Beschwerdeausschuss, Wie geht’s Ein Vortrag von Gunda Wienke, Radkomm, Köln 18.06.2016 Quelle: Stadt Köln § 24 GO NRW – Anregungen und Beschwerden (1) Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten. (2) Die näheren Einzelheiten regelt die Hauptsatzung (in Köln §14 Anregungen und Beschwerden). Quelle: recht.nrw.de Und nun? Ich bin gekommen, um mich zu beschweren Verwaltung Wem steht das Petionsrecht zu? ALLEN! Jeder darf sich schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden an den Rat der Stadt oder eine Bezirksvertretung wenden: Deutsche, Menschen ausländischer Herkunft und Staatenlose können dieses Recht nutzen. Man muss nicht volljährig sein und auch nicht in Köln wohnen. Man sollte nur daran denken…. Das Leben ist wie ein kurzes Erwachen, und sogar das verschlafen viele. Vertraue nicht auf die Zeit, die du noch vor dir zu glauben hast. Josef Hader Wie stellt man einen Antrag? • Die Eingabe muss schriftlich eingereicht werden (Brief, Fax, E-Mail). • Aus dem Schreiben muss Name und Anschrift erkennbar sein. • Es muss sich um eine Angelegenheit handeln, über die die Stadt Köln entscheiden kann. Wo stellt man einen Antrag? E-Mail: [email protected] Ansprechpartner*innen: Frau Shepperson, Tel.: 0221 / 221 - 26144 Herr Schmitz, Tel.: 0221 / 221 - 22072 Quelle: Stadt Köln Wie geht es weiter? hängt davon ab... Der Weg in die politischen Gremien Geschäftstelle für Anregungen & Beschwerden Absprache ... Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (AuB) Gibt Empfehlung ab Bezirksvertretungen Rat der Stadt Köln & Fachausschüsse Verweis - BV kann direkt entscheiden Aufgaben des Auschusses (AuB) “(...) Wenn Sie also ein Anliegen haben, über das nur ein politisches Gremium (Rat, Ausschuss, Bezirksvertretung) entscheiden kann, dann reichen Sie eine Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) ein.” Nach Beteiligung der zuständigen Fachverwaltung wird Ihre Eingabe eingehend im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden oder in der Bezirksvertretung beraten. Sie werden zu der Sitzung eingeladen und erhalten Gelegenheit, Ihre Eingabe vor den Politikerinnen und Politikern zu erläutern. Zu den Anregungen und Beschwerden kann der Ausschuss Empfehlungen, zum Beispiel an den Rat oder die Verwaltung aussprechen. Die Bezirksvertretungen können innerhalb ihrer Zuständigkeitsbereiche selbst entscheiden. Es gibt aber auch Angelegenheiten, für die ein besonderes Verwaltungsverfahren vorgeschrieben ist und bei denen der Ausschuss oder die Bezirksvertretungen in der Regel nicht tätig werden können. Dies ist etwa der Fall bei Dienstaufsichtsbeschwerden oder wenn die Möglichkeit von Rechtsmitteln oder formellen Rechtsbehelfen (zum Beispiel Widersprüche, Klagen) gegeben ist.” Quelle Stadt Köln Statistik des AuB 2015 Gesamtzahl Eingaben gem. § 24 GO 2015: 169 (2014: 130) zurückgewiesen gemäß § 14 Hauptsatzung: 5 beraten im Ausschuss: 24 davon entsprochen/übernommen: 11 davon nicht entsprochen: 13 beraten in den Bezirksvertretungen: 39 schriftlich beantwortet: 72 von Petenten zurückgezogen: 2 27 Eingaben sind noch nicht abschließend bearbeitet. Darüber hinaus gingen zahlreiche sonstige Beschwerden, welche keine Eingaben gem. § 24 GO darstellten, ein und wurden von der Geschäftsstelle entsprechend an die zuständigen Stellen weitergeleitet (z.B. Dienstaufsichtsbeschwerden) oder direkt beantwortet. Weitere Partizipationsmöglichkeiten Bürgerbüro Schiedspersonen in den Bezirken BV-Vertreter*innen Bezirksbürgermeister*innen Service-App für Android und iPhone Quelle: Stadt Köln Was können wir machen? Weniger Beschweren, mehr Anregen und Verbesserungen einfordern. Wussten sie: “Radfahren ist Verkehr” - Wir sind gleichberechtigt! Behandelt uns entsprechend.
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