Newsletter Juli 2016

Newsletter Juli 2016
Inhalt
1.
Aktuelles .................................................. 1
1.1
Ferienjobber – was Arbeitgeber
beachten müssen ..................................... 1
1.2
Leiharbeit und Werkverträge:
klare Regeln geplant ................................ 2
1.3
Was Sie uns schon immer
1.
Aktuelles
1.1 Ferienjobber – was Arbeitgeber
beachten müssen
Die Sommerferien beginnen und viele Unternehmen stellen aushilfsweise Jugendliche als
Ferienjobber ein. Was Sie arbeitsrechtlich dabei
beachten müssen.
Für Ferienjobber gilt grundsätzlich:
sagen wollten ........................................... 3
•
2.
Recht........................................................ 3
2.1
Mehr Meister-BAföG ab August 2016 ...... 3
3.
Termine .................................................... 4
3.1
Lohn- und Gehaltsabrechnung................. 4
3.2
TK-Webinare: Melden Sie sich jetzt an .... 4
4.
Panorama ................................................ 5
•
4.1
Willkommen an Bord! Wie es mit den
neuen Kollegen klappt ............................. 5
•
4.2
Cool bleiben im Job – acht Tipps für
Gestresste ............................................... 5
•
Schüler oder Studenten, die für den Zeitraum
der Ferien beschäftigt werden, werden im
Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses
eingestellt.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind Ferienjobber
"echte" Arbeitnehmer. Für sie gelten die gleihen arbeitsrechtlichen Regeln wie für andere
Beschäftigte.
Auch Ferienjobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Ferienjobber haben nur Anspruch auf Urlaub
nach dem Zwölftelungsprinzip bei Arbeitsverhältnissen, die mindestens einen Monat
dauern.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Besonderheit Jugendarbeitsschutz
Urlaubszeit ist Ferienjobzeit. Wir sagen Ihnen, was
Sie bei der Einstellung von Ferienjobbern beachten
müssen. Außerdem: Neues zur Leiharbeit, mehr
Meister-BAföG und eine große Bitte an Sie – helfen
Sie uns, unser Firmenkundenportal noch besser zu
machen!
Für Schüler unter 18 Jahren gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes
(JArbSchG): Hinsichtlich der Arbeitszeit und der
möglichen Tätigkeit bestehen für sie Besonderheiten.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Freundliche Grüße
Ihr TK-Firmenkundenservice
Schüler unter 18 Jahren werden in drei Gruppen
eingeteilt:
•
•
•
Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren
Kinder zwischen 13 und 15 Jahren
Kinder unter 13 Jahren
Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren
Jugendliche dieser Altersgruppe können zwar mit
einigen Freiheiten eingesetzt werden, allerdings gibt
es im Vergleich zu volljährigen Arbeitnehmern
Einschränkungen:
•
Die Arbeitszeit ist auf maximal acht Stunden
täglich und 40 Stunden wöchentlich begrenzt.
Newsletter Juli 2016
•
•
Nachtschichten zwischen 20 Uhr und sechs Uhr
sind ebenso wie Wochenendarbeit tabu – die
wenigen Ausnahmen davon sind im Gesetz
genannt.
Zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn
müssen mindestens zwölf Stunden ununterbrochene Freizeit liegen.
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dauerhaft unter schlechteren Bedingungen eingesetzt werden. Es wird gesetzlich klargestellt, wer als
Arbeitnehmer gilt und die Pflicht eingeführt, Leiharbeit offenzulegen. Damit sollen missbräuchliche
Umgehungen rechtlicher Regelungen durch
vermeintliche Werkverträge verhindert werden.
Die wichtigsten Regelungen:
Außerdem werden bestimmte Tätigkeiten vom
JArbSchG ausgeschlossen, nämlich Arbeiten
•
•
•
•
•
die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen,
bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt
sind,
die mit Unfallgefahren verbunden sind, von
denen anzunehmen ist, dass sie von Jugendlichen wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkannt
oder abgewendet werden können,
bei denen ihre Gesundheit durch außergewöhnliche Hitze, Kälte oder starke Nässe
gefährdet wird,
bei denen sie schädlichen Einwirkungen durch
Lärm, Erschütterungen oder Strahlen
ausgesetzt sind.
