Deutscher Bundestag Ausschuss für Kultur u. Medien Ausschussdrucksache 18(22)172 Änderungsantrag Ausschuss für Kultur und Medien 21.06.2016 der Abgeordneten Sigrid Hupach, Harald Petzold und der Fraktion DIE LINKE. im Ausschuss für Kultur und Medien am 21.06.2016 zur abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 18/7456 – Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts hier: Transparenz im Eintragungsverfahren [§ 14] Der Ausschuss wolle beschließen: 1. § 14 Eintragungsverfahren nach Absatz 6 Absatz 7 neu hinzuzufügen: (7) Die Entscheidungsfindung des Sachverständigenausschusses wie der Obersten Landesbehörde im Eintragungsverfahren sind im Internetportal zum Kulturgutschutz unter Angabe der hinzugezogenen Sachverständigen und der der Entscheidung zugrunde gelegten Kriterien nachvollziehbar zu veröffentlichen. Begründung § 14 Absatz 2 sieht bereits die Veröffentlichung der Zusammensetzung der jeweiligen Sachverständigenausschüsse der Länder vor. Mit der vorgeschlagenen Ergänzung soll der Öffentlichkeit außerdem die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsfindung sowohl des Sachverständigenausschusses als auch der zuständigen Obersten Landesbehörde ermöglicht werden. Diese größere Transparenz wird vor dem Hintergrund vorgeschlagen, dass es sich bei der Bestimmung „national wertvollen Kulturguts“ jeweils um eine Einzelfallentscheidung handelt und zudem ein großes öffentliches Interesse daran gegeben ist, da es sich um identitätsstiftendes Kulturgut handelt, das besonders bedeutsam für das kulturelle Erbe Deutschlands, der Länder oder seiner historischen Regionen ist. 21.6.2016
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