Für die einzureichenden Teilnahmeanträge sind allein die Vorgaben der Bekanntmachung maßgeblich. Bei sämtlichen Vergabeunterlagen handelt es sich um erste vorläufige Entwürfe, die im Laufe des weiteren Verfahrens konkretisiert und präzisiert werden. Regio.NRW – Starke Regionen, starkes Land Projekt „InnovationCity roll out“ Vergabeunterlagen Quartiersanalyse mit umsetzungsorientierter Ausrichtung im Kooperationsprojekt „InnovationCity roll out“ Aufforderung zur Angebotsabgabe Seite 1 von 14 1 Einführung 2 Grundsätzliche Bestimmungen und Vorgaben 2.1 Auftraggeber 2.2 Auftragsgegenstand 2.3 Rechtliche Grundlagen und Vergabeverfahren 2.4 Art und Ablauf des Verfahrens 2.5 Optimierungsvorschläge 2.6 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen / Rückfragen 2.7 Rügen 2.8 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen 2.9 Ansprechpartner der Bieter 2.10 Form der Angebote und Angebotsfrist 2.11 Sprache und Vollständigkeit 2.12 Verwendung der zur Verfügung stehenden Vordrucke 2.13 Änderung und Unterschrift 2.14 Nebenangebote 2.15 Nachunternehmer 2.16 Bietergemeinschaften 2.17 Wertungskriterien 2.18 Einhalten der Vorschriften und Normen 2.19 Vertrag 2.20 Vergabekammer und Rügefrist 2.21 Angebotsbindefrist 2.22 Ausschlussgründe 2.23 Aufhebung 2.24 Erstattung von Aufwendungen 2.25 Nicht berücksichtigte Angebote 2.26 Veröffentlichung oder Weitergabe von Ausschreibungsunterlagen 2.27 Verschwiegenheit und Datenschutz Anlagen Seite 2 von 14 1 Einführung Aus dem von der „Initiativkreis Ruhr GmbH“ (IR) 2010 initiierten Projektaufruf zur „InnovationCity Ruhr“ ist die Stadt Bottrop als Modellkommune hervorgegangen. Die „Innovation City Management GmbH“ (ICM) hat – unterstützt durch Mitgesellschafter sowie Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Landesregierung NRW – den Ansatz einer „ganzheitlichen und nachhaltigen Modernisierung von Stadtquartieren“ entwickelt. Darunter subsummieren sich als Projekt-Leitziele: • die Halbierung der CO2-Reduktion in einer Dekade mit dem konzeptionellen Ansatz einer „Energiewende von unten“ sowie • die Steigerung der Lebensqualität im Arbeits- und Wohnumfeld sowie im Stadtraum insgesamt. Die „InnovationCity Ruhr | Modellstadt Bottrop“ ist ein Erfolgsmodell des klimagerechten Stadtumbaus geworden. Durch abgeschlossene und bereits initiierte Maßnahmen und Projekte, deren Realisierung als gesichert gilt, ist bereits heute (Stand Dezember 2015) eine Reduktion des CO2-Ausstoßes um ca. 37 Prozent bis zum Jahr 2020 erreicht. Die Erkenntnisse und Erfahrungen aus diesem Modellprojekt in die Metropole Ruhr hineinzutragen, waren von Anfang an ein Ziel des Projekts. Mit dem Projekt „InnovationCity roll out“ hat die Innovation City Management GmbH gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH, der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH und dem Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH ein Konzept für einen Erkenntnisund Erfahrungstransfer aus dem Bottroper Modellansatz entwickelt. In diesem Projekt, das durch den Projektaufruf „Regio.NRW. Starke Regionen, starkes Land“ im Rahmen des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) gefördert wird, sollen in 20 Quartieren im Ruhrgebiet integrierte Quartierskonzepte nach Bottroper Vorbild initiiert werden. VORBEREITUNGSPHASE Das Projekt „InnovationCity roll out“ hat im Frühjahr 2016 mit einer sechsmonatigen Vorbereitungsphase begonnen, in der unter anderem die Auswahl der 20 Quartiere durch eine Fachjury erfolgt ist. Die ausgewählten Quartiere spiegeln beispielhaft die städtebauliche, nutzungsbezogene und soziodemografische Charakteristik der Siedlungsstruktur des Ruhrgebiets wider. KONZEPTPHASE Im Spätsommer 2016 beginnt die Konzeptphase, in der zeitversetzt in den ausgewählten Quartieren die konzeptionellen Grundlagen zur Erreichung der