Pressemitteilung______________________________________________________ Bayern schafft Sonderregelung für halbautomatische Waffen München, 13. Juli 2016 – Wie das Bayerische Staatsministerium für Ernährung Landwirtschaft und Forsten soeben in seiner Pressemitteilung vom 13. Juli 2016 mitteilt, will der Freistaat mit einer landeseigenen Regelung dafür sorgen, dass die bayerischen Jägerinnen und Jäger schon ab August wieder ihre halbautomatischen Waffen für die Jagd verwenden dürfen. Das hat Forstminister Helmut Brunner entschieden. Die bayerische Verordnung soll eine Regelungslücke im Bundesjagdgesetz überbrücken, die der Bund frühestens im Herbst beseitigen kann. (Wir berichteten: Bundesjagdgesetz: kleine Novelle beschlossen - Selbstladebüchsen mit Wechselmagazin weiter erlaubt, BJV-Pressemitteilung vom 12. Juli 2016.) „Unsere Jäger brauchen ihre Waffen dringend für die nun anstehenden Jagden auf Schwarzwild im Feld“, so der Minister. Deswegen sei Eile geboten, um den Jägerinnen und Jägern die nötige Rechtssicherheit zu verschaffen. Sobald die bayerische Regelung in Kraft ist, dürfen bis zu einer bundesrechtlichen Lösung im Freistaat halbautomatische Langwaffen verwendet werden, die mit bis zu drei Patronen geladen sind. Allerdings gilt diese Regelung nur für Langwaffen, die bereits im Eigentum des Jägers sind, ein Neuerwerb ist erst nach einer Bundesregelung möglich. Mit der Sonderregelung reagiert der Freistaat auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2016, das völlig überraschend die bisherige Verwaltungspraxis zum Umgang mit halbautomatischen Langwaffen bei der Jagd in Frage gestellt hatte. Seither war unklar, ob Jägerinnen und Jäger die betroffenen Waffen weiterhin verwenden dürfen. Die Regelung kann voraussichtlich Anfang August in Kraft treten, so das Ministerium. Quelle: Pressemitteilung (Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten), Nr. 143 vom 13. Juli 2016. Weitere Informationen finden Sie unter www.jagd-bayern.de Danke für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal Versand durch die Pressestelle des Bayerischen Jagdverbandes Der Landesjagdverband Bayern e. V. ist der Verband der Jäger Bayerns und vertritt etwa 46.500 Jägerinnen und Jäger in Bayern. Als staatlich anerkannter Naturschutzverband wirkt der Bayerische Jagdverband offiziell bei Naturschutzangelegenheiten mit. Haben Sie Fragen zu Themen rund um die Jagd, Jäger oder Naturschutz? Interessieren Sie Zahlen und Fakten zur Jagd in Bayern? Dann helfen wir Ihnen gerne weiter: Pressesprecher: Thomas Schreder, Tel. 089 - 990 234 77, E-Mail: [email protected] Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Presse: Susanne Schmid, Tel.: 089 - 990 234- 50, E-Mail: [email protected] Webadressen des Landesjagdverband Bayern e.V. Bayerischer Jagdverband www.jagd-bayern.de BJV Service GmbH www.bjv-service.de BJV Frischlinge (für Kinder und Jugendliche) www.bjv-frischlinge.de Wildland Stiftung Bayern www.wildland-bayern.de BJV-Landesjagdschule [email protected] Herausgeber: Landesjagdverband Bayern e..V., eingetragen im Amtsgericht München VR 5580 Hohenlindner Str. 12 Tel.: (089) 990 234 - 0 85622 Feldkirchen Fax: (089) 990 234 -35 E-Mail: info@jagd- bayern.de Web: www.jagd-bayern.de © Landesjagdverband Bayern - Bayerischer Jagdverband e.V.
© Copyright 2024 ExpyDoc