Hinweise für die Untersuchung von Honig

Hinweise für die Untersuchung von Honig
Förderfähig sind die Untersuchung von Honig zur Qualitäts- und Sortenbestimmung
(Wasser-, Invertasegehalt, HMF-Wert, Pollenanalyse) sowie die Untersuchung von Honig auf
Rückstände.
Pro Berechtigungsschein wird nur eine Untersuchung gefördert. Entweder eine Sorten- und
Qualitätsbestimmung oder eine Rückstandsanalyse.
Honig zur Untersuchung auf Rückstände ist an die Landesanstalt für Bienenkunde der
Universität Hohenheim, August-von-Hartmann-Str. 13, 70599 Stuttgart, Tel.: 0711/45922662, Fax 459-22233 zu schicken.
Honig zur
Qualitäts- und Sortenbestimmung geht ausschließlich an das Fachzentrum
Bienen, Herrnstraße 8, 97209 Veitshöchheim, Tel.: 0931/9801522, Fax 9801500.
Die Proben sollten zudem zeitgerecht eingeschickt werden. Einzusenden sind mindestens
250 g Honig (ohne den Berechtigungsschein).
Meldungsendtermin ist der 04. Juli 2016.
Dem Antrag ist die Originalrechnung und eine Kopie des Kontoauszuges als Zahlungsbeweis
beizufügen (Durchschläge von Überweisungsaufträgen und Bankstempel wie „Auftrag
angenommen“ werden nicht anerkannt).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Abwicklung der
Bienenförderung 2016 Honiganalyse, der jedem Gutschein beigefügt ist.
Jeder Kreisvorsitzende hat Gutscheine für eine EU-kofinanzierte Honiguntersuchung
erhalten. Bitte nutzen Sie das bestehende Angebot und lassen die Gutscheine nicht verfallen.