Europäisches Parlament 2014-2019 Petitionsausschuss (2015/2326(INI) 27.1.2016 ENTWURF EINER STELLUNGNAHME des Petitionsausschusses für den Rechtsausschuss zum Bericht der Kommission - Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts: Jahresbericht 2014 ((2015/2326(INI)) Verfasserin der Stellungnahme: Cecilia Wikström PA\1084787DE.doc DE PE576.696v01-00 In Vielfalt geeint DE PA_NonLeg PE576.696v01-00 DE 2/4 PA\1084787DE.doc VORSCHLÄGE Der Petitionsausschuss ersucht den federführenden Rechtsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen: 1. würdigt die Bedeutung, die im Bericht den von Bürgern, Unternehmen und Organisationen der Zivilgesellschaft eingereichten Petitionen beigemessen wird als einem Instrument zur Überwachung der Anwendung des EU-Rechts mittels einer unmittelbaren Meinungsäußerung der Bürger, bei dem es sich um ein im Vertrag von Lissabon verankertes Recht und wichtiges Element der Unionsbürgerschaft handelt; 2. erkennt die den Beschwerdeführern gewährten administrativen Garantien an, wie die Bereitstellung von Informationen und die Unterrichtung im Zusammenhang mit Beschwerden, wie es auch vom Petitionsausschuss in seiner Stellungnahme von 2015 zum oben genannten Bericht gefordert wurde; 3. verweist auf die positive Wirkung des Projekts „EU-Pilot“ zum Austausch von Informationen zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten sowie auf die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Anwendung des EU-Rechts auf nationaler Ebene; hebt hervor, dass hiermit auch wertvolle Informationen für anhängige Petitionen bereitgestellt werden können; 4. begrüßt die Entschlossenheit der Dienststellen der Kommission, den Informationsaustausch mit dem Petitionsausschuss zu verbessern, und bekräftigt seine Forderung nach einer verbesserten Kommunikation zwischen den beiden Seiten, insbesondere in Bezug auf die Einleitung und Durchführung von Vertragsverletzungsverfahren durch die Kommission, einschließlich des EU-PilotVerfahrens, sowie in Bezug auf Bemühungen der Kommission, dem Petitionsausschuss Informationen innerhalb einer vertretbaren Frist zukommen zu lassen, damit er in der Lage ist, effektiver auf die Begehren der Bürger einzugehen; 5. stellt mit Bedauern fest, dass sich einige von EU-Bürgern eingereichte Petitionen auf Verletzungen des EU-Rechts beziehen; ist der Überzeugung, dass diese Petitionen ein Beleg dafür sind, dass es immer noch häufig und weitverbreitet dazu kommt, dass das EURecht verspätet oder unvollständig umgesetzt oder nicht ordnungsgemäß angewendet wird, und hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten das EU-Recht effektiv umsetzen und durchsetzen sollten; 6. erinnert daran, dass Petitionen von natürlichen Personen häufig den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (früher als „dritter Pfeiler“ bezeichnet) berühren; begrüßt daher, dass sich die Zuständigkeit der Kommission seit dem 1. Dezember 2014 auch auf die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit erstreckt; 7. hebt hervor, wie wichtig die Durchführung der von der Kommission verabschiedeten Pläne ist, um den Mitgliedstaaten in Bezug auf die rechtzeitige, klare und ordnungsgemäße Umsetzung von EU-Richtlinien Unterstützung und Anleitung zu geben; begrüßt, dass den Themen Bessere Rechtsetzung und Überwachung der Leistungsfähigkeit der EU-Rechtsetzung große Bedeutung beigemessen wird, die Teil der umfassenderen Bemühungen sind, die Qualität der EU-Gesetzgebung zu verbessern, und PA\1084787DE.doc 3/4 PE576.696v01-00 DE sich – hoffentlich – positiv auf die Anzahl der eingereichten Petitionen auswirken werden. PE576.696v01-00 DE 4/4 PA\1084787DE.doc
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