Newsletter Juli 2016 Inhalt 1. Aktuelles .................................................. 1 1.1 Ferienjobber – was Arbeitgeber beachten müssen ..................................... 1 1.2 Leiharbeit und Werkverträge: klare Regeln geplant ................................ 2 1.3 Was Sie uns schon immer 1. Aktuelles 1.1 Ferienjobber – was Arbeitgeber beachten müssen Die Sommerferien beginnen und viele Unternehmen stellen aushilfsweise Jugendliche als Ferienjobber ein. Was Sie arbeitsrechtlich dabei beachten müssen. Für Ferienjobber gilt grundsätzlich: sagen wollten ........................................... 3 • 2. Recht........................................................ 3 2.1 Mehr Meister-BAföG ab August 2016 ...... 3 3. Termine .................................................... 4 3.1 Lohn- und Gehaltsabrechnung................. 4 3.2 TK-Webinare: Melden Sie sich jetzt an .... 4 4. Panorama ................................................ 5 • 4.1 Willkommen an Bord! Wie es mit den neuen Kollegen klappt ............................. 5 • 4.2 Cool bleiben im Job – acht Tipps für Gestresste ............................................... 5 • Schüler oder Studenten, die für den Zeitraum der Ferien beschäftigt werden, werden im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses eingestellt. Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind Ferienjobber "echte" Arbeitnehmer. Für sie gelten die gleihen arbeitsrechtlichen Regeln wie für andere Beschäftigte. Auch Ferienjobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Ferienjobber haben nur Anspruch auf Urlaub nach dem Zwölftelungsprinzip bei Arbeitsverhältnissen, die mindestens einen Monat dauern. Sehr geehrte Damen und Herren, Besonderheit Jugendarbeitsschutz Urlaubszeit ist Ferienjobzeit. Wir sagen Ihnen, was Sie bei der Einstellung von Ferienjobbern beachten müssen. Außerdem: Neues zur Leiharbeit, mehr Meister-BAföG und eine große Bitte an Sie – helfen Sie uns, unser Firmenkundenportal noch besser zu machen! Für Schüler unter 18 Jahren gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG): Hinsichtlich der Arbeitszeit und der möglichen Tätigkeit bestehen für sie Besonderheiten. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen. Freundliche Grüße Ihr TK-Firmenkundenservice Schüler unter 18 Jahren werden in drei Gruppen eingeteilt: • • • Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren Kinder zwischen 13 und 15 Jahren Kinder unter 13 Jahren Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren Jugendliche dieser Altersgruppe können zwar mit einigen Freiheiten eingesetzt werden, allerdings gibt es im Vergleich zu volljährigen Arbeitnehmern Einschränkungen: • Die Arbeitszeit ist auf maximal acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich begrenzt. Newsletter Juli 2016 • • Nachtschichten zwischen 20 Uhr und sechs Uhr sind ebenso wie Wochenendarbeit tabu – die wenigen Ausnahmen davon sind im Gesetz genannt. Zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn müssen mindestens zwölf Stunden ununterbrochene Freizeit liegen. Seite 2 dauerhaft unter schlechteren Bedingungen eingesetzt werden. Es wird gesetzlich klargestellt, wer als Arbeitnehmer gilt und die Pflicht eingeführt, Leiharbeit offenzulegen. Damit sollen missbräuchliche Umgehungen rechtlicher Regelungen durch vermeintliche Werkverträge verhindert werden. Die wichtigsten Regelungen: Außerdem werden bestimmte Tätigkeiten vom JArbSchG