Antrag auf Bewilligung und Auszahlung von

Bitte an den Falzmarken falzen und
im Fensterbriefumschlag zurücksenden an
Landeshauptstadt Düsseldorf
Umweltamt
40200 Düsseldorf
Antrag
auf Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln
gemäß Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf”
Antrag bitte vollständig ausfüllen und alle notwendigen Unterlagen beifügen (vgl. Checkliste Seite 2 und 3).
I. Angaben zur Antragstellerin/zum Antragsteller
Familienname, Vorname
Telefon tagsüber
Anschrift (Straße, Haus-Nr., Postleitzahl, Ort)
E-Mail
Lage des Objekts
Bankverbindung
Kontoinhaberin/Kontoinhaber
BIC
Kreditinstitut (vollständige Bezeichnung)
IBAN
II. Angaben zu den durchgeführten Maßnahmen
Fördernummer
Datum des Erhalts der Fördernummer
Datum der Auftragserteilung
Datum
Datum des Ausführungszeitraums
Ort
Unterschrift
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Anlage zum
Antrag auf Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln
(zum Verbleib bei der Antragstellerin/beim Antragsteller)
Checkliste Auszahlung
Folgende Anlagen sind nach vollständigem Abschluss der Maßnahmen dem Antrag auf Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln beizufügen:
Grundsätzlich einzureichende Unterlagen:
1. Schlussrechnung mit folgenden Angaben:
•BeauftragungsdatumderMaßnahme;
•AusführungszeitraumderMaßnahme.
2. Alle weiteren Anlagen gemäß Schreiben des Umweltamtes der Stadt Düsseldorf zur „Feststellung der Förderfähigkeit
und Zustellung Ihrer Fördernummer“ sowie gemäß der in der Richtlinie geforderten Nachweise.
Zusätzlich einzureichende Unterlagen bei Wärmedämmungsmaßnahmen:
3. Schlussrechnung mit folgenden Angaben (neben Beauftragungsdatum und Ausführungszeitraum):
•AngabenzudeneingebautenDämmstoffen(Produkt,Einbaustärke,Wärmeleitfähigkeitsgruppe(n)/WLG);
•AngabenzurEinbaulagederDämmstoffe(z.B.Unter-/Zwischen-/Aufsparrendämmung,Auf-/Unterdeckendämmung,
etc.);
•AngabederDämmfläche(n).
•AlternativbeiPauschal-oderEndrechnungen:z.B.Teilrechnungen,ausdenendieo.g.Angabenhervorgehen.
4. Bestätigung des ausführenden Fachbetriebs oder eines Ingenieurbüros über die Ausführung der Maßnahme(n) gemäß
den allgemein anerkannten Regeln der Technik, alternativ kann eine Kopie des gemäß § 26a der ENEV 2009 gesetzlich
notwendigen Unternehmererklärung eingereicht werden.
Zusätzlich einzureichende Unterlagen bei Fensteraustausch:
5. Schlussrechnung mit folgenden Angaben (neben Beauftragungsdatum und Ausführungszeitraum):
•AngabenzudeneingebautenFenstern(Rahmenmaterial,Ug-WertVerglasung,Uw-WertFensterkonstruktion,
ggf.FSC-Zertifizierungscode,etc.);
•AngabenzureingebautenFensterfläche(AbmessungendereingebautenFenster).
6. Bei Einbau von FSC-zertifizierten Fenstern Einreichung des projektbezogenen Margenlieferscheins mit Verweis auf das
entsprechende FSC-Zertifikat.
6a. Einheimisches Holz aus deutschen Wäldern: Herkunftsnachweis/-bescheinigung oder das entsprechend angeforderte Zertifikat mit Bezug zur verwendeten Holzart, Lieferschein o.ä.
6b. Einheimisches Holz außerhalb von Deutschland/Importholz: Zertifikat mit Bezug zur verwendeten Holzart, Lieferschein o.ä.
6c. Tropenholz: FSC-Zertifikat
6d. Aluminium: Aluminium nur in begründeten Ausnahmefällen: Nachweis zu Anforderung aus Statik, Denkmal o.ä.,
für aluminiumkaschiertes Holz: Anforderungen Holz wie 6a–6c.
6e. Kunststoff: Nachweis zu Material, Rahmen aus Polypropylen, Polyurethan und Polyethylen.
