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Rat der
Europäischen Union
Brüssel, den 7. Juli 2016
(OR. en)
11053/16
FIN 460
ÜBERMITTLUNGSVERMERK
Absender:
Herr Jordi AYET PUIGARNAU, Direktor, im Auftrag des Generalsekretärs
der Europäischen Kommission
Eingangsdatum:
6. Juli 2016
Empfänger:
Herr Jeppe TRANHOLM-MIKKELSEN, Generalsekretär des Rates der
Europäischen Union
Nr. Komm.dok.:
COM(2016) 446 final
Betr.:
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
DEN RAT UND DEN RECHNUNGSHOF Management- und
Leistungsbilanz des EU-Haushalts 2015
Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2016) 446 final.
Anl.: COM(2016) 446 final
11053/16
/ar
DG G 2A
DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den XXX
[…](2016) XXX draft
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT
UND DEN RECHNUNGSHOF
Management- und Leistungsbilanz des EU-Haushalts 2015
DE
DE
Inhalt
EINLEITUNG ............................................................................................................................... 3
ABSCHNITT 1 LEISTUNG UND ERGEBNISSE ............................................................................... 6
1.1. Leistung als Grundprinzip der Juncker-Kommission ............................................................ 6
1.2. Zusammenfassende Beschreibung der erzielten Fortschritte ................................................ 8
1.3 Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung (Teilrubrik 1A) ................................ 10
1.3.1 Durchführung der Programme des Planungszeitraums 2014-2020 .......................... 11
1.3.2 Ergebnisse der Programme des MFR 2007-2013 .................................................. 17
1.4 Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt (Teilrubrik 1B) .............................. 21
1.4.1 Durchführung der Programme des Planungszeitraums 2014-2020 .......................... 22
1.4.2 Ergebnisse der Programme 2007-2013 ............................................................... 25
1.5 Nachhaltiges Wachstum: Natürliche Ressourcen (Rubrik 2) ................................................ 32
1.5.1 Informationen zur Durchführung der Programme des Programmplanungszeitraums 20142020 ....................................................................................................... 33
1.5.2 Ergebnisse der Programme 2007-2013 ............................................................... 36
1.6 Sicherheit und Unionsbürgerschaft (Rubrik 3)................................................................... 40
1.6.1 Durchführung der Programme des MFR 2014-2020 .............................................. 42
1.6.2 Ergebnisse der Programme des MFR 2007-2013 .................................................. 44
1.7 Europa in der Welt (Rubrik 4) ........................................................................................ 46
1.7.1 Durchführung der Programme des Planungszeitraums 2014-2020 .......................... 47
1.7.2 Ergebnisse der Programme 2007-2013 ............................................................... 49
Schlussfolgerungen bezüglich der Leistungen und Ergebnisse ................................................... 52
ABSCHNITT 2 MANAGEMENTBILANZ ....................................................................................... 54
2.1 Zielerreichung hinsichtlich der internen Kontrolle .............................................................. 54
2.1.1. Umgang mit Risiken im Hinblick auf Recht- und Ordnungsmäßigkeit: Risikobetrag bei
Abschluss ................................................................................................ 55
2.1.2. Überwachung der Kosteneffizienz und Vereinfachung ........................................... 59
2.1.3. Strategien zur Betrugsbekämpfung ................................................................... 60
2.2 Zuverlässigkeitserklärungen .......................................................................................... 62
2.3 Durch die Arbeit des internen Auditdienstes geleistete Gewähr ........................................... 65
2.4 Folgemaßnahmen zur Entlastung und externe Prüfempfehlungen ........................................ 66
Schlussfolgerung zur Managementbilanz ............................................................................... 67
Einleitung
Dank der Mittel des EU-Haushalts können die Bürger Europas gemeinsam allgemeine Herausforderungen auf
europäischer und auf internationaler Ebene angehen. Der EU-Haushalt entspricht etwa 1 % des
Bruttonationaleinkommens der EU und 2 % der öffentlichen Ausgaben in der EU und wird in Verbindung mit nationalen
Haushalten und anderen politischen und rechtlichen Instrumenten auf europäischer Ebene eingesetzt, damit die Union
ihre strategischen Ziele erreichen kann. Er trägt insbesondere zur Umsetzung der von Präsident Juncker
vorgegebenen politischen Prioritäten bei. Diese Prioritäten spiegeln die wesentlichen wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Herausforderungen in Europa wider, und an diesen Prioritäten orientieren sich sämtliche Tätigkeiten
der Kommission. 1 Sie wurden sorgfältig auf die Ziele der im Jahr 2010 eingeführten Strategie „Europa 2020“ für
Wachstum und Beschäftigung abgestimmt. Diese Strategie sieht verschiedene Kernziele in den Bereichen
Beschäftigung, Forschung und Entwicklung, Klima/Energie, Bildung, Armutsbekämpfung und soziale Eingliederung vor,
die bis zum Jahr 2020 erreicht werden sollen. 2 Diese gemeinsamen Ziele bilden eine Roadmap für Maßnahmen auf
europäischer und auf nationaler Ebene und sind im Rahmen des Europäischen Semesters richtungsweisend auch für
die Mitgliedstaaten.
Der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) für die Jahre 2014-2020 und die entsprechenden Finanzprogramme sollen
zur Verwirklichung der Ziele der Strategie „Europa 2020“ beitragen. Der MFR 2014-2020 enthält zahlreiche
Leistungsindikatoren. Anhand dieser Indikatoren sollen die Aufwendungen stärker an den politischen Zielen
ausgerichtet werden. Außerdem können mit den Indikatoren Fortschritte bei den einzelnen Programmen gemessen
werden. Maßstab sind die jeweils erzielten Ergebnisse und der Beitrag der Programme zu den angestrebten
Endergebnissen sowie die Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum und das Wohlergehen der Bürger Europas.
In der Management- und Leistungsbilanz des EU-Haushalts 2015 werden zwei zuvor getrennte Berichte
zusammengefasst: der Evaluierungsbericht nach Artikel 318 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union und der Tätigkeitsbericht nach Artikel 66 Absatz 9 der Haushaltsordnung. 3 Als Zusammenfassung von
Informationen über die Leistung und das Management des EU-Haushalts bietet der Bericht einen umfassenden
Überblick darüber, wie der EU-Haushalt die politischen Ziele der Union unterstützt und welche Rolle die Europäische
Kommission im Hinblick auf die Förderung einer Leistungskultur und auf die Sicherstellung und Unterstützung einer
Haushaltsführung nach den höchsten Standards spielt. Mit Informationen zur Einhaltung geltender Vorschriften und mit
Bewertungen der erzielten Ergebnisse ist der Bericht ein wichtiger Teil des Beitrags der Europäischen Kommission zum
Verfahren der jährlichen Haushaltsentlastung.
Der EU-Haushalt im Jahr 2015 – ein Beitrag zur Erreichung politischer Ziele und zur
Krisenbewältigung
Im Jahr 2015 hat die Kommission beträchtliche Fortschritte bei den zehn politischen Prioritäten der politischen
Leitlinien von Präsident Juncker erzielt. 4 Die Investitionsoffensive für Europa im Umfang von 315 Mrd. EUR verleiht
Investitionen in Wachstum und Beschäftigung den dringend benötigten Schub. Außerdem wurden mit wichtigen
1
http://ec.europa.eu/avservices/photo/photoByPriorities.cfm?sitelang=en
2
http://ec.europa.eu/europe2020/europe-2020-in-a-nutshell/index_en.htm.
3
http://ec.europa.eu/smart-regulation/evaluation/docs/syn_pub_rf_mode_de.pdf
„Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens am 15. Juni eines jeden Jahres eine
Zusammenfassung der jährlichen Tätigkeitsberichte über die Tätigkeiten des vorhergehenden Jahres. Die jährlichen Tätigkeitsberichte
eines jeden bevollmächtigten Anweisungsbefugten werden auch dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Verfügung gestellt.“
4
Der Gesamtbericht über die Tätigkeit der Europäischen
http://publications.europa.eu/de/web/general-report).
Union
enthält
weitere
detaillierte
Informationen
(siehe
Strategievorschlägen in Bereichen wie Energieunion, Kapitalmarktunion und Digitaler Binnenmarkt die Weichen für
einen noch stärker integrierten und offeneren Binnenmarkt und eine stärkere wirtschaftliche Dynamik gestellt.
Im Jahr 2015 reagierte die Kommission rasch und umfassend auf einige große wirtschaftliche und
gesellschaftliche Herausforderungen in Europa: die anhaltende Flüchtlingskrise, Terroranschläge und Instabilität
in der Nachbarschaft Europas, hohe Arbeitslosigkeit und zögerliche Erholung der Wirtschaft, finanzielle Instabilität in
Griechenland und Auswirkungen des russischen Einfuhrverbots für Agrarprodukte und für verarbeitete Lebensmittel.
Diese Herausforderungen waren maßgeblich für die Ausführung des EU-Haushaltsplans im Jahr 2015.
Zur Bewältigung dieser gewaltigen Herausforderungen waren sowohl politische Führungsstärke als auch der strategisch
gezielte Einsatz von Mitteln des EU-Haushalts erforderlich. Entsprechend den politischen Schwerpunkten war der EUHaushalt darauf ausgerichtet, den größtmöglichen Beitrag zur Förderung von Beschäftigung, Wachstum und
Investitionen zu leisten. Die erfolgreiche Durchführung der neuen Programmgeneration im Rahmen der Strategie
„Horizont 2020“, die Mobilisierung von Ressourcen zur Bereitstellung von Finanzinstrumenten für KMU, die Einführung
des Programms Erasmus+ und die Beschleunigung von Zahlungen zur
Unterstützung der Initiative zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sowie
die Einrichtung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen und des
„Solidarpakets“ zur Erleichterung der Lage von Landwirten sind Beispiele
dafür, wie der EU-Haushalt rasch und effektiv zur Unterstützung politischer
Prioritäten eingesetzt wurde.
Die Flüchtlingskrise stellt die EU vor beispiellose Herausforderungen. Unstrittig ist, dass die Flüchtlingskrise nicht durch
die bloße Zuweisung zusätzlicher Finanzmittel zu bewältigen ist, und dass die EU nur einen marginalen Beitrag zum
weltweiten Finanzbedarf in diesem Bereich beitragen kann. In Verbindung mit den politischen Instrumenten, die der
EU zur Verfügung stehen, wird jedoch unbedingt ein strategischer Finanzierungsansatz benötigt. Die Reaktion der EU
auf die Flüchtlingskrise ist ein deutliches Beispiel dafür, wie der EU-Haushalt im Rahmen eines vielschichtigen
Lösungsansatzes auf eine sehr ernsthafte Herausforderung verwendet wurde.
Im Jahr 2015 hat die Kommission die Europäische Migrationsagenda 5 mit einem umfassenden Plan zur Verringerung
der Anreize für ungeregelte Migration, zur Rettung von Leben und zur Sicherung der EU-Außengrenzen vorgelegt. Die
Agenda sieht die Entwicklung einer gemeinsamen Asylpolitik und eine neue Politik für den Umgang mit legaler
Migration vor. Außerdem hat die Kommission die Europäische Sicherheitsagenda als Grundlage für die
Zusammenarbeit und für ein gemeinsames Handeln der Union im Sicherheitsbereich in den nächsten fünf Jahren
vorgestellt. Mithilfe dieser Agenda soll ein echter Raum der inneren Sicherheit in der EU geschaffen werden. 6
Die Mittel zur Bewältigung der Flüchtlingskrise wurden 2015 um 50 % auf 3,7 Mrd. EUR und für den
Zeitraum 2015-2016 auf über 10 Mrd. EUR erhöht. Mit diesen zusätzlichen Finanzmitteln wurden die Operationen
Triton und Poseidon im Mittelmeer unterstützt und die Kapazitäten von Frontex, EASO und Europol erweitert.
Außerdem werden Sofortmaßnahmen innerhalb der Union finanziert und die Einrichtung eines Mechanismus zur
Umverteilung von Flüchtlingen aus den an den Außengrenzen der EU liegenden Mitgliedstaaten unterstützt. Durch die
Verdreifachung der Mittel für die Seeraumüberwachung der östlichen Mittelmeerrouten hat die EU 2015 zur Rettung
von über 252 000 Menschenleben und bis Mitte 2016 von weiteren 100 000 Menschenleben beigetragen. Außerdem
hat sie ihre Anstrengungen zur Bekämpfung von Schleusern und von Menschenhandel verdoppelt.
Mittel aus dem EU-Haushalt wurden nicht nur zur Bewältigung des Flüchtlingsstroms in die EU verwendet,
sondern auch eingesetzt, um durch unmittelbare humanitäre Hilfe für Syrien, den Irak und andere Nachbarländer
(Türkei, Libanon und Jordanien) die wesentlichen Ursachen von Migration zu bekämpfen und zwei neue
5
COM(2015) 240 final
6
COM(2015) 185 final
Treuhandfonds und eine Finanzierungsfazilität zur Unterstützung der Umsetzung von Maßnahmen vor Ort einzurichten.
Der als Reaktion auf die Syrienkrise eingerichtete regionale Treuhandfonds der Europäischen Union wird mit 570 Mio.
EUR aus dem EU-Haushalt unterstützt. Dieser Fonds ist als kohärentes und erhöhtes Hilfsangebot zur Bewältigung der
Syrienkrise auf regionaler Ebene zu betrachten. Der Fonds trägt den Bedürfnissen syrischer Flüchtlinge in Bezug auf
Belastbarkeit und möglichst baldige Erholung in Nachbarländern ebenso wie den Bedürfnissen der Aufnahmeländer und
der Verwaltungen Rechnung. Mit dem von der Kommission eingerichteten Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen
Union zur Unterstützung der Stabilität sollen die Ursachen von irregulärer Migration und Binnenvertreibungen in Afrika
bekämpft werden. Dieser aus dem EU-Haushalt und aus dem Europäischen Entwicklungsfonds sowie aus Beiträgen von
EU-Mitgliedstaaten und anderen Gebern finanzierte Treuhandfonds hat einen Umfang von 1,8 Mrd. EUR. In der EUFazilität für Flüchtlinge in der Türkei wurden Mittel in Höhe von 3 Mrd. EUR zur Unterstützung von Flüchtlingen in der
Türkei und in den jeweiligen Aufnahmeländern bereitgestellt. Davon werden 1 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt
aufgebracht. Über die Fazilität werden seit dem 1. Januar 2016 Zuschüsse und sonstige finanzielle Unterstützung
gewährt.
Dank einer strengen Überwachung der Umsetzung sowie erheblicher Anstrengungen bei der Umsetzung mussten im
Jahr 2015 keine zusätzlichen Eigenmittel von den Mitgliedstaaten bereitgestellt werden. Der Haushaltsplan 2015 wurde
vollständig ausgeführt und dank der schrittweisen Begleichung ausstehender Rechnungen aus dem vergangenen
Programmplanungszeitraum nach Maßgabe des mit dem Europäischen Parlament und dem Rat vereinbarten
„Zahlungsplans“ wieder auf einen Weg der Nachhaltigkeit geführt. Angesichts der kontinuierlich zunehmenden
Anforderungen an den EU-Haushalt wird jedoch entscheidend sein, dass zum einen die Verfügbarkeit angemessener
Finanzmittel zur Unterstützung der politischen Schwerpunkte in künftigen Jahren und zum anderen eine hinreichende
Flexibilität des Haushaltsplans sichergestellt wird, um auf unvorhergesehene Entwicklungen reagieren zu können.
Aufbau der Management- und Leistungsbilanz des EU-Haushalts
Abschnitt 1 dieses Berichts enthält eine
zusammenfassende Erläuterung zur Leistung des
EU-Haushaltsplans. Diese Erläuterung beruht auf
den Ende 2015 verfügbaren Zahlen zu den mit
Mitteln aus dem EU-Haushalt erzielten Ergebnissen.
Außerdem wurden in dem Bericht Informationen
aus den jährlichen Tätigkeitsberichten der
Kommissionsdienststellen
und
die
Programmübersichten
im
Rahmen
des
Haushaltsentwurfs für 2017 sowie andere Quellen,
wie etwa die Berichte über die Bewertung und die
Umsetzung von EU-Programmen, berücksichtigt.
Der Bericht ist als Zusammenfassung zu
betrachten. Ausführlichere Informationen zu
Programmzielen und zu Fortschritten bei den
einzelnen Indikatoren bezogen auf die Baseline und
die
Zielvorgaben
sind
den
jährlichen
Tätigkeitsberichten und den Programmübersichten
zu entnehmen. Der Bericht bezieht sich auf das
Berichtsjahr 2015, beruht aber jeweils auf den
neuesten verfügbaren Daten. Teilweise stammen
diese Daten auch aus früheren Berichtsjahren.
Der Bericht enthält für sämtliche Rubriken des
mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) Informationen
zur Durchführung der Programme des MFR 20142020 sowie die neuesten Ergebnisse der
Programme des MFR im Zeitraum 2007-2013. Wie
vom
Europäischen
Parlament
und
dem
Europäischen Rechnungshof verlangt, werden
außerdem Bezüge zur Strategie „Europa 2020“
erläutert und praktische Beispiele für die
Wertschöpfung aus der Verwendung von EU-Mitteln
vorgestellt. Darüber hinaus enthält der Bericht
wichtige Beispiele für andere nicht finanzielle
politische Instrumente, die ergänzend zu den
Ausgabenprogrammen zur Unterstützung der
insgesamt von der Union verfolgten Prioritäten
eingesetzt werden.
Ferner werden in diesem Abschnitt die laufenden
Arbeiten der Kommission im Zusammenhang mit
einem
ergebnisorientierten
EU-Haushalt
beschrieben. Diese weit reichende Initiative soll
gewährleisten, dass der EU-Haushalt mit
größtmöglicher Effizienz eingesetzt wird, um die
angestrebten Ziele für die Bürger der EU zu
verwirklichen.
In Abschnitt 2 wird erläutert, wie die Kommission
den EU-Haushalt 2015 verwaltet hat. Die
Managementbilanz stützt sich auf die jährlichen
Tätigkeitsberichte der Kommissionsdienststellen, in
denen das interne Kontrollumfeld und damit in
Zusammenhang stehende Themen eingehend
behandelt werden. Wenn im Laufe dieses Jahres
Probleme auftraten, wird erläutert, wie die
Kommissionsdienststellen auf die betreffenden
Herausforderungen reagiert haben. In diesem
Abschnitt werden Informationen bezüglich der
Verwirklichung der Ziele in den Bereichen interne
Kontrolle, Umgang mit Risiken im Hinblick auf
Recht- und Ordnungsmäßigkeit, Kosteneffizienz
von
Kontrollen
und
Strategien
zur
Betrugsbekämpfung zusammengefasst.
Die Schlussfolgerung am Ende des Abschnitts
beruht auf den Zuverlässigkeitserklärungen, die
von allen Dienststellen übermittelt wurden, sowie
auf der Bestätigung durch interne Audits und
ermöglicht der Kommission durch die Annahme
dieses Berichts die Übernahme der politischen
Gesamtverantwortung für die Ausführung des
EU-Haushaltsplans 2015.
Abschnitt 1
Leistung und Ergebnisse
1.1. Leistung als Grundprinzip der Juncker-Kommission
Angesichts der erforderlichen Haushaltsdisziplin und konkurrierender Anforderungen an den EU-Haushalt müssen die
praktische Leistung und die erzielten Ergebnisse im Vordergrund stehen. Dazu mussten im Laufe des Jahres 2015 die
Möglichkeiten des MFR mit größtmöglicher Flexibilität ausgeschöpft werden, u. a. durch Neuzuweisungen in
erheblichem Umfang, um die verfügbaren Ressourcen für die dringendsten Prioritäten bereitstellen und trotzdem einen
stabilen Finanzrahmen für langfristige Investitionen aufrechterhalten zu können.
Präsident Juncker gab zu Beginn seiner Amtszeit die Richtung vor: „[…] Es reicht nicht, Geld sinnvoll zu verteilen. Wir
müssen mehr tun - mit geringeren Mitteln. Wir müssen das Beste aus dem Haushalt herausholen und Geld intelligent
einsetzen. […] Die EU-Bürgerinnen und Bürger wollen Ergebnisse. Und sie wollen wissen, wie wir das Geld der
Steuerzahler ausgeben.“ 7
Mit der im Jahr 2015 von Vizepräsidentin Georgieva eingeleiteten Initiative „Ergebnisorientierter EU-Haushalt“ soll die
entsprechende Verpflichtung umgesetzt werden. Sie beruht auf dem bestehenden erfolgsorientierten Rahmen und soll
ein neues Gleichgewicht zwischen der Erfüllung geltender Vorschriften und Leistungen, der Verwendung von Mitteln
und den in den einzelnen Programmen erzielten Ergebnissen fördern. „Zielorientierung, rasches Handeln und
Ergebnisse“ sind die Leitgrundsätze einiger Initiativen. Diese Initiativen lassen sich vier Bereichen zuordnen:
−
Ermitteln der Bereiche, für die der EU-Haushalt verwendet werden sollte, um die Schlüsselprioritäten zu
unterstützen und um unterschiedliche Zielsetzungen mit der erforderlichen Beweglichkeit und Flexibilität zu
fördern,
−
Verbesserung der Art der Verwendung des EU-Haushalts, um durch eine verstärkte Nutzung von
Finanzinstrumenten sowie durch Vereinfachungen und angemessene kosteneffiziente Kontrollen die Wirkung der
investierten Mittel zu maximieren,
−
Reflektieren darüber, wie die Ausführung des Haushaltsplans und die erzielten Ergebnisse bewertet werden, um
anschließend einen gestrafften und realistischen Leistungsrahmen u. a. mit Berichten über die Recht- und die
Ordnungsmäßigkeit und über erzielte Ergebnisse zu schaffen,
−
Gewährleisten einer wirksamen Kommunikation unter Bereitstellung leicht zugänglicher und verständlicher
Informationen über die mithilfe des EU-Haushalts erzielten Ergebnisse im Hinblick auf den produktiven Dialog mit
der breiten Öffentlichkeit und mit Interessenträgern einschließlich eines fachlichen und politischen Diskurses über
leistungsorientierte Haushaltsplanung und einer jährlichen Konferenz über den ergebnisorientierten EU-Haushalt.
Ein Beispiel für eine bessere Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit den Ergebnissen des EU-Haushalts ist ein
spezifisches Web-Tool zur Darstellung erzielter Ergebnisse, das Vizepräsidentin Georgieva im September 2015 auf der
Jahreskonferenz der Initiative „Ergebnisorientierter EU-Haushalt“ eingeführt hat. Es liefert Beispiele dafür, wie der EU-
7
Rede von Präsident Juncker auf der Konferenz „Ergebnisorientierter EU-Haushalt“ in Brüssel am 22. September 2015.
Haushalt verwendet wird, und beschreibt die praktischen Auswirkungen von EU-finanzierten Projekten in
verschiedenen Finanzierungsbereichen in Europa und in Drittländern. 8
Die Agenda der Initiative „Ergebnisorientierter EU-Haushalt“ beruht auf kontinuierlichem Fortschritt. Einige
Verbesserungen wurden aber bereits im Jahre 2015 im Rahmen des Strategie- und Programmplanungszyklus
der Kommission sowie im Rahmen des Haushaltsverfahrens eingeführt. Diese Verbesserungen erleichtern bei allen
Programmen die Leistungsplanung und die Überwachung sowohl der Tätigkeit der Kommission als auch aller
Ausgabenprogramme und die entsprechende Berichterstattung.
Die Überprüfung der für aus dem EU-Haushalt finanzierte Programme entwickelten Leistungsindikatoren ist noch
nicht abgeschlossen. Nach der Überprüfung können die am besten geeigneten Indikatoren anhand zuverlässiger
Kriterien ausgewählt, Fortschritte im Hinblick auf die Erreichung gesetzter Ziele gemessen und klarere und
umfassendere Leistungsinformationen für die Erstellung des jährlichen EU-Haushalts bereitgestellt werden.
Weitere Verbesserungen werden im Bericht für 2016 erläutert. Zu nennen wäre beispielsweise die Einführung eines
mehrjährigen Strategieplans, der von allen Kommissionsdienststellen anzunehmen ist und der von gemeinsamen
allgemeinen Zielen ausgeht, die sowohl die zehn politischen Prioritäten der Juncker-Kommission als auch die Ziele der
Strategie „Europa 2020“ berücksichtigen. 9
Im Hinblick auf ein solides Finanzmanagement wurden Fortschritte bei der Messung von Indikatoren zur Bewertung
der Kosteneffizienz von Kontrollen und zur Prüfung der risikobehafteten Beträge nach Politikbereichen erzielt.
In diesem Bericht stützt sich die Kommission u. a. auf die Arbeit und die Empfehlungen des internen Auditdienstes
(IAS). Mit einer eigenen Methode sowie nach bewährten Verfahren bewertet der IAS erzielte Leistungen mittelbar,
d. h. der interne Auditdienst prüft, ob und wie die Verwaltungen Kontrollsysteme zur Messung der Leistungen (der
Wirksamkeit und der Effizienz) ihrer Tätigkeiten eingerichtet haben. Damit die Kommission die betreffende Methode
und die bewährten Verfahren übernehmen kann, hat der IAS 2015 mehrere Leistungsprüfungen vorgenommen und
untersucht, wie Kommissionsdienststellen die spezifischen Ziele, die ihrer Kontrolle unterliegen und die durch Beiträge
und Maßnahmen der Kommissionsdienststellen erreicht werden können, überwachen und in Berichten dokumentieren,
und wie sie die Verwaltung, die Überwachung und die Berichterstattung über die Wirksamkeit der EU-Politik
handhaben. (Nähere Angaben zu den Leistungsprüfungen des IAS enthält der Anhang 3).
--Diese Management- und Leistungsbilanz des EU-Haushalts 2015 spiegelt den neuen Ansatz der Kommission für
die Berichterstattung über erzielte Leistungen wieder. Außerdem ist dieser neue Jahresbericht ein weiteres Beispiel für
die Verpflichtung der Kommission zur Straffung der Berichterstattung über die Ausführung des Haushaltsplans. Der
Bericht ist Teil eines integrierten Berichtspakets im Entlastungsverfahren. 10 In den folgenden Abschnitten werden die
neuesten verfügbaren Erkenntnisse bezüglich der mit dem EU-Haushalt erzielten Ergebnisse erläutert. Dieser
Abschnitt beginnt mit einer Zusammenfassung der Fortschritte im Hinblick auf die Ziele der Strategie „Europa 2020“
8
Die Datenbank enthält keine erschöpfende Zusammenstellung aller EU-Projekte, sondern nur ausgewählte Beispiele, die allerdings nach
und nach erweitert werden. Sie ist unter der folgenden Adresse abrufbar: https://ec.europa.eu/budget/euprojects/search-projects_en.
9
Mit dem neuen Ansatz werden die Planungsdokumente stärker vereinheitlicht und eher auf die Prioritäten der Kommission ausgerichtet.
Dies hilft den Generaldirektionen, operative Prioritäten festzulegen und eine kohärente Leistungsstruktur aufzubauen und zu entwickeln,
bei der hinsichtlich der Ergebnisse von Maßnahmen und Programmen klar zwischen eigenen Leistungen (bei Ergebnissen und Resultaten,
die unmittelbar auf die Tätigkeiten der Kommission zurückzuführen sind) und Beiträgen (wenn die Tätigkeiten der Kommission zu einem
bestimmten Ergebnis oder zu einer bestimmten Auswirkung beigetragen haben) unterschieden wird.
10
Dazu gehören u. a. auch die konsolidierten Abschlüsse, die Mitteilung über den Schutz des EU-Haushalts, der Bericht über den Schutz der
finanziellen Interessen der Union, der Bericht über die internen Prüfungen und der Bericht über die Folgemaßnahmen zur Entlastung.
und geht sowohl auf die Durchführung der Programme des Zeitraums 2014-2020 als auch auf die Ergebnisse der
Programme des Zeitraums 2007-2013 ein.
1.2. Zusammenfassende Beschreibung der erzielten Fortschritte
Um das mit der Initiative „Europa 2020“ gesteckte Ziel eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums
zu erreichen, wurden in der Initiative fünf Kernziele in den Beschäftigung, Forschung und Entwicklung, Klima/Energie,
Bildung, Armutsbekämpfung und soziale Eingliederung vorgegeben. Diese Kernziele haben die einzelnen
Mitgliedstaaten als nationale Ziele übernommen. Die Mitgliedstaaten sind in erster Linie für Fortschritte bei der
Verwirklichung dieser Ziele auf nationaler Ebene verantwortlich, und der EU-Haushalt trägt zur Erreichung der
Kernziele auf EU-Ebene bei.
Die Kernziele der Strategie „Europa 2020“ werden von der Kommission anhand von neun Indikatoren überwacht.
Informationen über Fortschritte nach den Bewertungen anhand dieser Indikatoren werden regelmäßig aktualisiert und
auf der Eurostat-Website veröffentlicht. 11 Im folgenden Diagramm sind die neuesten verfügbaren Daten für die neun
Indikatoren dargestellt. 12 Aus dem Diagramm sind die Fortschritte seit 2008 ersichtlich. Außerdem geht aus dem
Diagramm hervor, welche Strecke noch bis zur vollständigen Verwirklichung der betreffenden Ziele der Strategie
„Europa 2020“ zurückzulegen ist. Den Indikatoren für Umweltziele und Bildung zufolge sind Fortschritte bei der
Verwirklichung der Kernziele zu verzeichnen. In den Bereichen Beschäftigung, Forschung und Entwicklung und
Armutsbekämpfung und soziale Eingliederung sind hingegen weitere Anstrengungen erforderlich.
Erwerbstätigenquote 20-64
Menschen mit Armutsrisiko oder
Risiko der sozialen Ausgrenzung
Bruttoinlandsausgaben für FuE
Tertiäre Bildungsabschlüsse
Treibhausgasemissionen
Anteil erneuerbarer
Energiequellen am
Endenergieverbrauch
Schul- und Ausbildungsabbrecher
EU-28 (2014)
Endenergieverbrauch
Primärenergieverbrauch
EU-28 (2008, Basisjahr)
Ziel
Diagramm 1: Kernziele der Strategie „Europa 2020“
Der EU-Haushalt ist ein wichtiges Instrument auch zur Unterstützung bereichsübergreifender Ziele (z. B.
Bekämpfung des Klimawandels oder Erhalt der biologischen Vielfalt). Um auf die Herausforderungen und den
Investitionsbedarf im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Klimawandels zu reagieren, hat die EU beschlossen,
mindestens 20 % ihres Haushalts für den Zeitraum 2014-2020 (180 Mrd. EUR im gesamten Zeitraum) auf Maßnahmen
11
http://ec.europa.eu/eurostat/web/europe-2020-indicators/europe-2020-strategy
12
Letzte Aktualisierung Januar 2016.
zur Bekämpfung des Klimawandels zu verwenden. Dazu werden Maßnahmen zur Abschwächung des Klimawandels und
zur Anpassung an den Klimawandel in alle wichtigen Ausgabenprogramme der EU aufgenommen, insbesondere in den
Bereichen Kohäsionspolitik, Regionalentwicklung, Energie, Verkehr, Forschung und Innovation, gemeinsame
Agrarpolitik und Entwicklungspolitik. Seit dem Haushaltsentwurf 2014 werden die Schätzungen der Ausgaben zur
Bewältigung des Klimawandels jährlich nach Maßgabe der auf Rio-Markern beruhenden Methode überwacht. Im Jahr
2015 wurde der Gesamtbeitrag zur Einbeziehung von Klimaaspekten auf etwa 17 % geschätzt; bis 2016 sollte er bei
22 % liegen.
Ähnlich wie bei der Einbeziehung von Klimaaspekten wurde auch bei der Verfolgung von Ausgaben zum Erhalt der
biologischen Vielfalt ein Anteil von 7 % des Haushalts 2015 und von 9 % des Haushalts 2016 für Maßnahmen zur
Begrenzung des Verlusts an biologischer Vielfalt und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in der EU
vorgesehen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zu den Zielen der Strategie „Europa 2020“ im Bereich nachhaltiges
Wachstum. 13
In den folgenden Abschnitten werden die Zusammenhänge zwischen den Zielen der Programme des MFR 2014-2020
und der Strategie „Europa 2020“ beschrieben. Bei den Rubriken, die die Strategie „Europa 2020“ am unmittelbarsten
betreffen (Teilrubriken 1A und 1B und Rubrik 2), orientiert sich die Berichterstattung über die Ergebnisse im
Programmplanungszeitraum ebenfalls an den Prioritäten von „Europa 2020“; entsprechend wird der Beitrag des EUHaushalts zu den Zielen der Strategie deutlich. 14
4 EIN WETTBEWERBSFÄHIGES
EUROPA IN EINER GLOBALEN
WELT (GLOBAL EUROPE)
5,4%
3 SICHERHEIT UND
UNIONSBÜRGERSCHAFT
1,6%
2 NACHHALTIGES WACHSTUM
NATÜRLICHE RESSOURCEN
39,4%
5 VERWALTUNG
5,3%
BESONDERE INSTRUMENTE
0,3%
1A WETTBEWERBSFÄHIGKEIT
FÜR WACHSTUM UND
BESCHÄFTIGUNG
10,8%
1B WIRTSCHAFTLICHER,
SOZIALER UND
TERRITORIALER
ZUSAMMENHALT
37,2%
Diagramm 2: EU-Haushalt 2015 nach Rubriken
13
Dazu enthält der „Gemeinsame Rahmen zur Gewährleistung des Schutzes der biologischen Vielfalt bei aus dem EU-Haushalt finanzierten
Maßnahmen“ allgemeine und fondsbezogene Leitlinien für nationale und regionale Behörden sowie für die Kommissionsdienststellen
(siehe http://ec.europa.eu/environment/nature/biodiversity/comm2006/pdf/cfbp%20-%20General%20Guidance.pdf).