ausgeschlossen, nämlich Arbeiten • • • • • die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass sie von Jugendlichen wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkannt oder abgewendet werden können, bei denen ihre Gesundheit durch außergewöhnliche Hitze, Kälte oder starke Nässe gefährdet wird, bei denen sie schädlichen Einwirkungen durch Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind. Auch Akkordarbeit oder Arbeiten unter Tage sind für Jugendliche unter 18 Jahren grundsätzlich verboten. Kinder unter 15 Jahren Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Kindern verboten. Als Kind gilt, wer noch nicht 15 Jahre alt ist. Es gibt jedoch eine Ausnahme für die Gruppe von Kindern zwischen 13 und 15 Jahren, wenn • • • • • die Sorgeberechtigten der Arbeit zustimmen und die Tätigkeiten leicht und für diese Kinder bestimmt sind und nicht länger als zwei Stunden pro Tag dauern (in der Landwirtschaft sind drei Stunden pro Tag möglich) und die Kinder ausschließlich tagsüber, also nicht nach 18 Uhr und nicht vor acht Uhr morgens beschäftigt werden und nicht vor oder während des Schulunterrichts beschäftigt werden. Mehr zum Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie unter www.tk-lex.tk.de, unserem Online-Lexikon zur Sozialversicherung. Quelle: TK 1.2 Leiharbeit und Werkverträge: klare Regeln geplant Anfang Juni hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen beschlossen. Auch weiterhin soll Leiharbeit Flexibilität bei Auftragsspitzen oder Vertretungen bieten. Das Gesetz soll jedoch verhindern, dass die Stammbelegschaft verdrängt oder Leiharbeitnehmer Equal Pay nach neun Monaten Leiharbeitnehmer sollen den gleichen Lohn erhalten wie ihre Kollegen aus der Stammbelegschaft. Gibt es Branchenzuschlagsverträge, die eine stufenweise Steigerung des Lohns schon in den ersten Monaten vorsehen, ist eine Abweichung von den neun Monaten möglich. Spätestens nach 15 Monaten muss dann ein Lohn erreicht werden, der von den Tarifvertragsparteien als gleichwertig mit dem tarifvertraglichen Lohn der Einsatzbranche festgelegt wird. Von dieser Regelung profitieren Leiharbeitsverhältnisse mit einer kürzeren Überlassungsdauer. Außerdem soll sie einen Anreiz zum Abschluss und zur Weiterentwicklung von Tarifverträgen bieten. Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten Spätestens nach 18 Monaten müssen Leiharbeitnehmer, sofern der Betrieb sie behalten möchte, von diesem übernommen werden. Mehr Flexibilität in der Überlassungsdauer soll es nur geben, wenn Schutz und Sicherheit für Arbeitnehmer sozialpartnerschaftlich vereinbart werden. Das ist der Fall, wenn sich Tarifpartner per Tarifvertrag auf längere Überlassungszeiten einigen oder wenn der Betrieb eine Öffnungsklausel im für ihn repräsentativen Tarifvertrag für eine Betriebsvereinbarung nutzt. Auch diese Regelung soll einen Anreiz zum Abschluss und zur Entwicklung von Tarifverträgen bieten. Kein Ersatz für Streikende Leiharbeitnehmer dürfen nicht als Ersatz für Streikende eingesetzt werden. Ist ein Betrieb von einem Arbeitskampf betroffen, dürfen Leiharbeitnehmer nur Tätigkeiten übernehmen, die nicht von den Streikenden ausgeführt wurden. Abschaffung der "Vorratsverleiherlaubnis" Es sind Regelungen vorgesehen, die eine Pflicht zur Offenlegung von Arbeitnehmerüberlassung vorsehen. Damit ist die Abschaffung der sogenannten "Vorratsverleiherlaubnis" verbunden. Es soll verhindert werden, dass Arbeitgeber