Checkliste Annahmen von Erbschaften

 Checkliste
Annahme und Ausschlagung
von Erbschaften, Vermächtnissen oder Schenkungen
An wen?
Konsistorium, Referat 6.1 (auf dem Dienstweg über die Superintendentur)
Rückfragen? Kirchliches Verwaltungsamt
Konsistorium: Frau Burkert 030/24344-520, Frau Günter 030/24344-374
Frau Kalkowski 030/24344-372
Wichtig!
Die Ausschlagungsfrist bei einer Erbschaft beträgt sechs Wochen (vgl. § 1944
BGB). Es ist daher Eile geboten und sinnvoll, kurzfristig mit dem Konsistorium
Kontakt aufzunehmen.
Einer kirchenaufsichtlichen Genehmigung durch das Konsistorium bedarf es
nur, wenn die Erbschaft, das Vermächtnis oder die Schenkung mit Auflagen
zu Gunsten Dritter außerhalb der Kirche oder Lasten verbunden ist (z. B.
Grundvermögen). Reine Zweckbestimmungen (z. B. „für die Jugend“, „für die
Sanierung der Kirche“) führen nicht zu einer Genehmigungspflicht.
liegt bei
Einzureichende Unterlagen
Bemerkung
ja
nein
Antrag samt Begründung
GKR-Beschluss (Auszug aus dem Protokollbuch im Original) über die Annahme oder
Ausschlagung
Bei Erbschaften und Vermächtnissen zusätzlich:
liegt bei
Einzureichende Unterlagen
Bemerkung
ja
nein
Kopie der letztwilligen Verfügung (in der Regel
Testament)
Kopie des Eröffnungsprotokolls des Nachlassgerichts
sofern vorhanden: Vermögensaufstellung und
ggf. Grundbuchauszüge
Bei Schenkungen zusätzlich:
liegt bei
Einzureichende Unterlagen
Bemerkung
ja
nein
Unterlagen, aus denen die Schenkung hervorgeht
Stand 04/2015