14
Wie im Evaluierungsbericht 2013 erläutert war die Strategie „Europa 2020“ noch nicht angenommen, als die Programme des MFR 20072013 konzipiert wurden, und entsprechend war bei den Regelungen für die Überwachung und Evaluierung der Programme und für die
Berichterstattung über diese Programme auch noch keine Verbindung zwischen den mit diesen Programmen erzielten Ergebnissen und
den Zielen der Strategie vorgesehen.
Der EU-Haushalt hatte 2015 ein Volumen von 162,273 Mrd. EUR. Etwa die Hälfte davon (48 % oder 78 Mrd. EUR) war
für Rubrik 1 „Intelligentes und integratives Wachstum“ mit folgenden Teilrubriken vorgesehen: Teilrubrik 1A
„Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ (10,8 %) und Teilrubrik 1B „Wirtschaftlicher, sozialer und
territorialer Zusammenhalt“ (37,2 %). Rubrik 2 „Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen“ war mit einem Anteil
von 39,4 % der zweitgrößte Posten des Haushalts. 15
1.3 Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung (Teilrubrik 1A)
17,55 Mrd. EUR waren 2015 für die Programme zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und
Beschäftigung (Mittel für Verpflichtungen der Teilrubrik 1A) vorgesehen. Dies entspricht 10,8 % der gesamten
jährlichen Haushaltsaufwendungen.
Die wichtigsten Programme der Rubrik „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ sind
−
−
−
−
−
die Strategie „Horizont 2020“ zur Finanzierung von Forschung und Innovation,
große Infrastrukturprojekte (Galileo, der internationale thermonukleare Versuchsreaktor (ITER) und
Copernicus),
das Programm Erasmus+ zur Bildungsförderung, Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Jugend
und Sport,
die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) zur Förderung von Verbindungen in transeuropäischen Verkehrs-,
Energie- und IKT-Netzen und
der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) im Rahmen der Investitionsoffensive für
Europa. 16
15
Berechnet als Anteil der Mittel für Verpflichtungen am Gesamthaushalt für 2015.
16
http://ec.europa.eu/priorities/jobs-growth-and-investment/investment-plan_de
Prioritäten der Kommission
Die Programme dieser Rubrik tragen hauptsächlich zur Verfolgung der Prioritäten der Juncker-Kommission in den
Bereichen „Beschäftigung, Wachstum und Investition“, „Digitaler Binnenmarkt“, „Energieunion und Klima“ und
„Vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion“ bei. Sie unterstützen die in der Strategie „Europa 2020“
vorgegebenen Prioritäten „Intelligentes und nachhaltiges Wachstum“ und „Integratives Wachstum“ in erster Linie
durch die Schaffung von Arbeitsplätzen und durch die Auswirkungen der Strategie „Horizont 2020“ (Nachfolgestrategie
des Siebten Forschungsrahmenprogramms (RP7)) und von Erasmus+ auf die Beschäftigungsfähigkeit.
Anteil im
Gesamthaushalt
10,8 %
Große
Infrastrukturprojekte Bildung, Ausbildung
2008,89
und Sport
11,5%
(Erasmus+)
1608,15
9,2%
Infrastrukturfazilität
„Connecting
Europe“ (CEF)
1435,02
8,2%
Forschung und
Innovation (einschl.
„Horizont 2020“)
9842,52
56,1%
Andere Programme
980,48
5,6%
Europäischer Fonds
für strategische
Investitionen (EFSI)
1360,00
7,8%
Programm für die
Wettbewerbsfähigkeit und für KMU
(COSME)
29,26
1,7%
Diagramm 3: links: Anteil der Teilrubrik 1A im Gesamthaushalt 2015 / rechts: Wichtigste Programme, die 2015 unter der Teilrubrik 1A
finanziert wurden. Die Kategorie „Andere Programme“ umfasst unter anderem das Programm der Europäischen Union für Beschäftigung
und soziale Innovation (EASI), Programme für den Zollbereich und das Programm Fiscalis. Die Kategorie „Große Infrastrukturprojekte“
umfasst unter anderem die Projekte Galileo, EGNOS (European Geostationary Navigation Overlay Service), Copernicus und ITER. Beträge
in Mio. EUR.
1.3.1 Durchführung der Programme des Planungszeitraums 2014-2020
Seit Inkrafttreten der neuen MFR-Verordnung werden bei den Programmen der Teilrubrik 1A zahlreiche
Durchführungsaufgaben entweder von Agenturen (von Exekutivagenturen oder nationalen und manchmal auch
dezentralen Agenturen), gemeinsamen Unternehmen 17, Einrichtungen nach Artikel 185 18 oder von der Europäischen
Investitionsbank (Finanzinstrumente) durchgeführt.
„Horizont 2020“, Rahmenprogramm für Forschung und Innovation
Das Arbeitsprogramm der Initiative „Horizont 2020“ für die Jahre 20142015 wurde in vollem Umfang durchgeführt. Bis Ende 2015 waren 198
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht worden;
nach diesen Aufforderungen gingen 78 268 Vorschläge ein. Von diesen
Vorschlägen wurden 10 658 in die Hauptliste oder in die Reserveliste
übernommen. Die durchschnittliche Erfolgsquote der Vorschläge lag bei
14 %. Insoweit werden in diesem Bereich weiterhin deutlich mehr Vorschläge eingereicht als tatsächlich mit EU-Mitteln
gefördert werden können.
Galileo, EGNOS (European Geostationary Navigation Overlay Service), Copernicus
Im Jahr 2015 wurde die Einrichtung von Galileo mit drei erfolgreichen
Raketenstarts und mit der Einrichtung von sechs weiteren Satelliten
vorangetrieben. Bis Dezember 2015 hatte sich die Gesamtzahl der
Satellitenstarts auf zwölf verdoppelt; neun der in die Umlaufbahn
gebrachten Satelliten waren in Betrieb. Dies ist in der Satellitennavigation
ein beträchtlicher Fortschritt. Die Anzahl der EGNOS-fähigen Flughäfen
hat sich von 150 im Jahr 2014 auf 174 im Jahr 2015 erhöht. Die
Durchführung der Kooperationsvereinbarung mit der Ukraine ist weiter vorangeschritten. Im Rahmen des
Nachbarschaftsinstruments für die Entwicklung von EGNOS in der Ukraine wurden 5 Mio. EUR bereitgestellt. 2015 ist
Copernicus auf dem Weg zu einem uneingeschränkt nutzbaren Programm zur Erdbeobachtung mit der erfolgreichen
Einführung von Sentinel-2A am 22. Juni 2015 und der damit verbundenen Ausrüstung zur optischen Bildgebung weiter
vorangekommen. Satellitendaten von Copernicus lösten beispielsweise 2015 Hochwasserwarnungen im Vereinigten
Königreich und in Irland aus und halfen bei der Bewertung der Auswirkungen des Erdbebens in Afghanistan.
Internationaler thermonuklearer Versuchsreaktor (ITER) 19
Die ITER-Organisation hat 104 von 139 Beschaffungsvereinbarungen über mehrere Arbeitspakete im Zusammenhang
mit dem Bau des Reaktors unterzeichnet. Dies entspricht einem Anteil von 90,5 % des gesamten Sachwerts des
Projekts. Somit unterstehen die Tätigkeiten im Zusammenhang mit ITER nun zu einem beträchtlichen Teil den ITERMitgliedern, die die jeweiligen Anteile zum ITER beitragen. Das für ITER gegründete europäische gemeinsame
Unternehmen (F4E), das für den Beitrag der EU zur ITER-Organisation verantwortlich ist, hat inzwischen die meisten
Großaufträge vergeben (im Umfang von über 100 Mio. EUR). Zum 31. Dezember 2015 hatte F4E 766 operative
Beschaffungsverträge unterzeichnet und 145 Zuschüsse im Umfang von insgesamt ca. 2,8 Mrd. EUR (Wert 2008)
17
Gemeinsame Unternehmen nach Artikel 187 AEUV sind neue Formen öffentlich-privater Partnerschaften auf europäischer Ebene im
Bereich der industriellen Forschung.
18
Öffentlich-private Partnerschaften zwischen Mitgliedstaaten (und assoziierten Staaten) und der EU.
19
Der Reaktor wurde entwickelt, um die wissenschaftliche und technische Machbarkeit der Fusionstechnologie zu demonstrieren. Der in
Südfrankreich (Cadarache) im Bau befindliche ITER ist heute weltweit die größte Kernfusions-Versuchsanlage. ITER ist das erste
weltweite Kooperationsprojekt seiner Art. An dem Projekt sind sieben Parteien beteiligt, die insgesamt die Hälfte der Weltbevölkerung
vertreten. Das Projekt unterliegt einer internationalen Übereinkunft, die von der Europäischen Kommission (für Euratom) sowie von
China, Indien, Japan, der Republik Korea, der Russischen Föderation und den USA unterzeichnet wurde. Europa trägt nahezu die Hälfte
der Baukosten des Reaktors; die anderen sechs Parteien dieses gemeinsamen internationalen Forschungsvorhabens kommen zu gleichen
Teilen für die verbleibenden Kosten auf.
gewährt. Das Projekt sieht sich jedoch mit Herausforderungen insbesondere aufgrund von Verzögerungen,
Kostenrisiken und allgemeinen Verwaltungsproblemen konfrontiert. Viele dieser Risiken stehen inhärent damit in
Zusammenhang, dass das Projekt über den Stand der Technik der heutigen Fusionstechnologie hinausgeht, oder die
Risiken sind auf die komplexe Verwaltungsstruktur zurückzuführen. In einem Aktionsplan für Verbesserungen wurden
u. a. die Stellungnahmen des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rechnungshofs in den jeweiligen
Berichten über die Entlastung 2013 berücksichtigt. Dieser Aktionsplan wurde im März 2015 vom Vorstand von F4E
angenommen und wird gegenwärtig durchgeführt.
Erasmus+
Seit 2014 beinhaltet das Programm Erasmus+ sieben frühere Programme sowie neue Austauschmaßnahmen im
Bildungsbereich. 20 In den Jahren 2014 und 2015 nahmen über eine Million Personen an 18 000 von der EU finanzierten
Maßnahmen mit flexibleren Mobilitätsregelungen teil, die der Entwicklung der Bedürfnisse von Studierenden sowie der
Struktur der Abschlüsse (Bologna-Prozess) in Europa Rechnung tragen.
Infrastrukturfazilität „Connecting Europe“ (CEF)
2015 wurden nach Aufforderungen aus dem Jahr 2014 zur Einreichung
von Vorschlägen im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ unter im
Jahr 2015 unterzeichneten Vereinbarungen für 263 Verkehrsprojekte
Zuschüsse in Höhe von 12,8 Mrd. EUR bereitgestellt. Die Finanzierung im
Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ hat zu Investitionen im Umfang
von insgesamt 28,3 Mrd. EUR geführt. Dabei wurde der EU-Beitrag mit
Haushalten auf regionaler Ebene und mit Haushalten der Mitgliedstaaten sowie mit Krediten der Europäischen
Investitionsbank (EIB) kombiniert.
Aufgrund der beiden im Jahr 2015 veröffentlichten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der
CEF Energie wurden Finanzhilfen in Höhe von 366 Mio. EUR für 35 Untersuchungs- und Arbeitsprojekte gewährt. Der
größte Teil dieser Finanzhilfe floss in Projekte im Baltikum sowie in Mittelosteuropa und in Südosteuropa zur
Bewältigung von Herausforderungen hinsichtlich der Versorgungssituation in diesen Teilen Europas. Alle ausgewählten
Projekte zielen darauf ab, die Energiesicherheit zu erhöhen und den Zugang von Mitgliedstaaten zu EU-weiten
Energienetzen zu verbessern. Die Finanzhilfen sollen zur Vollendung eines europäischen Energiemarkts und zur
Einbindung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen in das Stromnetz beitragen.
Im Zeitraum 2014-2020 sind etwa 2 Mrd. EUR zur Verwendung im Rahmen der Finanzinstrumente der Fazilität
„Connecting Europe“ (CEF) vorgesehen. In diesem Zusammenhang wurde am 22. Juli 2015 mit der Europäischen
Investitionsbank die Delegationsvereinbarung über die Durchführung des CEF-Fremdfinanzierungsinstruments
unterzeichnet. Durch diesen wichtigen Schritt konnte aufbauend auf den Erfahrungen mit den Instrumenten im
Zeitraum 2007-2013 (z. B. das Kreditgarantieinstrument für TEN-Verkehrsprojekte (TEN-V) oder die Pilotphase der
Projektanleiheninitiative (PBI = Project Bond Initiative)) die Nutzung des Fremdfinanzierungsinstruments eingeleitet
werden.
Die betroffenen Mitgliedstaaten haben sich im Mai 2015 für die von den europäischen Koordinatoren vorgeschlagenen
Arbeitspläne für die in der TEN-V-Verordnung vorgesehenen neun Kernnetz-Korridore ausgesprochen, und im Juni
20
Das Programm Erasmus+ 2014-2020 vereint alle früheren EU-Programme in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Jugend und Sport
einschließlich des Programms für lebenslanges Lernen (Erasmus, Leonardo da Vinci, Comenius und Grundtvig) und des Programms
„Jugend in Aktion“ sowie fünf internationaler Kooperationsprogramme (Erasmus Mundus, Tempus, Alfa, Edulink und das Programm für
die Zusammenarbeit mit Industrieländern). Im Jahr 2015 wurden außerdem die Projekte Erasmus+ zur Förderung der internationalen
Mobilität und das Darlehensprogramm für Masterstudierende eingeführt.
2015 wurden diese Korridore in Riga offiziell vorgestellt. Anschließend wurden Prioritäten für die einzelnen Korridore
festgelegt und Maßnahmen wie beispielsweise die Durchführung von Studien, Arbeiten und Steuerungsregelungen
beschlossen.
Pakt für Wachstum und Beschäftigung:21 Wie die Pilotphase der Projektanleiheninitiative
(PBI) zur Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für wichtige Infrastrukturprojekte
beigetragen hat
Um die Erreichung der Ziele der Strategie „Europa 2020“ weiter zu unterstützen, haben die EU-Staats- und Regierungschefs im Juni 2012 einen „Pakt für Wachstum und Beschäftigung“ angenommen. Eine der Maßnahmen
dieses Pakts war die Einführung der „Projektanleiheninitiative“.
Bei der im Dezember 2015 abgeschlossenen externen Evaluierung der Pilotphase der Projektanleiheninitiative 22
wurden mehrere zwischen 2012 und Juli 2015 im Rahmen der Bonitätsverbesserung der Projektanleihen geförderte
Infrastrukturprojekte bewertet. Die Evaluierung ergab, dass die Projektanleiheninitiative auf ein eindeutiges
Marktversagen reagierte, indem sie ein Produkt bereitstellte, das die wesentlichen Risiken abschwächte, die
institutionelle Kapitalgeber bei Infrastrukturprojekten eingehen. 23 In der Pilotphase der Projektanleiheninitiative wurde
dazu die Beteiligung des privaten Sektors an langfristigen Kapitalmarktfinanzierungen von Großprojekten in den
Bereichen transeuropäische Verkehrsnetze, transeuropäische Energienetze, IKT und Breitband erleichtert. Außerdem
waren die Regelung zur Risikoteilung zwischen der Europäischen Kommission und der EIB und der geleistete Beitrag
der EU von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung der Initiative, indem sie der EIB riskantere und
umfangreichere Transaktionen ermöglichten und den Pool der potenziellen Kapitalgeber erweiterten.
Die Evaluierung ergab zudem, dass die mit dem EU-Beitrag erzielte Katalysatorwirkung der fünf zum 31. Juli 2015 (d.
h. bis zum Stichdatum für die Bewertung) abgeschlossenen Transaktionen zur Bonitätsverbesserung von
Projektanleihen 12,9 betrug, während die erwartete Katalysatorwirkung sämtlicher mit der EU-Förderung
abzuschließender Transaktionen bei 18,6 liegt (4 270 Mio. EUR Kapitalkosten geteilt durch 230 Mio. EUR aus dem EUHaushalt). Diese Quote erfüllt die Erwartungen uneingeschränkt. Zwei weitere Transaktionen zur Bonitätsverbesserung
von Projektanleihen wurden im ersten Quartal 2016 mit Unterstützung aus dem EU-Haushalt unterzeichnet. Damit
erhöhte sich die Anzahl der insgesamt im Rahmen der Projektanleiheninitiative unterzeichneten Transaktionen
(einschließlich der auf eigenes Risiko der EIB gewährten Anleihen) auf zehn.
Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU (COSME)
Im Jahr 2015 stellte der für den Garantiefonds für Darlehen (LGF = Loan Guarantee Fund) im Rahmen von COSME 24
eingerichtete Front-Loading-Mechanismus einen Beitrag zur Finanzierung stärker risikobehafteter Transaktionen von
21
Die Berichte nach Artikel 318 für die Jahre 2013 und 2014 enthielten bereits Informationen über mehrere Maßnahmen im Rahmen dieser
Initiative (beispielsweise die Neuausrichtung der Strukturfonds zur Ankurbelung von Wachstum und Beschäftigung und vorläufige Informationen
über die Fortschritte der Projektanleiheninitiative).
22
Evaluation of the Pilot Phase of Europe 2020 Project Bond Initiative – Final Report - Dezember 2015 (Ad-hoc-Prüfung der Pilotphase der
Projektanleiheninitiative
im
Rahmen
der
Strategie
„Europa
2020“):
http://ec.europa.eu/dgs/economy_finance/evaluation/pdf/eval_pbi_pilot_phase_en.pdf
23
Ausgehend von dieser Evaluierung hat die Europäische Kommission im März 2016 eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen
veröffentlicht: http://ec.europa.eu/dgs/economy_finance/evaluation/pdf/eval_pbi_pilot_phase_swd_de.pdf
24
Der Garantiefonds für Darlehen des Programms COSME (COSME LGF) ermöglicht die Bereitstellung von Bürgschaften und von
Rückbürgschaften einschließlich der Verbriefung von Fremdfinanzierungsportfolios von KMU für Finanzintermediäre
(Garantieeinrichtungen, Banken, Leasing-Gesellschaften usw.), um diesen die Bereitstellung weiterer Kredite und den Abschluss weiterer
Leasing-Vereinbarungen mit KMU zu ermöglichen. Die Mittel aus dem EFSI werden eingesetzt, um die Durchführung von COSME zu
KMU dar, der noch bedeutsamer war als es die Finanzierung ohne die Bürgschaft des EFSI gewesen wäre. (Es wurden
18 Garantievereinbarungen mit rechtswirksamen Verpflichtungen im Wert von 163 Mio. EUR unterzeichnet.) Es wird
davon ausgegangen, dass insbesondere Start-ups und kleinere KMU, für die der Zugang zu Finanzmitteln besonders
schwierig ist, vom erweiterten LGF profitieren. Zum 30. September 2015 hatten bereits mehr als 30 000 KMU
Finanzmittel im Umfang von mehr als 700 Mio. EUR erhalten. Und zum 31. Dezember 2015 hatten mehr als 51 000
KMU im Rahmen des erweiterten LGF des Programms COSME Finanzmittel von nahezu 1 300 Mio. EUR erhalten.
Etwa 450 000 KMU haben Dienstleistungen über das Enterprise Europe Network in Anspruch genommen; diese
Dienstleistungen reichten von der Bereitstellung von Informationen über EU-Angelegenheiten über spezialisierte
Beratungsdienste oder Dienstleistungen zur Förderung von Partnerschaften zwischen KMU bis hin zu
Unternehmensreisen und Kontaktbörsen. Ziele sind die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und die
Steigerung der Innovationskapazität von KMU über ein Netz mit 3000 Mitarbeitern in allen Regionen der EU sowie in
35 Drittländern. Die 625 beteiligten Organisationen erbrachten spezialisierte Beratungsdienste für 60 000 KMU u. a. in
Bezug auf den Zugang zu Finanzmitteln, Rechte des geistigen Eigentums, Wirtschaft und Technologie und
Ressourceneffizienz. Etwa 22 000 KMU waren an Veranstaltungen zur Partnervermittlung beteiligt; infolge dieser
Veranstaltungen entstanden 3190 internationale Partnerschaften zwischen KMU und zahlreiche Erfolgsgeschichten.
Erasmus für junge Unternehmer bietet jungen oder angehenden Unternehmern die Möglichkeit, von erfahrenen
Unternehmern zu lernen, die kleine Unternehmen in anderen Ländern führen. Bislang wurden fast 12 000
Unternehmerprofile registriert und 3900 Partnerschaften unter Beteiligung von 7700 Unternehmern vermittelt.
Die Investitionsoffensive für Europa
Eine wichtige Priorität der Kommission im Jahr 2015 waren die Vorarbeiten 25 für die Durchführung der im Jahr 2014
eingeführten Investitionsoffensive für Europa.
Mobilisierung von Finanzmitteln
Eckpfeiler der Investitionsoffensive ist der von der EIB verwaltete Europäische Fonds für strategische Investitionen
(EFSI). 26 Ende Mai 2016 hatte die EIB-Gruppe EFSI-Projekte mit einem Investitionsvolumen von insgesamt etwa 100
Mrd. EUR genehmigt 27, die aus dem EFSI mit 9,3 Mrd. EUR (für Investitionen in Infrastruktur und Innovationen) und
mit 3,5 Mrd. EUR (zugunsten von KMU) gefördert wurden. Diese Zahlen sind Ausdruck der erfolgreichen Einführung
dieses Instruments. Die vollständigen Auswirkungen auf die Wirtschaft können erst nach Abschluss der Durchführung
der Initiative umfassend bewertet werden. Im Mai 2016 hat die Kommission wie in der einschlägigen Rechtsgrundlage
vorgesehen ihren ersten Bericht über die Verwaltung des Garantiefonds im Rahmen des EFSI im Jahr 2015 vorgelegt. 28
Förderung von Investitionen in die Realwirtschaft
Im Jahr 2015 wurden beträchtliche Anstrengungen auch zur Einführung von zwei neuen Schlüsselinstrumenten
unternommen, mit denen Projektträgern der Zugang zur Investitionsoffensive erleichtert werden soll: der
Europäischen Plattform für Investitionsberatung (European Investment Advisory Hub = EIAH), die am 1. September
2015 in Betrieb genommen wurde, und dem Europäischen Investitionsvorhabenportal (European Investment Project
Portal = EIPP), das seit dem 1. Juni 2016 online ist.
beschleunigen. LGF ist ein Nachfolger der KMU-Bürgschaftsfazilität (SMEG = SME Guarantee Facility), die innerhalb des
Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) 2007-2013 eingeführt wurde.
25
Am 25. Juni 2015 haben der Rat und das Europäische Parlament die entsprechende Rechtsvorschrift angenommen: Verordnung (EU)
2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen,
die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen
(EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 — der Europäische Fonds für strategische Investitionen.
26
Nach der Unterzeichnung der Vereinbarung über den EFSI zwischen der Kommission und der EIB am 22. Juli 2015.
27
Investitionsoffensive – EU-weiter Stand April 2016: http://ec.europa.eu/priorities/jobs-growth-and-investment/investment-plan_de
28
Bericht über die Verwaltung des Garantiefonds des EFSI, COM(2016) 353 vom 31. Mai 2016
Die Europäische Plattform für Investitionsberatung (EIAH) bietet Projektträgern eine zentrale Anlaufstelle, bei der sie
technische Unterstützung sowie Auskünfte und gegebenenfalls auch weitere Hilfestellung erhalten. Ende Mai 2016
waren auf der EIAH über 160 Anfragen behandelt worden. Die EIB und die Europäische Kommission haben eng mit
einer Kerngruppe nationaler Förderbanken (NFB) zusammengearbeitet und eine Absichtserklärung (Memorandum of
Understanding) über eine mögliche Zusammenarbeit zwischen der EIAH und den NFBs vorbereitet. Ende Mai 2016
hatten 18 NFB aus 16 Mitgliedstaaten die Absichtserklärung unterzeichnet.
Das von der Kommission entwickelte Europäische Investitionsvorhabenportal (EIPP) wurde als öffentlich zugängliches
Web-Portal gestaltet, mit dem in der EU ansässige Projektträger die Sichtbarkeit ihrer Projekte für potenzielle
internationale Investoren verbessern können.
Schaffung einer investitionsfreundlichen Umgebung
Um die Geschäftsumgebung und die Finanzierungsbedingungen zu verbessern, sieht die Investitionsoffensive
Fortschritte auch im Hinblick auf einen digitalen Binnenmarkt, die Energieunion und die Kapitalmarktunion vor.
Seit der Krise haben sich Investitionen in den einzelnen Ländern unterschiedlich entwickelt. Dies gilt für private und für
öffentliche Investitionen gleichermaßen. Investitionen werden weiterhin durch rechtliche und sonstige Hindernisse
erschwert. Die Erkennung und die Beseitigung dieser Investitionshindernisse sind Bestandteil der Anstrengungen zur
Verbesserung der Rahmenbedingungen und zum Abbau von Bürokratie und Engpässen im rechtlichen Bereich. Im
Rahmen des Europäischen Semesters führt die Kommission einen strukturierten Dialog mit den Mitgliedstaaten, mit
dem Ziel, die nationalen Investitionshindernisse zu beseitigen.
Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
Im Rahmen der KMU-Bürgschaftsfazilität (SMEG) wurden mit EUin
Höhe
von
649,90 Mio. EUR
mittels
Haushaltsmitteln 29
463 295 Darlehen für 381 592 KMU Finanzmittel in Höhe von
20,7 Mrd. EUR mobilisiert. 30 Dies entspricht einem Katalysatoreffekt von
38,6 für die KMU-Bürgschaftsfazilität. 31
29
Einschließlich Beiträgen der EFTA-Staaten und von Drittländern, die von Teilnehmerländern aufgebracht wurden, und einschließlich der
gesetzlichen Verzinsung der Treuhandkonten.
30
Stand 31. Dezember 2015.
31
Die Berechnung beruht auf einem Kredit-Gesamtvolumen der begünstigten KMU von 20 715,1 Mio. EUR geteilt durch die Obergrenze der
EU-Garantie (536,3 Mio. EUR) - Stand: 31. Dezember 2015.
Im Rahmen der Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU (GIF) wurden EU-Mittel im Umfang von 555 Mio.
EUR in Wagniskapitalfonds investiert, die zu Finanzierungen von insgesamt nahezu 3,12 Mrd. EUR bei 437
förderfähigen Kapitalnehmern (KMU) geführt haben. 32 Der durch den GIF erzielte Katalysatoreffekt liegt bei etwa 5,6. 33
Diese KMU verzeichneten ein stärkeres Wachstum in den Bereichen Umsatz, Vermögenswerte und Beschäftigung als
Unternehmen, die nicht durch Eigen- oder Wagniskapital finanziert worden waren. Außerdem hatten diese
Unternehmen ein geringeres Konkursrisiko als andere Unternehmen.
1.3.2 Ergebnisse der Programme des MFR 2007-2013
Durchführungsaspekte
Die kürzlich abgeschlossene Ex-post-Bewertung des Siebten Forschungsrahmenprogramms (RP7) 34 hat ergeben, dass
in den sieben Jahren des Programmplanungszeitraums (2007-2013) 487 Aufforderungen zur Einreichung von
Vorschlägen abgeschlossen wurden und dass fast 136 000 förderfähige Vorschläge eingegangen sind. Etwa 25 000
Projekte wurden gefördert. An diesen Projekten waren mehr als 134 000 Teilnehmer aus 170 Ländern beteiligt.
Insgesamt waren etwa 29 000 Organisationen beteiligt; davon waren über 70 % neue Bewerber. 50 % aller
Unternehmen, mit denen Finanzhilfevereinbarungen geschlossen wurden, waren KMU. Außerdem wurde aus dem RP7
ein erheblicher Beitrag zur von der Juncker-Kommission vorgegebenen Priorität „Die EU als globaler Akteur“ geleistet;
mehr als 7800 Teilnehmer aus nicht assoziierten Drittländern wurden von der Europäischen Kommission mit über 700
Mio. EUR gefördert. Durch Vereinfachungsmaßnahmen des RP7 sparten die Teilnehmer mehr als 550 Mio. EUR
gegenüber dem RP6,
Die Evaluierung der Exekutivagentur für Forschung (REA) 35, die einen
erheblichen Anteil der Mittel der Initiative „Horizont 2020“ verwaltet, hat
ergeben, dass die tatsächlichen Kosten des Betriebs der REA im
Zeitraum
2012-2015
infolge
von
Kosteneinsparungen
im
Personalbereich und bei Infrastrukturausgaben um 34,8 Mio. EUR
(15 %) geringer waren als ursprünglich veranschlagt. Die tatsächlichen
Einsparungen der Übertragung des Programms auf die REA waren um
24 % höher als ursprünglich erwartet (53,4 Mio. EUR gegenüber den erwarteten 43,1 Mio. EUR).
Die Analyse der tatsächlichen Kosten der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates (ERCEA), die für den vom
Europäischen Forschungsrat (ERC) zu verantwortenden Teil des Programms „Horizont 2020“ zuständig ist, hat
ergeben, dass die Kosten im Zeitraum 2012-2015 um 20,6 Mio. EUR (12 %) geringer waren als ursprünglich
veranschlagt. Einsparungen wurden insbesondere bei den Gemeinkosten erzielt; die personalbezogenen Ausgaben
hingegen waren im Zeitraum 2014-2015 höher als erwartet. Die tatsächlichen Einsparungen aufgrund der Übertragung
von Programmen auf die ERCEA waren etwas höher als ursprünglich erwartet (46,5 Mio. EUR gegenüber den
erwarteten 44,6 Mio. EUR).
32
Stand 30. September 2015.
33
Für die Berechnung wurde der tatsächliche Umfang des Wagniskapital-Fonds (3 099 Mio. EUR) durch das GIF-Nettokapital (555 Mio. EUR)
geteilt. Quelle: EIF – Europäischer Investitionsfonds (2015a), GIF – Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU,
Quartalsbericht, 30. September 2015.
34
Bericht einer unabhängigen Gruppe hochrangiger Sachverständiger sowie die Mitteilungen der Kommission mit der Stellungnahme zu den
Empfehlungen der Gruppe und ein begleitendes Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SWD) zur Evaluierung des RP7 nach den
fünf
verpflichtenden
Evaluierungskriterien
der
Leitlinien
für
eine
Verbesserung
des
Regelungsumfelds:
http://ec.europa.eu/research/evaluations/index_en.cfm?pg=home
35
Evaluierung der Tätigkeit der REA(2012-2015): https://ec.europa.eu/research/evaluations/pdf/archive/.../rea_evaluation_report.pdf
Im Januar 2014 wurde aus der TEN-V-Exekutivagentur die Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA), die unter
anderem für die Durchführung von Teilen des CEF-Programms 36 (Verkehr, Energie und Telekommunikation) und für die
verkehrs- und energiebezogenen Programme der Initiative „Horizont 2020“ zuständig ist. Die für den Zeitraum 20112013 durchgeführte Ex-post-Evaluierung hat gezeigt, dass die Agentur die kosteneffizienteste Lösung für die
Durchführung des TEN-V-Programms war. Mit dieser Lösung wurden für den EU-Haushalt Einsparungen von 8,8 Mio.
EUR im Vergleich zu den Kosten einer internen Durchführung des Programms erzielt.
Beitrag zur Erreichung der politischen Ziele
Intelligentes Wachstum
Im Jahr 2015 ergab die Ex-post-Bewertung des RP7, dass 12 149 RP7Projekte (etwa 50 % aller RP7-Projekte) abgeschlossen wurden. Eine
endgültige Bewertung der Auswirkungen des RP7 auf den Markt wäre
noch verführt. In der Evaluierung wurde die mittelbare wirtschaftliche
Wirkung jedoch auf eine Steigerung des Bruttoinlandsprodukts (BPI) um
500 Mrd. EUR im Laufe von 25 Jahren bzw. um 20 Mrd. EUR jährlich
veranschlagt.
Durch kurzfristige Katalysatoreffekte und langfristige Multiplikatoreffekte hatte jeder in Verbindung mit dem RP7
ausgegebene Euro infolge von Innovationen, neuen Technologien und Produkten direkte und indirekte wirtschaftliche
Auswirkungen in Höhe von rund 11 EUR. Die Ex-post-Bewertung des RP7 ergab 1700 Patentanmeldungen und über
7400 gewerbliche Verwertungen infolge von RP7-Projekten. Mehr als die Hälfte der aus dem RP7 geförderten Projekte
ist noch nicht abgeschlossen; die Auswirkungen dürften daher in den kommenden Jahren noch zunehmen.