Leitziele geschaffen werden. Die Bearbeitungszeit in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen beträgt je Quartier voraussichtlich sechs Monate. Die Quartierskonzepte werden verschiedene Bausteine enthalten, die für eine erfolgreiche Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahme zur ganzheitlichen Aufwertung der Quartiere im Hinblick auf die Steigerung der Lebensqualität im Arbeits- und Wohnumfeld notwendig sind. Neben dem energetischen Sanierungskonzept steht die Grundlagenanalyse für die Quartiere im Zentrum der fachplanerischen Arbeit. Darüber hinaus nehmen die Themen „Akteursaktivierung“ sowie „Kommunikation“ einen hohen Stellenwert bei der Konzepterstellung ein. Seite 3 von 14 AUSBLICK: UMSETZUNGSPHASE Die Konzeptphase endet mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung der in den Quartieren handelnden Akteure mit dem Ziel, die entwickelten Maßnahmen im Rahmen einer ganzheitlichen Quartiersentwicklung umzusetzen. Damit wird in eine möglichst zeitnah beginnende Umsetzungsphase übergeleitet, die jedoch nicht Bestandteil der EFRE-Förderung ist. Erst die Umsetzung von investitionsvorbereitenden und investiven Maßnahmen wird einen signifikanten Beitrag für die „Energiewende von unten“ leisten. Das „Ausrollen“ des Bottroper Modells im Ruhrgebiet dient neben der Initiierung von Entwicklungsprozessen zur Reduzierung von CO2-Emissionen in den 20 ausgewählten Quartieren auch dem Austausch von Erfahrungen hinsichtlich der Erstellung notwendiger integrierter Quartierskonzepte. Darüber hinaus organisieren die Projektpartner einen breit angelegten „regionalen Wissenstransfer“. Hier sind alle Kommunen im Ruhrgebiet eingeladen, sich zum klimagerechten Stadtumbau auszutauschen und von den Erkenntnissen in den 20 Quartieren zu profitieren. Die Förderung für das Projekt „InnovationCity roll out“ endet zunächst im Frühjahr 2019. 2 Grundsätzliche Bestimmungen und Vorgaben 2.1 Auftraggeber Auftraggeber dieses Vergabeverfahrens ist die Innovation City Management GmbH (im Folgenden: Auftraggeber). 2.2 Auftragsgegenstand Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Erarbeitung von 20 Quartiersanalysen mit umsetzungsorientierter Ausrichtung. 2.3 Rechtliche Grundlagen und Vergabeverfahren Rechtliche Grundlagen dieser Ausschreibung sind: § § 2.4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) Art und Ablauf des Verfahrens Um das wirtschaftlichste Angebot auszuwählen, führt der Auftraggeber ein europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 2, 4 VgV durch. Das Verhandlungsverfahren ist zulässig, weil der Auftrag konzeptionelle Lösungen umfasst. Zudem ist der Auftraggeber nicht in der Lage, die vertraglichen Spezifikationen vorab hinreichend genau festzulegen. Denn Gegenstand des Auftrags ist eine Aufgabe, deren Lösung vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann. Der Ablauf des Verfahrens gestaltet sich im Einzelnen wie folgt: 2.4.1 Teilnahmewettbewerb Das Verfahren begann mit dem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb. Seite 4 von 14 Im Teilnahmewettbewerb prüfte der Auftraggeber anhand der Anforderungen aus der Bekanntmachung vom XX.07.2016 (XXXXXX) im Europäischen Amtsblatt in einem ersten Schritt die Eignung (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) der Bewerber. Mit dem Teilnahmeantrag hatten die Bewerber ausschließlich die unter Ziffer III.1) der Bekanntmachung genannten Unterlagen und Nachweise vorzulegen. 2.4.2 Angebotsaufforderung Nach Abschluss der Eignungsprüfung beginnt mit der Übergabe dieser Vergabeunterlage das Verhandlungsverfahren. Mit den vorliegenden Vergabeunterlagen fordert der Auftraggeber die Bieter zur Abgabe eines verbindlichen Angebots für die ausgeschriebene Leistung auf. Vor Abgabe der verbindlichen Angebote steht der Auftraggeber für Verhandlungsgespräche zur Verfügung. 