Eintragungsverfahren

Deutscher Bundestag
Ausschuss für
Kultur u. Medien
Ausschussdrucksache
18(22)172
Änderungsantrag
Ausschuss für Kultur und Medien
21.06.2016
der Abgeordneten Sigrid Hupach, Harald Petzold und der Fraktion DIE LINKE. im
Ausschuss für Kultur und Medien am 21.06.2016
zur abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/7456 –
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts
hier: Transparenz im Eintragungsverfahren [§ 14]
Der Ausschuss wolle beschließen:
1. § 14 Eintragungsverfahren
nach Absatz 6 Absatz 7 neu hinzuzufügen:
(7) Die Entscheidungsfindung des Sachverständigenausschusses wie der Obersten
Landesbehörde im Eintragungsverfahren sind im Internetportal zum Kulturgutschutz
unter Angabe der hinzugezogenen Sachverständigen und der der Entscheidung
zugrunde gelegten Kriterien nachvollziehbar zu veröffentlichen.
Begründung
§ 14 Absatz 2 sieht bereits die Veröffentlichung der Zusammensetzung der jeweiligen
Sachverständigenausschüsse der Länder vor.
Mit der vorgeschlagenen Ergänzung soll der Öffentlichkeit außerdem die Nachvollziehbarkeit
der Entscheidungsfindung sowohl des Sachverständigenausschusses als auch der
zuständigen Obersten Landesbehörde ermöglicht werden.
Diese größere Transparenz wird vor dem Hintergrund vorgeschlagen, dass es sich bei der
Bestimmung „national wertvollen Kulturguts“ jeweils um eine Einzelfallentscheidung handelt
und zudem ein großes öffentliches Interesse daran gegeben ist, da es sich um
identitätsstiftendes Kulturgut handelt, das besonders bedeutsam für das kulturelle Erbe
Deutschlands, der Länder oder seiner historischen Regionen ist.
21.6.2016