vermeintliche Werkverträge zur Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzstandards einsetzen und diese nachträglich als Leiharbeit umdeklarieren. Seite 3 Abgrenzung von abhängigen und selbstständigen Tätigkeiten Arbeitgeber sollen mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von abhängiger und selbstständiger Tätigkeit erhalten. Der Gesetzentwurf definiert, was ein Arbeitnehmer ist, und schreibt höchstrichterliche Rechtsprechung per Gesetz fest. Mit der Regelung soll Fremdpersonaleinsatz durch vermeintlich selbstständige Dienst- oder Werkverträge verhindert werden. Dennoch soll eine sinnvolle Arbeitsteilung nicht eingeschränkt werden – Einzelfälle können weiterhin unter Abwägung aller Umstände betrachtet werden. Stärkung der Betriebsräte Die Informationsrechte der Betriebsräte sollen gesetzlich klargestellt und damit gestärkt werden. Betriebsräte haben das Recht, über Art und Umfang der vergebenen Aufgaben informiert zu werden sowie Kenntnis über die Vertragsgestaltung der eingesetzten Werkvertragsnehmer zu erhalten. Das Informationsrecht soll so dargestellt werden, dass es – anders als jetzt – sofort ersichtlich ist. Quelle: Datakontext 1.3 Was Sie uns schon immer sagen wollten Wir – der TK-Firmenkundenservice – bitten Sie um Ihre Hilfe: Im Juli und August möchten wir Ihre Meinung zu unserem Internetauftritt erfahren. Unter www.firmenkunden.tk.de bieten wir Arbeitgebern einen Rundumservice für sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Fragen. Sie finden nicht nur eine umfangreiche Datenbank aus fachlich fundierten Artikeln zu wichtigen Arbeitgeberthemen, sondern auch praktische Hilfen für Ihren Arbeitsalltag. Newsletter Juli 2016 2. Recht 2.1 Mehr Meister-BAföG ab August 2016 Die Förderung soll jetzt noch familienfreundlicher werden und mehr Menschen als bisher anziehen. Dafür werden Fördersätze und Zuschüsse erhöht. Das Meister-BAföG ist attraktiv für alle, die ihre Karrierechancen im dualen Ausbildungssystem nutzen möchten. Allein im Handwerk stehen in den kommenden zehn Jahren circa 200.000 Betriebsnachfolgen an. Ab 1. August 2016 werden diejenigen besser unterstützt, die sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden wollen. Denn nicht nur die Fördersätze, auch die Zuschussanteile werden deutlich erhöht. Die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) tritt zum 1. August 2016 in Kraft und enthält die folgenden Neuerungen: Bachelorabsolventen Auch Bachelorabsolventen können das MeisterBAföG bekommen, sofern sie den Meister machen und später einen Handwerksbetrieb leiten wollen. Damit will die Bundesregierung die berufliche Bildung noch attraktiver gestalten. Familie, Arbeit und Fortbildung vereinbaren Mit einer Fortbildung sind einige organisatorische Herausforderungen verbunden: Arbeitszeit, Lehrgänge, Lernzeit, Freizeit und Familie müssen miteinander vereinbart werden. Auch die Kinderbetreuung muss organisiert werden. Häufig sind Freistellungsphasen nötig oder Arbeitnehmer greifen auf Teilzeitarbeit zurück. Doch die Lebenshaltungs- und Fortbildungskosten müssen natürlich weiterhin abgedeckt sein. Arbeitshilfen: Rechner und Formulare Kennen Sie beispielsweise schon unseren Gleitzonen- und Minijobrechner? Auf dem schnellsten Weg gelangen Sie zu den Berechnungsprogrammen, wenn Sie einfach den Webcode 644326 in das Suchfeld eingeben. Da das gar nicht so einfach ist, sollen Hemmschwellen abgebaut werden: Fördersätze und