Fall ein Kopie des Reisepasses oder Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit beifügen. Die peruanische Geburtsurkunde muss in die deutsche Sprache Übersetzt und legalisiert werden. Die Legalisierung erfolgt beim Registro de Identificación y Estado Civil (RENIEC), anschließend wird sie beim Außenministerium mit Apostille versehen. □ Heiratsurkunde legalisiert und übersetzt (bei Nachzug zu nichtehelichen Kindern siehe unten) Diese wird vom „Registro de Identificación y Estado Civil“ (RENIEC) beglaubigt und vom Außenministerium mit Apostille versehen. Eine Liste der vereidigten Übersetzer finden Sie auf der homepage der Botschaft unter: www.lima.diplo.de – Konsularservice – Legalisationen und Beglaubigungen – Übersetzerliste Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Av. Dionisio Derteano 144, 8. Stock, San Isidro, Lima Vorsprache nur nach Terminvereinbarung über unsere Webseite www.lima.diplo.de / Visa / Terminvereinbarung Tel: (+51 1) 2035949 von Mo. bis Do. zwischen 14:30 Uhr und 15:30 Uhr, in den Monaten Januar bis März Telefondienst nur von Mo. bis Mi. E-Mail: [email protected] Falls der Nachzug zum nichtehelichen Kind erfolgt, zusätzlich: □ Sorgerechtsnachweis Bei einem in Deutschland geborenen Kind ist die Vorlage der Sorgeerklärung beider Eltern erforderlich. Bei einem in Peru geborenen Kind reicht die Vorlage der peruanischen Geburtsurkunde aus, aus der hervorgeht, dass beide Eltern die Geburt des Kindes beim Standesamt angemeldet haben. Nähere Auskünfte erteilt die Konsularabteilung Falls der Nachzug zum noch ungeborenen Kind erfolgt: □ ärztliches Attest der Mutter über die bestehende Schwangerschaft und Angabe des voraussichtlichen Geburtstermins oder Kopie des Mutterpasses (wird nur in Deutschland usgestellt) □ Heiratsurkunde oder Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter □ Sorgeerklärung beider künftiger Eltern Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie in der Konsularabteilung. Es werden nur vollständige Anträge angenommen, weil nur so eine ordnungsgemäße Prüfung des Antrags möglich ist. Weitere Gebühren für die Antragsbearbeitung, allgemeine Informationen und Auskünfte zu laufenden Anträgen erhebt die Visastelle nicht. Ablauf des Visumsverfahrens: Zuerst stellen Sie bei der Botschaft Ihren Visumantrag. Dann kümmert sich die Botschaft um alles weitere: sie leitet ein Exemplar Ihres Visumantrags an die Ausländerbehörde weiter, die für den vorgesehenen Aufenthaltsort zuständig ist. Denn ein Visum für einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt in Deutschland und/oder für eine Erwerbstätigkeit bedarf der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland (gemäß § 31 Absatz 1 Satz 1 Aufenthaltsverordnung). Es muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden. Das Visumverfahren dauert in der Regel zwischen 6 und 8 Wochen. Entsprechend frühzeitig sollten die Visa beantragt werden. Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, wird die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden. Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen des Datenschutzes keine telefonische Auskunft über den Sachstand von laufenden Visaanträgen erteilt wird, weil die Visastelle die Identität des Anrufers nicht telefonisch feststellen kann. Die in Visaverfahren erhobenen Informationen über Antragsteller ebenso wie Auskunft über den Sachstand einzelner Visaverfahren unterliegen dem Datenschutz. Falls Sie eine Sachstandsanfrage dennoch aus besonderen Gründen für nötig halten, bitten wir um persönliche Vorsprache oder schriftliche Anfrage unter Darlegung der Gründe. Die Visastelle darf Auskünfte zu Visaverfahren nur erteilen an: - Antragsteller selbst oder - Dritte, die eine schriftliche Vertretungsvollmacht des Antragstellers vorlegen, oder - gesetzlichen Vertreter, wenn aus Rechtsgründen eine entsprechende Vertretungsmacht besteht (z.B. Eltern für ihre Kinder). Entsprechend darf die Visastelle Ehegatten/Verlobten/Arbeitgebern usw. keine Auskunft erteilen, solange keine schriftliche Vertretungsvollmacht vorliegt. Eine Vollmacht muss deshalb ggf. beigefügt Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Av. Dionisio Derteano 144, 8. Stock, San Isidro, Lima Vorsprache nur nach Terminvereinbarung über unsere Webseite www.lima.diplo.de / Visa / Terminvereinbarung Tel: (+51 1) 2035949 von Mo. bis Do. zwischen 14:30 Uhr und 15:30 Uhr, in den Monaten Januar bis März Telefondienst nur von Mo. bis Mi. E-Mail: [email protected] werden. Antragsformulare und Merkblätter sind auf dem Gelände der Visastelle und auf unserer Homepage kostenlos erhältlich. Kostenlos ist auch die Beratung in Visaangelegenheiten durch die Mitarbeiter der Visastelle. Bei der Einreise sollten Sie antragsbegründenden Unterlagen möglichst im Original für eventuelle Grenzkontrollen mitführen. Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Av. Dionisio Derteano 144, 8. Stock, San Isidro, Lima Vorsprache nur nach Terminvereinbarung über unsere Webseite www.lima.diplo.de / Visa / Terminvereinbarung Tel: (+51 1) 2035949 von Mo. bis Do. zwischen 14:30 Uhr und 15:30 Uhr, in den Monaten Januar bis März Telefondienst nur von Mo. bis Mi. E-Mail: [email protected]
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