Auch Akkordarbeit oder Arbeiten unter Tage sind für
Jugendliche unter 18 Jahren grundsätzlich verboten.
Kinder unter 15 Jahren
Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Kindern
verboten. Als Kind gilt, wer noch nicht 15 Jahre alt
ist. Es gibt jedoch eine Ausnahme für die Gruppe
von Kindern zwischen 13 und 15 Jahren, wenn
•
•
•
•
•
die Sorgeberechtigten der Arbeit zustimmen
und
die Tätigkeiten leicht und für diese Kinder
bestimmt sind und
nicht länger als zwei Stunden pro Tag dauern
(in der Landwirtschaft sind drei Stunden pro
Tag möglich) und
die Kinder ausschließlich tagsüber, also nicht
nach 18 Uhr und nicht vor acht Uhr morgens
beschäftigt werden und
nicht vor oder während des Schulunterrichts
beschäftigt werden.
Mehr zum Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie
unter www.tk-lex.tk.de, unserem Online-Lexikon
zur Sozialversicherung.
Quelle: TK
1.2 Leiharbeit und Werkverträge: klare
Regeln geplant
Anfang Juni hat das Bundeskabinett den
Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen
beschlossen.
Auch weiterhin soll Leiharbeit Flexibilität bei
Auftragsspitzen oder Vertretungen bieten. Das
Gesetz soll jedoch verhindern, dass die Stammbelegschaft verdrängt oder Leiharbeitnehmer
Equal Pay nach neun Monaten
Leiharbeitnehmer sollen den gleichen Lohn erhalten
wie ihre Kollegen aus der Stammbelegschaft. Gibt
es Branchenzuschlagsverträge, die eine stufenweise Steigerung des Lohns schon in den ersten Monaten vorsehen, ist eine Abweichung von den neun
Monaten möglich. Spätestens nach 15 Monaten
muss dann ein Lohn erreicht werden, der von den
Tarifvertragsparteien als gleichwertig mit dem tarifvertraglichen Lohn der Einsatzbranche festgelegt
wird.
Von dieser Regelung profitieren Leiharbeitsverhältnisse mit einer kürzeren Überlassungsdauer. Außerdem soll sie einen Anreiz zum Abschluss und zur
Weiterentwicklung von Tarifverträgen bieten.
Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten
Spätestens nach 18 Monaten müssen Leiharbeitnehmer, sofern der Betrieb sie behalten möchte,
von diesem übernommen werden.
Mehr Flexibilität in der Überlassungsdauer soll es
nur geben, wenn Schutz und Sicherheit für Arbeitnehmer sozialpartnerschaftlich vereinbart werden.
Das ist der Fall, wenn sich Tarifpartner per Tarifvertrag auf längere Überlassungszeiten einigen oder
wenn der Betrieb eine Öffnungsklausel im für ihn
repräsentativen Tarifvertrag für eine Betriebsvereinbarung nutzt.
Auch diese Regelung soll einen Anreiz zum
Abschluss und zur Entwicklung von Tarifverträgen
bieten.
Kein Ersatz für Streikende
Leiharbeitnehmer dürfen nicht als Ersatz für
Streikende eingesetzt werden. Ist ein Betrieb von
einem Arbeitskampf betroffen, dürfen Leiharbeitnehmer nur Tätigkeiten übernehmen, die nicht von
den Streikenden ausgeführt wurden.
Abschaffung der "Vorratsverleiherlaubnis"
Es sind Regelungen vorgesehen, die eine Pflicht zur
Offenlegung von Arbeitnehmerüberlassung vorsehen. Damit ist die Abschaffung der sogenannten
"Vorratsverleiherlaubnis" verbunden. Es soll verhindert werden, dass Arbeitgeber vermeintliche Werkverträge zur Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzstandards einsetzen und diese nachträglich als
Leiharbeit umdeklarieren.
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Abgrenzung von abhängigen und selbstständigen Tätigkeiten
Arbeitgeber sollen mehr Rechtssicherheit bei der
Abgrenzung von abhängiger und selbstständiger
Tätigkeit erhalten. Der Gesetzentwurf definiert, was
ein Arbeitnehmer ist, und schreibt höchstrichterliche
Rechtsprechung per Gesetz fest.