2.4.3 Verhandlungsgespräche Voraussichtlich in der XX. Kalenderwoche wird der Auftraggeber den Bietern für Verhandlungsgespräche zur Verfügung stehen, um Verständnisfragen früh zu klären und um eine ungeordnete Vielzahl sich überschneidender Rückfragen zu vermeiden. Die Bieter werden rechtzeitig über ihren genauen Verhandlungstermin informiert. In diesen Verhandlungsgesprächen erhalten die Bieter die Gelegenheit, ihre Fragen zu den Vergabeunterlagen gebündelt und nach Themen geordnet zu stellen sowie – sofern vorhanden – ihre Optimierungsvorschläge zu erläutern. Um die Verhandlungsgespräche effizienter zu gestalten, bittet der Auftraggeber um eine strukturierte Präsentation der Rückfragen und Optimierungsvorschläge zu den einzelnen Themen im Verhandlungsgespräch. Im Anschluss an die Verhandlungsgespräche wird der Auftraggeber – soweit erforderlich – die Fragen aus allen Verhandlungsgesprächen thematisch bündeln und schriftlich gegenüber allen Bietern beantworten. 2.4.4 Aufforderung zur Abgabe letztverbindlicher zuschlagsfähiger Angebote Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche werden den Bietern auf den Ergebnissen der Verhandlungen basierende, abschließende Verfahrensunterlagen und Verträge übersandt, die sie ihrem Angebot zugrunde legen müssen. Die letztverbindlichen Angebote dürfen keine Vorbehalte mehr enthalten. Angebote, welche die als Mindestanforderungen gekennzeichneten Anforderungen der Leistungsbeschreibung bzw. die formalen Anforderungen nicht erfüllen können, werden ausgeschlossen. 2.5 Optimierungsvorschläge Bieter dürfen bis 10 Tage vor Abgabe der letztverbindlichen Angebote zu sämtlichen Punkten der Leistungsbeschreibung sowie des Vertrages Optimierungsvorschläge einreichen. Diese Optimierungsvorschläge dienen dazu, dem Auftraggeber Verbesserungs- und Einsparpotentiale aufzuzeigen. Der Auftraggeber darf Optimierungsvorschläge zu zwingenden Vorgaben für die letztverbindlichen Angebote machen. Seite 5 von 14 Insbesondere bittet der Auftraggeber um Optimierungsvorschläge, wenn aus Sicht des Bieters einzelne Bestimmungen in den Vertragsentwürfen des Auftraggebers unpraktikabel oder wesentliche Interessen unberücksichtigt gelassen sein sollten. Optimierungsvorschläge sind keine Pflicht, sondern freiwillig. Der Bieter erklärt mit Einbringen von Optimierungsvorschlägen im Verhandlungsverfahren sein Einverständnis, dass der Auftraggeber, soweit dieser einen nicht urheberrechtlich geschützten Optimierungsvorschlag aufgreifen möchte, diese in die Vergabeunterlagen einarbeiten und mit der Aufforderung zur letztverbindlichen Angebotsabgabe in das Verfahren einführen darf. 2.6 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen / Rückfragen Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Rückfragen werden ausschließlich in Textform erteilt. Auskunftsersuchen zu Unklarheiten sind in Textform und in deutscher Sprache an folgende Adresse zu richten: Innovation City Management GmbH Südring-Center-Promenade 3 Stichwort „EU Ausschreibung Quartiersanalyse“ 46242 Bottrop Telefon +49 2041 70-5000 [email protected] Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Fragen und Hinweise von Bietern sowie die Auskünfte des Auftraggebers dazu werden allen Bietern in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt, soweit sie Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen Preisermittlung enthalten. Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen werden unverzüglich und höchstens bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt. Der Auftraggeber behält sich vor, weniger als 12 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angeforderte Auskünfte nicht mehr zu erteilen, insbesondere dann, wenn die Anfrage nicht mehr bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden kann. 2.7 Rügen Verstoßen die in den Vergabeunterlagen gemachten Angaben oder Anforderungen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Informationen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Bieter verpflichtet, etwaige Verstöße unverzüglich, schriftlich und in deutscher Sprache zu rügen. Die Rüge ist an die unter Ziffer 2.6 genannte Vergabestelle zu richten. Kommt ein Bieter seiner Rügepflicht nicht nach, kann er sich auf die behaupteten Verstöße nicht berufen. Seite 6 von 14 2.8 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften. 2.9 Ansprechpartner der Bieter Der Bieter muss in seinem Angebot für die Dauer des Vergabeverfahrens eine(n) verantwortliche(n) Ansprechpartner(in) benennen. 2.10 Form der Angebote und Angebotsfrist Das Angebot ist im Original (unterschrieben) in einem verschlossenen, doppelten Umschlag bis zum __.__.2016 (Angebotsfrist) einzureichen. Hinweis an die Bieter: Die Angebotsfrist wird zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Der innere Umschlag muss das Angebot enthalten, ebenfalls verschlossen sein und den Vermerk tragen: Nicht öffnen! Angebot zur Ausschreibung „Quartiersanalysen im Kooperationsprojekt ICRO“ Der äußere Umschlag ist wie folgt zu beschriften: Innovation City Management GmbH Südring-Center-Promenade 3 Stichwort „Ausschreibung – Quartiersanalyse im Kooperationsprojekt ICRO“ 46242 Bottrop Angebote, die aus Gründen, die der Bieter zu vertreten hat, verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt. Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote (Telefax, Telegramm, E-Mail) sind nicht zugelassen. Seite 7 von 14 Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich, fernschriftlich oder auf elektronischem Wege zurückgezogen werden. Die Angebotseröffnung erfolgt durch den Auftraggeber am __.__.2016 Hinweis an die Bieter: Der Termin zur Angebotsöffnung wird zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. bei der Innovation City Management GmbH, Südring-Center-Promenade 3, 46242 Bottrop. Bieter sind gemäß § 17 Abs. 2 S. 2 EG-VOL/A bei der Öffnung nicht zugelassen. 2.11 Sprache und Vollständigkeit Das Angebot und alle Unterlagen, Nachweise und Bescheinigungen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei Übersetzungen von behördlichen Bescheinigungen und Nachweisen sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Der Schriftverkehr und die Gespräche mit dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten sind vom Bieter und Auftragnehmer und dessen Unterauftragnehmer in deutscher Sprache zu führen. Das Angebot des Bieters muss folgende Unterlagen umfassen: 2.12 · das ausgefüllte und unterschriebene Angebotsformular (Anlage 1), · das Ausführungskonzept gemäß Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2), · Nachweise zu den geforderten Qualifikationen und Erfahrungen der Mitglieder des Projektteams gemäß Ziffer 2.5 der Leistungsbeschreibung. Im Einzelnen: o Ausführliche Lebensläufe der benannten Mitarbeiter mit Zeitangaben zu den beruflichen Stationen und Arbeitsschwerpunkten. o Abschlusszeugnisse oder vergleichbare Qualifikationsnachweise aller benannten Mitarbeiter. o Persönliche Referenzen aller benannten Mitarbeiter in Form von Projektsteckbriefen unter Angabe der konkreten Arbeitsaufgabe des Mitarbeiters und des Einsatzzeitraums zum Nachweis der geforderten Berufserfahrung. · Verpflichtungserklärungen nach TVgG NRW (Anlage 3) · ggf. Nachunternehmererklärung nach Ziffer 2.15 dieser Vergabeunterlage Verwendung der zur Verfügung gestellten Vordrucke Sofern der Auftraggeber Formblätter/Vordrucke zur Verfügung stellt, muss der Bieter diese für sein Angebot verwenden. Die Verwendung selbstgefertigter Fassungen ist unzulässig, sofern in den Verfahrensunterlagen nichts anderes geregelt ist. Seite 8 von 14 2.13 Änderung und Unterschrift Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Mindestanforderungen der Vertragsbedingungen sind unzulässig. Zur Angebotsabgabe ist ausschließlich der Vordruck des Angebotsschreibens aus Anlage 1 zu verwenden, vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben. 2.14 Nebenangebote Nebenangebote wird der Auftraggeber nicht zulassen. 