weitere Anstrengungen erforderlich, um das Potenzial

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Bessere Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften durch die Mitgliedstaaten –
weitere Anstrengungen erforderlich, um das Potenzial des Binnenmarkts voll
zu erschließen
Brüssel, 18. Juli 2016
Die Europäische Kommission hat sich heute erneut zur Sicherstellung der effizienten
Anwendung aller europäischen Rechtsvorschriften verpflichtet und ihr Engagement für den
mit 500 Millionen Menschen weltweit größten Binnenmarkt bekräftigt.
Der Jahresbericht vermittelt ein klares Bild davon, wie die Kommission die Anwendung und
Durchsetzung des EU-Rechts im Jahr 2015 kontrolliert hat, und der Binnenmarktanzeiger zeigt, dass
Hindernisse für den freien Verkehr von Personen, Dienstleistungen, Waren und Kapital in der EU in den
meisten Bereichen beseitigt wurden. Der konstruktive Dialog zwischen der Kommission und den
Mitgliedstaaten über die Einhaltung der Binnenmarktregeln führt immer öfter dazu, dass Fragen der
Einhaltung ohne Rückgriff auf formale Verfahren gelöst werden können.
In einigen Bereichen stagniert bzw. verschlechtert sich die Lage, neue Hindernisse werden errichtet
und der Binnenmarkt muss an neue Gegebenheiten angepasst werden: Innovative Ideen und neue
Geschäftsmodelle müssen erst einmal ihren Platz finden.
Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung und Durchsetzung des EU-Rechts
Der 33. Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts gibt einen Überblick über die
Leistung der Mitgliedstaaten in Bezug auf zentrale Bereiche der Anwendung des EU-Rechts und
beleuchtet die wichtigsten Trends bei der Durchsetzungspolitik im Jahr 2015. Einer der wichtigesten
Bereiche ist der Binnenmarkt, der nach wie vor Europas höchster Trumpf für Millionen von Bürgerinnen
und Bürgern sowie für die Unternehmen ist, die Tag für Tag von der Freiheit profitieren, in 28
Mitgliedstaaten zu leben, zu arbeiten und Handel treiben zu können, und sich darauf verlassen können,
dass hierfür klare Regeln gelten.
Die Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren ein, wenn ein Mitgliedstaat eine mutmaßliche
Verletzung des EU-Rechts nicht abstellt. Zwei Szenarien können dieses Verfahren auslösen: 1. Ein
Mitgliedstaat hat nicht innerhalb der vereinbarten Frist seine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung
einer europäischen Richtlinie in nationales Recht mitgeteilt oder 2. die Rechtsvorschriften eines Landes
stehen nicht mit dem EU-Recht im Einklang oder das EU-Recht wird von den nationalen Behörden nicht
ordnungsgemäß angewendet.
Die Gesamtzahl der Vertragsverletzungsverfahren ist durchgehend niedriger als vor fünf Jahren. Dies
ist ein Beleg dafür, dass in vielen Fällen der strukturierte Dialog mit den Mitgliedstaaten, der
stattfindet, bevor ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wird, ein wirksames
Instrument darstellt. Darin zeigt sich auch, dass die Kommission bestrebt ist, mit den Mitgliedstaaten
zusammenzuarbeiten, um von Anfang an eine bessere Einhaltung der Vorschriften zu erreichen und
potenzielle Verstöße im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen schnell zu klären.
In diesem Zusammenhang ist das EU-Pilotverfahren ein wertvolles Instrument zur frühzeitigen
Korrektur von Verstößen gegen EU-Recht, ebenso wie das Informationsverfahren für Entwürfe
technischer Vorschriften und von Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft vor ihrem
Erlass.
Die nachstehende Grafik bietet einen Überblick über die Situation für jeden Mitgliedstaat, aufgegliedert
nach Verfahren wegen verspäteter Umsetzung, wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung und/oder
wegen unsachgemäßer Anwendung von EU-Rechtsvorschriften.
Wie bereits im Jahr 2014 wurden auch im Jahr 2015 die meisten Vertragsverletzungsverfahren in den
Politikbereichen Umwelt und Verkehr eingeleitet.
Bekämpfung der verspäteten Umsetzung von Richtlinien
Die Kommission setzt sich dafür ein, dass die Mitgliedstaaten europäische Richtlinien innerhalb der
vorgeschriebenen Fristen in ihr nationales Recht umsetzen. Verzögerungen bei der Umsetzung des
Unionsrechts verhindern, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen alle Vorteile des
Binnenmarktes genießen können, beeinträchtigen die allgemeine Rechtssicherheit und verzerren die
Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt.
