Pressemitteilung______________________________________________________ Bundesjagdgesetz: kleine Novelle beschlossen – Selbstladebüchsen mit Wechselmagazin weiter erlaubt München, 12. Juli 2016 – Der Agrarausschuss des Deutschen Bundestages hat eine „kleine Novelle“ des Bundesjagdgesetzes beschlossen. Darin enthalten ist – neben der Umsetzung einer Umweltstrafrechtsrichtlinie – die Erlaubnis, halbautomatische Waffen mit Wechselmagazin weiterhin bei der Jagd einzusetzen. § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c ist demnach wie folgt gefasst: „Es ist verboten, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als 3 Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen.“ Der Gesetzesentwurf wird im September an den Bundesrat gehen. Erst durch eine Zustimmung der Länder in diesem, tritt die Regelung in Kraft. Der Bayerische Jagdverband begrüßt die klare Positionierung des Bundestages und die gesetzliche Klarstellung der Halbautomaten-Verwendung zur Jagdausübung. BJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Vocke: „Mit dem Beschluss des Bundestages wurde die bisherige gängige Verwendung von Selbstladebüchen mit Wechselmagazinen zur Jagdausübung bestätigt. Mit einer Zustimmung der Länder können unsere Jägerinnen und Jäger die halbautomatischen Büchsen bereits in der kommenden Ernte- und Drückjagdsaison als jagdliches Handwerkszeug verwenden.“ Rechtssicherheit für Jäger besteht allerdings erst nach Inkrafttreten der Bundesjagdgesetz-Novelle. Weitere Informationen finden Sie unter www.jagd-bayern.de Danke für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal Versand durch die Pressestelle des Bayerischen Jagdverbandes Der Landesjagdverband Bayern e. V. ist der Verband der Jäger Bayerns und vertritt etwa 46.500 Jägerinnen und Jäger in Bayern. Als staatlich anerkannter Naturschutzverband wirkt der Bayerische Jagdverband offiziell bei Naturschutzangelegenheiten mit. Haben Sie Fragen zu Themen rund um die Jagd, Jäger oder Naturschutz? Interessieren Sie Zahlen und Fakten zur Jagd in Bayern? Dann helfen wir Ihnen gerne weiter: Pressesprecher: Thomas Schreder, Tel. 089 - 990 234 77, E-Mail: [email protected] Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Presse: Susanne Schmid, Tel.: 089 - 990 234- 50, E-Mail: [email protected] Webadressen des Landesjagdverband Bayern e.V. Bayerischer Jagdverband www.jagd-bayern.de BJV Service GmbH www.bjv-service.de BJV Frischlinge (für Kinder und Jugendliche) www.bjv-frischlinge.de Wildland Stiftung Bayern www.wildland-bayern.de BJV-Landesjagdschule [email protected] Herausgeber: Landesjagdverband Bayern e..V., eingetragen im Amtsgericht München VR 5580 Hohenlindner Str. 12 Tel.: (089) 990 234 - 0 85622 Feldkirchen Fax: (089) 990 234 -35 E-Mail: info@jagd- bayern.de Web: www.jagd-bayern.de © Landesjagdverband Bayern - Bayerischer Jagdverband e.V.
© Copyright 2024 ExpyDoc