2.15 Nachunternehmer Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe, Teile der zu vergebenden Leistung durch Nachunternehmer ausführen zu lassen, so ist der Nachunternehmer im Angebot zu benennen und Art und Umfang der vom Nachunternehmer zu erbringenden Leistungen konkret zu bezeichnen. Ein Austausch von bereits im Teilnahmeantrag aufgeführten Nachunternehmern ist nicht per se unzulässig, erfordert aber auf Seiten des Auftraggebers ggf. eine erneute Beurteilung der Eignung des Bieters. Ergibt diese, dass der Bieter infolge des Nachunternehmerwechsels nicht mehr den für die Einladung zur Verhandlung maßgeblichen Eignungsgrad aufweist, kann der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für den Fall einer nachträglichen Änderung des Eigenleistungsanteils. Der Bieter muss nur solche Nachunternehmer angeben, deren Einsatz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beabsichtigt ist und die bereits namentlich bekannt sind bzw. auf den beabsichtigten Einsatz von Drittunternehmen hinzuweisen, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe aber noch nicht namentlich feststehen. 2.16 Bietergemeinschaften Die Bildung von Bietergemeinschaften ist nur bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags zulässig. 2.17 Wertungskriterien Der Zuschlag wird, nach Abgabe und Auswertung der letztverbindlichen Angebote, gemäß § 58 Abs. 1 VgV unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt. Der Auftraggeber wird gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 3 VgV einen Festpreis in Höhe von € 10.000,-- / Quartiersanalyse (netto) für die Leistung vorgeben, so dass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen Zuschlagskriterien bestimmt wird. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung lauten: · · · Qualität des eingereichten Ausführungskonzepts Qualität des eingesetzten Personals Schnelligkeit der Ausführung 50 % 40 % 10 % Für die Wertung der einzelnen Zuschlagskriterien gelten die folgenden Bedingungen: Seite 9 von 14 2.17.1 Qualität des eingereichten Ausführungskonzepts Der Bieter hat mit dem Angebot ein Ausführungskonzept einzureichen. Die Anforderungen an das Ausführungskonzept ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Insgesamt kann der Bieter für das Ausschreibungskonzept maximal 50 Punkte erhalten. Erfüllungsgrad Punkte Das Ausführungskonzept erfüllt die Anforderungen des Auftraggebers in herausra- 50 gender Weise. Der Bieter entwickelt umsetzungsorientierte eigene Lösungsansätze, die über die Anforderungen des Auftraggebers hinausgehen und für die Auftragsausführung in besonderer Weise dienlich sind. Der Bieter hat alle unter Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung genannten Themenfelder bearbeitet. Die Kriterien, Indikatoren und Ziele innerhalb der Teilbereiche sind vollständig, ausführlich und schlüssig dargestellt. Insgesamt verspricht das Konzept, dass der Bieter die Leistungen in sehr guter Qualität erbringt. Das Ausführungskonzept entspricht den Anforderungen des Auftraggebers. Der 37,5 Bieter bearbeitet alle unter Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung genannten Themenfelder. Alle Kriterien, Indikatoren und Ziele innerhalb der Teilbereiche sind schlüssig, aber wenig detailreich dargestellt. Insgesamt lässt das Konzept erwarten, dass der Bieter die Leistungen in guter Qualität erbringt. Das Ausführungskonzept erfüllt die Anforderungen des Auftraggebers mit leichten Abstrichen. Der Bieter geht nur oberflächlich auf die unter Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung genannten Themenfelder ein. Die Kriterien, Indikatoren und Ziele der einzelnen Themenbereiche sind nicht vollständig dargestellt und / oder die Darstellung weist inhaltliche Unschärfen auf. Insgesamt lässt das Konzept aber noch erwarten, dass der Bieter die Leistungen in zufriedenstellender Qualität erbringt. 