DE DE ENTWURF EINER STELLUNGNAHME

Europäisches Parlament
2014-2019
Petitionsausschuss
(2015/2326(INI)
27.1.2016
ENTWURF EINER
STELLUNGNAHME
des Petitionsausschusses
für den Rechtsausschuss
zum Bericht der Kommission - Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts:
Jahresbericht 2014
((2015/2326(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Cecilia Wikström
PA\1084787DE.doc
DE
PE576.696v01-00
In Vielfalt geeint
DE
PA_NonLeg
PE576.696v01-00
DE
2/4
PA\1084787DE.doc
VORSCHLÄGE
Der Petitionsausschuss ersucht den federführenden Rechtsausschuss, folgende Vorschläge in
seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. würdigt die Bedeutung, die im Bericht den von Bürgern, Unternehmen und
Organisationen der Zivilgesellschaft eingereichten Petitionen beigemessen wird als einem
Instrument zur Überwachung der Anwendung des EU-Rechts mittels einer unmittelbaren
Meinungsäußerung der Bürger, bei dem es sich um ein im Vertrag von Lissabon
verankertes Recht und wichtiges Element der Unionsbürgerschaft handelt;
2. erkennt die den Beschwerdeführern gewährten administrativen Garantien an, wie die
Bereitstellung von Informationen und die Unterrichtung im Zusammenhang mit
Beschwerden, wie es auch vom Petitionsausschuss in seiner Stellungnahme von 2015 zum
oben genannten Bericht gefordert wurde;
3. verweist auf die positive Wirkung des Projekts „EU-Pilot“ zum Austausch von
Informationen zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten sowie auf die Lösung
von Problemen im Zusammenhang mit der Anwendung des EU-Rechts auf nationaler
Ebene; hebt hervor, dass hiermit auch wertvolle Informationen für anhängige Petitionen
bereitgestellt werden können;
4. begrüßt die Entschlossenheit der Dienststellen der Kommission, den
Informationsaustausch mit dem Petitionsausschuss zu verbessern, und bekräftigt seine
Forderung nach einer verbesserten Kommunikation zwischen den beiden Seiten,
insbesondere in Bezug auf die Einleitung und Durchführung von
Vertragsverletzungsverfahren durch die Kommission, einschließlich des EU-PilotVerfahrens, sowie in Bezug auf Bemühungen der Kommission, dem Petitionsausschuss
Informationen innerhalb einer vertretbaren Frist zukommen zu lassen, damit er in der
Lage ist, effektiver auf die Begehren der Bürger einzugehen;
5. stellt mit Bedauern fest, dass sich einige von EU-Bürgern eingereichte Petitionen auf
Verletzungen des EU-Rechts beziehen; ist der Überzeugung, dass diese Petitionen ein
Beleg dafür sind, dass es immer noch häufig und weitverbreitet dazu kommt, dass das EURecht verspätet oder unvollständig umgesetzt oder nicht ordnungsgemäß angewendet
wird, und hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten das EU-Recht effektiv umsetzen und
durchsetzen sollten;
6. erinnert daran, dass Petitionen von natürlichen Personen häufig den Bereich der
polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (früher als „dritter Pfeiler“
bezeichnet) berühren; begrüßt daher, dass sich die Zuständigkeit der Kommission seit dem
1. Dezember 2014 auch auf die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit erstreckt;
7. hebt hervor, wie wichtig die Durchführung der von der Kommission verabschiedeten
Pläne ist, um den Mitgliedstaaten in Bezug auf die rechtzeitige, klare und
ordnungsgemäße Umsetzung von EU-Richtlinien Unterstützung und Anleitung zu geben;
begrüßt, dass den Themen Bessere Rechtsetzung und Überwachung der
Leistungsfähigkeit der EU-Rechtsetzung große Bedeutung beigemessen wird, die Teil der
umfassenderen Bemühungen sind, die Qualität der EU-Gesetzgebung zu verbessern, und
PA\1084787DE.doc
3/4
PE576.696v01-00
DE
sich – hoffentlich – positiv auf die Anzahl der eingereichten Petitionen auswirken werden.
PE576.696v01-00
DE
4/4
PA\1084787DE.doc