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Pressemitteilung______________________________________________________
Bayern schafft Sonderregelung für halbautomatische Waffen
München, 13. Juli 2016 – Wie das Bayerische Staatsministerium für Ernährung
Landwirtschaft und Forsten soeben in seiner Pressemitteilung vom 13. Juli 2016
mitteilt, will der Freistaat mit einer landeseigenen Regelung dafür sorgen, dass die
bayerischen Jägerinnen und Jäger schon ab August wieder ihre
halbautomatischen Waffen für die Jagd verwenden dürfen. Das hat Forstminister
Helmut Brunner entschieden.
Die bayerische Verordnung soll eine Regelungslücke im Bundesjagdgesetz
überbrücken, die der Bund frühestens im Herbst beseitigen kann. (Wir berichteten:
Bundesjagdgesetz: kleine Novelle beschlossen - Selbstladebüchsen mit
Wechselmagazin weiter erlaubt, BJV-Pressemitteilung vom 12. Juli 2016.)
„Unsere Jäger brauchen ihre Waffen dringend für die nun anstehenden Jagden auf
Schwarzwild im Feld“, so der Minister. Deswegen sei Eile geboten, um den
Jägerinnen und Jägern die nötige Rechtssicherheit zu verschaffen. Sobald die
bayerische Regelung in Kraft ist, dürfen bis zu einer bundesrechtlichen
Lösung im Freistaat halbautomatische Langwaffen verwendet werden, die mit
bis zu drei Patronen geladen sind. Allerdings gilt diese Regelung nur für
Langwaffen, die bereits im Eigentum des Jägers sind, ein Neuerwerb ist erst nach
einer Bundesregelung möglich.
Mit der Sonderregelung reagiert der Freistaat auf ein Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts vom März 2016, das völlig überraschend die bisherige
Verwaltungspraxis zum Umgang mit halbautomatischen Langwaffen bei der Jagd in
Frage gestellt hatte. Seither war unklar, ob Jägerinnen und Jäger die betroffenen
Waffen weiterhin verwenden dürfen. Die Regelung kann voraussichtlich Anfang
August in Kraft treten, so das Ministerium.
Quelle: Pressemitteilung (Bayerisches Staatsministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten), Nr. 143 vom 13. Juli 2016.
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