Zuschussanteile steigen überproportional für Menschen mit Familie beziehungsweise Alleinerziehende. Maximale Unterhaltsbeiträge Unter "Formulare und Anträge" (Webcode 015462) haben wir ebenfalls Hilfen hinterlegt: Zum Beispiel können Sie hier einen Kontoauszug für Ihren Betrieb oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern. • Damit unser Firmenkundenportal für Sie noch attraktiver wird, bitten wir Sie um Ihre Meinung. Nehmen Sie an unserer User-Befragung teil und sagen Sie uns, was wir verbessern können. • Zur Befragung gelangen Sie unter www.firmenkunden.tk.de (Webcode 841844). Quelle: TK • • Alleinstehende: 768 Euro pro Monat (vorher 697 Euro) Alleinerziehende: 1.003 Euro pro Monat (vorher 907 Euro) Verheiratete mit einem Kind: 1.238 Euro pro Monat (vorher 1.122 Euro) Verheiratete mit zwei Kindern: 1.473 Euro pro Monat (vorher 1.332 Euro) Newsletter Juli 2016 Seite 4 Zuschüsse und Betreuungszuschlag August 2016 • • • • • • Teilnehmer, Ehegatten und Lebenspartner: 50 Prozent (vorher 44 Prozent) Kinder: 55 Prozent (vorher 44 Prozent) Alleinerziehende erhalten zusätzlich einen einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 130 Euro pro Monat (vorher 113 Euro). 10. August: Lohnsteueranmeldung Juli 2016 25. August: SV-Beitragsnachweis August 2016 29. August: Fälligkeit der SV-Beiträge August 2016 Alle Termine finden Sie auch in unserem elektronischen Kalender unter www.firmenkunden.tk.de (Webcode 281524). Vermögensfreibeträge • • Quelle: TK Pro Teilnehmer steigen die Freibeträge um fast 10.000 Euro auf 45.000 Euro. Für Ehepartner und Kinder steigen sie um 300 Euro auf 2.100 Euro. 3.2 TK-Webinare: Melden Sie sich jetzt an ELStAM Einkommensfreibeträge Termin Für Fortbildungsteilnehmer sind ab August 2016 290 Euro frei (vorher 255 Euro). 21. September 2016 – 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Inhalt Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Meisterstück, Erfolgsbonus • • • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: Förderung mit maximal 15.000 Euro (bisher 10.226 Euro) Meisterstück: Förderung mit 2.000 Euro (bisher circa 1.500 Euro) Erfolgsbonus: Wer die Abschlussprüfung besteht, dem werden 40 Prozent des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen. Insgesamt werden Bund und Länder in den kommenden vier Jahren rund eine Viertelmilliarde Euro zusätzlich für das Meister-BAföG ausgeben. Seit sieben Jahren steigt die Zahl der geförderten Teilnehmer kontinuierlich an: 2014 waren es bereits rund 171.000 Personen. Mehr zum ABFG finden Sie unter www.tk-lex.tk.de in unserem Online-Lexikon zur Sozialversicherung. Die "Elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmale" (ELStAM) gibt es bereits seit dem 1. Januar 2013. Das neue Verfahren hatte vielfältigen Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung. Was bedeutet dies für Sie als Arbeitgeber oder Entgeltabrechner? Wie lief das neue Verfahren bisher in der Abrechnungspraxis? In unserem Online-Seminar informieren wir Sie über Ablauf und Auswirkungen dieses Verfahrens, welche Probleme in der Anwendungspraxis aufgetreten sind oder auftreten können und wie Sie damit umgehen. Studenten und Praktikanten: Alles Wichtige für Ihren Betrieb Termin 4. Oktober 2016 – 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Inhalt Quelle: Bundesregierung 3. Termine 3.1 Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihre Termine für Juli und August für die Lohnund