Mit der Regelung soll Fremdpersonaleinsatz durch
vermeintlich selbstständige Dienst- oder Werkverträge verhindert werden. Dennoch soll eine sinnvolle Arbeitsteilung nicht eingeschränkt werden –
Einzelfälle können weiterhin unter Abwägung aller
Umstände betrachtet werden.
Stärkung der Betriebsräte
Die Informationsrechte der Betriebsräte sollen
gesetzlich klargestellt und damit gestärkt werden.
Betriebsräte haben das Recht, über Art und Umfang
der vergebenen Aufgaben informiert zu werden
sowie Kenntnis über die Vertragsgestaltung der
eingesetzten Werkvertragsnehmer zu erhalten.
Das Informationsrecht soll so dargestellt werden,
dass es – anders als jetzt – sofort ersichtlich ist.
Quelle: Datakontext
1.3 Was Sie uns schon immer sagen wollten
Wir – der TK-Firmenkundenservice – bitten Sie
um Ihre Hilfe: Im Juli und August möchten wir
Ihre Meinung zu unserem Internetauftritt erfahren.
Unter www.firmenkunden.tk.de bieten wir Arbeitgebern einen Rundumservice für sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Fragen. Sie finden nicht
nur eine umfangreiche Datenbank aus fachlich
fundierten Artikeln zu wichtigen Arbeitgeberthemen,
sondern auch praktische Hilfen für Ihren Arbeitsalltag.
Newsletter Juli 2016
2.
Recht
2.1 Mehr Meister-BAföG ab August 2016
Die Förderung soll jetzt noch familienfreundlicher werden und mehr Menschen als bisher
anziehen. Dafür werden Fördersätze und
Zuschüsse erhöht.
Das Meister-BAföG ist attraktiv für alle, die ihre
Karrierechancen im dualen Ausbildungssystem
nutzen möchten. Allein im Handwerk stehen in den
kommenden zehn Jahren circa 200.000 Betriebsnachfolgen an.
Ab 1. August 2016 werden diejenigen besser
unterstützt, die sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Betriebswirt oder staatlich
geprüften Erzieher fortbilden wollen. Denn nicht nur
die Fördersätze, auch die Zuschussanteile werden
deutlich erhöht.
Die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) tritt zum 1. August 2016 in Kraft
und enthält die folgenden Neuerungen:
Bachelorabsolventen
Auch Bachelorabsolventen können das MeisterBAföG bekommen, sofern sie den Meister machen
und später einen Handwerksbetrieb leiten wollen.
Damit will die Bundesregierung die berufliche
Bildung noch attraktiver gestalten.
Familie, Arbeit und Fortbildung vereinbaren
Mit einer Fortbildung sind einige organisatorische
Herausforderungen verbunden: Arbeitszeit, Lehrgänge, Lernzeit, Freizeit und Familie müssen
miteinander vereinbart werden. Auch die Kinderbetreuung muss organisiert werden. Häufig sind
Freistellungsphasen nötig oder Arbeitnehmer
greifen auf Teilzeitarbeit zurück. Doch die Lebenshaltungs- und Fortbildungskosten müssen natürlich
weiterhin abgedeckt sein.
Arbeitshilfen: Rechner und Formulare
Kennen Sie beispielsweise schon unseren Gleitzonen- und Minijobrechner? Auf dem schnellsten
Weg gelangen Sie zu den Berechnungsprogrammen, wenn Sie einfach den Webcode 644326 in das
Suchfeld eingeben.
Da das gar nicht so einfach ist, sollen Hemmschwellen abgebaut werden: Fördersätze und Zuschussanteile steigen überproportional für Menschen mit
Familie beziehungsweise Alleinerziehende.
Maximale Unterhaltsbeiträge
Unter "Formulare und Anträge" (Webcode 015462)
haben wir ebenfalls Hilfen hinterlegt: Zum Beispiel
können Sie hier einen Kontoauszug für Ihren
Betrieb oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
anfordern.
•
Damit unser Firmenkundenportal für Sie noch
attraktiver wird, bitten wir Sie um Ihre Meinung.
Nehmen Sie an unserer User-Befragung teil und
sagen Sie uns, was wir verbessern können.
•
Zur Befragung gelangen Sie unter
www.firmenkunden.tk.de (Webcode 841844).
