PDF Vortrag

Beschwerdeausschuss, Wie
geht’s
Ein Vortrag von Gunda Wienke, Radkomm, Köln 18.06.2016
Quelle: Stadt Köln
§ 24 GO NRW – Anregungen und Beschwerden
(1) Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich
mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den
Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse,
der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt.
Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem
Ausschuss übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den
Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.
(2) Die näheren Einzelheiten regelt die Hauptsatzung (in Köln §14 Anregungen
und Beschwerden).
Quelle: recht.nrw.de
Und nun?
Ich bin
gekommen, um
mich zu
beschweren
Verwaltung
Wem steht das Petionsrecht zu?
ALLEN!
Jeder darf sich schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden an den Rat der Stadt
oder eine Bezirksvertretung wenden: Deutsche, Menschen ausländischer Herkunft
und Staatenlose können dieses Recht nutzen.
Man muss nicht volljährig sein und auch nicht in Köln wohnen.
Man sollte nur daran denken….
Das Leben ist wie ein kurzes Erwachen, und sogar das
verschlafen viele. Vertraue nicht auf die Zeit, die du
noch vor dir zu glauben hast.
Josef Hader
Wie stellt man einen Antrag?
• Die Eingabe muss schriftlich eingereicht werden (Brief, Fax, E-Mail).
• Aus dem Schreiben muss Name und Anschrift erkennbar sein.
• Es muss sich um eine Angelegenheit handeln, über die die Stadt Köln
entscheiden kann.
Wo stellt man einen Antrag?
E-Mail:
[email protected]
Ansprechpartner*innen:
Frau Shepperson, Tel.: 0221 / 221 - 26144
Herr Schmitz, Tel.: 0221 / 221 - 22072
Quelle: Stadt Köln
Wie geht es weiter?
hängt davon ab...
Der Weg in die politischen Gremien
Geschäftstelle für
Anregungen & Beschwerden
Absprache
...
Ausschuss für
Anregungen und
Beschwerden (AuB)
Gibt Empfehlung ab
Bezirksvertretungen
Rat der Stadt Köln &
Fachausschüsse
Verweis - BV kann direkt entscheiden
Aufgaben des Auschusses (AuB)
“(...) Wenn Sie also ein Anliegen haben, über das nur ein politisches Gremium (Rat, Ausschuss, Bezirksvertretung)
entscheiden kann, dann reichen Sie eine Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW)
ein.”
Nach Beteiligung der zuständigen Fachverwaltung wird Ihre Eingabe eingehend im Ausschuss für Anregungen und
Beschwerden oder in der Bezirksvertretung beraten. Sie werden zu der Sitzung eingeladen und erhalten Gelegenheit,
Ihre Eingabe vor den Politikerinnen und Politikern zu erläutern.
Zu den Anregungen und Beschwerden kann der Ausschuss Empfehlungen, zum Beispiel an den Rat oder die
Verwaltung aussprechen. Die Bezirksvertretungen können innerhalb ihrer Zuständigkeitsbereiche selbst entscheiden.
Es gibt aber auch Angelegenheiten, für die ein besonderes Verwaltungsverfahren vorgeschrieben ist und bei denen
der Ausschuss oder die Bezirksvertretungen in der Regel nicht tätig werden können. Dies ist etwa der Fall bei
Dienstaufsichtsbeschwerden oder wenn die Möglichkeit von Rechtsmitteln oder formellen Rechtsbehelfen (zum
Beispiel Widersprüche, Klagen) gegeben ist.”
Quelle Stadt Köln
Statistik des AuB 2015
Gesamtzahl Eingaben gem. § 24 GO 2015: 169 (2014: 130)
zurückgewiesen gemäß § 14 Hauptsatzung: 5
beraten im Ausschuss: 24
davon entsprochen/übernommen: 11
davon nicht entsprochen: 13
beraten in den Bezirksvertretungen: 39
schriftlich beantwortet: 72
von Petenten zurückgezogen: 2
27 Eingaben sind noch nicht abschließend bearbeitet. Darüber hinaus gingen
zahlreiche sonstige Beschwerden, welche keine Eingaben gem. § 24 GO
darstellten, ein und wurden von der Geschäftsstelle entsprechend an die
zuständigen Stellen weitergeleitet (z.B. Dienstaufsichtsbeschwerden) oder direkt
beantwortet.
Weitere Partizipationsmöglichkeiten
Bürgerbüro
Schiedspersonen in den Bezirken
BV-Vertreter*innen
Bezirksbürgermeister*innen
Service-App für
Android und
iPhone
Quelle: Stadt Köln
Was können wir machen?
Weniger Beschweren, mehr Anregen
und Verbesserungen einfordern.
Wussten sie:
“Radfahren ist
Verkehr” - Wir sind
gleichberechtigt!
Behandelt uns
entsprechend.