25 Das Ausführungskonzept erfüllt die Anforderungen des Auftraggebers nur mit erheblichen Abstrichen. Der Bieter geht nicht auf alle unter Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung genannten Themenfelder ein. Die Kriterien, Indikatoren und Ziele der einzelnen Teilbereiche sind nicht vollständig dargestellt und / oder die Darstellung weist erhebliche inhaltliche Unschärfen auf. Insgesamt lässt das Konzept die Leistungen nur in ausreichender Qualität mit erheblichen Defiziten erwarten. 12,5 Das Ausführungskonzept erfüllt die Anforderungen des Auftraggebers nicht. Der Bieter geht nicht auf alle unter Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung genannten Themenbereiche ein. Die Kriterien, Indikatoren und Ziele der Teilbereiche werden nur stichpunktartig ohne weitere konzeptionelle Ausführungen dargestellt. Die Darstellung des Konzepts ist nicht schlüssig. Eine ordnungsgemäße und mangelfreie Auftragsausführung ist nicht zu erwarten. 0 Seite 10 von 14 2.17.2 Qualität des eingesetzten Personals Für die Qualität des eingesetzten Personals kann der Bieter maximal 40 Punkte erhalten. Die Mindestanforderungen an die Qualifikation und Erfahrung des zu benennenden Projektteams und die vorzulegenden Nachweise ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Über die Mindestanforderungen hinaus wertet der Auftraggeber die Summe der Jahre der Berufserfahrung aller Mitglieder des Projektteams: Wertungskriterium Punktzahl Die Mitglieder des Projektteams verfügen in Summe über 12 oder mehr Jahre Berufserfahrung in den folgenden Bereichen: o o o ganzheitliche Quartiersanalyse oder ähnlicher Machbarkeitsstudie bzw. Standortanalysen i.R. ganzheitlicher Quartiersentwicklung oder Erarbeitung von Quartiersentwicklungskonzepten Die Mitglieder des Projektteams verfügen in Summe über 10 Jahre Berufserfahrung in den folgenden Bereichen: o o o o o 20 ganzheitliche Quartiersanalyse oder ähnlicher Machbarkeitsstudie bzw. Standortanalysen i.R. ganzheitlicher Quartiersentwicklung oder Erarbeitung von Quartiersentwicklungskonzepten Die Mitglieder des Projektteams verfügen in Summe über 6 oder weniger Jahre Berufserfahrung in den folgenden Bereichen: o o 30 ganzheitliche Quartiersanalyse oder ähnlicher Machbarkeitsstudie bzw. Standortanalysen i.R. ganzheitlicher Quartiersentwicklung oder Erarbeitung von Quartiersentwicklungskonzepten Die Mitglieder des Projektteams verfügen in Summe über 8 Jahre Berufserfahrung in den folgenden Bereichen: o o 40 10 ganzheitliche Quartiersanalyse oder ähnlicher Machbarkeitsstudie bzw. Standortanalysen i.R. ganzheitlicher Quartiersentwicklung oder Erarbeitung von Quartiersentwicklungskonzepten 2.17.3 Schnelligkeit der Ausführung Die ICM geht davon aus, dass die Erstellung einer Quartiersanalyse ungefähr 25 Werktage in Anspruch nimmt. Dies bedeutet für die Wertung des Zuschlagskriteriums „Ausführungszeitraum“ Folgendes: Seite 11 von 14 Bieter, die für die Erstellung einer Quartiersanalyse 25 Kalendertage oder weniger benötigen, erhalten 10 Punkte. Für jeden Kalendertag mehr erhält ein Angebot einen Abzug von 0,5 Punkten. Beispiel: Ein Bieter bietet an, die Quartiersanalyse innerhalb von 28 Kalendertagen zu erstellen. Das Angebot erhält daher einen Abzug von 1,5 Punkten und für das Zuschlagskriterium Ausführungszeitraum insgesamt 8,5 Punkte. 