Quelle: TK
•
•
Alleinstehende: 768 Euro pro Monat (vorher
697 Euro)
Alleinerziehende: 1.003 Euro pro Monat (vorher
907 Euro)
Verheiratete mit einem Kind: 1.238 Euro pro
Monat (vorher 1.122 Euro)
Verheiratete mit zwei Kindern: 1.473 Euro pro
Monat (vorher 1.332 Euro)
Newsletter Juli 2016
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Zuschüsse und Betreuungszuschlag
August 2016
•
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•
•
Teilnehmer, Ehegatten und Lebenspartner: 50
Prozent (vorher 44 Prozent)
Kinder: 55 Prozent (vorher 44 Prozent)
Alleinerziehende erhalten zusätzlich einen
einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 130 Euro pro Monat
(vorher 113 Euro).
10. August: Lohnsteueranmeldung Juli 2016
25. August: SV-Beitragsnachweis August 2016
29. August: Fälligkeit der SV-Beiträge August
2016
Alle Termine finden Sie auch in unserem elektronischen Kalender unter www.firmenkunden.tk.de
(Webcode 281524).
Vermögensfreibeträge
•
•
Quelle: TK
Pro Teilnehmer steigen die Freibeträge um fast
10.000 Euro auf 45.000 Euro.
Für Ehepartner und Kinder steigen sie um 300
Euro auf 2.100 Euro.
3.2 TK-Webinare: Melden Sie sich jetzt an
ELStAM
Einkommensfreibeträge
Termin
Für Fortbildungsteilnehmer sind ab August 2016
290 Euro frei (vorher 255 Euro).
21. September 2016 – 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Inhalt
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Meisterstück, Erfolgsbonus
•
•
•
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: Förderung
mit maximal 15.000 Euro (bisher 10.226 Euro)
Meisterstück: Förderung mit 2.000 Euro (bisher
circa 1.500 Euro)
Erfolgsbonus: Wer die Abschlussprüfung
besteht, dem werden 40 Prozent des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten
erlassen.
Insgesamt werden Bund und Länder in den kommenden vier Jahren rund eine Viertelmilliarde Euro
zusätzlich für das Meister-BAföG ausgeben.
Seit sieben Jahren steigt die Zahl der geförderten
Teilnehmer kontinuierlich an: 2014 waren es bereits
rund 171.000 Personen.
Mehr zum ABFG finden Sie unter www.tk-lex.tk.de
in unserem Online-Lexikon zur Sozialversicherung.
Die "Elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmale"
(ELStAM) gibt es bereits seit dem 1. Januar 2013.
Das neue Verfahren hatte vielfältigen Auswirkungen
auf die Entgeltabrechnung. Was bedeutet dies für
Sie als Arbeitgeber oder Entgeltabrechner? Wie lief
das neue Verfahren bisher in der Abrechnungspraxis?
In unserem Online-Seminar informieren wir Sie über
Ablauf und Auswirkungen dieses Verfahrens,
welche Probleme in der Anwendungspraxis aufgetreten sind oder auftreten können und wie Sie damit
umgehen.
Studenten und Praktikanten: Alles Wichtige für
Ihren Betrieb
Termin
4. Oktober 2016 – 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Inhalt
Quelle: Bundesregierung
3.
Termine
3.1 Lohn- und Gehaltsabrechnung
Ihre Termine für Juli und August für die Lohnund Gehaltsabrechnung.
Juli 2016
•
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•
•
11. Juli: Lohnsteueranmeldung II. Quartal 2016
11. Juli: Lohnsteueranmeldung Juni 2016
25. Juli: SV-Beitragsnachweis Juli 2016
27. Juli: Fälligkeit der SV-Beiträge Juli 2016
Unser Referent André Fasel stellt in seinem Vortrag
die Unterschiede der Personengruppen „Werkstudenten“, „Studenten mit Minijob“ und „Praktikanten“
dar und geht auf die melde- und beitragsrechtlichen
Konsequenzen in der Sozialversicherung ein.
Anmeldung
Anmelden können Sie sich über webinare.tk.de.
Das Passwort für die Anmeldung ist "989". Die
Teilnahme ist wie immer kostenlos.
Quelle: TK
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4.
Panorama
4.1 Willkommen an Bord! Wie es mit den
neuen Kollegen klappt
"Ab dem nächsten 1. bekommen Sie einen
neuen Kollegen". Nach der Freude über die
willkommene Unterstützung geht es an die
Organisation: Wie können neue Kollegen
schnellstmöglich ins Team integriert werden
und wie entwickeln Neulinge eine Bindung ans
Unternehmen?
