Checkliste Annahme und Ausschlagung von Erbschaften, Vermächtnissen oder Schenkungen An wen? Konsistorium, Referat 6.1 (auf dem Dienstweg über die Superintendentur) Rückfragen? Kirchliches Verwaltungsamt Konsistorium: Frau Burkert 030/24344-520, Frau Günter 030/24344-374 Frau Kalkowski 030/24344-372 Wichtig! Die Ausschlagungsfrist bei einer Erbschaft beträgt sechs Wochen (vgl. § 1944 BGB). Es ist daher Eile geboten und sinnvoll, kurzfristig mit dem Konsistorium Kontakt aufzunehmen. Einer kirchenaufsichtlichen Genehmigung durch das Konsistorium bedarf es nur, wenn die Erbschaft, das Vermächtnis oder die Schenkung mit Auflagen zu Gunsten Dritter außerhalb der Kirche oder Lasten verbunden ist (z. B. Grundvermögen). Reine Zweckbestimmungen (z. B. „für die Jugend“, „für die Sanierung der Kirche“) führen nicht zu einer Genehmigungspflicht. liegt bei Einzureichende Unterlagen Bemerkung ja nein Antrag samt Begründung GKR-Beschluss (Auszug aus dem Protokollbuch im Original) über die Annahme oder Ausschlagung Bei Erbschaften und Vermächtnissen zusätzlich: liegt bei Einzureichende Unterlagen Bemerkung ja nein Kopie der letztwilligen Verfügung (in der Regel Testament) Kopie des Eröffnungsprotokolls des Nachlassgerichts sofern vorhanden: Vermögensaufstellung und ggf. Grundbuchauszüge Bei Schenkungen zusätzlich: liegt bei Einzureichende Unterlagen Bemerkung ja nein Unterlagen, aus denen die Schenkung hervorgeht Stand 04/2015
© Copyright 2024 ExpyDoc