kleine Novelle beschlossen

Pressemitteilung______________________________________________________
Bundesjagdgesetz: kleine Novelle beschlossen – Selbstladebüchsen mit
Wechselmagazin weiter erlaubt
München, 12. Juli 2016 – Der Agrarausschuss des Deutschen Bundestages hat
eine „kleine Novelle“ des Bundesjagdgesetzes beschlossen. Darin enthalten ist –
neben der Umsetzung einer Umweltstrafrechtsrichtlinie – die Erlaubnis,
halbautomatische Waffen mit Wechselmagazin weiterhin bei der Jagd einzusetzen.
§ 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c ist demnach wie folgt gefasst: „Es ist verboten, mit
halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als 3 Patronen geladen sind,
sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen.“
Der Gesetzesentwurf wird im September an den Bundesrat gehen. Erst durch eine
Zustimmung der Länder in diesem, tritt die Regelung in Kraft.
Der Bayerische Jagdverband begrüßt die klare Positionierung des Bundestages und
die gesetzliche Klarstellung der Halbautomaten-Verwendung zur Jagdausübung.
BJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Vocke: „Mit dem Beschluss des Bundestages wurde
die bisherige gängige Verwendung von Selbstladebüchen mit Wechselmagazinen zur
Jagdausübung bestätigt. Mit einer Zustimmung der Länder können unsere
Jägerinnen und Jäger die halbautomatischen Büchsen bereits in der kommenden
Ernte- und Drückjagdsaison als jagdliches Handwerkszeug verwenden.“
Rechtssicherheit für Jäger besteht allerdings erst nach Inkrafttreten der
Bundesjagdgesetz-Novelle.
Weitere Informationen finden Sie unter www.jagd-bayern.de
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