Sollen neue Mitarbeiter schnellstmöglich in ihrem
neuen Job Fuß fassen und eine (positive) Bindung
an das Unternehmen entwickeln, sollte die Einarbeitung professionell angegangen werden.
Neben der klassisch-fachlichen Einarbeitung gibt es
ein paar weitere Tipps für Führungskräfte, die zu
einer erfolgreichen Integration beitragen können:
Die Integration beginnt schon vor dem ersten
Arbeitstag
Informieren Sie neue Mitarbeiter schon vor dem
ersten Tag über anstehende Termine und Aufgabengebiete. So kann er sich besser vorbereiten.
Auch private Termine können Sie jetzt schon ankündigen: Ist vielleicht ein gemeinsamer Teamabend
geplant, um den "Neuen" willkommen zu heißen?
Einen Mentor bereitstellen
Wählen Sie für Ihren neuen Mitarbeiter einen Mentor aus. So fühlt sich Ihr Mitarbeiter begleitet und hat
einen Ansprechpartner für die erste Zeit. Der Mentor
kann ein Teamkollege oder eine Führungskraft sein.
Regelmäßige Rücksprachen
Vereinbaren Sie mit Ihrem neuen Mitarbeiter regelmäßige Rücksprachetermine. So erfahren Sie, auf
welchem Stand sich der Mitarbeiter befindet und
können bei Schwierigkeiten sofort eingreifen. In den
Terminen können neben fachlichen Fragen auch
persönliche Angelegenheiten besprochen werden,
zum Beispiel die Eingliederung ins Team.
Nachbereitung nicht vergessen
Nach einem festgesetzten Zeitpunkt sollten Sie
einen Rückblick machen: Hat alles geklappt? Oder
sind weitere Eingliederungsmaßnahmen nötig?
Newsletter Juli 2016
4.2 Cool bleiben im Job – acht Tipps für
Gestresste
Ein bisschen Stress schadet nicht und wird von
vielen sogar als hilfreich empfunden. Unter- und
Überforderung dagegen sind äußerst unangenehm und schaden der Leistung. Wir haben
Tipps für Sie, wie Sie wieder einen kühlen Kopf
bekommen.
Kopf entleeren
Wenn Ihr Kopf zu voll ist, können Sie sich nur
schwer auf eine bestimmte Sache konzentrieren.
Unser Tipp: Schreiben Sie jeden Tag kurz auf, was
Ihnen im Kopf herumgeht. Das hat nicht nur den
Vorteil, dass Sie sich wieder auf anderes konzentrieren können, sondern ganz nebenbei vergessen
Sie dann auch nichts mehr.
Arbeitsplatz entlasten
Nächster Schritt: Räumen Sie auch Ihren Arbeitsplatz auf, so dass Sie unbelastet etwas Neues anfangen können. Chaos löst bei vielen Stress aus –
dem können Sie mit einer aufgeräumten Umgebung
abhelfen.
Verbindliche To-Do-Listen
Neigen Sie dazu, mehrere Dinge gleichzeitig oder
durcheinander zu tun? Dann hilft Ihnen eine verbindliche To-Do-Liste. Unser Tipp: Zwingen Sie sich
dazu, sich an die Reihenfolge zu halten und streichen Sie erledigte Aufgaben durch. Wenn Ihnen das
schwerfällt, können Sie sich auch in bestimmten
Abschnitten für bereits erledigte Aufgaben belohnen, beispielsweise mit einer kleinen Pause. Der
Vorteil: Da Sie sich jetzt nicht mehr ablenken
lassen, erledigen Sie Ihre Aufgaben viel schneller.
Bei Langeweile: Tempo steigern
Immer wieder hat man Aufgaben, die man sozusagen im Schlaf kann und die einen langweilen. Sofern die Aufgabe es zulässt: Steigern Sie doch einfach mal Ihr Arbeitstempo. Versuchen Sie, Ihre
eigenen Rekorde zu brechen, werden Sie spielerisch und erfinderisch. So haben Sie die langweilige
Aufgabe nicht nur schnell hinter sich, sondern im
besten Fall macht sie sogar Spaß. Aber Achtung:
Passen Sie auf, dass Sie durch das Tempo keine
ungewollten Fehler einbauen.