Gehaltsabrechnung. Juli 2016 • • • • 11. Juli: Lohnsteueranmeldung II. Quartal 2016 11. Juli: Lohnsteueranmeldung Juni 2016 25. Juli: SV-Beitragsnachweis Juli 2016 27. Juli: Fälligkeit der SV-Beiträge Juli 2016 Unser Referent André Fasel stellt in seinem Vortrag die Unterschiede der Personengruppen „Werkstudenten“, „Studenten mit Minijob“ und „Praktikanten“ dar und geht auf die melde- und beitragsrechtlichen Konsequenzen in der Sozialversicherung ein. Anmeldung Anmelden können Sie sich über webinare.tk.de. Das Passwort für die Anmeldung ist "989". Die Teilnahme ist wie immer kostenlos. Quelle: TK Seite 5 4. Panorama 4.1 Willkommen an Bord! Wie es mit den neuen Kollegen klappt "Ab dem nächsten 1. bekommen Sie einen neuen Kollegen". Nach der Freude über die willkommene Unterstützung geht es an die Organisation: Wie können neue Kollegen schnellstmöglich ins Team integriert werden und wie entwickeln Neulinge eine Bindung ans Unternehmen? Sollen neue Mitarbeiter schnellstmöglich in ihrem neuen Job Fuß fassen und eine (positive) Bindung an das Unternehmen entwickeln, sollte die Einarbeitung professionell angegangen werden. Neben der klassisch-fachlichen Einarbeitung gibt es ein paar weitere Tipps für Führungskräfte, die zu einer erfolgreichen Integration beitragen können: Die Integration beginnt schon vor dem ersten Arbeitstag Informieren Sie neue Mitarbeiter schon vor dem ersten Tag über anstehende Termine und Aufgabengebiete. So kann er sich besser vorbereiten. Auch private Termine können Sie jetzt schon ankündigen: Ist vielleicht ein gemeinsamer Teamabend geplant, um den "Neuen" willkommen zu heißen? Einen Mentor bereitstellen Wählen Sie für Ihren neuen Mitarbeiter einen Mentor aus. So fühlt sich Ihr Mitarbeiter begleitet und hat einen Ansprechpartner für die erste Zeit. Der Mentor kann ein Teamkollege oder eine Führungskraft sein. Regelmäßige Rücksprachen Vereinbaren Sie mit Ihrem neuen Mitarbeiter regelmäßige Rücksprachetermine. So erfahren Sie, auf welchem Stand sich der Mitarbeiter befindet und können bei Schwierigkeiten sofort eingreifen. In den Terminen können neben fachlichen Fragen auch persönliche Angelegenheiten besprochen werden, zum Beispiel die Eingliederung ins Team. Nachbereitung nicht vergessen Nach einem festgesetzten Zeitpunkt sollten Sie einen Rückblick machen: Hat alles geklappt? Oder sind weitere Eingliederungsmaßnahmen nötig? Newsletter Juli 2016 4.2 Cool bleiben im Job – acht Tipps für Gestresste Ein bisschen Stress schadet nicht und wird von vielen sogar als hilfreich empfunden. Unter- und Überforderung dagegen sind äußerst unangenehm und schaden der Leistung. Wir haben Tipps für Sie, wie Sie wieder einen kühlen Kopf bekommen. Kopf entleeren Wenn Ihr Kopf zu voll ist, können Sie sich nur schwer auf eine bestimmte Sache konzentrieren. Unser Tipp: Schreiben Sie jeden Tag kurz auf, was Ihnen im Kopf herumgeht. Das hat nicht nur den Vorteil, dass Sie sich wieder auf anderes konzentrieren können, sondern ganz nebenbei vergessen Sie dann auch nichts mehr. Arbeitsplatz entlasten Nächster Schritt: Räumen Sie auch Ihren Arbeitsplatz auf, so dass Sie unbelastet etwas Neues anfangen können. Chaos löst bei vielen Stress aus – dem können Sie mit einer aufgeräumten Umgebung abhelfen. Verbindliche To-Do-Listen Neigen Sie dazu, mehrere Dinge gleichzeitig oder durcheinander zu tun? Dann hilft Ihnen eine verbindliche To-Do-Liste. Unser Tipp: Zwingen Sie sich dazu, sich an die