Vollmacht Ich/Wir erteile(n) hiermit den Rechtsanwälten Kempfler & Kempfler Hubert Kempfler, Bernhard Hartsperger, Dr. Markus Tändler, Martina Oehlenberg, Verena Maier Stadtplatz 6, 84307 Eggenfelden, Telefon (08721) 12520, Telefax (08721) 125225 in Sachen gegen wegen Vollmacht. 1. zur Prozessführung (u.a. nach §§ 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen; 2. zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften; 3. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer); 4. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen) im Zusammenhang mit der oben unter „wegen ...“ genannten Angelegenheit; 5. zur Akteneinsicht; 6. zur Stellung von Strafanträgen sowie zu deren Rücknahme, zur Vertretung als Nebenkläger in einem Strafverfahren; Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Zwangsvollstreckungs-, Kostenfestsetzungs-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs-, Hinterlegungs- und Interventionsverfahren sowie Insolvenz- und Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners einschließlich der aus ihr erwachsenden besonderen Verfahren). Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen (ausgenommen Entgegennahme von Kfz-Restwertangeboten), die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen. Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen. Mir ist bekannt, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen der RAe Kempfler & Kempfler, welche in den Kanzleiräumen zur Einsichtnahme aufliegen, Bestandteil dieses Anwaltsvertrages geworden sind. Ich erkläre bereits zum jetzigen Zeitpunkt, dass ich meine sämtlichen Forderungen, welche mir aus dieser Angelegenheit gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder anderen erstattungspflichtigen Dritten zustehen, in Höhe deren Honoraransprüche an die RAe Kempfler & Kempfler abtrete. Die Bevollmächtigten sind ermächtigt, die Abtretung im Namen des Auftraggebers dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. __________________________, den ___________________ _____________________________________________ (Unterschrift)
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