2.18 Einhalten der Vorschriften und Normen Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften müssen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, mit ihrem Angebot Verpflichtungserklärungen nach TVgG NRW unterzeichnet abzugeben. Auf § 19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines Allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) wird hingewiesen. 2.19 Vertrag Der Auftraggeber schließt mit dem obsiegenden Bieter einen Werkvertrag (Anlage 4). Die endgültige Fassung des Werkvertrags erkennt der Bieter mit der Abgabe des Angebots an. Mit der Zuschlagserteilung wird der Vertrag für den erfolgreichen Bieter verbindlich. Der Vertragsinhalt wird nach Zuschlag durch deklaratorische Unterzeichnung der Vertragsausfertigung durch die Parteien festgelegt. Die unterschriebenen Verpflichtungserklärungen nach dem TVgG NRW (Anlage 5) nebst Besonderen Vertragsbedingungen bzw. Erläuterungen zu den Erklärungen gemäß § 4, § 18, § 19 TVgG NRW werden Bestandteil des Werkvertrages. 2.20 Vergabekammer und Rügefrist Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Zuständig ist die Vergabekammer Westfalen unter folgender Anschrift: Vergabekammer Westfalen Albrecht-Tharer-Straße 9 41847 Münster Tel.: +49 251 4111691 Fax: +49 251 4112165 Insbesondere weist der Auftraggeber darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer zu stellen ist. 2.21 Angebotsbindefrist Die Bieter haben sich an ihre Angebote bis zum __.__.2016 zu binden. Nach Ablauf der Angebotsbindefrist und bis zum Ablauf der Angebotsbindefrist sind die Bieter an ihre Angebote gebunden und dürfen diese nicht ändern, berichtigen oder zurückziehen. Seite 12 von 14 Hinweis an die Bieter: 2.22 Die Angebotsbindefrist wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Ausschlussgründe Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote nach Maßgabe des § 57 VgV auszuschließen. Dies gilt insbesondere für Angebote, die die in diesem Schreiben und seinen Anlagen genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen. 2.23 Aufhebung Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren nach § 63 VgV ganz oder teilweise aufzuheben. Auftraggeber und Bieter tragen für diesen Fall die Ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens jeweils entstandenen Kosten. Für den Fall der Aufhebung sind, soweit rechtlich zulässig, Schadensersatzansprüche der Bieter ausgeschlossen. 2.24 Erstattung von Aufwendungen Aufwendungen, die bei der Erstellung der Teilnahmeanträge und der Angebote sowie im weiteren Verlauf des Ausschreibungsverfahrens entstehen, werden nicht erstattet. Im Falle einer Aufhebung des Verfahrens sind – soweit rechtlich zulässig – Entschädigungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. 2.25 Nicht berücksichtigte Angebote Nicht berücksichtigte Bewerber und Bieter unterliegen mit der Abgabe ihres Angebots den besonderen Bestimmungen des § 62 VgV. 2.26 Veröffentlichung oder Weitergabe von Ausschreibungsunterlagen Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung oder Weitergabe (auch auszugsweise), ob vor oder nach Vertragsabschluss, ist ohne ausdrückliche Zustimmung der ausschreibenden Stelle nicht statthaft. 2.27 Verschwiegenheit und Datenschutz Der Bieter hat – auch nach Beendigung der Angebotsphase – über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten der Innovation City Management GmbH Verschwiegenheit zu bewahren. Der Schutz personenbezogener Daten ist zu beachten. Insbesondere dürfen personenbezogene Daten nicht ohne Einwilligung der Innovation City Management GmbH zu anderen Zwecken als denen der Angebotserstellung und ggf. Vertragsdurchführung verwendet werden. Er hat hierzu auch die an der Erstellung des Angebotes beteiligten Personen zu verpflichten. Seite 13 von 14 Anlagen: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Angebotsformular Entwurf der Leistungsbeschreibung Verpflichtungserklärung nach TVgG NRW Vertragsentwurf Seite 14 von 14
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