Eigenerklärung zur Abfrage Gewerbezentralregister

Eigenerklärung zur Abfrage Gewerbezentralregister
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der
Eigenerklärung zur persönlichen Lage des Bieters ab einer Auftragssumme von 30.000 € einen Auszug
aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister einholen.
Der Bieter erteilt folgende Angaben für die o.g. Abfrage:
Name der Firma
Sitz der Firma:
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Rechtsform
(bitte entsprechendes eindeutig markieren)
Registerart
☐ Offene Handelsgesellschaft
☐ Kommanditgesellschaft
☐ OHG, KG ohne nat. Person als pers. haftenden
Gesellschafter (GmbH & Co KG)
☐ Europäische wirtschaftliche Interessengemeinschaft
☐ Aktiengesellschaft
☐ Kommanditgesellschaft auf Aktien
☐ Gesellschaft mit beschränkter Haftung
☐ Europäische Gesellschaft
HRA
Ort, Datum
Nummer der
Eintragung und
Registergericht
HRB
Unterschrift, Firmenstempel