Aus dem RP7 unterstützte Projekte wurden mit höherer technologischer Einsatzreife (Technology Readiness Levels)
abgeschlossen. Dieses Ergebnis belegt die Innovationswirkung der Projekte im Vergleich zu am RP6 beteiligten
Organisationen. Eine Analyse der EU-weiten Innovationserhebung zeigt, dass aus dem RP7 unterstützte innovative
Unternehmen eher in der Lage waren, neue Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen auf den Markt zu bringen und
dass diese Unternehmen durchschnittlich höhere Umsatzanteile aus den Innovationen erzielten als Unternehmen, die
nicht aus dem RP7 gefördert wurden. Eine kontrafaktische Analyse zur Bewertung der durchschnittlichen Anzahl an
Patentanmeldungen pro Forscher hat ergeben, dass Forscher in Organisationen, die am RP7 beteiligt waren, häufiger
Patente anmelden als Forscher in Organisationen, die nicht an den EU-Rahmenprogrammen beteiligt sind.
Das RP7 hat insbesondere zur Förderung wissenschaftlicher Exzellenz
beigetragen. RP7-Projekte haben bislang zu 170 000 Publikationen
geführt. Davon sind 54 % frei zugänglich. Der Anteil der mit dem RP7 in
Zusammenhang stehenden Publikationen an den meistzitierten
Publikationen (1 % aller Publikationen) liegt bei durchschnittlich 3,6 %.
Dieser Prozentanteil ist 2,8-, 2- und 3,6-mal höher als die jeweiligen
Durchschnittswerte in der EU, in den USA und weltweit. Die Anzahl der
Publikationen in den wichtigsten wissenschaftlichen Fachzeitschriften, die vom Europäischen Forschungsrat (ERC)
gefördert wurden, sowie die Tatsache, dass sich unter den vom ERC geförderten Wissenschaftlern elf Nobelpreisträger
und fünf Preisträger der „Fields-Medaille“ befinden, sind ebenfalls Ausdruck der wissenschaftlichen Exzellenz des ERC.
Mehr als 13 000 KMU führten Projekte innerhalb des RP7 durch und erhielten Finanzmittel in Höhe von 6,4 Mrd. EUR.
Diese Anzahl liegt deutlich über dem zu Beginn des RP7 vom Rat und vom Europäischen Parlament für das RP7Kooperationsprogramm vorgesehenen Finanzierungsanteil von 15 % für KMU. Ökonometrische Analysen zeigen, dass
36
Fazilität „Connecting Europe“, Verordnung (EU) Nr. 1316/2013.
am RP7 beteiligte KMU im Hinblick auf Beschäftigungswachstum und operative Einnahmen um 38 % besser
abschnitten als die Kontrollgruppe.
Beispiel für den von der EU erbrachten Mehrwert
Nach den Antworten auf eine Online-Konsultation von Interessenträgern zur Ex-post-Bewertung des RP7 zählt die
Auseinandersetzung mit gesamteuropäischen Herausforderungen durch die Forschung in Europa zu den drei
wichtigsten Bereichen, in denen (im Vergleich zu Maßnahmen der Mitgliedstaaten) ein europäischer Mehrwert möglich
ist. Die beiden anderen Bereiche sind der verstärkte Wettbewerb in der Forschung und die Förderung der Mobilität von
Forschern.
Im Rahmen von „Horizont 2020“, dem Nachfolgeprogramm des RP7, führt die Europäische Kommission mehrere Preise
für „gesellschaftspolitische Herausforderungen“ ein. Im Rahmen von „Horizont 2020“ werden Geldpreise an die
Bewerber vergeben, die eine bestimmte Herausforderung am wirkungsvollsten angehen. Die Preise sollen ein
Innovationsanreiz sein. Das Ziel wird vorgegeben; es wird aber weder festgelegt, von wem die Innovation ausgehen
sollte, noch wie das Ziel zu erreichen ist.
Im Jahr 2014 hat das deutsche Biopharma-Unternehmen CureVac GmbH den Innovationspreis gewonnen und 2 Mio.
EUR für die erzielten Fortschritte auf dem Weg hin zu einer neuen Technologie zur Stabilisierung lebensrettender
Impfstoffe bei Umgebungstemperatur erhalten. Damit konnte eines der größten Hindernisse für die Verwendung von
Impfstoffen in Entwicklungsländern überwunden werden.
Im Jahr 2015 wurden über den Preis zusätzliche private Investitionen im Forschungsbereich bewirkt, als die Bill and
Melinda Gates Foundation zusagte, 46 Mio. EUR in CureVac zu investieren, um die Entwicklung der innovativen
Impftechnologie dieses Unternehmens und die Herstellung zahlreicher Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten zu
beschleunigen.
In Verbindung mit Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA) des RP7 wurden über 50 000
Forschungsstipendien vergeben (u. a. an 10 000 Doktoranden). Die Stipendiaten hatten 148 Staatsangehörigkeiten
und waren in 86 Ländern auf der ganzen Welt ansässig. Insoweit sind die MCAs der am stärksten international
ausgerichtete Bestandteil des RP7. MSCAs trugen dazu bei, die besten Forscher in Europa zu halten. Nahezu 34 % der
Stipendiaten waren Bürger von Nicht-EU-Ländern, und 46 % der Forscher, die aus Industrieländern in die EU kamen,
blieben auch nach dem Ende ihrer Stipendien in Europa. (Die unmittelbare Wirkung des Programms kann allerdings
nicht gemessen werden.) Befragungen haben ergeben, dass etwa 80 % der MSCA-Stipendiaten der Ansicht waren,
dass die Erfahrungen aufgrund ihres Stipendiums ihre Karrierechancen verbessert hätten. Die geförderten Forscher
wissen den Beitrag des Programms zu ihrer wissenschaftlichen Karriere also offensichtlich zu schätzen.
Nachhaltiges Wachstum
Bei dem Programm „Intelligente Energie – Europa“ (IEE) waren ebenfalls konkrete Erfolge zu verzeichnen. Seit
2007 wurde im Rahmen von IEE-Projekten Energie aus erneuerbaren Energiequellen entsprechend dem jährlichen
Stromverbrauch von 7 Millionen Bürgern gewonnen und Primärenergie entsprechend dem jährlichen Stromverbrauch
von über 2 Millionen Haushalten eingespart. Es wird davon ausgegangen, dass durch die Projekte Investitionen in
nachhaltige Energiequellen im Umfang von über 4 Mrd. EUR bewirkt werden. Einer vorläufigen Schätzung zufolge
dürfte sich die jährliche Einsparung an Primärenergie infolge des Programms IEE auf über 312 000 Tonnen
Rohöläquivalente (tRÖE) jährlich belaufen. Mit dem Programm IEE wurden mehr als 40 Millionen Menschen in der
gesamten EU erreicht.
In der Evaluierung wurde betont, dass der erwartete
durchschnittliche
Katalysatoreffekt
von
ÖkoInnovationsprojekten bei etwa 20 liegt (d. h. mit einer
öffentlichen Investition von 1 EUR wird zwei Jahre nach
Abschluss des betreffenden Projekts ein um das 20Fache höherer Ertrag generiert). Außerdem schafft
jedes Projekt durchschnittlich für 8 Personen einen
Arbeitsplatz (Vollzeit). Der Gesamtwert des ökologischen und wirtschaftlichen Nutzens der Initiative „Öko-Innovation“
innerhalb des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) in einem Zeitraum von fünf Jahren
wird auf über 1,6 Mrd. EUR geschätzt.
Energie sicherer, bezahlbarer und nachhaltiger machen
Die EU ging mit der Zusage der Bereitstellung sicherer und bezahlbarer Energie für Bürger und Unternehmen in der EU
in das Jahr 2015; außerdem sollten die Ursachen des Klimawandels bekämpft werden. Dazu wurde im Februar die
Energieunion eingeführt. Die Energieunion soll Verbrauchern helfen, Geld und Energie zu sparen. Sie soll dem
Umweltschutz dienen, einen wettbewerbsbezogenen Energiemarkt fördern und die Versorgungssicherheit
gewährleisten. In diesem Zusammenhang wurden im Juli einige Vorschläge vorlegt, die von einer Änderung des EUEmissionshandels über eine klarere Gestaltung von Energieeffizienz-Kennzeichen bis zur Stärkung der Position von
Verbrauchern reichten. Außerdem hat die Kommission eine öffentliche Konsultation über die Neugestaltung des
Strommarkts eingeleitet.
Im Februar hat die Kommission eine Mitteilung veröffentlicht, in der erläutert wird, wie bis 2020 in allen
Mitgliedstaaten das gesetzte Ziel eines Verbundgrads von 10 % erreicht werden könnte. Bis Ende 2015 waren bereits
mehrere Verbundprojekte vorgestellt wurden, mit denen die baltischen Staaten im Norden und die iberische Halbinsel
im Süden sowie Malta an die übrige EU angebunden werden sollten.
Im September nahm die Kommission den neuen Europäischen Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan) an. Mit
dem Plan sollen die Entwicklung und die Einführung kohlenstoffarmer Technologien beschleunigt und die
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden.
Im November veröffentlichte die Kommission den ersten Jahresbericht über den Stand der Energieunion mit
Informationen zu den Fortschritten seit Einführung der Rahmenstrategie der Energieunion. Für die Umsetzung dieser
Strategie müssen jedoch noch weitere Anstrengungen unternommen werden. Diesbezüglich wird 2016 ein wichtiges
Jahr sein.
Außerdem hat die EU eine zentrale Rolle bei der Vermittlung des weltweit ersten allgemeinen, rechtsverbindlichen
Klimaschutzabkommens gespielt. Das Abkommen wurde im Dezember in Paris von 195 Ländern angenommen. In dem
Abkommen wurde ein weltweiter Aktionsplan beschrieben, der die Welt in die Lage versetzen sollte, durch eine
Begrenzung der weltweiten Erderwärmung auf unter 2 °C den gefährlichen Klimawandel zu verhindern. Außerdem
wurde Anlegern, Unternehmen und politischen Entscheidungsträgern ein klares Signal dafür vermittelt, dass der
allgemeine Übergang zu sauberen Energien dauerhaft gestaltet werden soll und dass künftig weniger umweltschädliche
fossile Brennstoffe verwendet werden sollen.
Integriertes Wachstum
Die Ex-post-Bewertung des RP7 hat gezeigt, dass das RP7 – obwohl es nicht ausdrücklich zur
Beschäftigungsförderung ausgelegt war – im Laufe von zehn Jahren unmittelbar zur Schaffung von 130 000
Arbeitsplätzen in der Forschung beigetragen hat und in 25 Jahren mittelbar zur Schaffung weiterer 160 000
Arbeitsplätze führen wird.
Die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA) haben die Beschäftigungsfähigkeit, die Karrierechancen und die
Mobilität von Forschern in Europa und darüber hinaus verbessert. 95 % aller MSCA-Stipendiaten hatten zwei Jahre
nach dem Auslaufen ihrer Stipendien eine Beschäftigung. Das RP7 hat insoweit zur langfristigen Einstellung von
Forschern beigetragen, als ein erheblicher Anteil (43 %) der projektbezogen befristet eingestellten Forscher auch nach
dem Abschluss der Projekte in den jeweils geförderten Projektteams blieb.
Jeder zweite europäische Absolvent, der im Ausland studiert oder eine Ausbildung erhält, wird im Rahmen von
Erasmus gefördert. Erfahrungen mit dem Programm Erasmus haben gezeigt, dass Erasmus den
Beschäftigungsvorteil von Programmteilnehmern gegenüber nicht mobilen Studenten um 45 % erhöht. Bei
Studierenden aus Osteuropa war das Risiko einer langfristigen Arbeitslosigkeit um 83 % geringer, wenn sie an
Erasmus teilgenommen hatten.
Einer Befragung von Teilnehmern des Programms „Erasmus für junge Unternehmer“ zufolge kam es bei mehr als
einem Drittel der Personen, die eine Unternehmensgründung in Erwägung zogen, tatsächlich zu einer Gründung, und
zwei Drittel der beteiligten erfahrenen Unternehmer erhielten neue Impulse oder erlangten technisches Know-how,
erschlossen sich neue Märkte und steigerten ihre Umsätze.
1.4 Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt (Teilrubrik 1B)
Für die Programme unter Teilrubrik 1B wurden im Jahr 2015 60,4 Mrd. EUR vorgesehen; dies entspricht einem Anteil
von 37,2 % des gesamten EU-Haushalts für 2015.
Kohäsionsfonds
10 173,25
16,8 %
Sonstige
2216,71
3,7 %
Beschäftigungsinitiative für
Jugendliche
1504,57
2,5 %
Wettbewerbsfähigkeit
(weitere
entwickelte
Regionen)
8867,22
14,7 % Europäische
territoriale
Zusammenarbeit
1048,31
1,7 %
Anteil am
Gesamthaushalt
37,2 %
Regionale
Konvergenz
(weniger
entwickelte
Regionen)
30 172,99
50,0 %
Übergangsregionen
6419,93
10,6 %
Diagramm 4: links: Wichtigste Programme, die 2015 unter der Teilrubrik 1 B finanziert wurden. Die Kategorie „Andere“ beinhaltet auch
„abgelegene und dünn besiedelte Regionen“ sowie Ausgaben aus dem „Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten
Personen“. / rechts: Anteil der Teilrubrik 1 B am Gesamthaushalt 2015. Beträge in Mio. EUR.
Teilrubrik 1B des MFR umfasst den „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE), den „Kohäsionsfonds“, den
„Europäischen Sozialfonds“ (ESF) 37 – einschließlich der „Beschäftigungsinitiative für junge Menschen“ (eine besondere
ergänzende Zuweisung) und des „Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen“. All diese
Programme werden in geteilter Verwaltung durchgeführt.
Prioritäten der Kommission
Der EFRE, der Kohäsionsfonds und der ESF werden mit einem Haushalt von 351,8 Mrd. EUR für den Zeitraum 20142020 zur Finanzierung der Kohäsionspolitik der EU eingesetzt; diese Fonds bilden das wichtigste Investitionsinstrument
der EU für die Verwirklichung der Ziele der Strategie „Europa 2020“ zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung
auf EU-Ebene und zur Bewirkung von Strukturreformen auf nationaler Ebene. Mit den Maßnahmen im Bereich der
Kohäsionspolitik werden mehrere Prioritäten der Juncker-Kommission unterstützt, insbesondere die Prioritäten
„Beschäftigung, Wachstum und Investition“, „Digitaler Binnenmarkt“ und „Energieunion und Klima“. Außerdem trägt
die Kohäsionspolitik zur Weiterentwicklung des Binnenmarkts sowie zu verschiedenen Maßnahmen im Zusammenhang
mit der Flüchtlingskrise und der Migrationspolitik bei.
Die reformierte Kohäsionspolitik im Zeitraum 2014-2020 wurde vollständig auf das in der Strategie „Europa 2020“
vorgegebene Ziel eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums ausgerichtet. Auf die im Bereich der
Kohäsionspolitik eingesetzten Finanzmittel entfallen mehr als 60 % des Haushalts für öffentliche Investitionen in
mehreren Mitgliedstaaten, und diese Investitionen haben unverändert eine entscheidende Rolle bei der Förderung
langfristiger Investitionsstrategien gespielt.
Wie die Kohäsionspolitik zur Umsetzung länderspezifischer Empfehlungen beiträgt
Nach Maßgabe des Rechtsrahmens für den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) werden in den aus
dem ESIF kofinanzierten Programmen im Zeitraum 2014-2020 alle relevanten länderspezifischen Empfehlungen 38 im
Rahmen des Europäischen Semesters berücksichtigt. Die operationellen Programme wurden eng auf die früheren
länderspezifischen Empfehlungen abgestimmt, und die Programme wurden vorbehaltlich der Durchführung
verschiedener Reformen (Ex-ante-Konditionalitäten) durchgeführt, um die Verwendung und die Wirksamkeit des ESIF
zu unterstützen.
Diese entschiedene Integration der reformierten Kohäsionspolitik in die neue wirtschaftspolitische Steuerung der EU
innerhalb des MFR für den Zeitraum 2014-2020 fördert die Aufgeschlossenheit der Politik gegenüber sich wandelnden
wirtschaftlichen Gegebenheiten und entstehenden Ungleichgewichten.
37
Fünf Fonds, die gemeinsam den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) bilden, ergänzen einander, um die wirtschaftliche
Entwicklung in allen EU-Ländern in Übereinstimmung mit den Zielen der Strategie „Europa 2020“ zu fördern: der Europäische Fonds für
regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF), der Kohäsionsfonds, der Europäische Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und der Europäische See- und Fischereifonds (EMFF). Die beiden letztgenannten Fonds werden
in der Rubrik 2 (Nachhaltiges Wachstum) verwaltet.
38
Empfehlungen dazu, wie Beschäftigung und Wachstum gefördert werden können und gleichzeitig eine solide Grundlage für die
öffentlichen Finanzen erhalten werden kann; die Empfehlungen werden von der Kommission jährlich aufgrund ihrer Analyse der
Wirtschafts- und der Sozialpolitik der Mitgliedstaaten formuliert.
Die Anstrengungen der Kommission richteten sich vor allem auf den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über
die Programme des Zeitraums 2014-2020. Im Jahr 2015 hat die Kommission aber auch gezielte Maßnahmen
durchgeführt, mit denen länderspezifische Probleme überwunden und die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden
sollten, ihre Programme aus dem Zeitraum 2007-2013 effizient abzuschließen.
1.4.1 Durchführung der Programme des Planungszeitraums 2014-2020
Ende 2015 hatte die Kommission alle operationellen Programme (OP) im
Bereich der Kohäsionspolitik im Zeitraum 2014-2020 angenommen und
damit die Voraussetzung für die Durchführung der Programme geschaffen.
Die für den Zeitraum 2014-2020 eingeführten Verbesserungen
gewährleisten eine stärkere Ergebnisorientierung der Programme und eine
bessere Abstimmung des Investitionsbedarfs auf bestimmte Ziele und Prioritäten unter Berücksichtigung
entsprechender Indikatoren und Vorgaben für die zu erzielenden Ergebnisse. Für alle Programme wurde ein
Leistungsrahmen vorgegeben, an dem die Fortschritte bei der Durchführung gemessen werden. Dieser Ansatz
ermöglicht eine transparente Berichterstattung und eine an den jeweiligen Programmzielen ausgerichtete
Fortschrittsbewertung.
Ende 2015 hatten die Mitgliedstaaten bereits über 100 000 Projekte ausgewählt. Die im Dezember 2015 von der
Kommission veröffentlichte Mitteilung „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum – Maximierung des Beitrags des
39
bietet einen guten Überblick über die für den
Europäischen Struktur- und Investitionsfonds“
Programmplanungszeitraum 2014-2020 vorgesehenen Investitionen aus dem ESIF und über die erwarteten
Ergebnisse.
Insgesamt wird davon ausgegangen 40, dass unmittelbar aufgrund der Durchführung der ESIF-Programme im Zeitraum
2014-2020 gemessen an der aktuellen Situation eine positive Wirkung erzielt wird, insbesondere in Bezug auf das
Wachstum des BIP, und dass diese positive Wirkung noch deutlich über das Ende des Durchführungszeitraums der
jeweiligen Programme anhält. Besonders signifikant ist die erwartete Wirkung bei den EU-13-Mitgliedstaaten 41, wo ein
erheblicher Anteil der öffentlichen Investitionen auf den ESIF entfällt. Bei diesen Mitgliedstaaten dürfte der Unterschied
gegenüber der aktuellen Situation am Ende des Durchführungszeitraums bis zu +2,7 % betragen und noch mindestens
zehn Jahre über das Jahr 2020 hinaus konstant über 2 % liegen.
Informationen über die Durchführung und über die erzielten Ergebnisse werden insbesondere im Rahmen der
jährlichen Berichte über die Durchführung der Programme des EFRE/Kohäsionsfonds und des ESF und von der
Kommission sorgfältig überwacht. Die Mitgliedstaaten müssen die ersten jährlichen Durchführungsberichte im Juni
2016 übermitteln.
Voraussetzungen für die Durchführung der Programme
39
COM(2015) 639 final
40
Simulationen aufgrund des in von den Generaldirektionen REGIO und ECFIN gemeinsam entwickelten makroökonomischen Modells
QUEST.
41
Mitgliedstaaten, die der EU nach 2004 beigetreten sind.
Die Ex-ante-Konditionalitäten 42 als eines der neuen Schlüsselelemente der reformierten Kohäsionspolitik sollen die
Wirksamkeit der Fonds erhöhen. Mit den Konditionalitäten werden Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von
Investitionen vorgegeben, die schon im Vorfeld bzw. spätestens in den ersten Jahren der Durchführung eines
Programms erfüllt werden sollten. Bei Genehmigung der Programme waren die Ex-ante-Konditionalitäten bei etwa
75 % aller Programme bereits erfüllt; bei 750 Programmen (z. B. bei Verkehrsentwicklungsplänen für Investitionen im
Verkehrsbereich) stand die Erfüllung noch aus. Für diese Programme wurden mit der Kommission Aktionspläne zur
Erfüllung der Konditionalitäten bis spätestens Ende 2016 vereinbart. Bei der Erfüllung dieser Aktionspläne waren
gewisse Verzögerungen zu verzeichnen: Von 470 Aktionsplänen, die ursprünglich Ende 2015 abgeschlossen sein
sollten, wurden nur 142 tatsächlich im Jahr 2015 abgeschlossen; drei weitere Aktionspläne sollten 2016 abgeschlossen
werden. Die Kommission hat die Entwicklung der Aktionspläne hinsichtlich der Erfüllung der Ex-ante-Konditionalitäten
sorgfältig überwacht und wird dies auch 2016 tun.
Die sogenannten „Benennungen“ sind ein weiteres neues Element der reformierten Kohäsionspolitik. Durch die
Benennungen soll eine größere Sicherheit geschaffen werden, indem entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip die
Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten gestärkt wird. Dazu benennen die Mitgliedstaaten die Behörden, die für die
Verwaltung und die Kontrolle der Programme zuständig sind; dadurch soll gewährleistet werden, dass bereits zu
Beginn geeignete Systeme in angemessener Weise eingerichtet sind. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, können
im Rahmen der Programme Zahlungsanträge bei der Kommission eingereicht werden. Im Jahr 2015 haben
Mitgliedstaaten die ersten Behörden benannt. Ende 2015 hatten Mitgliedstaaten der Kommission für 20 % aller aus
dem ESF 43, dem EFRE und dem Kohäsionsfonds zu finanzierenden Programme ihre Programmbehörden benannt; dies
war ein geringerer Anteil als ursprünglich vorgesehen. Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten bei der
Bewältigung der auftretenden Schwierigkeiten.
Besondere Unterstützung für Griechenland
Im Rahmen der Maßnahmen zur Unterstützung Griechenlands wurden eine Erhöhung der Vorfinanzierung für
Strukturfonds im Programmplanungszeitraum 2014-2020 sowie eine Quote von 100 % für die EU-Finanzierung
förderfähiger Ausgaben und eine frühzeitige Freigabe der verbleibenden 5 % der Programme für den Zeitraum 20072013 vereinbart. Die kumulative Wirkung dieser Maßnahmen belief sich auf 2 Mrd. EUR (jeweils zur Hälfte in den
Jahren 2015 und 2016).
Beschäftigungsinitiative für junge Menschen
Für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen haben die Mitgliedstaaten im April 2015 die ersten
Überwachungsdaten (bezogen auf Ende 2014) vorgelegt. Diese Daten betrafen insgesamt etwa 138 000 Teilnehmer.
Als wesentliches Problem wurde das Fehlen öffentlicher Mittel für die Einleitung von Maßnahmen im Rahmen der
Beschäftigungsinitiative für junge Menschen betrachtet. Daher hat die Kommission vorgeschlagen, den
Vorfinanzierungsanteil für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im Jahr 2015 auf 30 % zu erhöhen, um die
Finanzierung der ersten Maßnahmen zu erleichtern. 44 Diese Vorfinanzierungen wurden aus dem EU-Haushalt 2015
geleistet.
Eine anschließende Erhebung sowie Befragungen der Verwaltungsbehörden
im Jahr 2015 zeigen, dass in den meisten förderfähigen Mitgliedstaaten mit
42
Im Vorfeld zu erfüllende Bedingungen, die gewährleisten sollen, dass die Mitgliedstaaten angemessene rechtliche und politische
Rahmenbedingungen geschaffen haben und dass geeignete Verwaltungskapazitäten verfügbar sind, bevor Investitionen aus dem ESIF
vorgenommen werden; auf diese Weise soll eine größtmögliche Wirkung der Finanzierungen sichergestellt werden.
43
Für den ESF lag der Anteil zum Stichtag 8. April 2016 laut dem Tätigkeitsbericht 2015 der GD EMPL bei 25 %.
44
Verordnung 2015/779 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2012
hinsichtlich eines zusätzlichen ersten Vorschussbetrags für durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geförderte operationelle
Programme.
der Durchführung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen begonnen wurde. Zum November 2015 berichteten
zehn Mitgliedstaaten, dass sie bereits 75 % oder mehr der für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen
vorgesehenen Haushaltsmittel für konkrete Maßnahmen gebunden hatten. Insgesamt beliefen sich die Kosten aller 20
mit der Durchführung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen befassten Mitgliedstaaten in Verbindung mit den
jeweils als förderfähig ausgewählten Maßnahmen Ende Dezember 2015 auf 3,3 Mrd. EUR; von den Mittelempfängern
waren 380 Mio. EUR eingebracht worden. Ebenfalls dieser Untersuchung zufolge hatten größere Mitgliedstaaten
und/oder die wichtigsten Mittelempfänger der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im November 2015
Tausenden von jungen Menschen eine Beschäftigung vermittelt: Italien (rund 375 000 junge Menschen, mit denen
Verbindung aufgenommen wurde, oder die bereits in Maßnahmen einbezogen waren), Portugal (100 000),
Griechenland (32 000), Frankreich (32 000) und Ungarn (16 000).
KMU-Initiative
Mit der praktischen Durchführung der KMU-Initiative wurde inzwischen begonnen. Die Initiative ist ein gemeinsames
Finanzinstrument der Kommission und der EIB-Gruppe (der Europäischen Investitionsbank und des Europäischen
Investitionsfonds), die darauf abzielt, Finanzierungen für KMU anzukurbeln, indem teilweise die ansonsten den
Finanzinstituten entstehenden Risiken von Kreditportfolios für KMU übernommen werden. Die entsprechenden
Produkte, die für Banken und KMU gleichermaßen attraktiv sind, können außerordentlich wirksam dazu beitragen, die
Kreditvergabe in der Realwirtschaft zu erhöhen, Arbeitsplätze zu schaffen und das Wirtschaftswachstum anzuregen.
Mit der Umsetzung wurde in mehreren Mitgliedstaaten (Bulgarien, Spanien und Malta) bereits begonnen, und einige
andere Mitgliedstaaten (u. a. Rumänien, Italien und Finnland) haben entsprechende Absichten zum Ausdruck gebracht.
Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung von Arbeitsmarktbedingungen
Zusätzlich zur Unterstützung aus dem EU-Haushalt und aus den jeweiligen Programmen hat die Kommission auch
durch mehrere Initiativen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation und des Arbeitsmarkts in der EU beigetragen:
-
Ein neuer Europäischer Pakt für die Jugend soll bis Ende 2017 zu 10 000 Partnerschaften zwischen der Wirtschaft
und Bildungseinrichtungen sowie zu mindestens 100 000 neuen Ausbildungsplätzen, Praktika und Beschäftigungen
für Berufseinsteiger führen.
-
Mit einem weit gefächerten Spektrum an Sozialpartnern wurde ein neuer sozialer Dialog eingeleitet, um die
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen in Europa besser bewältigen zu können.
-
Die Kommission hat den Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit vorgeschlagen, um das Funktionieren des
Binnenmarkts im Hinblick auf den Zugang zu Waren und Dienstleistungen für Behinderte zu verbessern, indem
Hindernisse für die Inverkehrbringung dieser Waren und Dienstleistungen beseitigt oder vermieden werden.
-
Die Förderung der Mobilität von Arbeitnehmern und eine bessere Koordinierung der Systeme der sozialen
Sicherheit zählen zu den wichtigsten Maßnahmen der Kommission zur Verbesserung des europäischen
Arbeitsmarkts. EURES, das europäische Portal zur beruflichen Mobilität, ermöglicht Arbeitnehmern einen leichteren
Zugang zu einer Datenbank mit Stellenangeboten der öffentlichen Arbeitsverwaltungen aller Mitgliedstaaten und
den Online-Abgleich dieser Angebote mit ihren Bewerbungen. Im Jahr 2015 wurde EURES mit den neuesten
informationstechnischen Möglichkeiten zu einem für alle zugänglichen modernen Tool zur Mobilitätsförderung
erweitert und aufgerüstet.
-
Fortschritte waren auch bei der Evaluierung der EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf faire und sichere
Arbeitsbedingungen zu verzeichnen. Eine umfassende Evaluierung der EU-Vorschriften (24 Richtlinien) im Bereich
Arbeitssicherheit und Gesundheit wird in nächster Zeit vorgelegt. Diese Evaluierung ist Bestandteil des
Kommissionsprogramms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) 45 zur
Schaffung eines einfacheren, klareren und robusteren Rechtsrahmens für Wachstum und Beschäftigung.
1.4.2 Ergebnisse der Programme 2007-2013
Durchführungsaspekte
Insgesamt 440 operationelle Programme (322 im Zusammenhang mit dem EFRE/Kohäsionsfonds und 118 im Rahmen
des ESF) wurden im Programmplanungszeitraum 2007-2013 mit Mitteln zur Förderung der Kohäsionspolitik mit einer
Mittelausstattung von insgesamt 346,5 Mrd. EUR unterstützt.
In den meisten Mitgliedstaaten war die Durchführungsquote Ende 2015 bei
allen drei Fonds im Bereich der Kohäsionspolitik zufriedenstellend (80,2 %
ohne anhängige Anträge und noch nicht geleistete Zahlungen); nur in
Rumänien, Italien und Kroatien gibt es weiterhin gewisse Verzögerungen.
Insgesamt lag die Durchführungsquote für den ESF bezogen auf alle
Mitgliedstaaten gegen Ende 2015 bei 80,5 %). Die Abrufquote lag beim ESF
auch in den Ländern mit den schlechtesten Ergebnissen immer noch bei über
65 %; nur in Kroatien (52,3 %) und in Rumänien (51,1 %) waren geringere
Quoten zu verzeichnen. Beim EFRE und beim Kohäsionsfonds hat sich die
Durchführungsquote gegen Ende 2015 noch erhöht: Ohne anhängige Anträge
und noch nicht geleistete Zahlungen lag die Quote bezogen auf alle Mitgliedstaaten bei 80 %. Verzögerungen
bestanden in Rumänien, Italien und Kroatien. Die Auswirkungen dieser Verzögerungen können noch abgeschwächt
werden, da noch Ausgaben in Verbindung mit Finanzinstrumenten geltend gemacht werden können und da der
Förderzeitraum für Kroatien erst Ende 2016 ausläuft.
Die Analyse der verfügbaren Überwachungsinformationen hinsichtlich der Projektauswahl sowie in Bezug auf
Informationen aus den im Juni 2015 von den Programmbehörden vorgelegten jährlichen Durchführungsberichten hat
ergeben, dass die meisten operationellen Programme im Bereich Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013 im Zeitplan
liegen. Bis Herbst 2015 wurden in allen Mitgliedstaaten über 760 000 Projekte aus dem EFRE/Kohäsionsfonds
gefördert.
Stärkerer Leistungsbezug
Entsprechend der verstärkten Konzentration der Kommission auf den Leistungsaspekt sowie im Rahmen einer im Jahre
2014 von der Kommission begonnen Pilotuntersuchung erfolgten auch im Jahr 2015 Leistungsprüfungen bei allen 322
aus dem EFRE bzw. dem Kohäsionsfonds finanzierten Programmen. Bei 91 % der Programme wurde die Leistung als
gut oder annehmbar bewertet, und nur bei 9 % war die Leistung mangelhaft oder kritisch. Dies ist gegenüber den
Bewertungen für das Jahr 2014 (bei dem 12 % aller Programme als gefährdet betrachtet wurden) eine positive
Entwicklung.
45
http://ec.europa.eu/smart-regulation/refit/index_en.htm
Insbesondere hat sich die Leistung der Programme hinsichtlich der Verwaltung und Kontrolle, der Projektauswahl und
der Finanzinstrumente verbessert. Entsprechend erhöhte sich die Durchführungsquote von aus dem EFRE bzw. dem
Kohäsionsfonds finanzierten Programmen in allen Mitgliedstaaten bis Ende 2015 auf 87 %.
Die Durchführung von Finanzinstrumenten vollzieht sich jedoch langsamer als ursprünglich vorgesehen: 1,04 Mrd. EUR
von insgesamt 17,06 Mrd. EUR waren bis Ende 2014 noch nicht in Finanzinstrumente eingezahlt.
