Europäische Kommission - Pressemitteilung Bessere Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften durch die Mitgliedstaaten – weitere Anstrengungen erforderlich, um das Potenzial des Binnenmarkts voll zu erschließen Brüssel, 18. Juli 2016 Die Europäische Kommission hat sich heute erneut zur Sicherstellung der effizienten Anwendung aller europäischen Rechtsvorschriften verpflichtet und ihr Engagement für den mit 500 Millionen Menschen weltweit größten Binnenmarkt bekräftigt. Der Jahresbericht vermittelt ein klares Bild davon, wie die Kommission die Anwendung und Durchsetzung des EU-Rechts im Jahr 2015 kontrolliert hat, und der Binnenmarktanzeiger zeigt, dass Hindernisse für den freien Verkehr von Personen, Dienstleistungen, Waren und Kapital in der EU in den meisten Bereichen beseitigt wurden. Der konstruktive Dialog zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten über die Einhaltung der Binnenmarktregeln führt immer öfter dazu, dass Fragen der Einhaltung ohne Rückgriff auf formale Verfahren gelöst werden können. In einigen Bereichen stagniert bzw. verschlechtert sich die Lage, neue Hindernisse werden errichtet und der Binnenmarkt muss an neue Gegebenheiten angepasst werden: Innovative Ideen und neue Geschäftsmodelle müssen erst einmal ihren Platz finden. Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung und Durchsetzung des EU-Rechts Der 33. Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts gibt einen Überblick über die Leistung der Mitgliedstaaten in Bezug auf zentrale Bereiche der Anwendung des EU-Rechts und beleuchtet die wichtigsten Trends bei der Durchsetzungspolitik im Jahr 2015. Einer der wichtigesten Bereiche ist der Binnenmarkt, der nach wie vor Europas höchster Trumpf für Millionen von Bürgerinnen und Bürgern sowie für die Unternehmen ist, die Tag für Tag von der Freiheit profitieren, in 28 Mitgliedstaaten zu leben, zu arbeiten und Handel treiben zu können, und sich darauf verlassen können, dass hierfür klare Regeln gelten. Die Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren ein, wenn ein Mitgliedstaat eine mutmaßliche Verletzung des EU-Rechts nicht abstellt. Zwei Szenarien können dieses Verfahren auslösen: 1. Ein Mitgliedstaat hat nicht innerhalb der vereinbarten Frist seine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung einer europäischen Richtlinie in nationales Recht mitgeteilt oder 2. die Rechtsvorschriften eines Landes stehen nicht mit dem EU-Recht im Einklang oder das EU-Recht wird von den nationalen Behörden nicht ordnungsgemäß angewendet. Die Gesamtzahl der Vertragsverletzungsverfahren ist durchgehend niedriger als vor fünf Jahren. Dies ist ein Beleg dafür, dass in vielen Fällen der strukturierte Dialog mit den Mitgliedstaaten, der stattfindet, bevor ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wird, ein wirksames Instrument darstellt. Darin zeigt sich auch, dass die Kommission bestrebt ist, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um von Anfang an eine bessere Einhaltung der Vorschriften zu erreichen und potenzielle Verstöße im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen schnell zu klären. In diesem Zusammenhang ist das EU-Pilotverfahren ein wertvolles Instrument zur frühzeitigen Korrektur von Verstößen gegen EU-Recht, ebenso wie das Informationsverfahren für Entwürfe technischer Vorschriften und von Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft vor ihrem Erlass. Die nachstehende Grafik bietet einen Überblick über die Situation für jeden Mitgliedstaat, aufgegliedert nach Verfahren wegen verspäteter Umsetzung, wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung und/oder wegen unsachgemäßer Anwendung von EU-Rechtsvorschriften. Wie bereits im Jahr 2014 wurden auch im Jahr 2015 die meisten Vertragsverletzungsverfahren in den Politikbereichen Umwelt und Verkehr eingeleitet. Bekämpfung der verspäteten Umsetzung von Richtlinien Die Kommission setzt sich dafür ein, dass die Mitgliedstaaten europäische Richtlinien innerhalb der vorgeschriebenen Fristen in ihr nationales Recht umsetzen. Verzögerungen bei der Umsetzung des Unionsrechts verhindern, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen alle Vorteile des Binnenmarktes genießen können, beeinträchtigen die allgemeine Rechtssicherheit und verzerren die Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt. Im Jahr 2015 ist die Zahl neuer Vertragsverletzungsverfahren