Im Jahr 2015 ist die Zahl neuer Vertragsverletzungsverfahren wegen verspäteter Umsetzung
gegenüber 2014 leicht zurückgegangen. Die Richtlinien über die Befugnisse der Europäischen
Aufsichtsbehörde, die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit
(Solvabilität II), die Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und zur
Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums sind nur einige Beispiele für
Vertragsverletzungsverfahren wegen verspäteter Umsetzung in den Mitgliedstaaten.
Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten weiterhin bei der rechtzeitigen Umsetzung mit
Durchführungsplänen, speziellen Websites und Leitfäden sowie durch den Austausch bewährter
Verfahren bei Sitzungen von Sachverständigengruppen.
Wenn die Mitgliedstaaten eine Richtlinie nicht innerhalb der vereinbarten Frist umsetzen, macht die
Kommission weiterhin von der ganzen Bandbreite des mit dem Vertrag von Lissabon eingeführten
Systems finanzieller Sanktionen Gebrauch: In sechs Fällen hat sie den Gerichtshof der Europäischen
Union angerufen und die Verhängung von Zwangsgeldern beantragt, und zwar gegen Deutschland,
Griechenland, Luxemburg, Slowenien und Polen (zwei Fälle).
Binnenmarktanzeiger
Rechtzeitige Umsetzung heißt nicht zwangsläufig korrekte Umsetzung. Der Binnenmarktanzeiger liefert
ein genaues Bild des Stands der Umsetzung der EU-Binnenmarktvorschriften: Darin wird bewertet, wie
die EU-Mitgliedstaaten europäische Vorschriften anwenden, und es wird aufgezeigt, wo es Mängel gibt
und die EU-Mitgliedstaaten ihre Bemühungen verstärken müssen.
Je nach ihren Leistungen im Jahr 2015 bei einigen Steuerungsinstrumenten und in einigen
Politikbereichenwurden den Mitgliedstaaten grüne (überdurchschnittliche Leistungen), gelbe
(durchschnittliche Leistungen) oder rote Karten (unterdurchschnittliche Leistungen) gezeigt.
Neben der Bewertung der Einhaltung der Binnenmarktvorschriften durch die Mitgliedstaaten wird im
Anzeiger auch untersucht, wie diese den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen durch
mehrere EU-Instrumente für allgemeine Information und Arbeitssuche helfen (Portal Ihr Europe,
Europa für Sie – Beratung, Solvit, EURES). Mit dem Binnenmarktanzeiger werden auch die Offenheit
der Mitgliedstaaten für Handel und Investitionen und ihre Bemühungen zur Öffnung von Bereichen wie
Vergabe öffentlicher Aufträge, Berufsqualifikationen und Postdienste beobachtet.
Unter Berücksichtigung aller bewerteten Bereiche haben Kroatien, Zypern, Estland, Irland und die
Slowakei am besten abgeschnitten.
Die Kommission reagiert auf Beschwerden der Bürger
Bürgerinnen und Bürger sowie sonstige betroffene Parteien können vermutete Verstöße gegen das EURecht über ein Online-Beschwerdeformular auf dem Europa-Portal Ihre Rechte direkt melden. Wie im
Vorjahr betrafen auch 2015 die meisten Beschwerden die Themen Beschäftigung und Soziales,
Binnenmarkt, Justiz und Verbraucherrechte. Bei einer Beschwerde kann SOLVIT Bürgerinnen und
Bürgern sowie Unternehmen helfen, ihre Probleme mit einer Behörde in einem anderen EUMitgliedstaat zu lösen.
Hintergrund
Infolge einer Aufforderung des Europäischen Parlaments erstellt die Kommission seit 1984 alljährlich
einen Bericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts im Vorjahr. Das Europäische Parlament
nimmt dann eine Entschließung zum Bericht der Kommission an.
Der Binnenmarktanzeiger wird jährlich veröffentlicht. Er verfolgt die Leistungen der EU-Mitgliedstaaten
in einigen Politikbereichen (Vergabe öffentlicher Aufträge, Berufsqualifikationen, Postdienste,
Handelsintegration, Marktöffnung) und bei einigen Steuerungsinstrumenten (Umsetzung,
Vertragsverletzungsverfahren und EU-Pilotverfahren in Binnenmarktbereichen, EURES, Ihr Europa,
Europa für Sie – Beratung, Solvit, IMI, Schwerpunktbereiche, Europäische Verbraucherzentren,
Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz, Informationssystem für nationale technische
Vorschriften (TRIS).
Weitere Informationen
Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts:
– Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts in den Mitgliedstaaten
- Factsheets nach Ländern
- Zu EU-Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12 (Infografik für 2015).
Binnenmarktanzeiger:
- Binnenmarktanzeiger
- Factsheets nach Ländern
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