Beitrag zur Erreichung der politischen Ziele
Das BIP-Wachstum ist nur eines der zahlreichen Ziele der
Kohäsionspolitik der EU, doch wird den Schätzungen mit den
makroökonomischen Modellen in der Ex-post-Bewertung zufolge jeder
im Bereich der Kohäsion im Zeitraum 2007-2013 investierte Euro bis
2023 einen BIP-Zuwachs von rund 2,7 EUR erzeugen. 46 So wird die
Kohäsionspolitik für einen BIP-Zuwachs von nahezu 1 Billion EUR
sorgen. Ferner werden die thematischen Teile der Ex-postBewertungen für den EFRE/Kohäsionsfonds und den ESF in Kürze
vorliegen, so dass dem nächsten Jahresbericht umfangreichere Schlussfolgerungen zu den erzielten Leistungen zu
entnehmen sein werden. Die nachfolgend beschriebenen mit der Kohäsionspolitik bis 2014 erzielten Ergebnisse
beruhen im Wesentlichen auf den neuesten verfügbaren Evaluierungsdaten aus den jährlichen
Durchführungsberichten, die die Mitgliedstaaten im Jahr 2015 vorgelegt haben, und auf Erkenntnissen aus bereits
abgeschlossenen Ex-post-Bewertungen (Umwelt, Verkehr und Unternehmensförderung).
Intelligentes Wachstum (EFRE und ESF)
Im Hinblick auf das angestrebte intelligente Wachstum werden Resultate sowohl durch die Bereitstellung von
Finanzmitteln als auch durch den Beitrag zur Verbesserung des Investitionsumfelds erzielt. Die Programme fördern
Beschäftigung, Wachstum und Investitionen in ganz Europa, konzentrieren sich aber auf die am wenigsten
entwickelten Gebiete und auf Sektoren mit Wachstumspotenzial.
Bis 2014 wurden EU-weit mehr als 36 000 Projekte kofinanziert, um die
Zusammenarbeit
zwischen
der
Wirtschaft
und
Forschungszentren zu unterstützen. In einigen Mitgliedstaaten waren
gute Ergebnisse zu verzeichnen, und die ursprünglichen Ziele wurden
deutlich übertroffen (im Vereinigten Königreich). In anderen
Mitgliedstaaten (z. B. Polen, Belgien oder Österreich) werden die Ziele
hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen Sektor und
der Privatwirtschaft weiterhin nicht erreicht; es werden jedoch
anhaltende
Anstrengungen
unternommen,
um
auch
die
Zusammenarbeit in diesem wichtigen Bereich zu intensivieren.
46
http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docgener/evaluation/pdf/expost2013/wp14a_final_report_en.pdf
Beispiel für den von der EU erbrachten Mehrwert
Der Mehrwert der Unterstützung aus dem EFRE besteht darin, dass die Mitgliedstaaten angesichts ausgeprägter
Zwänge zur Haushaltskonsolidierung zusätzliche Finanzhilfe für wachstumsfördernde Investitionen erhalten. Die
wirtschaftliche Tätigkeit, die durch diese Investitionen ausgelöst wird, macht sich kurzfristig im BIP bemerkbar. (Für
die EU-12-Mitgliedstaaten 47 wird davon ausgegangen, dass sich das BIP zwischen 2007 und 2016 um 2,7 % pro Jahr
erhöht. 48) Außerdem werden dank der strukturellen Verbesserungen in den Volkswirtschaften der EU Wirkungen
erwartet, die sich allerdings erst langfristig bemerkbar machen werden.
Ein Beispiel für eine erfolgreiche Investition aus dem EFRE ist die im Jahre 2013 erfolgte Einrichtung eines HoldingFonds in Höhe von fast 16 Mio. EUR in der spanischen Region Extremadura. Die bereitgestellten Mittel wurden in
weniger als zwei Monaten abgerufen. Daher wurde der Fonds auf fast 30 Mio. EUR nahezu verdoppelt. Durch die
Bereitstellung von KMU-Krediten zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung hat diese Maßnahme dazu
beigetragen, den privaten Investitionsmarkt in der einzigen spanischen Region auszuweiten, die als weniger entwickelt
(„Konvergenzregion“) eingestuft wird. Bislang kam die Förderung mehr als 600 KMU zugute. Entscheidende
Erfolgsfaktoren sind die Partnerschaft zwischen dem Europäischen Investitionsfonds und der Regionalregierung und
eine gründliche Ex-ante-Bewertung des regionalen Markts sowie die anschließende Entwicklung eines optimal darauf
abgestimmten Finanzinstruments. Aufgrund dieser Erfahrung hat die Extremadura 75 Mio. EUR aus den für diese
Region vorgesehenen Mitteln aus dem EFRE in die spanische KMU-Initiative für den Zeitraum 2014-2020 eingebracht.
47
Mitgliedstaaten, die der EU nach 2004 beigetreten sind (außer Kroatien).
48
Die Schätzungen beruhen auf Simulationen mit Wirtschaftsmodellen (z. B. mit dem HERMIN-Modell).
Mit Unterstützung aus dem EFRE wurden nahezu 95 000
Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung
durchgeführt. Diese Projekte führten bis 2014 zu mehr als
40 000 Vollzeitstellen für Forscher. Damit wurde das
ursprüngliche Gesamtziel von 33 500 Stellen noch übertroffen.
Ein stetiger Fortschritt ist insbesondere in Polen zu
verzeichnen, wo bis 2014 fast 5000 Stellen für Forscher
entstanden sind.
Dank der Investitionen aus dem EFRE, hat sich die Breitbandabdeckung in der EU in den letzten Jahren
insbesondere in weniger entwickelten Regionen beträchtlich erhöht. Bis 2014 haben mehr als 8 Millionen weitere
Haushalte infolge der Förderung aus dem EFRE Zugang zu Breitbandanschlüssen erhalten. Erhebliche Verbesserungen
werden auch aus Griechenland (bis Ende 2014 Breitband-Internetzugänge für weitere 800 000 Bürger) und aus
Slowenien (bis 2014 infolge der Investitionen aus dem EFRE neue Breitbandanschlüsse für mehr als 70 000 Bürger)
gemeldet. Einige Mitgliedstaaten sind weiterhin mit besonderen Herausforderungen bei der Überwindung der Kluft
zwischen Regionen konfrontiert, die Zugang zu modernen Informations- und Kommunikationstechnologien haben, und
Regionen, die keinen oder nur beschränkten Zugang besitzen. Diese Herausforderung soll im Zeitraum 2014-2020
durch zusätzliche Investitionen bewältigt werden.
Bis Ende 2014 sind dank Investitionen aus dem EFRE zugunsten
von KMU mehr als 825 000 Arbeitsplätze entstanden. Die betreffenden
Maßnahmen haben entscheidend zur Abfederung der Auswirkungen der
Krise in den letzten Jahren beigetragen. Außerdem wurde die Gründung
von EU-weit über 120 000 Unternehmen aus dem EFRE unterstützt.
Den vorläufigen Ergebnissen der Pakete zur Unternehmensförderung
(KMU, große Unternehmen, Finanzinstrumente) der laufenden Ex-post-Bewertung des EFRE/Kohäsionsfonds im
Zeitraum 2007-2013 zufolge wurden mindestens 246 000 KMU gefördert (insbesondere durch Zuschüsse für
Kleinstunternehmen). (Indirekte Unterstützung wurde dabei nicht berücksichtigt.) Die Unterstützung hatte einen
Umfang von etwa 47,5 Mrd. EUR bzw. von 16 % der Gesamtförderung aus dem EFRE. In diesem Zusammenhang
wurden vor allem drei Vorteile festgestellt: Verbesserung der Wirtschaftsleistung der unterstützten Unternehmen (trotz
des allgemeinen Konjunkturrückgangs), Verbesserungen in Bezug auf Innovationen (dank Investitionen in Forschung
und Entwicklung) und Verhaltensänderungen.
Ein erheblich geringerer Anteil der Unterstützung (ca. 6 Mrd. EUR) wurde für etwa 3700 größere Unternehmen
verwendet, von denen viele allerdings gerade oberhalb der Schwelle für KMU lagen. Die meisten geförderten Projekte
erreichten die gesteckten Ziele (z. B. verstärkte private Investitionen, Steigerung der Produktivität oder Schaffung
weiterer Arbeitsplätze). In den Bewertungen wurde jedoch argumentiert, dass die Regionen und die Mitgliedstaaten
ihre Unterstützung konzentriert so gestalten sollten, dass Vorteile wie etwa die Schaffung von Verbindungen zwischen
größeren Unternehmen und der lokalen Lieferkette zum Tragen kommen. Diese Unterstützung ist insoweit von
Bedeutung, als sie die Nachhaltigkeit von Investitionen und von Beschäftigung innerhalb einer Region begünstigen
kann.
In Bezug auf den ESF haben vorläufige Ergebnisse der Ex-post-Bewertung gezeigt, dass der ESF im Bereich
Humankapital zur Entwicklung und Konsolidierung der Wissenschafts- und Technologiepolitik beigetragen hat (durch
Finanzhilfe und durch Betreuung im FuE-Bereich). Außerdem wurde der Kapazitätsaufbau in der Forschung unterstützt,
indem zusätzliche Humanressourcen in der Forschung gewonnen wurden und die Beschäftigungsfähigkeit gefördert
wurde. Hinsichtlich der Qualität der Hochschulbildung hat der ESF zu Änderungen auf Systemebene beigetragen (z. B.
durch die Verbesserung von Studienprogrammen, durch die bessere Ausbildung von Lehrkräften und durch die
Förderung von e-Learning).
Nachhaltiges Wachstum (EFRE und Kohäsionsfonds)
Die zusätzliche Kapazität der Energiegewinnung aus erneuerbaren Energiequellen unmittelbar infolge von
seitens der Mitgliedstaaten gemeldeter und aus dem EFRE bzw. dem Kohäsionsfonds unterstützter Maßnahmen lag
Ende 2014 bei fast 4000 MW. Dies ist gegenüber dem Jahr 2013 eine Steigerung um über 1200 MW.
Außerdem hat die weitere Durchführung einer beträchtlichen Anzahl an Projekten dazu beigetragen, die
Energieeffizienz von Wohnbauanlagen und von öffentlichen Gebäuden zu steigern, auf die insbesondere in den
EU-12-Mitgliedstaaten ein erheblicher Anteil des Energieverbrauchs entfällt. Die gemeldete Reduzierung der
Treibhausgasemissionen infolge dieser Maßnahmen lag Ende 2014 bei 475,592 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten.
Die laufende Ex-post-Bewertung des abgeschlossenen Arbeitspakets zur Förderung der Energieeffizienz in öffentlichen
Gebäuden und in Wohngebäuden im Rahmen des EFRE bzw. des Kohäsionsfonds hat ergeben, dass im
Programmplanungszeitraum 2007-2013 zwar Fortschritte erzielt wurden; diese Fortschritte wurden in der
Programmüberwachung aber nur teilweise erfasst. Die mangelnde
Standardisierung von Indikatoren hatte zur Folge, dass Daten unterschiedlich
und uneinheitlich berücksichtigt wurden. Allerdings können bei den beiden am
häufigsten verwendeten Indikatoren („Senkung des Energieverbrauchs“ und
„Reduzierung
der
Treibhausgasemissionen“)
Ergebnisse
programmübergreifend verglichen werden. Bis 2013 (d. h. zwei Jahre vor
Abschluss der Programme Ende 2015) wurden mit den überprüften
Programmen u. a. durch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
Energieeinsparungen im Umfang von 2904 GWh jährlich bzw. von 1,454 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten jährlich erzielt.
Im Bereich der Risikoprävention wurde dank der Unterstützung aus dem EFRE bzw. aus dem Kohäsionsfonds bis
Ende 2014 der Schutz gegen natürliche Risiken für etwa 20 Millionen durch Hochwasser gefährdete Menschen und für
etwa 30 Millionen durch Waldbrände gefährdete Menschen verbessert.
Gemessen an den Zielvorgaben liegen die Fortschritte im Bereich Trinkwasser- und Abwasserbehandlung
insgesamt bei etwa 38 %. Trotzdem wurden von den Mitgliedstaaten erhebliche Verbesserungen gemeldet: In
absoluten Zahlen war Ende 2014 im Vergleich zu 2013 eine erhebliche Steigerung der Anzahl der Menschen zu
verzeichnen, die an die Wasserversorgung (über 1,7 Millionen) und an das Abwassernetz (über 1,2 Millionen)
angebunden waren.
Vorläufige Ergebnisse des umweltbezogenen Arbeitspakets der laufenden Ex-post-Bewertung des EFRE/Kohäsionsfonds
zeigen, dass in vielen Mitgliedstaaten der EU-13 und der südlichen EU-15 49 die Förderprogramme im Bereich der
Kohäsionspolitik eine der wichtigsten öffentlichen Finanzierungsquellen sind und daher auch erheblich zur Finanzierung
von Maßnahmen zur Erreichung der Zielvorgaben der EU für den Bereich Wasser und Abfall beigetragen haben. Viele
dieser Länder haben umfassende Fortschritte erzielt: Im Abfallbereich erhöhte sich die Wiederverwertungsquote in fast
allen EU-13-Mitgliedstaaten. Im Bereich Wasser trugen aus dem EFRE und aus dem Kohäsionsfonds finanzierte
Projekte zur Verbesserung der Trinkwasserversorgung von mindestens 4 Millionen EU-Bürgern sowie zu einer besseren
Abwasserbehandlung für über 7 Millionen EU-Bürger bei. Außerdem wurde in der Bewertung festgestellt, dass die zur
Vorbereitung der geprüften größeren Projekte (d. h. von Projekten mit Investitionen von mehr als 50 Mio. EUR) im
Bereich Wasser- und Abfallbewirtschaftung durchgeführten Finanzanalysen eine solide Grundlage für die finanzielle
Nachhaltigkeit der betreffenden Umweltprojekte boten.
49
Mitgliedstaaten, die der EU bereits vor 2004 angehörten.
Die Mitglieder berichteten auch im Bereich Verkehr über
Fortschritte bis Ende 2014 im Vergleich zum Jahr 2013.
Im Verkehrsbereich wurden besondere Anstrengungen auf
Maßnahmen verwendet, bei denen in früheren Jahren
verstärkt Schwierigkeiten aufgetreten waren, (z. B. der
Bau neuer Straßen (einschließlich TEN) sowie der
Wiederaufbau von Eisenbahnstrecken). Der wichtigste
Fortschritt war bei der Wiederherstellung von Straßen zu verzeichnen. Ende 2014 wurden mehr als 30 000 km
gemeldet (gegenüber 20 000 km im Jahr 2013). Fortschritte wurden auch im bisher grundsätzlich weniger
dynamischen Bereich des Wiederaufbaus von Eisenbahnstrecken erzielt: bis Ende 2014 fast 4000 km (gegenüber nur
gut 3000 km Ende 2013)
Vorläufigen Ergebnissen des verkehrsbezogenen Arbeitspakets der laufenden Ex-post-Bewertung des
EFRE/Kohäsionsfonds zufolge wurden unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Regionen mit unterentwickelter
Verkehrsinfrastruktur durch Maßnahmen der Kohäsionspolitik bessere Verbindungen sowohl innerhalb der einzelnen
Mitgliedstaaten als auch zwischen unterschiedlichen Mitgliedstaaten gefördert. Außerdem wurde durch die Maßnahmen
die Planung der verkehrspolitischen Maßnahmen (beispielsweise durch die Entwicklung von Verkehrsstrategien) und
ihre Vorbereitung verbessert (beispielsweise durch eine bessere Qualität der Anträge auf EU-Fördermittel für
umfangreichere Verkehrsinvestitionen in Höhe von über 50 Mio. EUR). Gleichzeitig wurden die Mitgliedstaaten dazu
bewegt, entsprechend den EU-Strategiedokumenten größere Aufmerksamkeit auf einen nachhaltigen Verkehr zu
verwenden.
Integratives Wachstum (EFRE und ESF)
In diesem Bereich ergänzen sich der EFRE und der ESF durch Investitionen in Infrastrukturprojekte und in
Humankapital in den Bereichen Bildung und Ausbildung, aktive Arbeitsmarktpolitik und Einbeziehung benachteiligter
Gruppierungen in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft.
Vorläufigen Ergebnissen der Ex-post-Bewertung des ESF zufolge entfielen auf die Förderung aus dem ESF im Bereich
Zugang zu Beschäftigung 12 % aller Finanzierungen nationaler aktiver arbeitspolitischer Maßnahmen in der
gesamten EU. In einigen Konvergenzregionen (EU-12 und südliche Mitgliedstaaten wie etwa Griechenland) wurde ein
beträchtlicher Anteil der AAMP-Begünstigten (AAMP = aktive Arbeitsmarktpolitik) aus dem ESF gefördert. Die
Bewertung bestätigte auch eine gute Übereinstimmung zwischen aus dem ESF finanzierten Maßnahmen und den
länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters und der Strategie „Europa 2020“. Der ESF hat
beispielsweise zur Reformierung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen in einigen Mitgliedstaaten beigetragen, indem
Maßnahmen zur Erhöhung der Kapazität der öffentlichen Arbeitsverwaltungen zur Konzeption und Durchführung von
Programmen und/oder zur Kompetenzförderung unterstützt wurden.
Die Investitionen aus dem ESF im Bereich Humankapital betrafen Maßnahmen zur Förderung der Kompetenzen
verschiedener Zielgruppen, zur Verbesserung von Bildungs- und Ausbildungssystemen und zur Unterstützung der
Anpassungsfähigkeit von Unternehmen. In den Bereichen lebenslanges Lernen, Reformen von Bildungs- und
Ausbildungssystemen und Entwicklung von Humanressourcen (Forschung und Innovation) konnten weniger
entwickelte Regionen („Konvergenzregionen“) vielfältigere Maßnahmen durchführen (als wettbewerbsfähigere
Regionen). Ende 2013 waren aus dem ESF erhebliche zusätzliche Mittel (51 Mrd. EUR einschließlich der nationalen
Kofinanzierung) für die Strategie „Europa 2020“, für die Strategien im Bildungsbereich und zur Umsetzung
länderspezifischer Empfehlungen bereitgestellt worden. Aus diesen Mitteln wurde eine Wertschöpfung von mindestens
21 Mio. EUR (46 % aller Beteiligungen) in den Bereichen erreichte Abschlüsse (13 %), Beschäftigung (8 %) und
Erweiterung von Kompetenzen und Fähigkeiten und „sonstige positive Ergebnisse“ (25 %) erzielt.
In Bezug auf die soziale Eingliederung ermöglichten aus dem ESF
geförderte Maßnahmen den Mitgliedstaaten die Ausweitung
bestehender Aktionen zur Förderung der sozialen Eingliederung und die
Unterstützung einer größeren Anzahl an Teilnehmern (als insbesondere
angesichts des Konjunkturrückgangs ohne Mittel aus dem ESF möglich gewesen wäre). 11,5 Mrd. EUR (einschließlich
nationaler Kofinanzierung) wurden für den Bereich soziale Eingliederung vorgesehen. Bis Ende 2013 hatten mindestens
1,3 Millionen Teilnehmer der Prioritätsachsen zur Förderung der sozialen Eingliederung eine Qualifizierung oder andere
positive Ergebnisse erreicht. „Softe“ Resultate (z. B. ein gesteigertes Selbstvertrauen, Verbesserungen im
Gesundheitsbereich, aktivere Einbeziehung in die Zivilgesellschaft und aktiveres Vorgehen bei der Suche nach
Beschäftigungsmöglichkeiten) wurden nicht berücksichtigt und von den Mitgliedstaaten auch nur selten erfasst. Die
Unterstützung aus dem ESF ermöglichte den Mitgliedstaaten auch, mehr individuelle Leistungen für bestimmte
Zielgruppen anzubieten, die ansonsten Zugang nur zu den allgemein angebotenen Dienstleistungen gehabt hätten, die
ihren spezifischen – und häufig anspruchsvolleren – Bedürfnissen nicht gerecht geworden wären.
Insgesamt waren bis Ende 2014 in allen Politikbereichen des ESF 98,2 Millionen Teilnehmer von ESF-Maßnahmen zu
verzeichnen. 50 Hinsichtlich der Ergebnisse wurde mit dem Programm das gesteckte Ziel erreicht, mindestens ebenso
viele Teilnehmer wie im vorherigen Programmplanungszeitraum zu erreichen. Infolge von Beschränkungen der
Überwachungs- und Berichtssysteme im Zeitraum 2007-2013 vermitteln aggregierte Ergebnisindikatoren nur ein
partielles Bild. 51 Mindestens 8,9 Millionen Teilnehmer haben entweder unmittelbar oder kurz nach Abschluss der
Maßnahme eine Beschäftigung gefunden. Mindestens 8,5 Millionen Teilnehmer haben einen Abschluss erworben / eine
Bescheinigung erhalten oder eine Schulung erfolgreich abgeschlossen. Weitere 12,8 Millionen Teilnehmer verwiesen
auf andere positive Ergebnisse (z. B. bessere Kompetenzen und Fähigkeiten). Das Gesamtbild aufgrund der Ex-postBewertung und der Bewertungen der Mitgliedstaaten kann als positiv betrachtet werden. Infolge von Defiziten der
Überwachungssysteme und der sehr eingeschränkten Anzahl kontrafaktischer Abschätzungen der Auswirkungen beruht
dieses Bild jedoch weitgehend auf qualitativ relevanten Informationen.
Hinsichtlich der Investitionen des EFRE im Bereich Infrastruktur für Bildung und Kinderbetreuung sind weiterhin
erhebliche Fortschritte zu verzeichnen. Über 30 000 Projekte wurden mit Investitionen in Bildungseinrichtungen zum
Bau neuer oder weiterführender Schulen oder zur Modernisierung und zur besseren Ausstattung bestehender Schulen
gefördert. Diese Projekte wurden nahezu vollständig in weniger entwickelten Regionen („Konvergenzregionen“)
durchgeführt, und entsprechende Berichte wurden hauptsächlich aus einem einzigen Mitgliedstaat (Italien) übermittelt.
Andere Mitgliedstaaten haben ähnliche Aktionen durchgeführt. Sie haben jedoch den Indikator zur Messung der
Kapazität der geförderten Infrastruktur nicht berücksichtigt. Insoweit waren zuverlässige aggregierte Berichte über die
Anzahl der auf EU-Ebene durch diese Maßnahme begünstigten Personen nicht möglich.
50
Vorläufige Ergebnisse der Ex-post-Bewertung
51
Im Programmplanungszeitraum 2007-2013 gab es keine gemeinsamen Ergebnisindikatoren; es wurde jedoch versucht, von den
Mitgliedstaaten gemeldete ähnliche Indikatoren zusammenzufassen (wie etwa die in diesem Abschnitt behandelten Indikatoren). Die
betreffenden Zahlen beruhen auf einem Bericht vom Mai 2016. Da der Bericht noch nicht in der endgültigen Fassung vorliegt, sind auch
die Zahlen noch als vorläufig zu betrachten. Die im Tätigkeitsbericht 2015 der GD EMPL genannten Zahlen beruhten auf einer früheren
Fassung dieses Berichts.
1.5 Nachhaltiges Wachstum: Natürliche Ressourcen (Rubrik 2)
2015 wurden unter Rubrik 2 63,9 Mrd. EUR vorgesehen; dies entspricht einem Anteil von 39,4 % des gesamten EUHaushalts für 2015. Rubrik 2 betrifft die beiden Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP): Säule I besteht aus den
Maßnahmen zur Marktstützung und aus über den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGLF)
finanzierten Direktzahlungen und Säule II umfasst die aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung
des ländlichen Raums (ELER) finanzierte Unterstützung für die Entwicklung des ländlichen Raums. Zu dieser Rubrik
gehören ferner der Europäische See- und Fischereifonds (EMFF), die internationale Dimension der Gemeinsamen
Fischereipolitik (GFP) [d. h. die regionalen Fischereiorganisationen (RFMOs) und die nachhaltigen Fischereiabkommen
(SFA)] sowie Aktivitäten in den Bereichen Klima und Umwelt im Rahmen des Programms für die Umwelt und
Klimapolitik (LIFE).
Prioritäten der Kommission
Die Maßnahmen dieser Rubrik tragen zur Verfolgung der Kommissionsprioritäten „Beschäftigung, Wachstum und
Investition“ und „Energieunion und Klima“ sowie in gewissem Umfang der Priorität „Digitaler Binnenmarkt“ bei.
Außerdem sind sie für die Zielsetzungen der Strategie „Europa 2020“ im Bereich nachhaltiges Wachstum sowie für die
Förderung eines intelligenten und integrativen Wachstums im Hinblick auf Investitionen zur Schaffung von
Arbeitsplätzen und zur Innovationsförderung von Bedeutung.
Europäischer
Meeres- und
Fischereifonds
(EMFF)
1758,70
2,8 %
Europäischer
Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des
ländlichen Raums
(ELER)
18169,80
28,4 %
Finanzierungsprogramm für
die Umwelt und
für Klimapolitik
(LIFE) u. a.
493,80
0,8 %
Anteil am
Gesamthaushalt
39,4 %
Europäischer
Garantiefonds für
die Landwirtschaft
(EGLF) —
marktbezogene
Ausgaben und
Direktzahlungen
43 454,90
68,0 %
Diagramm 5: links: Wichtigste Programme, die 2015 unter der Rubrik 2 finanziert wurden / rechts: Anteil der Rubrik 2 am Gesamthaushalt
2015. Beträge in Mio. EUR.
Maßnahmen der Kommission zur Bewältigung der Agrarkrise
Die Kommission hat in zweierlei Weise reagiert, um die erforderliche Stabilisierung des Marktes zu bewirken, als das
russische Einfuhrverbot für Milch- und Schweinefleischerzeugnisse verhängt wurde. Zunächst hat die Kommission
Beihilfen für die private Lagerhaltung gewährt, um das Marktangebot zu reduzieren. In einer zweiten Phase hat die
Kommission die Auszahlung von Direktzahlungen vorangetrieben und ein „Solidaritätspaket“ mit verschiedenen
spezifischen Maßnahmen eingerichtet, um die Liquidität von Landwirten zu verbessern.
Spezifische befristete Stützungsmaßnahmen wurden angenommen, um den von dem russischen Einfuhrverbot für
Früchte und Gemüse betroffenen Landwirten zu helfen. Die Unterstützung belief sich auf 219,3 Mio. EUR. Im
Milchsektor wurden zusätzliche Finanzmittel im Umfang von 54,3 Mio. EUR gewährt. Außerdem wurden
Fördermaßnahmen in Nicht-EU-Ländern verstärkt, die sich im Jahr 2015 zunächst mit einem Umfang von 3 Mio. EUR
auf den EU-Haushalt auswirkten. (Weitere Beträge kommen erst in den Jahren 2016 und 2017 zum Tragen.)
Im Jahr 2015 wurden Initiativen zur Unterstützung der Agrarmärkte und zur Verbesserung der Lieferkette eingeführt:
-
die Verbreitung von Marktinformationen über marktbezogene „Dashboards“; 52 dies wird die Transparenz der
Märkte erhöhen und dazu beitragen, dass die Marktteilnehmer besser informierte Entscheidungen treffen können,
-
die Einführung oder Wiedereinführung von Analyseforen, z. B. die Einsatzgruppe „Agrarmärkte“ (die sich mit
Themen wie Markttransparenz, unlautere Handelspraktiken oder Zugang zu Finanzinstrumenten und zu
Terminmärkten beschäftigt) und das Hochrangige Forum für die Verbesserung der Funktionsweise der
Lebensmittelversorgungskette.
1.5.1 Informationen zur Durchführung der Programme des Programmplanungszeitraums 2014-2020
Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)
Hinsichtlich der Durchführung von Direktzahlungen an Landwirte und der marktbezogenen Auswirkungen der aus dem
EGFL finanzierten Maßnahmen lagen die ersten Jahre des MFR 2014-2020 im Plan. Im Rahmen der gemeinsamen
Marktorganisation werden an verschiedenen Punkten im jeweiligen Lebenszyklus spezifische Förderprogramme
durchgeführt. Nach dem russischen Einfuhrverbot für bestimmte Agrarprodukte aus der EU und nach den
Markteinbrüchen im Milch- und im Fleischsektor wurden zusätzliche Maßnahmen zur Marktstützung (z. B. Beihilfen für
die private Lagerhaltung für bestimmte Milcherzeugnisse und Rücknahmeregelungen für Obst und Gemüse) eingeführt.
Mit diesen Maßnahmen wurde die dringend benötigte Unterstützung für betroffene Erzeuger in den Mitgliedstaaten
geleistet. Außerdem haben die Maßnahmen dazu beigetragen, das Gleichgewicht in den betroffenen Sektoren
wiederherzustellen. Wie die Statistiken belegen, ist es der Landwirtschaft in Europa gelungen, alternative Märkte
zuhause und in Drittländern (insbesondere in Asien) zu erschließen: Obwohl der russische Markt weggefallen ist, stieg
der Gesamtwert der Ausfuhren von EU-Agrarerzeugnissen in den zwölf Monaten nach Verhängung des Einfuhrverbots
im August 2014 um 6 %. EU-Ausführer erzielten deutliche Steigerungen u. a. in den USA (+19 %) und in China
(+39 %). Die Ausfuhr von EU-Weinen erhöhte sich in den ersten neun Monaten des Jahres 2015 gegenüber dem
Vorjahr um 660 Mio. EUR (10,3 %). Zu diesem Erfolg haben sektorspezifische Programme zur Werbung in Nicht-EULändern sowie Investitionen in Rebflächen, in verarbeitende Einrichtungen und in die Vermarktung beigetragen.
52
http://ec.europa.eu/agriculture/dashboards/.
Auch im Finanzjahr 2015 wurden aus dem EGFL Direktzahlungen zur Finanzierung von Programmen vor der Reform
geleistet; gleichzeitig wurden bestimmte Elemente der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aus dem Jahr
2013 eingeführt (u. a. die Konvergenz der Beihilfeniveaus verschiedener Mitgliedstaaten). Im Verwaltungsbereich hat
die Kommission seit 2014 Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung und der Durchführung von Direktzahlungen unterstützt
(beispielsweise durch Leitfäden oder durch Gespräche in Sachverständigengruppen).
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Bezüglich der Finanzierung aus dem ELER ist festzustellen, dass alle
118 Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum angenommen
wurden. Die Kommission geht nicht davon aus, dass sich die
Verzögerungen bei der Genehmigung von Programmen (letzte Genehmigungen im Dezember 2015) auf die Erreichung
der Programmziele und der entsprechenden Vorgaben auswirken werden. Am 31. Dezember 2015 waren Mittel in Höhe
von 23,5 Mrd. EUR gebunden. Dies entspricht 24 % des gesamten ELER-Haushalts für den Zeitraum 2014-2020. Bis
Ende 2015 beliefen sich die Zahlungsanträge von Mitgliedstaaten auf insgesamt 3,77 Mrd. EUR; dies entspricht immer
noch einem Anteil von 4 % der gesamten Mittel für Verpflichtungen und macht die Notwendigkeit der Beschleunigung
der Durchführung in den kommenden Jahren deutlich.
Deutlicher Akzent auf Vereinfachungen
Anfang 2015 begann die Kommission mit der Durchführung eines umfangreichen Programms zur Vereinfachung der
gesamten EU-Agrarvorschriften. Ende 2015 wurden zahlreiche Gesetzesänderungen vorgenommen; einige Beispiele:
-
Verlängerung der Frist für Förderanträge,
-
größere Flexibilität bei der fakultativen gekoppelten Stützung,
-
Zahlungen für Junglandwirte und
-
Reduzierung der administrativen Belastung für Mittelempfänger und für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten
durch Vereinfachung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (INVEKOS), z. B. unter Einführung
präventiver vorläufiger Gegenkontrollen und durch verschiedene Verbesserungen an Leitfäden, insbesondere in
Bezug auf Direktzahlungen für die Errichtung von Flächen im Umweltinteresse. Außerdem werden die Regelungen
für die Verhängung verwaltungsrechtlicher Sanktionen im Rahmen des integrierten Verwaltungs- und
Kontrollsystems vereinfacht.
Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF)
Beim EMFF haben sich infolge der verspäteten Annahme der EMFF-Verordnung
(im Mai 2014) auch die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten verzögert. Die
Verhandlungen wurden im Dezember 2015 abgeschlossen. Inzwischen hat die
Kommission alle 27 operationellen Programme 53 des EMFF angenommen. Um
einen reibungslosen Beginn der Durchführung zu gewährleisten, hat die Kommissioneinige Durchführungsrechtsakte
und einige delegierte Rechtsakte angenommen. Außerdem hat sie in Sitzungen der EMFF-Sachverständigengruppe
Leitfäden für die Mitgliedstaaten vorgelegt, die sich insbesondere mit den neuen Elementen des EMFF beschäftigen.
53
Für alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Luxemburg existiert ein operationelles Programm.