7. Bestätigung des ausführenden Fachbetriebs oder eines Ingenieurbüros über die Ausführung der Maßnahme(n) gemäß
den allgemein anerkannten Regeln der Technik, alternativ kann eine Kopie des gemäß § 26a der ENEV 2009 gesetzlich
notwendigen Unternehmererklärung eingereicht werden.
Zusätzlich einzureichende Unterlagen bei Passivhaus-Bauvorhaben:
8. NachweisüberdieausreichendeLuftdichtigkeitdesfertiggestelltenGebäudesmittelsBlower-Door-Test(n50(Druckdifferenz)-Kennwert0,61/h);derNachweisistdurcheingeeignetesIngenieurbürozuführen.
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Zusätzlich einzureichende Unterlagen bei Durchführung hydraulischer Abgleich:
9. Bestätigung des ausführenden Handwerkbetriebs über die fachgerechte Durchführung des hydraulischen Abgleichs.
Dabei müssen die erforderlichen Arbeitsschritte mit entsprechenden Angaben zur neuen Einstellung der Vorlauftemperatur, Pumpe, etc. belegt und das entsprechende Einstellprotokoll eingereicht werden.
Zusätzlich einzureichende Unterlagen bei Austausch Heizungsumwälzpumpe:
10. Bestätigung des ausführenden Handwerkbetriebs über die fachgerechte Entsorgung der ausgebauten Altpumpe.
Zusätzlich einzureichende Unterlagen bei Austausch Thermostatventilen und Thermostatköpfen:
11.BestätigungdesausführendenHandwerkbetriebsüberdenfachgerechtenAustauschderThermostatventile;
12. Beim Austausch der Thermostatventile und -köpfe erfolgen die Bewilligung und die Auszahlung der Fördermittel, wenn
der vollständige Abschluss der Arbeiten sowie die fachgerechte Entsorgung der alten Thermostatventile durch ein Fachunternehmen bestätigt wurden. Alternativ können beim Austausch der Thermostatköpfe Kopien der Kaufquittungen
sowie die ausgebauten alten Thermostatköpfe eingereicht werden.
Zusätzlich einzureichende Unterlagen bei Neuanschluss an die Fernwärme:
13. Schlussrechnung mit folgenden Angaben (neben Beauftragungsdatum und Ausführungszeitraum):
•AngabenzurHerstellungdesHausanschlussesundEinbauderFernwärmeübergabestation;
•NennleistungdesHausanschlussesundderFernwärmeübergabestation.
Zusätzlich einzureichende Unterlagen bei Einbau einer Holzpellet-Feuerung/Solarthermie-Holzpellet-Kombination:
14. Für die Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel ist für Holzpellet-Feuerungen, bei denen nach der Ersten
Bundesimmisionsschutzverordnung(1.BImSchV)Messpflichtbesteht,eineKopiedesProtokollsausderErstmessung
nach 1. BImSchV einzureichen.
Zusätzlich einzureichende Unterlagen bei Bonusförderung bei Sanierungsmaßnahmen im Bestand:
15. Kopie der Bauabnahme inklusive Nachweis über die Durchführung einer Luftdichtemessung durch einen qualifizierten
Fachmann (alternativ Abschlussbericht über die Prüfung der Bauausführung).
16. alternativ: Förderbewilligung der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW.
17.alternativ:NachweisRAL-GütezeichenNiedrigenergie-Bauweise(www.guetezeichen-neh.de).
Zusätzlich einzureichende Unterlagen bei Neuinstallation von Photovoltaik-Anlagen:
18. Für die Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel sind die ordnungsgemäße, sichere Installation der PV-Anlage
gemäß gültiger Normen und Regelwerke und die ordnungsgemäße sichere Inbetriebnahme durch ein geeignetes Fachunternehmen zu bescheinigen.
Alternativ wird der so genannte „PV-Anlagenpass“ als Nachweis anerkannt. (http://www.photovoltaik-anlagenpass.de/)
Zusätzlich einzureichende Unterlagen bei Neuinstallation von Speichersystemen für Photovoltaik-Anlagen:
19. Für die Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel sind die ordnungsgemäße, sichere Installation des Batteriespeichersystems sowie der PV-Anlage bei Neuinstallation gemäß gültiger Normen und Regelwerke und die ordnungsgemäße sichere Inbetriebnahme durch ein geeignetes Fachunternehmen zu bescheinigen.
Alternativ wird der so genannte „PV-Speicherpass“ als Nachweis anerkannt. (http://www.photovoltaik-anlagenpass.de/)
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