Tief durchatmen
Checkliste für Azubis
Am 1. August ist für viele Ausbildungsbeginn: Für
Azubis ist der erste Arbeitstag noch viel aufregender
als für "alte Hasen". Damit Sie diesen Tag einfacher
planen können, haben wir eine Checkliste für Sie
erstellt. Mehr dazu unter www.firmenkunden.tk.de
(Webcode 014870).
Quelle: TK; XING
Diesen eigentlich so simplen Rat kann man gar
nicht oft genug geben: Wenn es zu viel wird, halten
Sie einfach einmal kurz die Luft an. Danach atmen
Sie langsam, ruhig und bewusst weiter. Machen Sie
kleine Pausen zwischen den Atemzügen. Dadurch
beruhigt sich der Körper sozusagen selbst und Sie
bekommen ein wenig Abstand zur stressigen
Situation.
Newsletter Juli 2016
Seite 6
Pausen, Pausen, Pausen
Niemand kann ohne Pause konzentriert und fehlerfrei durcharbeiten. Hören Sie auf Ihren Körper und
bauen Sie rechtzeitig Pausen ein, bevor Sie zu
müde werden. Am besten verlassen Sie Ihren
Arbeitsplatz, denn ein wenig Bewegung wird Sie
wieder in Schwung bringen. Wasser trinken nicht
vergessen! Und natürlich ist auch regelmäßiges
Essen wichtig.
Lobordner für die Motivation
Manchmal hat man einfach einen schlechten Tag.
Oder es hagelt Kritik von allen Seiten, obwohl man
sich keines Fehlers bewusst ist. Bevor man sich nun
mit zeitfressenden Selbstzweifeln herumplagt, hilft
es, sich eine Dosis Selbstmotivation zu verpassen:
Legen Sie doch mal einen Lobordner an. Als Mailpostfach, Mappe oder Zettelsammlung – ein Blick in
die gesammelten "Dankeschön"- oder "Gut gemacht"-Nachrichten helfen Ihnen schnell wieder auf
die Beine. Doch Vorsicht vor zu viel Selbstlob:
Manchmal ist ein wenig Selbstkritik auch durchaus
hilfreich.
Job vs. Freizeit
Schaffen Sie Distanz zu Ihrem Job. Solange Sie das
Gefühl haben, alles unter Kontrolle zu haben, kann
auch ein stressiges Arbeitsleben motivierend wirken
und gut funktionieren.
Doch wenn Sie das Gefühl bekommen, dem Stress
ausgeliefert zu sein, verstärkt dies die Gefahr eines
Burn-Outs. Gehen Sie möglichst bald dagegen an.
Hilfreich können die bewusste Trennung von Arbeit
und Freizeit, Gespräche mit der Führungskraft, Hilfe
von außen oder eine Auszeit sein. Ein weiterer Tipp:
Überlegen Sie nach jedem Arbeitstag, was heute
gut war. Sogar der langweiligste Job hat schöne
oder interessante Momente – auf diese sollten Sie
sich konzentrieren. Und falls es gar nicht mehr geht,
kann auch der Jobwechsel zu einer Option werden.
TK-Workshop – jetzt anmelden
Der TK-Workshop "Gelassenheit beginnt im Kopf"
findet im Rahmen des 1. Deutschen Ausbildungsleiterkongresses (DALK) statt. Ziel des Workshops:
die eigene Stressbelastung erkennen, Perspektiven
wechseln und neue Denkstrategien entwickeln.
Zusammen mit dem Referenten und Coach
Burkhard Herweg analysieren Sie typische
Stressauslöser, und ermitteln Ihr eigenes
Resilienzprofil. Natürlich gibt es auch Tipps für mehr
Gelassenheit.
Interessiert?
Weitere Informationen und die Anmeldung finden
Sie unter www.tk.de/dalk.
Quelle: TK
Weitere Information zu Themen rund um
Sozialversicherungs-, Arbeits- und Auslandsrecht
finden Sie in unserem Firmenkundenportal
www.firmenkunden.tk.de (Webcode 014738).
Vertiefte Informationen, Gesetzestexte und
praktische Rechner haben wir für Sie in unserem
Online-Lexikon zur Sozialversicherung TK-Lex
zusammengestellt unter www.tk-lex.tk.de.