Ende 2015 waren insgesamt 14 Protokolle zu partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei (SFPA =
Sustainable Fisheries Partnership Agreements) mit Nicht-EU-Ländern in Kraft (gegenüber zehn im Jahr 2013 und 13 im
Jahr 2014). Im Jahr 2015 wurden Verhandlungen über die Verlängerung von Protokollen mit Grönland und
Mauretanien sowie über neue SFPA mit Liberia und den Cookinseln abgeschlossen. Gleichzeitig wurden allerdings mit
dem Auslaufen der jeweils letzten Protokolle die SFPA mit Mosambik und mit der Republik Kiribati nicht mehr
fortgesetzt.
Finanzierungsprogramm für die Umwelt und für Klimapolitik (LIFE)
Die Durchführung des Programms LIFE verläuft planmäßig. Die mit der LIFEVerordnung eingeführten neuen Arten von Zuschüssen (integriert, technische
Unterstützung, Kapazitätsaufbau und Vorbereitungsprojekte) wurden
bereitgestellt, und die betreffenden Aufforderungen zur Einreichung von
Vorschlägen wurden veröffentlicht. Die ausgeprägte Nachfrage nach Projekten
zur Bekämpfung des Klimawandels und nach integrierten Projekten 54 hat bestätigt, dass die mit dem Programm LIFE
eingeführten neuen Elemente sehr positiv aufgenommen wurden. Über 300 Projektanträge, die nach den beiden ersten
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen (in den Jahren 2014 und 2015) eingegangen sind, konzentrierten sich
auf Ziele im Bereich des Klimaschutzes. 2015 wurden im Rahmen von LIFE (Umwelt) 63,8 Mio. EUR zur Finanzierung
von sechs integrierten Projekten bereitgestellt; sie werden die koordinierte Verwendung von über 1,4 Mrd. EUR an
ergänzenden Finanzmitteln aus dem ELER und dem EFRE sowie aus nationalen und privaten Fonds erleichtern.
Mehrere politische Ergebnisse des Siebten Forschungsrahmenprogramms (RP7) wurden auch durch wissenschaftliche,
technische und logistische Unterstützung gefördert, die mithilfe von LIFE-Mitteln finanziert wurde. Die betreffenden
Aktivitäten standen mit der Entwicklung und der Annahme des Maßnahmenpakets zur Kreislaufwirtschaft sowie mit
vorbereitenden Arbeiten und mit der logistischen Unterstützung der UN-Klimakonferenz (COP21) in Zusammenhang,
die zum ersten universellen, weltweit gültigen rechtsverbindlichen Klimaschutzabkommen geführt haben.
1.5.2 Ergebnisse der Programme 2007-2013
Durchführungsaspekte
Direktzahlungen aus dem EGFL nach der früheren Regelung (vor der GAP-Reform im Jahr 2013) wurden reibungslos
gewährt, und die entsprechenden Berechnungen und Zuweisungen der Finanzmittel durch die Verwaltungen der
Mitgliedstaaten rechtzeitig vorgenommen.
Im Zusammenhang mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
(ELER) wurden im Zeitraum 2007-2013 einige Änderungen bei einzelnen Programmen der Mitgliedstaaten
vorgenommen. Die Änderungen betrafen Elemente wie etwa die Übertragung
von Mittelzuweisungen zwischen einzelnen Maßnahmen, die Anpassung der
vorgesehenen Mittelempfänger oder die Förderkriterien. Mit den Änderungen
sollte den geringen Mittelabnahmequoten in den ersten Jahren der
Durchführung sowie einigen unvorhergesehenen Problemen entgegengewirkt
werden, die sich infolge der im Wandel befindlichen wirtschaftlichen oder
umfassenderen politischen Bedingungen ergeben hatten. Die endgültige
Abnahmequote für den Zeitraum 2007-2013 wird gegenwärtig auf 98 %
geschätzt.
Aus dem Europäischen Fischereifonds (EFF, dem Vorläufer des heutigen EMFF) wurden Finanzmittel für die
Fischereiwirtschaft und für Küstengemeinden bereitgestellt, um diese bei einer wirtschaftlich belastbaren und
54
Die integrierten Projekte im Rahmen von LIFE ermöglichen die Finanzierung von Plänen, Programmen und Strategien, die auf regionaler,
multiregionaler oder nationaler Ebene entwickelt werden. Sie zielen auf die Einführung von Umweltschutzvorschriften und Vorgaben in
größerem Maßstab und sollen die Wirkung des Programms LIFE verstärken.
ökologisch nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen. Bis zum 31. Mai 2015 waren 90,8 % der Mittel des EFF
gebunden worden. Die im Zeitraum von 2007 bis zum 31. Mai 2015 von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Mittel
beliefen sich auf 3,91 Mrd. EUR für 134 689 Vorhaben. In diesem Zeitraum wurden in der Fischereiwirtschaft und im
Aquakultursektor Investitionen im Umfang von 9,27 Mrd. EUR getätigt. Davon stammten 42 % aus dem EFF, 26 % aus
nationalen Beiträgen der öffentlichen Hand und 32 % von privaten Kapitalgebern. Der Anteil der Maßnahmen zur
Förderung einer nachhaltigen Entwicklung von Fischereigebieten hat sich auf mehr als 11 % der gesamten
Mittelausstattung des EFF erhöht. Hinsichtlich der Katalysatorwirkung ist festzustellen, dass mit jedem investierten
Euro aus dem EFF nationale Investitionen von 1,37 EUR bewirkt wurden (eine Steigerung um +2,2 % bezogen auf den
31. Mai 2014). Davon wiederum entfielen 0,75 EUR auf private Kapitalgeber und 0,62 EUR auf nationale öffentliche
Stellen.
Im Jahr 2015 wurde die Leistung von partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei (SFPA) im
Zuge einer umfassenderen Bewertung unter Berücksichtigung mehrerer Finanzmaßnahmen im Rahmen der
Gemeinsamen Fischereipolitik evaluiert. 55 Bei der Evaluierung wurde festgestellt, dass die SFPA nach den Grundsätzen
eines soliden Finanzmanagements verwaltet wurden. Angesichts der Analyse der von anderen Nicht-EU-Schiffen nach
Maßgabe privater Vereinbarungen gezahlten Zugangskosten und der Gebühren, die Schiffseigner im Vergleich zum
Wert der angelandeten Fänge zahlen, wurden die von der EU ausgehandelten Zugangskosten als für Schiffseigner
vorteilhaft und wirtschaftlich bewertet. Der Bewertung zufolge wiesen Thunfisch-Abkommen ein günstigeres KostenNutzen-Verhältnis auf als Abkommen über mehrere Arten.
Bei LIFE+ belief sich der Anteil der Projekte, für die Zuschüsse gewährt wurden, auf 81 % des mehrjährigen
Programmhaushalts von 2,1 Mrd. EUR. Dieser Anteil entsprach einem Betrag von 1,7 Mrd. EUR für den gesamten
Zeitraum und bewirkte Investitionen von 1,8 Mrd. EUR. Dies war mehr als das Doppelte der EU-Finanzierung.
Beitrag zur Erreichung der politischen Ziele
Da die Ex-post-Bewertungen der Leistung der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum und der Programme
des EFF56 im Zeitraum 2007-2013 noch nicht abgeschlossen sind, beruhen die im Folgenden genannten Ergebnisse auf
den letzten verfügbaren Informationen aus der Überwachung der betreffenden Programme.
Intelligentes Wachstum
Im Zeitraum 2007-2013 ging von der GAP ein starker positiver Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit des Agrarsektors
aus, da diesem Sektor Finanzmittel gezielt zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit angeboten wurden. Die
Produktivität des EU-Agrarsektors konnte von 2005 bis 2014 um 0,7 % jährlich gesteigert werden (in der EU-13 um
1,7 %). Dies ist ein eindeutiger Beleg für die effizientere Nutzung der Produktionsfaktoren.
Mit Finanzmitteln zur Entwicklung des ländlichen Raums wurden Projekte zum Wissensaufbau, Investitionen,
unterschiedliche Kooperationsformen und Innovationen gefördert. Im Zeitraum 2007-2013 wurde Folgendes aus dem
ELER finanziert: 430 000 Projekte zur Modernisierung
landwirtschaftlicher Betriebe, Hilfen zur Betriebsgründung
für 165 000 Junglandwirte, 385 000 Projekte zur
Einbeziehung von Landwirten in Programme zur
55
Ex-post-Bewertung finanzieller Maßnahmen der Union zur Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik und im Zusammenhang mit dem
Seerechtsübereinkommen im Zeitraum 2007-2013 (Ex post evaluation on Union financial measures for the implementation of the
Common Fisheries Policy and in the area of the Law of the Sea 2007-2013) (noch nicht veröffentlicht).
56
Die Ex-post-Bewertungen der Leistung von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum im Zeitraum 2007-2013 werden für die
Mitgliedstaaten 2016 und auf Kommissionsebene im Jahr 2017 abgeschlossen sein; die Ex-post-Bewertung des EFF ist ebenfalls noch
nicht abgeschlossen und soll Ende 2016 vorgelegt werden.
Qualitätssicherung, mehr als 5 Millionen Schulungstage für Landwirte. Außerdem haben die Maßnahmen zur
Entwicklung des ländlichen Raums die Gründung bzw. die Weiterentwicklung von 70 000 (nicht landwirtschaftlichen)
Kleinstbetrieben gefördert.
Finanzmittel aus dem ELER wurden auch zur Verbesserung des Zugangs zu Breitbandanschlüssen und/oder zu IKT für
8 Millionen Menschen in ländlichen Regionen verwendet. Beim Zugang zu Netzen der nächsten Generation im
ländlichen Raum wurde Ende 2014 eine Quote von 25 % erreicht (2013 weniger als 20 %).
Finanzinstrumente für Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum im Zeitraum 2007-2013 wurden weiterhin nur
in bescheidenem Umfang genutzt. (364 Mio. EUR aus 16 Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum in sieben
Mitgliedstaaten); einige Ergebnisse waren jedoch ermutigend. Zwischen 2010 und 2014 beispielsweise hat ein
Garantiefonds, der in Rumänien verwaltet und über Maßnahmen zur Förderung des ländlichen Raums gefördert wurde,
dazu beigetragen, dass Kredite im Wert von 265 Mio. EUR bereitgestellt wurden, nachdem 1040 Bürgschaften mit
Sicherheiten im Umfang von nur 116 Mio. EUR geleistet worden waren.
Nachhaltiges Wachstum
Im Zeitraum 2007-2013 standen über 80 % aller Zahlungen im Rahmen der GAP mit der Einhaltung von
Grundstandards in den Bereichen Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit und Tierschutz)
durch Landwirte in Zusammenhang. 57 Durch die Unterstützung von Landwirten ermöglichte der ELER die schrittweise
Aufgabe schädlicher intensiver Produktionsverfahren. Die Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft (ohne
Böden) gingen weiter kontinuierlich zurück; der durchschnittliche jährliche Rückgang lag zwischen 2001 und 2012 bei
0,7 % und trug zur angestrebten Reduzierung von CO2-Emissionen bei.
Im Rahmen von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum wurden unterschiedliche flächenbezogene
Finanzierungen gewährt, um Bewirtschaftungsverfahren zu unterstützen, die sich als vorteilhaft für den Erhalt der
biologischen Vielfalt und den Schutz von Böden, Wasser und der Luft sowohl in landwirtschaftlichen Gebieten als auch
in Waldgebieten erwiesen haben. Im Programmplanungszeitraum 2007-2013 erhöhte sich die nach AgrarumweltRegelungen bewirtschaftete Fläche auf 47 Mio. ha. Dies entsprach über 25 % der im Jahr 2013 in der EU-27
landwirtschaftlich genutzten Fläche. Die Unterstützung
von Landwirten bei der Umstellung auf ökologische
Landwirtschaft betraf 7,7 Mio. ha. Diese Maßnahmen
spielten eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der
Umweltleistung der Landwirtschaft in der EU.
Im Zusammenhang mit dem EFF haben die Mitgliedstaaten im Zeitraum 2007-2013 das im Rahmen des EFF
vorgesehene Instrument für Stilllegungen aktiv genutzt, um die Fangkapazitäten an die verfügbaren Ressourcen
anzupassen. Viele Mitgliedstaaten erklärten in den Berichten über ihre Flottenkapazität im Jahr 2013, dass ihre
Fangflotten auf die befischten Bestände abgestimmt waren, wenngleich gewisse Gebiete mit Überkapazitäten
verblieben (insbesondere im Mittelmeer).
57
57
Siehe
Bewertungen:
http://ec.europa.eu/agriculture/analysis/external/cross_compliance/index_en.htm
http://ec.europa.eu/agriculture/eval/reports/environment-summary/fulltext_fr.pdf
und
Im Jahresbericht 2015 der Kommission über die Durchführung des EFF 58 werden der schrittweise Rückgang der
Unterstützung aus dem EFF für flottenbezogene Maßnahmen
(endgültige und vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit) und
die anhaltende Unterstützung umweltfreundlicherer Fangpraktiken
bestätigt; dies hat zu einer Zunahme der Anzahl der auf MSYNiveau befischten Bestände von 27 im Jahr 2014 auf 39 im Jahr
2015 geführt.
LIFE+ hat zur Sensibilisierung und zu einer stärkeren Beteiligung der Öffentlichkeit an der Umsetzung der EUUmweltpolitik und am EU-Umweltrecht beigetragen und die Good Governance in diesem Bereich gefördert. Das
Programm diente als Instrument, das die Verfolgung der im 6. Umweltaktionsprogramm (6EAP) festgelegten
Prioritäten wirksam unterstützte. 59 Die Evaluierungen des
Programms haben bestätigt, dass LIFE+ „ein erfolgreiches
Instrument mit bedeutendem europäischem Mehrwert ist“. 60
Während der über 20-jährigen Durchführung des Programms und
zusätzlich zu „den quantifizierten Vorteilen, die auf etwa 600 Mio.
EUR jährlich geschätzt werden“ 61, hat LIFE zu Folgendem
beigetragen: bessere Erhaltung und Wiederherstellung von etwa 4,7 Mio. ha Land, bessere Wasserqualität auf einer
Fläche von ca. 3 Mio. ha, bessere Luftqualität für etwa 12 Millionen Menschen, Vermeidung von Abfällen von etwa 300
000 Tonnen, Recycling einer weiteren Million Tonnen Abfälle und Reduzierung der CO2-Emissionen um 1,13 Mio.
Tonnen jährlich. 62
Beispiel für den von der EU erbrachten Mehrwert
Das Programm LIFE dient als Plattform für den Austausch bewährter Verfahren und für die Verbreitung von Wissen. Es
ermöglicht Akteuren in der gesamten EU, von den Erfahrungen anderer zu lernen. Zu über 25 % wurden die
Ergebnisse der Maßnahmen von LIFE Natur verbreitet und innerhalb der EU übernommen.
Ein Beispiel für die derartige erfolgreiche Verbreitung von Wissen ist das Projekt Elia zur Schaffung grüner Korridore
zum Erhalt der biologischen Vielfalt unter oberirdischen Hochspannungsleitungen in Wäldern bei gleichzeitiger Senkung
der jährlichen Unterhaltskosten der Betreiber der Stromübertragungsnetze. Mit diesem Projekt konnten Flächen unter
Überlandleitungen in Belgien auf einer Länge von 155 km (775 ha) und in Frankreich von 31 km (155 ha) saniert
werden. In beiden Ländern waren an der langfristigen Durchführung der Erhaltungsmaßnahmen 732 Interessenträger
aus 28 Interessenträgergruppen beteiligt. Die Kosten-Nutzen-Analyse ergab, dass die jährlichen Unterhaltskosten um
den Faktor 2,5 bis 5 gesenkt wurden und dass sich der Kapitaleinsatz bereits nach 3-9 Jahren amortisiert hatte.
Es wird davon ausgegangen, dass der Betreiber in Belgien diesen Ansatz nach Abschluss dieses LIFE-Projekts auf
eigene Rechnung auf weitere 600 km Überlandleitungen übertragen wird, um weitere jährliche Einsparungen von etwa
1 Mio. EUR zu erzielen.
58
COM(2015) 662.
59
ABl. L 242 vom 10.9.2002
60
Siehe Mitteilung der Kommission an das europäische Parlament und den Rat „Abschließende Bewertung der Verordnung (EG) Nr.
614/2007 über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+)“, COM(2013) 478 final.
61
Ibid.
62
Ibid.
Die im Rahmen dieses Projekts durchgeführten Maßnahmen sind in der gesamten EU auf Leitungen mit einer Länge
von mehr als 75 000 km bzw. auf die entsprechenden Flächen übertragbar.
Integriertes Wachstum
Die
Kombination
von
Direktzahlungen
und
Marktstützungsmaßnahmen hat dazu beigetragen, Arbeitsplatzund Produktionsverluste zu begrenzen. 63 Im Jahr 2014 lag die
Beschäftigungsquote im ländlichen Raum bei 63,3 %. Dies war für
die 11 Millionen Landwirte der EU, die 22 Millionen bei diesen
Landwirten regelmäßig beschäftigten Arbeitskräfte und für alle von
der Landwirtschaft Abhängigen – z. B. 22 Millionen Beschäftigte in der Lebensmittelverarbeitung und im
Lebensmitteleinzelhandel sowie für Arbeitnehmer im Gastronomiebereich und für weitere Arbeitnehmer in vor- oder
nachgelagerten Sektoren (im gesamten Sektor 44 Millionen Arbeitsplätze) von großer Bedeutung. Auch die GAP hat
durch ihre Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums zu einer ausgewogenen territorialen Entwicklung in
der EU beigetragen. Mit diesen Maßnahmen wurden im Zeitraum 2007-2013 fast 53 000 Vorhaben zur Verbesserung
der Grundversorgung in ländlichen Regionen unterstützt (z. B. in den Bereichen Verkehr, Elektrizität und
Haushaltsführung).
In einer kürzlich durchgeführten Untersuchung 64 wurde geschätzt, dass durch Unterstützung aus dem EFF mindestens
7300 Arbeitsplätze durch lokale Aktionsgruppen im Fischereisektor (FLAGs) 65 geschaffen wurden. Mit einem
Kostenaufwand von 32 000 EUR pro Arbeitsplatz wurden weitere 12 500 Arbeitsplätze geschaffen oder erhalten, und
mehr als 200 Unternehmen wurden gegründet.
Der im Jahr 2015 abgeschlossenen Untersuchung66 zufolge haben sich SFPA-Maßnahmen für die EU-Flotte und für
die Flotten von Nicht-EU-Ländern als wirtschaftlich vorteilhaft bewährt. Mit den SFPA wurde die Beschäftigung von
etwa 2500 EU-Bürgern auf EU-Schiffen in vielen Küstenregionen in der EU gefördert. Die höchsten Anzahlen
geförderter Arbeitnehmer waren in den spanischen Regionen Andalusien, Galizien, Baskenland und Kanarische Inseln
sowie in Lettland und in Litauen, in der französischen Bretagne und auf La Réunion und in der polnischen Region
Pomorskie zu verzeichnen. Allerdings wurde festgestellt, dass im Evaluierungszeitraum (2007-2013) die Schaffung von
Arbeitsplätzen in Verbindung mit Fischereipartnerschaftsabkommen in Regionen wie Andalusien und den Kanarischen
Inseln durch die Verringerungen der Fangmöglichkeiten infolge von Abkommen über mehrere Arten in Westafrika
beeinträchtigt wurde.
1.6 Sicherheit und Unionsbürgerschaft (Rubrik 3)
Unter Rubrik 3 sind im EU-Haushalt mehrere Programme (mit einem Haushalt von 2,5 Mrd. EUR bzw. 1,6 % des
gesamten EU-Haushalts 2015) zur Unterstützung bei der Bewältigung dringender politischer Herausforderungen (z. B.
in den Bereichen Sicherheit, Asyl, Migration und Integration, Gesundheit, Verbraucherschutz, Kultur und Bürgerdialog)
zusammengefasst. Die Finanzierung ist auf Projekte abgestimmt, bei denen die Zusammenarbeit mit der EU erhebliche
Effizienzgewinne mit sich bringt.
63
Im Agrarsektor entfielen im Zeitraum zwischen 2005 und 2013 durchschnittlich 46 % der Einkommen landwirtschaftlicher Betriebe auf
Direktzahlungen.
64
Untersuchung zur Umsetzung von Achse 4, siehe http://ec.europa.eu/fisheries/documentation/studies/axis-4/index_en.htm
65
FLAGs sind Partnerschaften zwischen Akteuren im Fischereisektor und anderen privaten und öffentlichen lokalen Interessenträgern, die
sich für die Wirtschaft, die Gesellschaft und die Umwelt in der jeweiligen Region einsetzen.
66
Ex-post-Bewertung von Finanzmaßnahmen der Union zur Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik sowie in Bezug auf das
Seerechtsübereinkommen im Zeitraum 2007-2013 (noch nicht veröffentlicht).
Anteil am
Gesamthaushalt
1,6%
Der Asyl-,
Migrations- und
Integrationsfonds
(AMIF)
623,01
24,7 %
Andere Programme
911,1
36,2 %
Fonds für die
innere Sicherheit
560,83
22 %
Kreatives Europa
177,67
7,0 %
Lebens- und
Futtermittel
246,53
9,8 %
Diagramm 6: links: Wichtigste Programme, die 2015 unter der Rubrik 3 finanziert wurden / rechts: Anteil der Rubrik 3 am Gesamthaushalt
2015. Beträge in Mio. EUR.
Dieser Bereich des Haushalts stand in diesem Jahr infolge der Flüchtlingskrise in besonderer Weise unter Druck.
Agenturen wie Frontex, EASO und Europol wurden gestärkt, indem der ursprünglich zugewiesene Betrag für die
Operationen „Triton“ und „Poseidon“ im Mittelmehr verdreifacht wurde und indem weitere Unterstützung zur
Einrichtung von Hotspots gewährt wurde. Der Finanzrahmen zur Durchführung von Sofortmaßnahmen des Asyl-,
Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und des Fonds für innere Sicherheit (ISF) wurde erheblich erhöht (um 130
Mio. EUR), um Mitgliedstaaten an den Außengrenzen der EU (z. B. Griechenland und Italien) zu unterstützen. 25 Mio.
EUR wurden zudem zur Finanzierung des Neuansiedlungsprogramms bereitgestellt.
Prioritäten der Kommission
Die Programme unter Rubrik 3 tragen hauptsächlich zur Verfolgung der von der Juncker-Kommission vorgegebenen
Prioritäten „Justiz und Grundrechte“ und „Migration“ bei. Trotz des geringen Haushalts leisten diese Programme einen
Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Strategie „Europa 2020“. Im Rahmen des Gesundheitsprogramms
beispielsweise werden Maßnahmen für gesundes Altern (eine Voraussetzung für intelligentes Wachstum) und zur
Überwindung von Ungleichheiten im Gesundheitssektor (einer Schlüsselkomponente für integratives Wachstum)
unterstützt, und der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 67 trägt durch die Finanzierung von Projekten zur
Integration von Nicht-EU-Bürgern zu integrativem Wachstum bei.
1.6.1 Durchführung der Programme des MFR 2014-2020
Im Bereich Sicherheit, Asyl, Migration und Integration haben die Mitgliedstaaten die in den jeweiligen nationalen
Programmen vorgesehenen und aus dem AMIF und dem ISF unterstützten Durchführungsmaßnahmen eingeleitet.
Beide Fonds sind wichtige Finanzierungsquellen bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise, und beide Fonds werden
überwiegend geteilt verwaltet.
Im Jahr 2015 wurden in der Anfangsphase erhebliche Fortschritte erzielt. Alle 54 nationalen Mehrjahresprogramme der
Mitgliedstaaten wurden angenommen. In den Programmen wird beschrieben, wie die Mitgliedstaaten die mit den Fonds
verfolgten Ziele erreichen wollen. Die verbleibenden vier Programme des ISF für die assoziierten Schengen-Länder
werden nach Abschluss der bilateralen Abkommen mit diesen Ländern genehmigt. Auch der Prozess der Benennung
der für die Verwaltung der Fonds zuständigen Behörden (ebenfalls eine Voraussetzung für die Auszahlung von
Finanzmitteln) verläuft planmäßig. Ende 2015 mussten nur noch vier Mitgliedstaaten eine zuständige Behörde
benennen.
Nach diesen Schritten wurde im Jahr 2015 mit der Überwachung der Durchführung des Fonds begonnen. Im März
2016 legten die Mitgliedstaaten ihre ersten jährlichen Tätigkeitsberichte vor. Trotz der späten Annahme der
Rechtsgrundlagen des AMIF und des ISF und obwohl die Flüchtlingskrise sowie die sicherheitsrelevanten Vorfälle der
letzten Zeit berücksichtigt wurden, hatten die Mitgliedstaaten Fortschritte bei der Durchführung ihrer nationalen
Programme zu verzeichnen. Die Durchführung vollzog sich in den ersten beiden Jahren zwar langsam (für die Jahre
2014 und 2015 wurden ca. 19 % der insgesamt vorgesehenen Finanzmittel zugesagt); für das Jahr 2016 wird aber
eine Beschleunigung erwartet.
Die im Jahr 2015 durch Direktzahlungen finanzierten Maßnahmen wurden infolge der Bereitstellung zusätzlicher
Soforthilfe beeinträchtigt. Der für Zuschüsse verfügbare Haushalt wurde verdreifacht (von 77,41 Mio. EUR im Jahr
2014 auf 261,94 Mio. EUR im Jahr 2015). 2015 wurden den am stärksten vom Zustrom Asylsuchender betroffenen
Mitgliedstaaten in 38 Fällen Soforthilfen (im Umfang von 163 Mio. EUR) 68 gewährt. Die gewährten Zuschüsse wurden
zur Finanzierung von Grundbedürfnissen Asylsuchender (u. a. für Unterkunft und für Gesundheitsdienstleistungen)
sowie für mit Screenings und mit der Auswertung von Ergebnissen befasstes Personal verwendet.
67
Flankiert durch nationale Anstrengungen zur Verbesserung der Aufnahmekapazitäten, zur Gewährleistung der Durchführung von
Asylverfahren nach EU-Standards, zur Integration von Migranten auf lokaler und regionaler Ebene und zur Steigerung der Wirksamkeit
von Rückführungsprogrammen.
68
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/pressmaterial/docs/financial_support_to_mss_under_amif_and_isf_en.pdf
Im Bereich Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wurde das jährliche Arbeitsprogramm für öffentliche
Gesundheit im Jahr 2015 planmäßig durchgeführt. Insgesamt wurden 103 Vorschläge eingereicht. Davon werden 38
finanziert (Erfolgsquote 36 %). Gefördert werden acht gemeinsame Maßnahmen mit den Mitgliedstaaten, und für 30
Vorhaben wurden Zuschüsse gewährt. Damit Aktionen zur Förderung der Gesundheit von Flüchtlingen finanziert
werden können, wurde das Arbeitsprogramm im Oktober 2015 angepasst. 7,2 Mio. EUR wurden für vier Projekte
vorgesehen; ein Direktzuschuss wurde für die Internationale Organisation für Migration zur Unterstützung von
Mitgliedstaaten mit besonderem Migrationsdruck im Zusammenhang mit Herausforderungen im Gesundheitsbereich
gewährt, insbesondere zur Erprobung einer persönlichen Gesundheitsakte, mit der die medizinische Vorgeschichte von
Migranten rekonstruiert und ihre medizinischen Bedürfnisse ermittelt werden sollen.
Alle Arbeitsprogramme im Bereich Lebens- und Futtermittel wurden 2015 wie vorgesehen durchgeführt und trugen zur
Verbesserung der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen in der Lebensmittelkette bei. Im Jahr 2015 wurden
137 von der EU kofinanzierte Veterinärprogramme mit einem Haushalt von insgesamt 163 Mio. EUR im
Zusammenhang mit Krankheiten durchgeführt, die in erster Linie Tiere, teilweise aber auch Menschen betreffen
(Zoonosen). 2015 ist die Anzahl menschlicher Salmonellosen und Brucellosen weiter zurückgegangen. Erstmals wurden
17 von der EU kofinanzierte nationale Programme zur Überwachung der Pflanzengesundheit mit einem Haushalt von
insgesamt 7,5 Mio. EUR durchgeführt, die die frühzeitige Erkennung und Tilgung von Schadorganismen
gewährleisteten. Gleichzeitig wurden Epidemien bei Tieren und Pflanzen verhindert, und bei mehreren Epidemien
wurde durch die erfolgreiche Durchführung von Notfallmaßnahmen die Aufrechterhaltung von Ausfuhren aus der EU
ermöglicht. Im Jahr 2015 wurden EU-Mittel in Höhe von 16 Mio. EUR für die 43 EU-Referenzlabors für eine bessere
Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften genutzt, indem geltende Grenzwerte durchgesetzt wurden. Dadurch waren
weniger Nachkontrollen erforderlich.
Im Rahmen des Programms „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“ nahmen im Jahr 2015 mehr als 7000
Mitarbeiter von Behörden zur Überwachung der Lebensmittelsicherheit an Schulungen teil. Auf einer Skala von 1 bis 10
bewerteten die geschulten Mitarbeiter ihren Wissenszuwachs durchschnittlich mit 8,4.
Im Bereich des Verbraucherschutzes verläuft die Durchführung des Verbraucherprogramms für den Zeitraum 20142020 planmäßig, so dass die mehrjährigen Ziele erreicht werden können. In den Jahren 2014 und 2015 wurden die
meisten einschlägigen Leistungsindikatoren erreicht. 69 Die finanzierten Maßnahmen werden in Bereichen durchgeführt,
in denen die Mitgliedstaaten alleine einen hinreichenden Verbraucherschutz nicht gewährleisten können (z. B. bei
Aktivitäten europäischer Verbraucherzentren, die Informationen, kostenlose Beratung und Unterstützung beim
grenzüberschreitenden Einkaufen in der EU anbieten). Im Jahr 2015 wurden 30 Zuschüsse zur Kofinanzierung der
Tätigkeit dieser Zentren gewährt. 70
Im Kulturbereich soll das Programm „Kreatives Europa“ den Kultur- und den Kreativsektor unterstützen; die
Durchführung des Programms liegt im Plan. Unterstützt werden u. a. grenzüberschreitende Projekte unter Beteiligung
von Akteuren aus dem Kulturbereich und aus dem audiovisuellen Sektor aus 38 Ländern. (Die Nachfrage war im Jahr
2015 höher als 2014.) Außerdem werden Initiativen wie etwa die allgemein bekannte „Europäische Kulturhauptstadt“
gefördert. Auch die allgemeinen Programmziele werden weiterhin verfolgt (Unterstützung des Schutzes der kulturellen
und sprachlichen Vielfalt Europas und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Kultur- und des Kreativsektors in
Europa).
Das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ wird wie geplant durchgeführt, und die gesetzten Ziele
werden fristgerecht erreicht. Im Jahr 2015 bestand großes Interesse an diesem Programm. Die Anzahl der um eine
Finanzierung aus einem verhältnismäßig bescheidenen Haushalt konkurrierenden Anträge hat sich erhöht. Von 2791
eingereichten Anträgen wurden 408 Projekte ausgewählt (Erfolgsquote 14,6 %).
69
Genaue Zahlen siehe Verbraucherprogramm. Das Verbraucherprogramm ist Bestandteil der Programmübersichten, die dem
Haushaltsentwurf 2017 als Anhang beigefügt sind.
70
Entwurf des jährlichen Tätigkeitsberichts der Exekutivagentur CHAFEA.
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Auch im Jahr 2015 hat die Kommission ihre Politik in den Bereichen Recht, Grundrechte und Bürgerschaft fortgesetzt.
Diese Bereiche beruhen auf den Kernwerten der EU: Demokratie, Freiheit, Toleranz und Rechtsstaatlichkeit. Die Bürger
der EU müssen uneingeschränktes Vertrauen darauf haben, dass ihre Freiheit und ihre Sicherheit immer gut geschützt
werden, wo auch immer sie sich innerhalb der EU befinden.
Im April stellte die Kommission eine europäische Sicherheitsagenda vor. Die Agenda konzentriert sich auf Bereiche, in
denen die Möglichkeiten der EU zur Entfaltung kommen können, z. B. in Bezug auf einen besseren
Informationsaustausch oder eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Polizei und Justiz.
Nach den Terroranschlägen in Paris im Januar 2015 und im November 2015 sowie in Kopenhagen im Februar 2015
beschlossen die Mitgliedstaaten, gemeinsam gegen Terrorismus vorzugehen. Sie unternahmen Schritte zur
Bekämpfung von Radikalisierung, zur Unterbindung der Terrorfinanzierung und zur Verbesserung der Zusammenarbeit
untereinander sowie mit der Strafverfolgungsagentur der EU (Europol) und mit ihrer Agentur für justizielle
Zusammenarbeit (Eurojust).
Im Bereich der Justiz erfüllte die Kommission ihre Zusage, die Reform des Datenschutzes in der EU abzuschließen und
einen besseren Schutz der personenbezogenen Daten der Bürger zu gewährleisten. Außerdem erzielte die Kommission
Fortschritte bei der Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft, die Betrugsfälle auf EU-Ebene untersuchen und
verfolgen wird, die die finanziellen Interessen der EU beeinträchtigen.