wegen verspäteter Umsetzung gegenüber 2014 leicht zurückgegangen. Die Richtlinien über die Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörde, die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II), die Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums sind nur einige Beispiele für Vertragsverletzungsverfahren wegen verspäteter Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten weiterhin bei der rechtzeitigen Umsetzung mit Durchführungsplänen, speziellen Websites und Leitfäden sowie durch den Austausch bewährter Verfahren bei Sitzungen von Sachverständigengruppen. Wenn die Mitgliedstaaten eine Richtlinie nicht innerhalb der vereinbarten Frist umsetzen, macht die Kommission weiterhin von der ganzen Bandbreite des mit dem Vertrag von Lissabon eingeführten Systems finanzieller Sanktionen Gebrauch: In sechs Fällen hat sie den Gerichtshof der Europäischen Union angerufen und die Verhängung von Zwangsgeldern beantragt, und zwar gegen Deutschland, Griechenland, Luxemburg, Slowenien und Polen (zwei Fälle). Binnenmarktanzeiger Rechtzeitige Umsetzung heißt nicht zwangsläufig korrekte Umsetzung. Der Binnenmarktanzeiger liefert ein genaues Bild des Stands der Umsetzung der EU-Binnenmarktvorschriften: Darin wird bewertet, wie die EU-Mitgliedstaaten europäische Vorschriften anwenden, und es wird aufgezeigt, wo es Mängel gibt und die EU-Mitgliedstaaten ihre Bemühungen verstärken müssen. Je nach ihren Leistungen im Jahr 2015 bei einigen Steuerungsinstrumenten und in einigen Politikbereichenwurden den Mitgliedstaaten grüne (überdurchschnittliche Leistungen), gelbe (durchschnittliche Leistungen) oder rote Karten (unterdurchschnittliche Leistungen) gezeigt. Neben der Bewertung der Einhaltung der Binnenmarktvorschriften durch die Mitgliedstaaten wird im Anzeiger auch untersucht, wie diese den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen durch mehrere EU-Instrumente für allgemeine Information und Arbeitssuche helfen (Portal Ihr Europe, Europa für Sie – Beratung, Solvit, EURES). Mit dem Binnenmarktanzeiger werden auch die Offenheit der Mitgliedstaaten für Handel und Investitionen und ihre Bemühungen zur Öffnung von Bereichen wie Vergabe öffentlicher Aufträge, Berufsqualifikationen und Postdienste beobachtet. Unter Berücksichtigung aller bewerteten Bereiche haben Kroatien, Zypern, Estland, Irland und die Slowakei am besten abgeschnitten. Die Kommission reagiert auf Beschwerden der Bürger Bürgerinnen und Bürger sowie sonstige betroffene Parteien können vermutete Verstöße gegen das EURecht über ein Online-Beschwerdeformular auf dem Europa-Portal Ihre Rechte direkt melden. Wie im Vorjahr betrafen auch 2015 die meisten Beschwerden die Themen Beschäftigung und Soziales, Binnenmarkt, Justiz und Verbraucherrechte. Bei einer Beschwerde kann SOLVIT Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen helfen, ihre Probleme mit einer Behörde in einem anderen EUMitgliedstaat zu lösen. Hintergrund Infolge einer Aufforderung des Europäischen Parlaments erstellt die Kommission seit 1984 alljährlich einen Bericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts im Vorjahr. Das Europäische Parlament nimmt dann eine Entschließung zum Bericht der Kommission an. Der Binnenmarktanzeiger wird jährlich veröffentlicht. Er verfolgt die Leistungen der EU-Mitgliedstaaten in einigen Politikbereichen (Vergabe öffentlicher Aufträge, Berufsqualifikationen, Postdienste, Handelsintegration, Marktöffnung) und bei einigen Steuerungsinstrumenten (Umsetzung, Vertragsverletzungsverfahren und EU-Pilotverfahren in Binnenmarktbereichen, EURES, Ihr Europa, Europa für Sie – Beratung, Solvit, IMI, Schwerpunktbereiche, Europäische Verbraucherzentren, Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz, Informationssystem für nationale technische Vorschriften (TRIS). Weitere Informationen Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts: – Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts in den Mitgliedstaaten - Factsheets nach Ländern - Zu EU-Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12 (Infografik für 2015). Binnenmarktanzeiger: - Binnenmarktanzeiger - Factsheets nach Ländern IP/16/2245 Kontakt für die Medien: Alexander WINTERSTEIN (+32 2 299 32 65) Lucia CAUDET (+32 2 295 61 82) Uldis ŠALAJEVS (+32 2 296 75 60) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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