Die Kommission schloss ihre Verhandlungen über das Datenschutz-Rahmenabkommen mit den USA ab. Mit dem
Abkommen werden personenbezogene Daten geschützt, die zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten
Staaten übertragen werden, um Straftaten einschließlich Terrorismus zu verhüten, aufzudecken, aufzuklären und
strafrechtlich zu verfolgen. Außerdem wird das Abkommen EU-Bürgern die Möglichkeit bieten, gerichtlichen
Rechtsschutz nach US-amerikanischem Recht in den Vereinigten Staaten zu beanspruchen.
1.6.2 Ergebnisse der Programme des MFR 2007-2013
Im Bereich Sicherheit, Asyl, Migration und Integration sind die Ex-post-Bewertungen der Vorläufer des AMIF und
des ISF noch nicht abgeschlossen; es wird erwartet, dass die Berichte im nächsten Jahr vorgelegt werden. Allerdings
liegen bereits Daten zu einigen wichtigen Leistungsindikatoren vor.
Die Anzahl der Menschen, die aus dem Vorläufer des AMIF Finanzhilfen zur Wiedereingliederung erhielten, nahm im
Zeitraum von 2011 bis Mitte 2015 gegenüber dem vorherigen Berichtszeitraum (2008-2010) erheblich zu (s. u.). Im
Zeitraum 2008-2010 erhielten durchschnittlich 2500 Personen jährlich Unterstützung; in den Jahren 2011-2015 waren
es durchschnittlich mehr als 10 000 Personen.
Außerdem liegen Daten zur Anzahl der Konsulate vor. Von den 2000 konsularischen Vertretungen, die Schengen-Visa
ausstellen und die im Zeitraum 2011 bis Mitte 2015 unter Förderung aus dem Vorläuferfonds des ISF (dem
Außengrenzenfonds) so ausgerüstet, gesichert oder verbessert wurden, dass sie Visa-Anträge bearbeiten und die
betreffenden Antragsteller bedienen können,
−
waren 1365 Konsulate an das VIS angebunden,
−
wurden 184 Konsulate neu gebaut oder renoviert,
−
wurden 116 Konsulate mit besseren Sicherheitsausrüstungen ausgestattet,
−
waren 1349 Konsulate mit Geräten zur Verarbeitung von Schengen-Visa ausgerüstet.
Insgesamt zeigen die vorläufigen Informationen der Ex-post-Bewertung der Verwendung des Außengrenzenfonds, dass
die meisten Investitionen mit IT-Systemen in Zusammenhang standen (mehr als 40 % der Ausgaben) und dass der
Beitrag des Fonds zum Grenzmanagement verhältnismäßig geringer war. Diese Investitionen für IT-Maßnahmen
werden häufig in Schwerpunktbereichen gewährt, um neue EU-Initiativen zu unterstützen, die auf Ebene der
Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen und für die der Fonds einen Kofinanzierungsanteil von 75 % (statt 50 %)
vorsah.
Im Bereich Gesundheit, Schutz von Lebensmitteln und Bürgerdialog wurden 2015 zwei Ex-post-Bewertungen 71
vorgelegt, in denen geprüft wurde, ob das zweite Gesundheitsprogramm und das Programm „Europa für Bürgerinnen
und Bürger“ (die aus dem MFR 2007-2013 finanziert wurden) ihre Ziele erreicht hatten. In beiden Bewertungen wurde
betont, dass die begrenzt verfügbaren Finanzmittel (beim Gesundheitsprogramm 294 Mio. EUR und beim Programm
„Europa für Bürgerinnen und Bürger“ 215 Mio. EUR, jeweils für einen Zeitraum von sieben Jahren) für Projekte mit
vielfältigen Zielen und Prioritäten keine hinreichende kritische Masse darstellen, die sich auf Trends im
Gesundheitsbereich oder hinsichtlich der Wahrnehmung der EU durch die Bürger in Europa insgesamt auswirken
könnte. Um die Wirkung der Programme zu maximieren, wurden aus beiden Programmen gezielte Maßnahmen
finanziert, bei denen die EU einen hohen Mehrwert erbringen konnte und mit denen Katalysatoreffekte erzielt werden
konnten.
Die Ex-post-Bewertung des Gesundheitsprogramms ergab, dass 788 finanzierte Maßnahmen sich zu Recht auf
Bereiche von hoher Relevanz für die Mitgliedstaaten und für die Interessenträger der jeweiligen Programme
konzentrierten und in Übereinstimmung mit den gesundheitspolitischen Prioritäten der EU und den Prioritäten des
intelligenten und des integrativen Wachstums der Strategie „Europa 2020“ durchgeführt wurden. In der Bewertung
wurden die einzelnen Maßnahmen und die erzielten Ergebnisse beurteilt. Die Bewertung gelangte zu dem Schluss, dass
einige wertvolle Ergebnisse erzielt worden waren, die mit einem europäischen Mehrwert verbunden waren, weil
bewährte Verfahren zwischen Mitgliedstaaten ausgetauscht wurden und weil durch gemeinsame Maßnahmen die
Zusammenarbeit verbessert wurde. Das Gesundheitsprogramm führte zum Erwerb von hilfreichem Wissen und von
Kompetenzen, die als Grundlage für eine informierte Politikgestaltung und für weitere Untersuchungen wichtiger
gesundheitspolitischer Themen dienen können. Beispielsweise wurde die Sammlung von EU-weiten Vergleichsdaten in
zahlreichen Mitgliedstaaten und die Bereitstellung von Informationen zur Politikgestaltung unterstützt. Ein gutes
Beispiel für den von der EU erbrachten Mehrwert ist die aus dem Gesundheitsprogramm erfolgte Kofinanzierung der
Orphanet-Datenbank für seltene Krankheiten, in der zersplitterte Ressourcen auf EU-Ebene zusammengefasst werden.
71
Ex-post-Bewertung des zweiten Gesundheitsprogramms 2008-2013 gemäß dem Beschluss Nr. 1350/2007/EG über ein zweites
Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2008-2013) - http://ec.europa.eu/health/programme/docs/ex-post_2ndhp-2008-13_comm-report_de.pdf; Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Durchführung, die Ergebnisse und die Gesamtbewertung des Programms
„Europa
für
Bürgerinnen
und
Bürger“
2007-2013,
COM(2015)
652
final
vom
16.12.2015
http://ec.europa.eu/citizenship/pdf/evaluationreportefc2007-2013_de.pdf.
Beispiel für den von der EU erbrachten Mehrwert
30 bis 35 Millionen EU-Bürger leben mit einer seltenen Krankheit. Wegen der begrenzten Anzahl der jeweils in einem
Land von einer Erkrankung betroffenen Patienten ist das entsprechende Wissen gering und in Europa ungleich verteilt.
Die Orphanet-Datenbank enthält Beschreibungen zahlreicher seltener Krankheiten, die von Fachleuten verfasst und
Peer-Reviews unterzogen wurden, sowie ein Verzeichnis mit Informationen über Fachambulanzen, Diagnoselabors und
Hilfsgruppen in Europa. Die Informationen über etwa 6000 Krankheiten sind frei zugänglich. Das Portal wird erfolgreich
betrieben, und die jährlichen Downloads haben sich von 37 000 im Jahr 2010 auf 414 000 im Jahr 2015 erhöht.
Gegenwärtig wird die Website täglich von 41 000 Nutzern besucht. Etwa 47 % der Nutzer sind Fachkräfte des
Gesundheitswesens, 26 % sind Patienten und 17 % sind Studierende. Diese zentrale Anlaufstelle auf EU-Ebene bewirkt
Effizienzgewinne, weil Fachkräfte des Gesundheitswesens in ganz Europa ihr Wissen über diese Krankheiten erweitern
können, weil Forscher und Wissenschaftler neue Behandlungen und Therapien entwickeln können und weil die
Patienten zuverlässige und aktuelle Informationen finden.
Hinsichtlich der Programmverwaltung wurde in der Ex-post-Bewertung des Gesundheitsprogramms festgestellt,
dass sich die Durchführung und die Verwaltung des Programms durch die Berücksichtigung der Empfehlungen der
früheren Bewertungen verbessert hatten. Obwohl die Einrichtung einer eigenen Datenbank zu einer besseren
Überwachung der Programmmaßnahmen geführt hatte, wird in der Bewertung auf Schwächen bei der Überwachung
der Ergebnisse der finanzierten Maßnahmen und ihrer Evaluierung verwiesen, die die Gesamtbewertung der Leistung
des Programms beeinträchtigten. Die Ergebnisse der Maßnahmen wurden unterschiedlich verbreitet. Daher ist nicht
regelmäßig sichergestellt, dass wichtige Interessenträger erreicht werden oder dass Ergebnisse übernommen werden
und konkrete Aktionen und spürbare Auswirkungen zur Folge haben. Ein Aktionsplan mit Maßnahmen zur
Verbesserung der Überwachung, zur Bereitstellung einer interaktiven Datenbank mit Ergebnissen und die Entwicklung
einer Kommunikations- und Verbreitungsstrategie wurde erstellt und wird von der Kommission und der
Exekutivagentur CHAFEA durchgeführt.
Um die Auswirkungen einzelner Projekte zu maximieren, ist das Programm
„Europa für Bürgerinnen und Bürger“ nach und nach von der
Finanzierung von Partnerschaften kleinerer Städte, in denen Erfahrungen
über unterschiedliche Themen (Jugend, Kultur, Fremdenverkehr usw.)
ausgetauscht wurden, zur Förderung umfangreicherer und stärker
strukturierter Projekte übergegangen, an denen mehr Städte und Bürger
beteiligt sind und die dringende Probleme wie etwa die Integration von Migranten und Umweltprobleme zum
Gegenstand haben. Selbst wenn die langfristigen Auswirkungen des Programms schwer abzuschätzen sind, ist doch
festzustellen, dass durch einen „Bottom-up-Ansatz“ zahlreiche Bürger – darunter zahlreiche erstmalige Teilnehmer –
erreicht worden sind. An dem Programm waren ca. 7 Millionen Teilnehmer unmittelbar beteiligt. Mit dem Programm
wurden fast 25 000 Städte und Bürger erreicht und 350 Städte- und Bürgernetze eingerichtet. 4250 Organisationen
der Zivilgesellschaft wurden mobilisiert, um Bedenken der Bürger Rechnung zu tragen, und über 500 Organisationen
waren an Gedenkveranstaltungen für Bürger beteiligt.
1.7 Europa in der Welt (Rubrik 4)
Für die Programme unter Rubrik 4 wurden ursprünglich 72 8,7 Mrd. EUR an Mitteln für Verpflichtungen vorgesehen. Dies
entspricht einem Anteil von 5,4 % des gesamten EU-Haushalts 2015.
72
Im Laufe des Jahres wurde der Haushalt mehrfach aufgestockt.
Rubrik 4 des Finanzrahmens umfasst das gesamte auswärtige Handeln der Kommission (Entwicklungshilfe,
Heranführungshilfe, humanitäre Hilfe usw. sowie Maßnahmen zur Stabilisierung und Friedenssicherung). Der
Europäische Entwicklungsfonds (EEF) wird nicht aus dem EU-Haushalt, sondern über Direktzahlungen von EUMitgliedstaaten finanziert.
Im Jahr 2015 betraf eine der wichtigsten Maßnahmen unter Rubrik 4 die Flüchtlingskrise. Insbesondere wurde ein
„Treuhandfonds für Syrien“ eingerichtet, um die Ressourcen aus dem EU-Haushalt und aus den Haushalten der
Mitgliedstaaten zu bündeln. Aus dem EU-Haushalt wurden im Jahr 2015 fast 570 Mio. EUR in den Treuhandfonds
investiert. Außerdem hat die EU einen Treuhandfonds für Afrika eingerichtet, mit dem die Ursachen der
Wirtschaftsmigration bekämpft werden sollen. Dieser Fonds wird über den EEF finanziert.
Prioritäten der Kommission
Mit den Programmen unter Rubrik 4 wird die von der Juncker-Kommission vorgegebene Priorität „Die EU als globaler
Akteur“ verfolgt; außerdem wird mit diesen Programmen auf die Flüchtlingskrise reagiert. Darüber hinaus wird mit den
Programmen insbesondere die externe Dimension anderer Prioritäten der Juncker-Kommission unterstützt (u. a. „eine
krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie“, „Beschäftigungswachstum und
Investitionen“ und „Ein auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte“ mit einem
ausgeprägten Sicherheitsaspekt.
Anteil am
Gesamthaushalt
5,4 %
Sonstiges
1 425,80
16,3 %
Humanitäre Hilfe
928,84
10,7 %
Instrument für
Heranführungshilfe
(IPA II)
1 574,77
18,1 %
Instrument für
Entwicklungszusammenarbeit
(DCI)
2445,50
28,1 %
Europäisches
Nachbarschaftsinstrument (ENI)
2336,00
26,8 %
Diagramm 7: links: Wichtigste Programme, die 2015 unter der Rubrik 4 finanziert wurden. Die Kategorie „Sonstige“ umfasst unter anderem
die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), das Stabilitäts- und Friedensinstrument, das Europäische Instrument für
Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) / rechts: Anteil der Rubrik 4 am Gesamthaushalt 2015. Beträge in Mio. EUR.
Die Verwaltung und die Verwendung eines erheblichen Anteils der Finanzmittel unter Rubrik 4 erfolgt durch dritte
Organisationen (z. B. durch Agenturen der Vereinten Nationen). Der verbleibende Teil wird entweder direkt von der
Kommission verwaltet (meist als Zuschüsse) oder indirekt von den begünstigten Ländern oder mittels geteilter
Verwaltung.
1.7.1 Durchführung der Programme des Planungszeitraums 2014-2020
Die Durchführung aller Programme verläuft wie geplant.
Auch im Jahr 2015 hat die Kommission erheblich zur Verhütung und
Bewältigung von Konflikten und zur Schaffung von Frieden in der ganzen
Welt beigetragen. Die Kommission zählte zu den Vorreitern der
internationalen Reaktion auf alle großen natürlichen und vom Menschen
verursachten humanitären Krisen. Im Jahr 2015 unterstützte die
Kommission von der Ebola-Krise betroffene Länder mit 885 Mio. EUR. 73
Finanzielle Unterstützung wurde auch für Liberia (31 Mio. EUR) und für Sierra-Leone (43 Mio. EUR) geleistet, um die
wirtschaftlichen Auswirkungen der Epidemie abzufedern und um den Ländern wertvolle Mittel zur Stabilisierung ihres
Staatshaushaltes (etwa zur Zahlung von Gehältern sowie zur Deckung sonstiger laufender Kosten) zur Verfügung zu
stellen. Im Rahmen der Initiative AWARE 74 wurden einige strategische Projekte zur Verknüpfung von humanitärer
Hilfe mit Entwicklungshilfe eingeführt (u. a. um Gesundheitssysteme zu stärken, die Nachhaltigkeit der
Lebensgrundlage in Guinea zu verbessern und die Wasserversorgung von Schulen in Liberia zu ermöglichen).
Außerdem wurden die ersten Wiederaufbauprogramme in Guinea (Gesundheit) und in Liberia (Bildung und Energie)
durchgeführt. Ende 2015 waren die drei betroffenen Länder auf dem Weg, wieder zu Ebola-freien Zonen erklärt zu
werden.
Angesichts der Terroranschläge im Jahr 2015 in Tunesien hat die EU rasch reagiert und Maßnahmen zur Förderung
von Reformen des tunesischen Sicherheitssektors angenommen. Außerdem hat die EU Maßnahmen angenommen, mit
denen die kurz- und mittelfristige wirtschaftliche Stabilität im Land aufrechterhalten und der Fremdenverkehr als eine
der tragenden und von den Anschlägen beeinträchtigten Säulen der tunesischen Wirtschaft unterstützt werden sollen.
Auch ihre Unterstützung für die Ukraine hat die Kommission im Jahr 2015 aufrechterhalten. Im April 2015 wurde eine
neue Makrofinanzhilfe (MFA) im Umfang von bis zu 1,8 Mrd. EUR vereinbart, um den externen Finanzierungsbedarf des
Landes zu decken. Die erste Tranche (600 Mio. EUR) wurde im Juli 2015 ausgezahlt. Die verbleibenden 1,2 Mrd. EUR
sollen im Laufe des Jahres 2016 in zwei gleichen Tranchen von jeweils 600 Mio. EUR unter dem Vorbehalt bereitgestellt
werden, dass die wirtschaftspolitischen und finanztechnischen Vereinbarungen mit der Ukraine erfolgreich umgesetzt
wurden und dass auch das Programm des Internationalen Währungsfonds in befriedigender Weise durchgeführt wird.
Außerdem hat die Kommission im April 2015 die letzte Tranche (250 Mio. EUR) an Krediten aus der ersten
Makrofinanzhilfe für die Ukraine nach Beginn der Krise ausgezahlt.
Darüber hinaus war die laufende Durchführung der im Jahr 2014 in der Ukraine getroffenen Vereinbarung über den
Staatsaufbau in der Ukraine (in Höhe von 355 Mio. EUR) von entscheidender Bedeutung für die politische und
öffentliche Lenkung des nationalen Reformprozesses in den Bereichen Korruptionsbekämpfung, Verwaltung der
öffentlichen Finanzen und Wahlrecht. Das Programm zur Förderung des Staatsaufbaus hat einen aktiven Dialog mit
ukrainischen Ansprechpartnern ermöglicht und zu konkreten Ergebnissen geführt (u. a. zur Einrichtung des Büros für
Korruptionsbekämpfung und zur Annahme wichtiger Rechtsvorschriften nach den europäischen Standards in den
Bereichen Korruptionsbekämpfung, öffentliche Beschaffung, Zivilgesellschaft, Zugang zu Informationen und
Transparenz der Finanzierung politischer Parteien). In diesem Zusammenhang ist auch auf die Zustimmung der
Regierung zu einer sorgfältigen Überprüfung der Fortschritte im Reformprozess durch Organisationen der
Zivilgesellschaft zu verweisen.
Unmittelbare Unterstützung und Finanzhilfen wurden auch für die von
dem anhaltenden Konflikt betroffene Bevölkerung der Ukraine gewährt:
73
Gesamtbetrag aus dem EU-Haushalt einschließlich Entwicklungshilfe und humanitärer Hilfe.
74
https://ec.europa.eu/europeaid/aware-west-african-response-ebola-lutte-contre-ebola-en-afrique-de-louest_fr
Seit Beginn der Krise im Jahr 2014 hat die Kommission über 63,3 Mio. EUR an humanitärer Soforthilfe bereitgestellt. 75
Im Jahr 2015 durchgeführte Projekte kamen über 800 000 Bürgern der Ukraine unmittelbar zugute. Außerdem ist
darauf hinzuweisen, dass sich die Maßnahmen in erster Linie an die am meisten gefährdeten Gruppen richten: Kinder,
ältere Menschen, Alleinerziehende usw. Etwa 55 % der humanitären Hilfe der Kommission fließen an bedürftige
Menschen in Gebieten, die nicht von der Regierung kontrolliert werden. Die EU leistet humanitäre Hilfe aber auch für
Binnenflüchtlinge und für Flüchtlinge aus Konfliktgebieten sowie für Rückkehrer. Die Unterstützung wurde durch die
Bereitstellung von Barmitteln, Nahrungsmitteln und Unterkünften sowie durch Maßnahmen im Hygiene- und
Sanitärbereich gewährt. Mit Unterstützung der Kommission und mit Beiträgen aus Deutschland und Norwegen hat die
Internationale Organisation für Migration beispielsweise Barmittel für 16 000 gefährdete Personen, insbesondere für
Frauen, für den Kauf dringend benötigter Kleidung und sonstiger Waren bereitgestellt. 76
Im gesamten Jahr 2015 hat die EU ihre Anstrengungen zur Unterstützung der unter dem anhaltenden Krieg leidenden
syrischen Bevölkerung verstärkt. Als einer der Hauptgeldgeber des Strategischen Reaktionsplans (Strategic
Response Plan = SRP) 77 2015 hat die Kommission 12 Millionen Menschen im Gesundheitsbereich unterstützt (durch
allgemeine Gesundheitsversorgung, reproduktive Gesundheitsdienste und Rehabilitationsleistungen); für 5 Millionen
Menschen wurden Schutzdienste erbracht, 8 Millionen Menschen wurden mit Wasser und mit Leistungen im Sanitärund Hygienebereich 78 versorgt und mehr als 6 Millionen gefährdete Binnenflüchtlinge erhielten Unterkünfte und
Nichtlebensmittel.
1.7.2 Ergebnisse der Programme 2007-2013
Der Beitrag der EU zu den Millenniumsentwicklungszielen (MDG)
2015 war das Zieljahr für die Erreichung der MDG. Insgesamt haben die MDG dazu beigetragen, Entwicklungen
weltweit zu beschleunigen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten zählen zu den Einrichtungen und Staaten, die die größten
finanziellen Beiträge 79 zu den MDG leisten, und haben erheblich zu den erzielten Fortschritten beigetragen. 80
Seit 1990 wurde über 1 Milliarde Menschen geholfen, extreme Armut zu
überwinden. Die in den MDG vorgesehene Halbierung des Anteils der
Menschen, die von extremer Armut und Hunger betroffen sind, wurde
noch vor der gesetzten Frist erreicht. Trotzdem sind wir noch weit davon
entfernt, dass extreme Armut und Hunger weltweit überwunden wären. In den Jahren 2007-2013 hat die EU
1 Mrd. EUR jährlich zur Schaffung von Ernährungssicherheit bereitgestellt. Unter anderem hat die EU Mittel in den
Treuhandfonds für Existenzsicherung und Ernährungssicherheit (Livelihoods and Food Security Trust Fund = LIFT)
eingebracht, den Kleinbauern und die arme Landbevölkerung ohne eigenen Grundbesitz in Myanmar die Landwirtschaft
zur Verbesserung der Ernährungssicherheit nutzen. Über die Initiative LIFT wurden 576 000 Haushalte unterstützt:
75
Allein im Jahr 2015 belief sich die humanitäre Hilfe der EU auf 30 Mio. EUR.
76
Nähere Informationen sind der Kurzdarstellung des Europäischen Amts für humanitäre Hilfe (ECHO) zur Ukraine zu entnehmen:
http://ec.europa.eu/echo/files/aid/countries/factsheets/ukraine_en.pdf.
77
https://www.humanitarianresponse.info/en/operations/syria/document/2015-syrian-arab-republic-strategic-response-plan
78
http://www.unhcr.org/syriarrp6/docs/syria-rrp6-sectoral-plans-WASH.pdf
79
Insgesamt haben die EU und ihre Mitgliedstaaten seit dem Jahr 2000 etwa die Hälfte der weltweiten öffentlichen Entwicklungshilfe
bereitgestellt.
80
Die Daten zu den erzielten Ergebnissen beziehen sich auf von der Europäischen Kommission unterstützte Programme, die von der
Generaldirektion Internationale Entwicklung und Zusammenarbeit verwaltet und aus dem EU-Haushalt oder dem Europäischen
Entwicklungsfonds finanziert werden.
249 000 Personen nahmen an Bildungsmaßnahmen teil, 290 000 Haushalte verbesserten ihre Ernährungssicherheit um
mehr als einen Monat, und 60 000 gaben an, dass sich ihr Einkommen erhöht hatte. 81
Fortschritte wurden auch insoweit erzielt, als mehr Kindern der Schulbesuch ermöglicht wurde. In diesem
Zusammenhang unterstützt die EU Regierungen von über 40 Ländern bei der Einführung hochwertiger Bildungs- und
Lernangebote. Im Zeitraum 2007-2013 hat die EU dazu insgesamt 4,4
Mrd. EUR aufgewendet. In Somalia beispielsweise hat die EU in den Jahren
2007-2013 85 Mio. EUR investiert. Dies hat dazu beigetragen, dass die
Anzahl der Grundschüler von 22 % im Jahr 2004 auf 45 % im Jahr 2012
gesteigert werden konnte. Allerdings haben noch immer 57 Millionen
Kinder im Grundschulalter keine Möglichkeit, eine Schule zu besuchen. Die
Bereitstellung hochwertiger und einheitlicher Bildungsangebote für alle Kinder und Jugendlichen bleibt auch weiterhin
eine Herausforderung, und diesbezüglich müssen noch weitere Anstrengungen unternommen werden. Im Bereich der
sekundären und der tertiären Bildung hat die EU seit 2007 über 40 500 Stipendien für Schüler und Studierende aus
Entwicklungsländern vergeben, davon 40 % an junge Frauen. Außerdem hat die Unterstützung der EU seit 2004 dazu
beigetragen, dass weitere 300 000 Schülerinnen eine weiterführende Schule besuchen.
Die EU hat auch mit begünstigen Ländern und mit anderen Partnern im Entwicklungsbereich zusammengearbeitet, um
Schwachstellen in den Gesundheitssystemen anzugehen. In 39 Entwicklungsländern wurden die
Gesundheitssektoren unterstützt. Dank der Unterstützung durch die EU auf nationaler Ebene wurden in den Jahren
2004-2014 mindestens 20 Millionen Kinder mehr gegen Masern geimpft. Darüber hinaus hat die EU im Zeitraum 20042012 dazu beigetragen, weltweit über 8500 Gesundheitseinrichtungen aufzubauen oder zu renovieren.
In diesem Zeitraum hat die EU auch Finanzmittel zur Verbesserung der Gesundheit von Müttern und Kindern
bereitgestellt; infolge dieser Unterstützung ist die Sterblichkeit bei Müttern und bei unter 5-Jährigen zurückgegangen.
Die Ergebnisse unterscheiden sich hinsichtlich der Größenordnung je nach Land und Region sowie insbesondere
zwischen ländlichen und städtischen Gebieten. Einige wesentliche Verbesserungen sind bei bestimmten Aspekten der
Gesundheit von Müttern und Kindern zu verzeichnen (beispielsweise bei den Grundimmunisierungsquoten); geringere
Fortschritte wurden in Bezug auf viele weitere Indikatoren (etwa den Anteil sicherer Geburten, die Nutzung von
Möglichkeiten der modernen Familienplanung und die Ernährung von Kindern) erzielt. Hinsichtlich der regionalen
Verteilung wurden erhebliche Verbesserungen in Asien und in Nordafrika erreicht. In Afrika südlich der Sahara waren
die Verbesserungen weniger ausgeprägt.
Bezüglich des Beitrags der EU zur Erreichung der MDG im Wassersektor ist die EU-Wasserfazilität in Uganda 82 ein
Beispiel für ein Projekt, das dazu beiträgt, den Zugang zu Trinkwasser und zu sanitären Einrichtungen für
benachteiligte Bevölkerungsgruppen zu verbessern; außerdem
unterstützt die Wasserfazilität eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung.
Bislang wurden 17 Projekte mit einem Gesamtwert von 39,4 Mio. EUR
durchgeführt. Seit Beginn des Projekts im Mai 2011 haben 100 913
Menschen Zugang zu sicherem Wasser und weitere 231 049 Menschen
Zugang zu Sanitärversorgung und Hygieneaufklärung erhalten. Auch in Bolivien wurden dank sektorspezifischer
Unterstützung aus dem EU-Haushalt 83 erhebliche Fortschritte im Hinblick auf den Zugang zu Wasser und auf eine
bessere Ernährung erzielt. Infolge dieser Unterstützung haben fast 1,2 Millionen Menschen Zugang zu sauberem
Wasser erlangt (im Zeitraum 2006-2013 jährlich durchschnittlich fast 200 000 Menschen). 84
81
Etwa 19 % aller Ackerbau betreibenden Haushalte in Dörfern, die in das Programm einbezogen waren, berichteten über
Einnahmesteigerungen. Nähere Informationen sind dem LIFT-Jahresbericht 2013 zu entnehmen: http://www.lift-fund.org/sites/liftfund.org/files/publication/LIFT_Annual_Report_2013.pdf.
82
https://europa.eu/eyd2015/de/european-union/stories/week-14-bringing-clean-water-and-smile-people-living-disabilities-uganda
83
Die Unterstützung aus dem EU-Haushalt beinhaltet den direkten Transfer von EU-Mitteln in den Haushalt eines Partnerlands zur
Unterstützung eines sektorbezogenen Programms.
84
http://ec.europa.eu/europeaid/strategic-evaluation-eu-cooperation-bolivia-2007-2013_en
Ergebnisse der Bewertung der Programme 2007-2013 85
Im Jahr 2015 wurden mehrere Überprüfungen und Bewertungen der Programme des Zeitraums 2007-2013
abgeschlossen. Die erfassten Daten bestätigen, dass die Maßnahmen der EU wirksam und effizient waren, sowie dass
die Unterstützung der EU im Allgemeinen stärker greift, wenn sie mit ausgeprägter Reformverantwortung auf lokaler
Ebene einhergeht, und dass die Unterstützung wirksamer ist, wenn sie an lokale Änderungen angepasst werden kann
und wenn unterschiedliche Unterstützungsmodalitäten zum Einsatz kommen. 86 Eines der wichtigsten Ergebnisse im
Zusammenhang mit der Unterstützung einkommensschwacher Länder aus dem EU-Haushalt besteht darin, dass diese
Unterstützung zum Erhalt der makroökonomischen Stabilität sowie häufig (wenngleich nicht immer) zum Schutz und
zur besseren Ausstattung sozialer Dienste und damit zur schnelleren Umsetzung sozialer Errungenschaften beitragen
kann. Aufgrund der zahlreichen Faktoren, die für die Endergebnisse von Bedeutung sind, kann die Wirkung von EUMaßnahmen meist jedoch nicht genau gemessen werden.
In diesem Jahr waren zwei thematische Bewertungen von besonderem Interesse. Die Gesamtbewertung der EUUnterstützung im Bereich Umwelt und Klimawandel bestätigte die Bedeutung der führenden Rolle und der Maßnahmen
der EU auf nationaler und regionaler Ebene sowie weltweit. 87 Aspekte in den Bereichen Umwelt und Klimawandel
wurden in der Kooperationspolitik der EU umfassend berücksichtigt, besonders bei Infrastrukturen, in der
Landwirtschaft und in ländlichen Entwicklungsräumen. Diese erhöhte Kohärenz und Zusammenarbeit wurden als
eindeutiger Mehrwert der Unterstützung durch die EU betrachtet. Der Bewertung zufolge war der Umfang der
Unterstützung jedoch nicht hinreichend, um sich auf nachteilige Entwicklungen in den Bereichen Umwelt und
Klimawandel auszuwirken oder diese Entwicklungen gar umzukehren.
Weniger zufriedenstellende Ergebnisse wurden bei der Bewertung der EU-Unterstützung zur Förderung der
Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der Rechte von Frauen (Gender Equality and Women’s
Empowerment = GEWE) in Partnerländern festgestellt. 88 Den Bewertungen zufolge wurden im Bereich GEWE einige
wichtige und motivierende Ergebnisse erzielt; diese wurden aber als zu uneinheitlich oder als unzureichend belegt
betrachtet. Die meisten EU-Delegationen haben beispielsweise keinen integrierten dreigliedrigen Ansatz zur wirksamen
Kombination von Gender Mainstreaming und gender-spezifischen Maßnahmen mit einem politischen und strategischen
Dialog verfolgt. Außerdem haben das Fehlen einer Führung auf hochrangiger Ebene sowie das Fehlen institutioneller
Anreize und die mangelnde Priorisierung wesentlicher Zusagen im Zusammenhang mit der Kooperation innerhalb EU
verhindert, dass die GEWE-Agenda in Strategien und Programmen umfassend berücksichtigt wurde. In der Bewertung
wurden zudem Beispiele für bewährte Verfahren erläutert – beispielsweise in Marokko, wo die EU-Delegation
innovative Gender-Programme eingerichtet hat, die aus dem sektorbezogenen Haushalt unterstützt werden und die
mit dem strategischen Dialog in Zusammenhang stehen, in dem Gender-Aspekte tatsächlich umfassend berücksichtigt
werden.
Positive Ergebnisse waren in der Bewertung des Finanzierungsinstruments für den Katastrophenschutz und des
Katastrophenschutzverfahrens der Gemeinschaft im Zeitraum 2007-2013 zu verzeichnen. 89 Die Bewertung ergab, dass
die Komponenten des Mechanismus wirksam umgesetzt worden waren. Insbesondere die Bereitstellung von
Unterstützung für den Verkehrssektor wurde als wichtiger Schritt betrachtet und erwies sich als hilfreiches, wirksames
und effizientes Instrument.
85
Im Jahr 2015 führte die Kommission den „internationalen Ergebnisrahmen der EU für Zusammenarbeit und Entwicklung“ ein, um die
Kapazität zur Überwachung und zur Berichterstattung über die erzielten Ergebnisse zu stärken (SWD(2015) 80). Die auf diesem Rahmen
beruhenden Informationen werden in künftige Berichte einfließen.
86
Alle einschlägigen Evaluierungsberichte wurden auf der Website http://ec.europa.eu/europeaid/node/80199_en
87
https://ec.europa.eu/europeaid/thematic-evaluation-eu-support-environment-and-climate-change-third-countries-2007-2013_en
88
http://ec.europa.eu/europeaid/sites/devco/files/evaluation-cooperation-ec-gender-1338-main-report-201504_en.pdf
89
http://ec.europa.eu/echo/files/evaluation/2015/CPM_final_report_en.pdf
zusammengestellt.
Beispiel für den von der EU erbrachten Mehrwert
Die Bewertung des Katastrophenschutzverfahrens im Zeitraum 2007-2013 ergab, dass das Programm einen
europäischen Mehrwert erbrachte, indem die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Staaten verstärkt wurde und
Defizite hinsichtlich der Reaktionskapazitäten auf nationaler Ebene abgebaut wurden und indem mit einer Verlagerung
des Schwerpunktes des Verfahrens hin zu einem stärker präventionsbezogenen Ansatz begonnen wurde.
Beispielsweise hat die EU sehr rasch und in beträchtlichem Umfang Unterstützung für die Philippinen geleistet, die am
8. November 2013 durch den Taifun Haiyan verwüstet worden waren. Noch am selben Tag wurde ein erstes Team mit
Experten für humanitäre Hilfe von der Kommission nach Manila entsandt. Anfang Dezember hatten 26 beteiligte
Staaten mehr als 135 Mio. EUR in Form von Finanzhilfen und von Sachleistungen für die Philippinen bereitgestellt. Die
Kommission brachte fast 3,6 Mio. EUR in die Kofinanzierung der Beförderung von Hilfsausrüstung und Einsatzteams
der beteiligten Staaten ein und stellte 40 Mio. EUR für humanitäre Hilfe und für erste Wiederaufbaumaßnahmen bereit.
Insbesondere die Gewährleistung der Interoperabilität der spezialisierten Soforthilfeeinheiten (der sogenannten
„Module“) wurden als beträchtlicher Mehrwert der EU angesehen. Die Einsatzkräfte aller Module waren gemeinsam
ausgebildet/geschult worden und hatten bereits vor diesem Einsatz als Team zusammengearbeitet.
Schlussfolgerungen bezüglich der Leistungen und Ergebnisse
Wie in den vorstehenden Abschnitten erläutert, haben Mittel aus dem EU-Haushalt weiterhin beträchtlich zur
Erreichung der politischen Prioritäten der Juncker-Kommission und der Ziele der Strategie „Europa 2020“ beigetragen.
Im Jahr 2015 lag ein besonderer Schwerpunkt auf der Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit und der wirtschaftlichen Konvergenz sowie zur Wachstumsförderung und zur Schaffung von
Arbeitsplätzen und auf der Finanzierung von Maßnahmen zur Krisenbewältigung, insbesondere im Zusammenhang mit
der Flüchtlingskrise. Daher musste der verfügbare budgetäre Handlungsspielraum vollständig ausgeschöpft werden,
und die Mittel des EU-Haushalts mussten mit anderen Finanzierungsquellen kombiniert werden.
2015 war erst das zweite Jahr der Durchführung der Programme des Zeitraums 2014-2020. Daher wären
endgültige Schlussfolgerungen bezüglich der Ergebnisse und Wirkungen dieser Programme verfrüht. Nach den bislang
vorliegenden Zahlen ist jedoch anzunehmen, dass die meisten Programme im Zeitplan liegen – mit wenigen
Ausnahmen, insbesondere in Teilrubrik 1B, wo infolge von Verzögerungen bei der Benennung von
Verwaltungsbehörden (eine Voraussetzung für die Einreichung von Anträgen auf Zwischenzahlungen) die
Kohäsionsprogramme für den Zeitraum 2014-2020 langsamer anliefen als vorgesehen. Dies wird in den
Programmübersichten ausführlicher erläutert, die ab diesem Jahr für jedes einzelne Programm einen Abschnitt zum
Stand der Durchführung enthalten.
Die Bewertungen der Programme des Zeitraums 2007-2013 werden in nächster Zeit abgeschlossen. Den
verfügbaren Daten zufolge waren die Programme wirksam. Sie haben einen europäischen Mehrwert geschaffen und zur
Erreichung der in der Strategie „Europa 2020“ vorgegebenen Prioritäten eines intelligenten, nachhaltigen und
integrativen Wachstums beigetragen. Eine Zusammenfassung der Erfahrungen aus den Bewertungen der früheren
Programme ist nun ebenfalls Bestandteil der Programmübersichten, die dem Haushaltsentwurf beigefügt werden.
Bei der Bewertung der erzielten Leistung ist zu berücksichtigen, dass der Rahmen in der EU durch die rechtlichen und
politischen Gegebenheiten und durch eine mehrschichtige Struktur budgetärer und politischer Instrumente bestimmt
ist, an der auf nationaler und supranationaler Ebene zahlreiche Akteure beteiligt sind. Leistung unterliegt also einer
gemeinsamen Verantwortung: Die Verantwortung für die Umsetzung der Strategie „Europa 2020“ und für die
Erreichung der Ziele der Finanzrahmen wird zu einem großen Teil gemeinsam mit den Mitgliedstaaten übernommen.
Eine weitere Herausforderung im Hinblick auf die Berichterstattung über die erzielten Leistungen besteht darin, dass
EU-Programme mehrjährige Programme sind und dass ihre wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wirkungen erst
längerfristig erfasst werden können. Außerdem bestehen bei der Leistungsmessung anhand von Indikatoren bestimmte
inhärente Beschränkungen. Dies gilt etwa für den Umfang, in dem Indikatoren überhaupt ein genaues Bild von einer
erzielten Leistung vermitteln können. Gute Indikatoren beruhen auf Informationen, die nicht immer regelmäßig
verfügbar sind. Zudem haben Rahmenbedingungen wesentlichen Einfluss auf die Endergebnisse, und Indikatoren
können diese Bedingungen weder abstellen noch entsprechend berücksichtigen. Die Erfahrung zeigt, dass hochwertige
Informationen zu verhältnismäßig wenigen einfachen, aber entscheidenden Maßnahmen wichtiger sind, als eine
umfassende Liste mit Indikatoren von begrenzter Aussagekraft.
Ungeachtet dieser Beschränkungen hat die Kommission wichtige Schritte unternommen, um die Berücksichtigung
maßgeblicher Informationen über die Leistung von Programmen in den Programmübersichten sicherzustellen, die dem
Haushaltsentwurf beigefügt werden. Außerdem hat sie den Strategie- und Programmplanungszyklus mit der
Einführung mehrjähriger Strategiepläne reformiert. Bei dem neuen Ansatz wurden die Planungsunterlagen stärker
vereinheitlicht und strikt auf die politischen Prioritäten der Kommission ausgerichtet. Diese Verbesserungen bei der
Berichterstattung über die erzielten Leistungen werden auch in Zukunft spürbar sein, wenn mehr Informationen über
die Fortschritte bei den Finanzierungsprogrammen der aktuellen Generation verfügbar sein werden. Die verstärkte
Konzentration auf den Leistungsaspekt ist Bestandteil der laufenden Bemühungen der Kommission um einen
ergebnisorientierten EU-Haushalt.
Abschnitt 2
Managementbilanz
Der zweite Abschnitt dieses Berichts befasst sich mit der Verwaltung des EU-Haushalts im Jahr 2015 durch die
Kommission. Wie der EU-Haushaltplan verwaltet und ausgeführt wird, ist von entscheidender Bedeutung für die
Gesamtleistung. Bei der finanziellen Verwaltung sind hohe Standards unverzichtbar, unabhängig davon, ob der
Haushalt unmittelbar von der Kommission oder in Verbindung mit Mitgliedstaaten oder mit anderen Einrichtungen
verwaltet wird.
Nach Artikel 66 der Haushaltsordnung werden in diesem Abschnitt die von den einzelnen Kommissionsdienststellen 90
vorgelegten jährlichen Tätigkeitsberichte zusammengefasst. Außerdem wird erläutert, mit welchen Mitteln die
Kommission sich bei der Verwaltung und der internen Kontrolle um die Einhaltung der höchsten Standards bemüht.
Letztlich sollen Fehler auf ein Minimum begrenzt, eine angemessene Kosten-Nutzen-Relation der Kontrollen
aufrechterhalten, und die Nettoauswirkungen von Fehlern reduziert werden, indem möglichst unmittelbar
Abhilfemaßnahmen getroffen werden.
Mit diesem Bericht übernimmt die Kommission die politische Gesamtverantwortung für die Verwaltung des Haushalts.
2.1 Zielerreichung hinsichtlich der internen Kontrolle
Entsprechend der Verantwortung der Generaldirektoren als bevollmächtigte Anweisungsbefugte richtet jede
Kommissionsdienststelle die Organisationsstruktur und die internen Kontrollsysteme ein, mit denen am besten
sichergestellt wird, dass ihre politischen und operationellen Ziele erreicht werden.
Auf Institutionsebene legt die Kommission Standards für die Merkmale fest, die diese internen Kontrollsysteme
mindestens erfüllen müssen. Diese Standards beruhen auf dem im Jahr 2013 geänderten COSO-Rahmen 91. Die
Kommission beabsichtigt, diesen Rahmen für interne Kontrollen im Jahr 2016 entsprechend anzupassen. Auf diese
Weise sollen robuste und wirksame interne Kontrollen sichergestellt werden. Gleichzeitig soll eine flexible Handhabung
gewährleistet und der bürokratische Aufwand auf ein Minimum beschränkt werden.
Die Verwaltungen der einzelnen Kommissionsdienststellen haben die
Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme geprüft und die Ergebnisse
dieser Prüfung bewertet. Aufgrund dieser Bewertung haben acht
Kommissionsdienststellen 92 über Defizite in bestimmten Bereichen sowie
90
In diesem Bericht bezeichnet der Begriff „Kommissionsdienststellen“ alle Generaldirektionen, Dienststellen und Exekutivagenturen, nicht
jedoch das Kollegium.
91
Der COSO (Committee of Sponsoring Organisations of the Treadway Commission) ist eine gemeinsame Initiative von fünf
privatwirtschaftlichen Organisationen, die sich als Vordenker für Geschäftsleitungen und Verwaltungsstellen im Hinblick auf wesentliche
Aspekte der Leitung von Institutionen sowie in Bezug auf Geschäftsethik, interne Kontrollen, Risikomanagement in Unternehmen, Betrug
und Finanzberichterstattung verstehen. Der COSO hat ein gemeinsames Modell zur internen Kontrolle entwickelt, an dem Unternehmen
und Organisationen ihre Kontrollsysteme messen können.
92
GD AGRI, GD ECHO, GD SANTE, GD HOME, GD JUST, GD EAC, GD DEVCO und GD CLIMA.
über die Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Umsetzung berichtet. Insgesamt kamen jedoch alle
Kommissionsdienststellen 93 zu dem Ergebnis, dass die Standards für interne Kontrollen wirksam eingeführt wurden
und erfolgreich angewendet werden.
Insbesondere hinsichtlich der Finanzverwaltung berichteten Kommissionsdienststellen über die Erreichung der in der
Haushaltsordnung vorgegebenen Ziele für interne Kontrollen. 94 Die betreffenden Erläuterungen werden in den
folgenden drei Abschnitten zusammengefasst.
2.1.1. Umgang mit Risiken im Hinblick auf Recht- und Ordnungsmäßigkeit: Risikobetrag bei Abschluss
Risiken im Hinblick auf Recht- und Ordnungsmäßigkeit hängen von zwei Faktoren ab: der Förderfähigkeit und der Art
der Verwaltung.
Hinsichtlich der Förderfähigkeit kann zwischen
Ausgabeprogrammen, bei denen die Zahlungen von
der Erfüllung bestimmter Bedingungen abhängen,
und Programmen unterschieden werden, bei denen
nur
die
tatsächlich
entstandenen
Kosten
förderfähiger Tätigkeiten erstattet werden. Letztere
gehen mit einem höheren Risikoprofil einher, da die
Kommission die Art der Kosten und die Genauigkeit
der Kostenrechnungen prüfen muss. Damit diese
Prüfungen mit der erforderlichen Genauigkeit
vorgenommen werden können, müssen Kontrollen
vor Ort durchgeführt werden. Diese Kontrollen sind
kostspielig und aufwendig, und können nicht vor
jeder einzelnen Zahlung vorgenommen werden. Sie
beschränken sich auf Stichproben und werden
teilweise noch vor der Zahlung bzw. auch in den
Finanzjahren nach einer geleisteten Zahlung
durchgeführt.
Bezüglich der Art der Verwaltung wird zwischen der
direkten
Verwaltung
durch
die
Kommissionsdienststellen
und
Fällen
unterschieden, in denen Aufgaben im Bereich der
Haushaltsverwaltung
Mitgliedstaaten
(geteilte
Verwaltung) oder anderen Einrichtungen (z. B.
dezentralen
EU-Behörden,
internationalen
Organisationen, gemeinsamen Unternehmen oder
Nicht-EU-Ländern) übertragen wird (indirekte
Verwaltung). Im Jahr 2015 übernahmen die
Mitgliedstaaten und andere Einrichtungen die
Ausführung des EU-Haushaltsplans zu 77 % bzw.
zu 4 %.
Insgesamt bestehen die wichtigsten Risiken für die Recht- und Ordnungsmäßigkeit darin, dass überhöhte oder nicht
förderfähige Kosten angegeben werden und dass die von Mitgliedstaaten und beauftragten Einrichtungen übermittelten
Informationen nicht zuverlässig genug sind. Daher sind Fehler meist auf die beiden folgenden Ursachen
zurückzuführen:
– die Komplexität der Förderbedingungen, die erheblichen Einfluss auf die Kosteneffizienz der erforderlichen
Kontrollen hat. Die Kosten einer Kontrolle sind zuweilen unverhältnismäßig hoch, und/oder der
Kontrollaufwand kann die Wirksamkeit des betreffenden Programms beeinträchtigen. Die Kommission ist
nach Kräften bestrebt, dies zu vermeiden;
93
Nur die GD DEVCO gelangte zu dem Ergebnis, dass eine der Anforderungen für die Verwaltung von Dokumenten nicht erfüllt war, weil die
Registrierungs- und Ablagequoten unter dem Kommissionsdurchschnitt lagen. Daher hat die GD DEVCO verschiedene Maßnahmen
getroffen, die eine wirksamere Umsetzung dieses Standards gewährleisten sollen.
94
Wirksamkeit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Vorgänge; Schutz von Vermögenswerten und Informationen; Prävention, Aufdeckung,
Berichtigung und Weiterverfolgung von Betrug und Unregelmäßigkeiten; angemessene Behandlung der Risiken im Zusammenhang mit
der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge unter Berücksichtigung des Mehrjahrescharakters der
Programme und der Art der betreffenden Zahlungen (Artikel 32 der Haushaltsordnung).
– die Verlässlichkeit der von den Mitgliedstaaten und sonstigen beauftragten Einrichtungen übermittelten
Angaben zu den jeweiligen Kontrollsystemen.
Die Kommission bewertet anhand der „Fehlerquote“, ob Finanzvorgänge nach den geltenden Rechtsvorschriften und
Vertragsbestimmungen durchgeführt wurden. Als Fehlerquote wird die vom Anweisungsbefugten vorgenommene
bestmögliche Schätzung der Ausgaben oder Einnahmen bezeichnet, die unter Berücksichtigung aller maßgeblichen
verfügbaren Informationen und unter Bewertung aus professioneller Sicht als im Widerspruch zu zum Zeitpunkt der
Genehmigung der betreffenden finanziellen Transaktionen geltenden Rechtsvorschriften oder Vertragsbestimmungen
stehend befunden wurden. Die Fehlerquote wird je nach Zweck der Maßnahmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten
ermittelt. Die Begriffe und Indikatoren werden in Anhang 2 beschrieben und näher erläutert.
Um einen Gesamtüberblick zu vermitteln, haben die bevollmächtigten Anweisungsbefugten ihre bestmöglichen
Schätzungen der Risikobeträge des ihrer Verantwortung unterstehenden Haushalts und der Korrekturen, die sie in
Zukunft vorzunehmen gedenken, vorgelegt. 95 Der Vergleich dieser beiden Angaben ermöglicht eine Schätzung des
Risikobetrags bei Abschluss, d. h. der Fehlerquote nach Abschluss der Programme und Vornahme aller Korrekturen. 96
Der Risikobetrag bei Abschluss hängt davon ab, wie die Kommission in ihrer Zuständigkeit für die Verwaltung die
Leistungsfähigkeit der eingeführten Kontrollen vor der Zahlung (vorsorglich, ex-ante) und nach der Zahlung (korrektiv,
ex-post) zum Ende des jeweiligen Finanzjahrs bewertet. Der Risikobetrag bei Abschluss ist entsprechend Ausdruck der
Tatsache, dass der Kontrollzyklus sich über mehrere Jahre erstreckt und dass weitere Abhilfemaßnahmen erst nach
Abschluss des jeweiligen Programms durchgeführt werden. 97 Dieser Betrag ist nicht deckungsgleich mit den Beträgen,
die letztlich tatsächlich zurückgefordert werden. Vielmehr handelt es sich bei diesem Betrag um eine Schätzung der
Ausgaben, die für im Widerspruch zu geltenden Rechtsvorschriften und Vertragsbedingungen stehend befunden
wurden. Dabei können auch formale Fehler erfasst werden, die zwar ins Gewicht fallen, aber nicht zu unangemessenen
Zahlungen führen; bei diesen Fehlern werden keine Einziehungsanordnungen erlassen oder Finanzkorrekturen
gefordert.
95
Bestmögliche Schätzungen des Anweisungsbefugten unter Berücksichtigung aller maßgeblichen verfügbaren Informationen und nach
professionellem Ermessen.
96
Der Zeitpunkt, zu dem die als Abhilfemaßnahmen vorgesehenen Kontrollen vollständig durchgeführt wurden (in der Regel mehrere Jahre
nach einer Zahlung – je nach Modalitäten des betreffenden Programms); siehe auch Begriffsbestimmungen in Anhang 2.
97
Bei einigen Programmen (z. B. beim ELER und beim ESIF) sind Korrekturen auch nach dem Abschluss noch möglich, und diese
Korrekturen werden auch bei der Schätzung des Risikobetrags nach Abschluss noch berücksichtigt.
Prognose bei Abschluss
hinsichtlich der Ausgaben im Jahr
2015
Gesamtbetrag
der
maßgeblichen
98
Ausgaben
2015
Bereich
Landwirtschaft
Kohäsion
54 284
Außenbeziehungen
Gesamt
interne
Höchster
Wert
1 167
1 545
9 713
Forschung
Verwaltung
Niedrigst
er Wert
57 677
100
Sonstige
Politikbereiche
Geschätzter
Risikobetrag bei
Zahlung in Relation
zu den Ausgaben
2015 99
Voraussichtliche
künftige
Korrekturen
Niedrigst
er Wert
Höchster
Wert
Geschätzter
Risikobetrag bei
Abschluss unter
Berücksichtigung
künftiger
Korrekturen
Niedrigst
er Wert
1 066
2 702
874
281
Höchster
Wert
101
1 435
672
62
1 267
219
12 482
259
290
127
132
163
3 488
32
38
11
21
27
5 683
19
22
1
18
21
143 328
3 303
4 500
1 162
1 798
2 141
2 702
Tabelle 1: Ausgaben 2015 sowie geschätzter Risikobetrag und geschätzte künftige Korrekturen für 2015 geleistete Zahlungen (Mio. EUR)
98
„Maßgebliche Ausgaben“ sind die Zahlungen ohne gezahlte Vorfinanzierungen aber einschließlich der Vorfinanzierungen, die im
betreffenden Finanzjahr abgerechnet wurden. Die im Laufe des Finanzjahrs gezahlten Vorfinanzierungen werden nämlich als risikofrei
bewertet, da die betreffenden Mittel im Eigentum der Kommission stehen, bis in späteren Finanzjahren die Kosten erklärt werden und die
Vorfinanzierung abgerechnet wird.
99
Die in den jährlichen Tätigkeitsberichten (siehe Anhang 1 zu diesem Bericht) als Risikobeträge eingeschätzten Beträge wurden
konservativ angepasst, indem (i) die Wirkung von als risikofrei bewerteten Vorfinanzierungen (insbesondere in den Bereichen Kohäsion
und Forschung) abgezogen wurden, und indem (ii) die verbleibende implizite Fehlerquote auf die insgesamt relevanten Ausgaben
übertragen wurde (siehe vorherige Fußnote).
100
Einschließlich GD REGIO, GD EMPL, GD MARE und GD HOME. In den Tätigkeitsberichten der GD REGIO und der GD EMPL wurden die
künftigen Korrekturen sehr vorsichtig geschätzt. Für den Risikobetrag wurde von den niedrigsten Werten ausgegangen. Wären
stattdessen die höchsten Werte zugrunde gelegt worden, beliefe sich der Schätzbetrag der künftigen Korrekturen auf 1 839 Mio. EUR. Um
die Schätzung aber vorsichtig genug anzusetzen, wurde der Durchschnittswert der vergangenen Finanzkorrekturen und Einziehungen
(1 435 Mio. EUR) als höchster Wert für künftige Korrekturen angenommen. Dieser vorsichtige Ansatz kann dazu führen, dass der höchste
Wert des Risikobetrags bei Abschluss zu hoch ausfällt. Die tatsächliche Höhe der künftigen Korrekturen wird auf der Grundlage des beim
Abschluss festgestellten Risikos bestimmt, damit sichergestellt ist, dass das Restrisiko für jedes Programm unter der
Wesentlichkeitsschwelle (2 %) bleibt.
Der geschätzte Risikobetrag bei Zahlung entspricht einem Anteil von 2,3 % bzw. 3,1 % der maßgeblichen Ausgaben
2015. Der geschätzte Risikobetrag bei Zahlung hängt weitgehend von der Mischung zwischen Vorfinanzierungen,
Zwischenzahlungen, Abschlusszahlungen und den entsprechenden
abgerechneten
Vorfinanzierungen
des
vorherigen
Programmplanungszeitraums ab. (Die 2015 geleisteten Zahlungen
enthalten einen verhältnismäßig hohen Anteil an Vorfinanzierungen für
laufende Programme.) Gemessen an der Situation im Jahr 2014 sind die
Risikobeträge bei Zahlung um etwa 10 % zurückgegangen. Dies ist
insbesondere auf den geringeren gemeldeten Risikobetrag in der
Landwirtschaft zurückzuführen.
Die geschätzten künftigen Korrekturen sind der Ausgabenbetrag, der gegen geltende Rechtsvorschriften und
Vertragsbedingungen verstößt und den die GD konservativ schätzt und im Rahmen von Kontrollen nach Genehmigung
der Zahlung korrigiert. In der Regel beruhen die Schätzungen auf den Durchschnittsbeträgen der Finanzkorrekturen
und der Einziehungen, ggf. nach Vornahme erforderlicher Anpassungen zur Neutralisierung (i) von nach dem neuen
Rechtsrahmen nicht mehr gültigen Elementen und (ii) von einmaligen Ereignissen. Die sich daraus ergebenden
geschätzten künftigen Korrekturen belaufen sich auf einen Umfang von 1,5 % bis 1,9 % der maßgeblichen
Gesamtausgaben.
Der geschätzte Risikobetrag bei Abschluss nach Durchführung aller Korrekturmaßnahmen beläuft sich auf 0,8 bis 1,3
% der Gesamtausgaben 2015. Insoweit ist festzustellen, dass die mehrjährigen Korrekturmechanismen den EUHaushalt angemessen vor Ausgaben schützen, die gesetzeswidrig geleistet würden.
An dieser Stelle ist es hilfreich, mehrere Faktoren zu beschreiben, die sich erheblich auf die Entwicklung des
Risikobetrags in den kommenden Jahren auswirken können.
–
Für den Bereich Kohäsion zeigen die Zahlen, dass bei den Programmen des Zeitraums 2007-2013 der
Risikobetrag zum Zeitpunkt der Zahlung bei weniger als 5 % der Ausgaben lag. Um diesem Risiko wirksam zu
begegnen, sieht die Verordnung 101 für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 bei Anträgen auf
Zwischenzahlungen eine Erstattungsquote von 90 % vor. 102 Der Beschluss über die Zahlung/Einziehung des
Endsaldos ist als Bestätigung der Richtigkeit und der Vollständigkeit der in den endgültigen bescheinigten
Jahresabschlüssen angegebenen Ausgaben durch die Kommission, nicht aber als endgültige Anerkennung
ihrer Recht- und Ordnungsmäßigkeit zu betrachten. Die letzte Phase des Prozesses besteht in gezielten
Konformitätsprüfungen durch die Kommission, die weitere Nettofinanzkorrekturen zur Folge haben können.
–
Im Bereich Forschung lag die mehrjährige gemeinsame repräsentative Fehlerquote des 7.
Rahmenprogramms bei Erstellung der Berichte bei 4,47 %. Dies ist der wichtigste Bezugswert für die
Programmverwaltung durch die Generaldirektionen. Auch wenn Einziehungen und Korrekturen einbezogen
werden, liegen die Restfehlerquoten noch über 2 %. Daher haben diese Generaldirektionen in ihrem
jährlichen Tätigkeitsbericht ihre Vorbehalte betreffend das 7. Rahmenprogramm aufrechterhalten. Angesichts
der Struktur der derzeit von den betreffenden Generaldirektionen verwalteten Ausgaben und des Volumens
der Vorfinanzierungen im Zusammenhang mit der Strategie „Horizont 2020“ und der übrigen mit geringem
Risiko behafteten Ausgaben im Laufe des Jahres 2015 ist die von diesen Generaldirektionen gemeldete
gewichtete durchschnittliche Fehlerquote beträchtlich geringer. In diesem Zusammenhang ist zu
101
Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, ABl. L 347 vom 17.12.2013.
102
Diese neue Vorschrift betrifft die von den Generaldirektionen REGIO, EMPL und MARE verwalteten Programme, nicht aber Programme der
GD HOME.
unterstreichen, dass in den Verordnungen im Zusammenhang mit „Horizont 2020“ das Prinzip des
Zuschussverfahrens beibehalten wurde, das auf der Erstattung förderfähiger Kosten beruht. Gleichzeitig
wurde der Verwaltungsaufwand für die Teilnehmer verringert (beispielsweise durch Vereinfachungen der
Förderkriterien). Es wäre zu erwarten, dass die mit „Horizont 2020“ eingeführten Vereinfachungen zu einem
Rückgang der repräsentativen Fehlerquote von 5 % auf 3,5 % und zu einer Restfehlerquote von möglichst
nahe bei 2 % führen werden. Da die Fehlerquote in einem ähnlichen Bereich wie beim RP7 oder darunter
liegen dürfte, ist die Frage der Vorbehalte für „Horizont 2020“-Ausgaben in den Zuverlässigkeitserklärungen
für die kommenden Jahre sorgfältig zu prüfen.
Im Jahr 2015 beliefen sich die bestätigten Finanzkorrekturen und Einziehungen insgesamt auf 3 499 Mio. EUR (2014:
4 728 Mio. EUR). Dieser Betrag beinhaltet sämtliche Korrekturen und Einziehungen, die im Jahr 2015 bestätigt
wurden, unabhängig von dem Jahr, in dem die ursprüngliche Ausgabe erfolgte. Die Finanzkorrekturen und die
Einziehungen werden bestätigt, wenn entweder die betreffenden Mitgliedstaaten zugestimmt haben oder wenn sie mit
einem Kommissionsbeschluss angenommen wurden.
Interne Politik
EAGFL, Abteilung 326
Ausrichtung
99
Außenpolitik
132
Verwaltung
5
EAGFL
1 040
FIAF/EFF
8
ESF
349
Kohäsionsfonds
462
EFRE
826
Entwicklung des
ländlichen Raums
253
Diagramm 8: Aufschlüsselung der im Jahr 2015 bestätigten Finanzkorrekturen und Einziehungen nach Politikbereichen (in Mio. EUR)
Nähere Informationen zu diesen Zahlen und zu den Präventions- und Korrekturmechanismen sind der jährlichen
Mitteilung über den Schutz des EU-Haushalts zu entnehmen. 103
2.1.2. Überwachung der Kosteneffizienz und Vereinfachung
Wie viele andere Organisationen muss auch die Kommission die bestmögliche Zuweisung ihrer Ressourcen
sicherstellen. Dabei sind die politischen Prioritäten der Kommission sowie rechtliche und institutionelle Verpflichtungen
zu berücksichtigen und Anpassungen an politische Entwicklungen vorzunehmen. Angesichts der abnehmenden
Humanressourcen und der immer größeren Herausforderungen, denen sich die EU gegenübersieht, ist von
entscheidender Bedeutung, dass die verfügbaren Ressourcen möglichst effizient eingesetzt werden.
103
Dieser Bericht wird von der Kommission erstellt und der Entlastungsbehörde und dem Rechnungshof vorgelegt. Nach der Annahme ist der
Bericht auf der Europa-Website der GD BUDG verfügbar. Der Bericht 2014 kann unter der folgenden Adresse abgerufen werden: Schutz
des EU-Haushalts bis Ende 2014.
Seit 2013 baut die Kommission Planstellen um jährlich 1 % ab. Bis 2017 soll der
Personalbestand um 5 % (1254 Stellen) verringert werden. Eine Verringerung im
gleichen Umfang wurde bei Vollzeitäquivalenten externer Mitarbeiter
(Vertragsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige) vorgenommen. Um
den neuen Herausforderungen gerecht werden zu können, hat die Kommission
außerdem Mitarbeiter zwischen verschiedenen Dienststellen versetzt, um Ressourcen
auf Schwerpunktbereiche zu konzentrieren. Die Initiativen zur Verbesserung der Organisationsstruktur und der
Gesamteffizienz der Kommission sowie zur Neugewichtung von Ressourcen werden auch im Jahr 2016 fortgesetzt. 104
Alle 48 Kommissionsdienststellen haben die Kosteneffizienz und die Effizienz ihrer Kontrollsysteme bewertet und die
entsprechenden Schlussfolgerungen in ihren jährlichen Tätigkeitsberichten erläutert. Diese Bewertung wird seit 2013
vorgenommen und wurde Jahr für Jahr weiter verbessert. Im Jahr 2014 gelangten sieben Dienststellen nicht zu einer
Schlussfolgerung, weil vergleichbare Daten fehlten und weil der Kontrollnutzen schwierig einzuschätzen war. Im Jahr
2015 legten nur zwei Dienststellen keine Schlussfolgerung vor. Beide Dienststellen haben jedoch Abhilfemaßnahmen
getroffen und gehen davon aus, dass sie ihre Schlussfolgerungen 2016 formulieren können.
Außerdem wurden alle Kommissionsdienststellen aufgefordert, ihre Kontrollsysteme zu überprüfen, um sicherzustellen,
dass die Systeme risikoorientiert gestaltet sind, und dass ihre Kosteneffizienz sowie das Verwaltungsumfeld und die Art
der finanzierten Maßnahmen angemessen berücksichtigt werden. Ende 2015 waren 25 Dienststellen dieser
Aufforderung nachgekommen: Eine Hälfte 105 hatte Maßnahmen zur Verbesserung der Kosteneffizienz getroffen, und
andere Dienststellen 106 waren zu dem Schluss gekommen, dass keine Änderungen erforderlich waren. Es wird davon
ausgegangen, dass die übrigen Dienststellen geeignete Maßnahmen durchführen oder ihre Überprüfung im Jahr 2016
vornehmen.
Im Rahmen der Bemühungen um Vereinfachungen wurde die
Überarbeitung des Fortschrittsanzeigers vorbereitet. Zum ersten Mal
wird die Vereinfachung des Haushaltsvollzugs nicht nur auf
Kommissionsebene, sondern auch auf Ebene der Mitgliedstaaten
überwacht. Außerdem wurden die Arbeiten zur Vereinfachung der
Finanzvorschriften mit Blick auf die Ausarbeitung eines Vereinfachungspakets sowie der Halbzeitbewertung des MFR
fortgesetzt.
Die Kommission bemüht sich kontinuierlich um weitere Vereinfachungen und Rationalisierungen in den Bereichen
Finanzverwaltung, Kontrolle, Rechnungslegung und Rechnungsprüfung.
2.1.3. Strategien zur Betrugsbekämpfung
Die Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission (CAFS = Commission Anti-Fraud Strategy) soll zur Verbesserung
der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung von Betrugsfällen beitragen und angemessene Sanktionen, die
Einziehung fehlverwendeter Mittel und die nötige Abschreckung gewährleisten, insbesondere durch die Einführung von
Betrugsbekämpfungsstrategien auf Ebene der Kommissionsdienststellen. Die Strategie betrifft den gesamten Zyklus
der Betrugsbekämpfung: Prävention, Aufdeckung, Untersuchung, Sanktionierung und Einziehung fehlverwendeter
Mittel. Gegenstand der Strategie sind Einnahmen und Ausgaben im Rahmen des EU-Haushalts sowie die
104
Beispielsweise hat die Kommission in der kürzlich veröffentlichten Mitteilung „Synergies and Efficiencies in the Commission – New Ways
of Working“ GD-übergreifend zu treffende Maßnahmen im Hinblick auf Koordinierungs- und Unterstützungsfunktionen beschrieben.
105
GD AGRI, GD CNECT, GD DEVCO, GD ECFIN, GD ENV, EPSO, GD ESTAT, GD HOME, GD HR, OIB, PMO, REA und GD SANTE.
106
GD BUDG, GD CLIMA, EACEA, ERCEA, FPI, GD GROW, IAS, GD JUST, OIL, OP, GD RTD und GD TAXUD.
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, mit Nicht-EU-Ländern und mit internationalen Organisationen; der
Schwerpunkt liegt allerdings auf den Tätigkeiten der Kommission.
Alle Kommissionsdienststellen haben GD-spezifische Betrugsbekämpfungsstrategien (AFS = Anti-Fraud Strategies)
nach den Anforderungen der CAFS eingeführt. Die Umsetzung der Betrugsbekämpfungsstrategien wird regelmäßig
überwacht. Alle Kommissionsdienststellen haben im Laufe der vergangenen drei Jahre ihre Strategien angepasst bzw.
beabsichtigen Anpassungen. Nach einer Prüfung des internen Auditdienstes (IAS) 107, in der bereits eingeleitete positive
Schritte des OLAF und die Einrichtung und Umsetzung der Betrugsbekämpfungsstrategien durch die geprüften
Generaldirektionen anerkannt wurden, wurden die methodischen Leitlinien zur Konzeption und Gestaltung der
Betrugsbekämpfungsstrategien 108 überarbeitet und von allen Kommissionsdienststellen im Betrugsverhütungs- und aufdeckungsnetz diskutiert. Sie werden als Grundlage für Aktualisierungen der Betrugsbekämpfungsstrategien in den
nächsten Jahren dienen.
Die Kommission nimmt jährlich einen Bericht über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union an
(PIF-Bericht). In diesem Bericht werden das Betrugsrisiko in Bezug auf die EU-Mittel sowie mögliche
Unregelmäßigkeiten beschrieben und die Maßnahmen zum Schutz der Mittel erläutert. Da der von den Mitgliedstaaten
gemeldete Umfang des Betrugs für den gesamten EU-Haushalt spezifiziert wird, kann aufgrund des Berichts auch
beurteilt werden, welche Bereiche am stärksten gefährdet sind, um dann sowohl auf europäischer als auch auf
nationaler Ebene durch gezielte Aktionen wirksamer gegen Betrug vorgehen zu können.
Die Kommission hat die Haushaltsordnung an die EU-Richtlinien über die
Vergabe öffentlicher Aufträge aus dem Jahr 2014 angepasst. Die neuen
Vorschriften gewährleisten unter anderem einen besseren Schutz der
finanziellen Interessen der Union: Zum 1. Januar 2016 wurde ein neues
Früherkennungs- und Ausschlusssystem eingerichtet. Ein zentrales
Fachgremium kann empfehlen, unzuverlässige Unternehmen und Personen vom Zugang zu EU-Mitteln auszuschließen.
In bestimmten Fällen können auch finanzielle Sanktionen verhängt werden. Die Verhängung dieser administrativen
Sanktionen kann veröffentlicht werden. Obwohl die Verteidigungsrechte der betreffenden Unternehmen oder Personen
gewahrt wurden, ermöglichen die neuen Vorschriften ein erheblich rascheres Handeln, indem alle, die an Betrug,
Korruption oder sonstigem illegalem Verhalten beteiligt sind, für die Beantragung von EU-Mitteln blockiert werden.
Die folgenden Beispiele aus dem Jahr 2015 machen den Erfolg der Anstrengungen der
Kommission deutlich:
-
107
Die GD FISMA hat mit dem EMT (Event Management Tool) ein aus einer Datenbank bestehendes IT-Tool
entwickelt, mit dem das Management von Zusammenkünften und Kontakten mit Interessenträgern transparenter
gestaltet werden kann. Das EMT hilft Mitarbeitern, Doppelveranstaltungen zu vermeiden und erleichtert die
nachträgliche Ermittlung und Erfassung der geführten Diskussionen. Außerdem hilft es, mögliche
Interessenkonflikte zu verhindern bzw. zu erkennen.
Bei einer Prüfung durch den internen Auditdienst im Jahr 2015 wurde festgestellt, dass hinsichtlich der Betrugsbekämpfungspolitik der
Kommission Fortschritte zu verzeichnen waren, dass aber die Integration in die internen Kontrollsysteme verbessert werden sollte. Diese
Integration erleichtert die Umsetzung der Betrugsbekämpfungsstrategien und sorgt dafür, dass sie nicht einfach zu einer weiteren
Kontrollebene werden.
108
Siehe Dokument „Methodology and guidance for the development of DGs’ anti-fraud strategies“ (Methoden und Leitlinien für die
Entwicklung von Betrugsbekämpfungsstrategien der Generaldirektionen).
-
Die Generaldirektionen EMPL und REGIO haben in 27 Mitgliedstaaten ein Tool zur Risikoeinstufung (ARACHNE)
vorgestellt, das inzwischen in 16 Mitgliedstaaten erprobt wird. Mit ARACHNE soll eine umfangreiche Datenbank mit
finanziellen und operationellen Daten zu Projekten und Mittelempfängern aufgebaut werden, um nach objektiven
Kriterien Risikoeinstufungen vornehmen zu können, mithilfe derer bei der Auswahl von Projekten und bei der
Durchführung von Kontrollen die riskantesten Projekte ermittelt werden können. Die Einführung dieses Tools ist
Bestandteil der Betrugsbekämpfungsmaßnahmen, die im Rahmen der Kohäsionspolitik und des EMFF in der
gemeinsamen Betrugsbekämpfungsstrategie der Generaldirektionen REGIO, EMPL und MARE vorgesehen sind.
Außerdem ermöglicht das Tool die Erkennung von potenziellen Unregelmäßigkeiten oder Betrug bei der
Genehmigung künftiger Projekte und bei der Durchführung der Projekte.
-
Die GD AGRI hat Seminare zur Betrugsbekämpfung für Mitarbeiter der für Agrarfonds zuständigen Zahlstellen in
allen Mitgliedstaaten und Beitrittsländern durchgeführt. Mit mehr als 40 derartigen Veranstaltungen wurden
insgesamt nahezu 4000 Mitarbeiter erreicht.
2.2 Zuverlässigkeitserklärungen
In ihren Tätigkeitsberichten 2015 haben alle 48 bevollmächtigten Anweisungsbefugten erklärt, sie verfügten
über hinreichende Gewähr, dass die Informationen in ihren Berichten ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild vermitteln, die Ressourcen, die den im Bericht beschriebenen Tätigkeiten zugewiesen wurden,
gemäß ihrer Zweckbestimmung und nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung
verwendet wurden und die eingerichteten Kontrollverfahren die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde
liegenden Vorgänge angemessen gewährleisten.
Die bevollmächtigten Anweisungsbefugten haben die Ergebnisse der Kontrollen sowie alle anderen relevanten
Elemente bewertet, die ihren Erklärungen über die Einhaltung der Kontrollziele zugrunde liegen. Sie bewerteten die
ermittelten Schwachstellen sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht, um zu beurteilen, ob diese sich
insgesamt wesentlich auf die allgemeine Zuverlässigkeitsgewähr ausgewirkt haben. Im Ergebnis haben 30
bevollmächtigte Anweisungsbefugte uneingeschränkte Zuverlässigkeitserklärungen vorgelegt; 18 Erklärungen
enthielten Einschränkungen. Insgesamt gab es 33 109 Vorbehalte. Für den Bereich der Einnahmen fielen die
Zuverlässigkeitserklärungen der bevollmächtigten Anweisungsbefugten uneingeschränkt positiv aus. Sämtliche
Vorbehalte betreffen Ausgaben.
Die Einschränkung von Zuverlässigkeitserklärungen durch Vorbehalte ist ein wesentliches Element des
Rechenschaftsmodells. Die Vorbehalte sorgen für die nötige Transparenz hinsichtlich der festgestellten
Herausforderungen und Schwächen, hinsichtlich der Maßnahmen, mit denen die jeweils zugrunde liegenden Probleme
angegangen werden sollen, und geben Aufschluss über die zu erwartende Wirkung der Maßnahmen. Obwohl die
meisten Vorbehalte auf Feststellungen bezüglich der Verwaltung und der Kontrolle bereits geleisteter Zahlungen
zurückzuführen sind, haben sie immer auch eine positive, präventive, zukunftsgerichtete Wirkung insoweit, als
Abhilfemaßnahmen die Kontrollsysteme stärken und als künftige Zahlungen im Kohäsionsbereich sowie aus dem EMFF
blockiert werden (Unterbrechungs-/Aussetzungsverfahren). Die im Zusammenhang mit Vorbehalten 110 entwickelten
Aktionspläne zielen ausdrücklich darauf ab, künftige Risiken abzuschwächen.
21 Vorbehalte bestanden bereits; außerdem wurden 12 neue Vorbehalte geltend gemacht. Die GD NEAR nahm zwei
Vorbehalte 111 zurück, die GD AGRI nahm einen Vorbehalt 112 zurück, und die GD REGIO fasste zwei Vorbehalte zu
einem einzigen Vorbehalt 113 zusammen.
109
Die Vorbehalte sind Anhang 1 zu entnehmen; neu hinzugekommene Vorbehalte sind entsprechend gekennzeichnet.
110
GD DEVCO (Friedensfazilität für Afrika), GD CLIMA (Emissionshandels- und Registrierungssystem der EU), GD ENER (Hilfsprogramm für
die Stilllegung kerntechnischer Anlagen) und GD HR (Rechenschaftspflicht für Europäische Schulen).
111
IPA/CARDS/PHARE – Indirekte Verwaltung durch begünstigte Länder und indirekte Verwaltung durch andere betraute Einrichtungen.
Die Ausgaben, die quantifizierbaren Vorbehalten unterliegen, sind um
14 543 Mio. EUR zurückgegangen (von 44 392 Mio. EUR im Jahr 2014
auf 29 849 Mio. EUR). Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den
geringeren Umfang der Vorbehalte im Bereich der Außenbeziehungen
und auf die wesentliche Verringerung (um 7400 Mio. EUR) des Vorbehalts der GD AGRI im Zusammenhang mit
Direktzahlungen aus dem EGFL sowie auf die Präventionsmaßnahmen im Rahmen der Kohäsionspolitik, die darauf
ausgerichtet sind, EU-Zahlungen möglichst umgehend nach der Erkennung von Mängeln in den Auszahlungssystemen
von Mitgliedstaaten zu unterbrechen/auszusetzen. Der Risikobetrag für Ausgaben, die Vorbehalten unterliegen, wird
auf 1324 Mio. EUR veranschlagt. Die Situation nach Politikbereichen ist Tabelle 2 zu entnehmen. Anhang 1 enthält eine
Aufschlüsselung nach Dienststellen.
Zahlungen 2015
insgesamt
Vorbehalten
unterliegende
Ausgaben 2015 –
Umfang
Risikobetrag bei
Berichtlegung
56 946
19 922
760
53 822
4305
296
10 231
2895
97
14 077
2650
160
Sonstige interne Politikbereiche
4029
78
10
Verwaltung
5676
—
—
Politikbereich 114
Landwirtschaft
Kohäsion
115
Außenbeziehungen
116
Forschung
Gesamt
144 781
Tabelle 2: Umfang der Vorbehalte 2015 und Risikobetrag
117
29 849
1324
(Mio. EUR)
Nachdem die GD DEVCO drei Jahre lang einen Vorbehalt bezüglich ihres gesamten Haushalts geltend gemacht hatte,
hat sie eine zuverlässige Methode entwickelt, mit der Ausgaben mit geringerem Risiko aus dem Umfang des
eigentlichen Vorbehalts ausgenommen werden können. Die Methode beruht auf der Berechnung von Risikoindizes, die
Aufschluss über die Häufigkeit der im Zeitraum 2012-2014 in den einzelnen Ausgabensegmenten festgestellten Fehler
geben. Gegenwärtig wurde der Umfang der Vorbehalte auf Zuschüsse in direkter Mittelverwaltung und auf Ausgaben in
indirekter Mittelverwaltung durch internationale Organisationen und durch Agenturen von Mitgliedstaaten reduziert
(45 % ihrer Haushaltsmittel).
Die GD NEAR hat eine uneingeschränkte Zuverlässigkeitserklärung abgegeben und die beiden Vorbehalte aus dem
vergangenen Jahr aufgehoben, da ihre Bewertung der Fehlerquote in beiden Fällen unter 2 % liegt. Beim Instrument
für Heranführungshilfe (IPA) hat die GD NEAR bei dem indirekt verwalteten Teil im Jahr 2015 eine neue Methode
angewendet. Sie verlässt sich nun nach eingehenden Auftragsaudits auf Prüfbehörden der begünstigten Länder. Da der
Umfang der Stichprobe in den jeweiligen Ländern nicht hinreichend groß war, wurden mit dieser Methode keine
112
IPARD-Maßnahmen zur Beitrittsvorbereitung für die Türkei (IPARD = Heranführungshilfe für die Entwicklung des ländlichen Raums).
113
Der gegenwärtige Vorbehalt betrifft operationelle Programme in 14 Mitgliedstaaten, 6 europäische Programme zur territorialen
Zusammenarbeit und 1 IPA-CBC-Programm im Rahmen des EFRE/Kohäsionsfonds für 2007-2013.
114
Anhang 1 enthält die Daten der einzelnen Kommissionsdienststellen. Die Gesamtausgaben beruhen auf den in den jährlichen
Tätigkeitsberichten (Anhang 3, Tabelle 2) genannten, im Jahr 2015 „geleisteten Zahlungen“. Diese Zahlen wiederum stammen aus den
am 31. März 2016 vorliegenden vorläufigen Rechnungslegungsdaten des Jahres 2015.
115
Einschließlich GD HOME
116
117
Die Ausgaben bei den Außenbeziehungen beinhalten auch Ausgaben aus dem EEF (3 328 Mio. EUR).
Bei diesem Bericht werden die seit Fertigstellung der jährlichen Tätigkeitsberichte verfügbar gewordenen neuesten Zahlen berücksichtigt.
Daher ergeben sich gewisse geringfügige Abweichungen von den Zahlen in den jährlichen Tätigkeitsberichten.
ausreichend repräsentativen Ergebnisse erzielt. Um zu einer vorsichtigeren Bewertung zu gelangen, beschloss die GD
NEAR, den Risikobetrag anhand historischer Fehlerquoten für diese Verwaltungsart zu schätzen und als Bereich zu
formulieren. Die GD NEAR beabsichtigt, diese Methode im Jahr 2016 verstärkt zu nutzen. Wie in Abschnitt 2.3 und in
Anhang 3 beschrieben, hat auch der Interne Auditdienst verschiedene Verbesserungen hinsichtlich der Methode der GD
NEAR vorgeschlagen.
Die neu geltend gemachten Vorbehalte betreffen einen Risikobetrag von 35 Mio. EUR:
-
GD DEVCO, bezüglich der Verwaltung der Friedensfazilität für Afrika (APF), wegen einiger erheblicher Risiken
und Mängel hinsichtlich der internen Kontrollen, die bei einer Anfang 2016 abgeschlossenen internen Prüfung
festgestellt wurden. Die Abhilfemaßnahmen beinhalten die Überwachung der APF, Governance- und
Koordinierungsvereinbarungen zwischen der GD DEVCO, EU-Delegationen und dem EAD und die institutionelle
Bewertung und Überwachung der Partnerschaftsvereinbarungen mit der Afrikanischen Union. Gleichzeitig
beaufsichtigt eine Taskforce neue Projekte und Programme, damit die maßgeblichen Vorschriften
erforderlichenfalls in Beschlüsse und in Vertragsunterlagen aufgenommen werden können;
-
Fünf neue Vorbehalte 118 wurden geltend gemacht, als die Ex-post-Kontrollen im Jahr 2015 eine
Restfehlerquote von über 2 % ergaben.
-
Die Vorbehalte der Generaldirektionen HOME und JUST hinsichtlich der nicht forschungsbezogenen
Zuschussprogramme betreffen keine neu entstandenen oder neu erkannten Schwächen. Vielmehr beruhten
sie auf verbesserten Wesentlichkeitsschwellen, die eine gezieltere Behandlung der Bereiche mit höheren
Fehlerquoten ermöglichten. Der Vorbehalt der GD HOME betreffend das RP7 ist Ausdruck der Tatsache, dass
die GD HOME künftig für die Verwaltung des Programms zuständig ist. Er betrifft Ausgaben, die in den
Vorjahren bereits unter einem Vorbehalt der GD GROW standen;
-
Schließlich hat die GD EMPL einen Vorbehalt bezüglich der Programme für den Zeitraum 2014-2020 geltend
gemacht. Der Vorbehalt betrifft ein einzelnes operationelles Programm, bei dem in einem Audit erhebliche
Mängel der Verwaltungs- und Kontrollsysteme festgestellt wurden. Dieser Vorbehalt hat keine Auswirkungen
auf den Risikobeitrag zum Zeitpunkt der Berichtlegung, da das potenzielle Risiko durch die 10%ige
Einbehaltung bei Zwischenzahlungen abgedeckt ist.
Die neuen nicht quantifizierten 119 Vorbehalte betreffen Folgendes:
-
Die GD HOME verweist auf Mängel bei abgeschlossenen Jahresprogrammen, die bis zum Jahr 2011 unter
geteilter Mittelverwaltung standen und für die 2015 keine Zahlungen vorgenommen wurden.
-
Der Vorbehalt der GD ENER beruht auf der Unangemessenheit der im Jahr 2014 von der GD ENER
vorgenommenen Bewertung der nach Maßgabe der geltenden Verordnungen 120 von den Mitgliedstaaten im
Zusammenhang mit den Hilfsprogrammen für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen zu erfüllenden Ex-anteKonditionalitäten, insbesondere hinsichtlich robuster Finanzierungspläne. Die GD ENER hat bereits
Maßnahmen getroffen, um diesen Mängeln zu begegnen. Außerdem wird sie bis Oktober 2016 eine
eingehende Überprüfung/Bewertung der Robustheit der Finanzierungspläne der betroffenen Mitgliedstaaten
vornehmen.
118
EACEA (Kultur- und Jugendprogramme 2007-2013), EASME und GD GROW (Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation) und GD
RTD (Forschungsfonds für Kohle und Stahl).
119
„Nicht quantifizierte Vorbehalte“ sind Vorbehalte, bei denen sich die Auswirkungen nicht genau bewerten lassen oder die eine
Rufschädigung zum Gegenstand haben.
120
Verordnungen (Euratom) des Rates Nr. 1368/2013 und Nr. 1369/2013 (ABL. L 346 vom 20.12.2013) und die entsprechenden
Berichtigungen (ABl. L 8 vom 11.1.2014.
Diese Vorbehalte betreffen alle wesentlichen Ausgabenbereiche (Landwirtschaft, Struktur- und Kohäsionsfonds,
Außenbeziehungen, Forschung und andere interne Politikbereiche). In allen Fällen haben die jeweiligen
bevollmächtigten Anweisungsbefugten Aktionspläne zur Überwindung der zugrunde liegenden Schwächen und zur
Abschwächung der bestehenden Risiken angenommen.
Wenn die Fehlerquoten anhaltend hoch sind, muss die Kommission nach Maßgabe der Haushaltsordnung die
Schwächen der geltenden Rechtsvorschriften und/oder des Kontrollsystems ermitteln, Kosten und Nutzen möglicher
Abhilfemaßnahmen analysieren und geeignete Maßnahmen treffen oder vorschlagen. In den Programmen im Zeitraum
2014-2020 wurden Verwaltungs- und Kontrollsysteme geändert. Vielfach befinden sich die Programme noch in einem
frühen Durchführungsstadium. Die Kommission wird die Wirkung der neuen Maßnahmen auf die Fehlerquoten erst im
Laufe der Zeit bestimmen können. Vor Jahresende wird sie einen Bericht über anhaltend hohe Fehlerquoten in
bestimmten Bereichen vorlegen (siehe Abschnitt 2.1.1).
2.3 Durch die Arbeit des internen Auditdienstes geleistete Gewähr
Die Kommissionsdienststellen verließen sich hinsichtlich der Zuverlässigkeitsbewertungen auch auf die Arbeit des
internen Auditdienstes und auf die Informationen des Auditbegleitausschusses. Anhang 3 dieser Management- und
Leistungsbilanz des EU-Haushalts enthält weitere Informationen zu der durch den internen Auditdienst gegebenen
Gewähr. Eine Zusammenfassung der Arbeit des Internen Prüfers wird nach Artikel 99 Absatz 5 der Haushaltsordnung
der Entlastungsbehörde übermittelt.
Der interne Auditdienst gelangte zu dem Ergebnis, dass 91 % der im Zeitraum 2011-2015 verfolgten Empfehlungen
von den geprüften Stellen wirksam umgesetzt worden waren. Von den 455 Empfehlungen (26 %), deren Umsetzung
noch nicht abgeschlossen war, wird eine als kritisch eingestuft, und 162 werden als sehr wichtig betrachtet
(hinzugerechnet werden müsste eine weitere sehr wichtige Empfehlung aufgrund eines Prüfberichts aus dem Jahr
2010, deren Umsetzung ebenfalls noch nicht abgeschlossen ist). Von diesen 164 als kritisch bzw. sehr wichtig
eingestuften Empfehlungen, stand die Umsetzung bei 32 sehr wichtigen, aber nicht kritischen Empfehlungen Ende
2015 seit mehr als sechs Monaten aus. Dies entsprach einem Anteil von 1,9 % der in den letzten fünf Jahren
insgesamt angenommenen Empfehlungen. Die Verfolgung durch den internen Auditdienst bestätigte, dass
Empfehlungen im Allgemeinen zufriedenstellend umgesetzt werden und dass die internen Kontrollsysteme der
geprüften Dienststellen besser werden.
Außerdem legte der interne Auditdienst nach der Zusammenlegung der internen Auditfunktion im Jahr 2015 121 allen
Generaldirektionen und Dienststellen im Februar 2016 erstmals eine Schlussfolgerung zum Stand der internen
Kontrollen vor. Diese Schlussfolgerungen sollten in die von den Generaldirektionen und den betreffenden Dienststellen
vorzulegenden Tätigkeitsberichte des Jahres 2015 einfließen und die früheren Stellungnahmen der internen
Auditstellen zum Stand der Kontrollen ersetzen. In den Schlussfolgerungen wird insbesondere auf alle Empfehlungen
verwiesen, die als „kritisch“ eingestuft wurden und deren Umsetzung noch nicht abgeschlossen ist. Außerdem wird auf
die kombinierte Wirkung mehrerer als „sehr wichtig“ eingestufter Empfehlungen verwiesen, und in vier Fällen (GD
DEVCO, GD ENER, GD CLIMA und GFS) stellte der interne Auditdienst fest, dass im jährlichen Tätigkeitsbericht der
betreffenden Dienststelle möglicherweise ein Vorbehalt geltend gemacht werden müsse. Drei Generaldirektionen haben
Vorbehalte entsprechend den beschränkten Schlussfolgerungen des internen Auditdienstes geltend gemacht. Die GFS
hat in ihren jährlichen Tätigkeitsbericht keinerlei Vorbehalt aufgenommen.
Zwar besteht bei der Finanzierung langfristig unstrittig ein Risiko, doch hat sich dieses Risiko im Jahr 2015 nicht
konkretisiert, und die Leitung der GFS sieht auch für 2016 kein Risiko. Die Risiken hinsichtlich des kombinierten Effekts
der vier als sehr wichtig eingestuften Empfehlungen des internen Auditdienstes wurden vom Anweisungsbefugten der
GFS wie folgt bewertet:
121
Nach einem Beschluss der Kommission wurde die Zuständigkeit für interne Prüfungen 2015 im internen Auditdienst zusammengefasst.
Die vormaligen internen Auditstellen der Generaldirektionen und Dienststellen der Kommission wurden am 15. Februar 2015 aufgegeben.
-
Die Maßnahmen wurden in den Aktionsplan aufgenommen, mit dem die langfristige Zuverlässigkeit
gewährleistet werden soll;
Die gegenwärtige operationelle Aufstellung garantiert im Hinblick auf die Erreichung der von der GFS
verfolgten Ziele eine angemessene kurzfristige Zuverlässigkeit;
Bezüglich des finanziellen Risikos wurden umfassende Tests durchgeführt, die zufriedenstellend verlaufen sind
und keine Fehler ergaben.
Aufgrund dieser Bewertung gelangte der bevollmächtigte Anweisungsbefugte der GFS zu dem Schluss, dass die
abgegebenen Empfehlungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit keinen Anlass zu Bedenken geben und dass die
Empfehlungen im Rahmen der ständigen Bemühungen um weitere Verbesserungen umgesetzt werden. Der
bevollmächtigte Anweisungsbefugte der GFS sieht in der Verzögerung des Aktionsplans zu diesem Audit keinen Anlass
für einen Vorbehalt, da sich im Jahr 2015 kein Risiko konkretisiert hat.
Wie in der Charta über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des internen Prüfers vorgeschrieben, hat der interne Prüfer
der Kommission ebenfalls eine allgemeine Stellungnahme vorgelegt. Diese Stellungnahme beruht sowohl auf seiner
eigenen Arbeit (2013-2015) als auch auf der Arbeit der vormaligen internen Auditstellen (2013-2014) und konzentriert
sich auf den Bereich der Finanzverwaltung. Darin wird festgestellt, dass die Kommission im Jahr 2015 Verfahren in den
Bereichen Governance, Risikomanagement und interne Kontrolle eingeführt hat, die zusammengenommen eine
angemessene Zuverlässigkeit im Hinblick auf die Erreichung der finanziellen Zielsetzungen gewährleisten. Die
Gesamtbewertung ist jedoch mit einer Einschränkung hinsichtlich der in den Zuverlässigkeitserklärungen der
bevollmächtigten Anweisungsbefugnissen geltend gemachten und in den jeweiligen jährlichen Tätigkeitsberichten
veröffentlichten Vorbehalte verbunden.
Bei dieser Stellungnahme hat der interne Auditdienst die kombinierte
Wirkung der Risikobeträge gemäß den jährlichen Tätigkeitsberichten in
Anbetracht der möglichen und in der Vergangenheit in Form von
Finanzkorrekturen und Einziehungen durchgeführten Abhilfemaßnahmen
berücksichtigt. Angesichts des Umfangs der bisherigen Finanzkorrekturen
und Einziehungen und in der Annahme, dass Korrekturen betreffend Zahlungen des Jahres 2015 in vergleichbarer
Höhe vorgenommen werden, ist der interne Auditdienst zu dem Schluss gelangt, dass der EU-Haushalt insgesamt und
längerfristig angemessen geschützt ist.
Ohne seine Stellungnahme weiter einzuschränken, fügte der interne Prüfer drei „Hervorhebungen eines Sachverhalts“
an (siehe Anhang 3 dieses Berichts). Diese Hervorhebungen betreffen folgende Punkte:
-
Kontrollstrategien im Forschungsbereich für die Programme des Zeitraums 2014-2020,
Strategien zur Überwachung der Durchführungsmaßnahmen und -programme Dritter,
Rückbauprogramm für Kernanlagen und die Entsorgung nuklearer Abfälle in der GFS.
2.4 Folgemaßnahmen zur Entlastung und externe Prüfempfehlungen
Das Europäische Parlament nahm seinen Beschluss über die Entlastung für das Finanzjahr 2014 am 28. April 2016 an,
nachdem insbesondere die Empfehlung aus dem Jahresbericht 2015 des Rates und des Europäischen Rechnungshofs
sowie alle maßgeblichen Sonderberichte geprüft worden waren.
Das Parlament erwartet, dass sich die Kommission in bestimmten Bereichen, die für die Entlastung als besonders
relevant betrachtet werden, verbindlich zu weiteren Fortschritten verpflichtet. Diese betreffen in erster Linie einen
leistungs- und ergebnisorientierten Ansatz beim Haushaltsvollzug, bei der Haushaltsführung und bei der internen
Verwaltung der Kommission. Im Entlastungsverfahren hat Vizepräsidentin Georgieva dem Parlament im Auftrag der
Kommission erläutert, wie die Kommission die prioritären Maßnahmen des Parlaments weiter zu verfolgen beabsichtigt.
Der Rat hat seine Entlastungsempfehlung am 12. Februar 2016 angenommen. In der Empfehlung fordert der Rat die
Kommission u. a. auf, der Haushaltsbehörde nach Artikel 32 Absatz 5 der Haushaltsordnung im Jahr 2016 einen
umfassenden Bericht über die Bereiche mit anhaltend hoher Fehlerquote vorzulegen und die wesentlichen Ursachen zu
erläutern. Die Kommission wird die betreffende Prüfung vornehmen. Weitere Bereiche, in denen der Rat erwartet, dass
die Kommission und die Mitgliedstaaten entsprechend tätig werden, sind das Qualitätsmanagement und die
Kontrollsysteme, Vereinfachungsmaßnahmen und die Stärkung des ergebnisorientierten Ansatzes innerhalb der EU.
Die Kommission wird im Jahr 2016 einen umfassenden Bericht über die Folgemaßnahmen zu den
Entlastungsempfehlungen des Europäischen Parlaments und des Rates ausarbeiten. Dies gilt auch für die
Empfehlungen des Rechnungshofs. Die Kommission ist entschlossen zu gewährleisten, dass angenommene
Empfehlungen systematisch und unter Berücksichtigung von Kosteneffizienz und Kosten-Nutzen-Aspekten umgesetzt
werden. Die aufgrund der Empfehlungen von der Kommission vorzunehmenden Folgemaßnahmen werden teilweise in
geteilter Verwaltung mit den Mitgliedstaaten unter Aufsicht der Kommission durchgeführt. Beispielsweise wurde die
Empfehlung zur besseren Nutzung vereinfachter Kostenoptionen nach der Dachverordnung und der ESF-Verordnung an
die Mitgliedstaaten gerichtet, obgleich die Kommission sich unverändert aktiv für die Nutzung der vereinfachten
Kostenoptionen durch die Mitgliedstaaten einsetzt und umfassende praktische Leitlinien veröffentlicht hat.
Empfehlungen, die nationale Zuständigkeiten berühren, die über die Verantwortung der Kommission hinausgehen,
werden dagegen von den Mitgliedstaaten selbst weiterverfolgt. Beispielsweise fällt die geforderte Prüfung, ob die
Mitgliedstaaten Feedback-Systeme zur Verbesserung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen oder von
Ausschreibungsverfahren im Zusammenhang mit der Entwicklung des ländlichen Raums nach dem gegenwärtig
geltenden Rechtsrahmen eingerichtet haben, nicht in die Verantwortung der Kommission, und die Umsetzung der
betreffenden Empfehlungen kann daher auch von den Kommissionsdienststellen nicht garantiert werden.
Schlussfolgerung zur Managementbilanz
Die jährlichen Tätigkeitsberichte zeigen, dass alle Kommissionsdienststellen robuste interne Kontrollen
eingerichtet haben. Außerdem geben die Berichte Aufschluss über die Anstrengungen zur Verbesserung
der Kosteneffizienz, zur weiteren Vereinfachung der Vorschriften und zur Einrichtung von Mechanismen,
die einen angemessenen Schutz des Haushalts vor Betrug, Fehlern und Unregelmäßigkeiten
gewährleisten.
Alle bevollmächtigten Anweisungsbefugten haben Zuverlässigkeitserklärungen mit hinreichender Gewähr vorgelegt,
diese teilweise allerdings durch Vorbehalte eingeschränkt. Diese Vorbehalte sind entscheidende Elemente der
Rechenschaftskette. Sie zeigen die ermittelten Herausforderungen und Schwächen auf sowie die Maßnahmen, mit
denen diese überwunden werden sollen, und ermöglichen die Schätzung ihrer Auswirkungen.
Die Kommission fordert die unter geteilter Verwaltung mit den Mitgliedstaaten mit der Ausführung des Haushaltsplans
befassten Generaldirektionen auf, die Methode zur Bewertung der Zuverlässigkeit der von den nationalen Behörden
übermittelten Daten noch weiter zu verbessern.
Sie fordert die GD NEAR auf, die Stichprobe ihrer Ex-post-Kontrollen zu erweitern und ihre Methode auszubauen, um
Fehlerquoten besser schätzen zu können.
Ferner fordert die Kommission die GD ENER auf, die Finanzierungspläne der von den Hilfsprogrammen für die
Stilllegung kerntechnischer Anlagen betroffenen Mitgliedstaaten zu bewerten und sorgfältig zu überwachen.
Die Kommission hat eine konsolidierte Schätzung des Risikos bei Abschluss vorgelegt, die den Standpunkt der
Leitungsebene der Kommission hinsichtlich der Durchführung präventiver (ex-ante, noch vor Anweisung einer Zahlung)
und korrektiver (ex-post, nach Anweisung einer Zahlung) Kontrollen im Laufe des mehrjährigen Kontrollzyklus
wiedergibt.
Auf der Grundlage der Zuverlässigkeitserklärungen und der Vorbehalte in den jährlichen
Tätigkeitsberichten nimmt das Kollegium diese Management- und Leistungsbilanz des EU-Haushalts 2015
an und übernimmt die politische Gesamtverantwortung für die Verwaltung des EU-Haushalts.