Reihenfolge zu halten und streichen Sie erledigte Aufgaben durch. Wenn Ihnen das schwerfällt, können Sie sich auch in bestimmten Abschnitten für bereits erledigte Aufgaben belohnen, beispielsweise mit einer kleinen Pause. Der Vorteil: Da Sie sich jetzt nicht mehr ablenken lassen, erledigen Sie Ihre Aufgaben viel schneller. Bei Langeweile: Tempo steigern Immer wieder hat man Aufgaben, die man sozusagen im Schlaf kann und die einen langweilen. Sofern die Aufgabe es zulässt: Steigern Sie doch einfach mal Ihr Arbeitstempo. Versuchen Sie, Ihre eigenen Rekorde zu brechen, werden Sie spielerisch und erfinderisch. So haben Sie die langweilige Aufgabe nicht nur schnell hinter sich, sondern im besten Fall macht sie sogar Spaß. Aber Achtung: Passen Sie auf, dass Sie durch das Tempo keine ungewollten Fehler einbauen. Tief durchatmen Checkliste für Azubis Am 1. August ist für viele Ausbildungsbeginn: Für Azubis ist der erste Arbeitstag noch viel aufregender als für "alte Hasen". Damit Sie diesen Tag einfacher planen können, haben wir eine Checkliste für Sie erstellt. Mehr dazu unter www.firmenkunden.tk.de (Webcode 014870). Quelle: TK; XING Diesen eigentlich so simplen Rat kann man gar nicht oft genug geben: Wenn es zu viel wird, halten Sie einfach einmal kurz die Luft an. Danach atmen Sie langsam, ruhig und bewusst weiter. Machen Sie kleine Pausen zwischen den Atemzügen. Dadurch beruhigt sich der Körper sozusagen selbst und Sie bekommen ein wenig Abstand zur stressigen Situation. Newsletter Juli 2016 Seite 6 Pausen, Pausen, Pausen Niemand kann ohne Pause konzentriert und fehlerfrei durcharbeiten. Hören Sie auf Ihren Körper und bauen Sie rechtzeitig Pausen ein, bevor Sie zu müde werden. Am besten verlassen Sie Ihren Arbeitsplatz, denn ein wenig Bewegung wird Sie wieder in Schwung bringen. Wasser trinken nicht vergessen! Und natürlich ist auch regelmäßiges Essen wichtig. Lobordner für die Motivation Manchmal hat man einfach einen schlechten Tag. Oder es hagelt Kritik von allen Seiten, obwohl man sich keines Fehlers bewusst ist. Bevor man sich nun mit zeitfressenden Selbstzweifeln herumplagt, hilft es, sich eine Dosis Selbstmotivation zu verpassen: Legen Sie doch mal einen Lobordner an. Als Mailpostfach, Mappe oder Zettelsammlung – ein Blick in die gesammelten "Dankeschön"- oder "Gut gemacht"-Nachrichten helfen Ihnen schnell wieder auf die Beine. Doch Vorsicht vor zu viel Selbstlob: Manchmal ist ein wenig Selbstkritik auch durchaus hilfreich. Job vs. Freizeit Schaffen Sie Distanz zu Ihrem Job. Solange Sie das Gefühl haben, alles unter Kontrolle zu haben, kann auch ein stressiges Arbeitsleben motivierend wirken und gut funktionieren. Doch wenn Sie das Gefühl bekommen, dem Stress ausgeliefert zu sein, verstärkt dies die Gefahr eines Burn-Outs. Gehen Sie möglichst bald dagegen an. Hilfreich können die bewusste Trennung von Arbeit und Freizeit, Gespräche mit der Führungskraft, Hilfe von außen oder eine Auszeit sein. Ein weiterer Tipp: Überlegen Sie nach jedem Arbeitstag, was heute gut war. Sogar der langweiligste Job hat schöne oder interessante Momente – auf diese sollten Sie sich konzentrieren. Und falls es gar nicht mehr geht, kann auch der Jobwechsel zu einer Option werden. TK-Workshop – jetzt anmelden Der TK-Workshop "Gelassenheit beginnt im Kopf" findet im Rahmen des 1. Deutschen Ausbildungsleiterkongresses (DALK) statt. Ziel des Workshops: die eigene Stressbelastung erkennen, Perspektiven wechseln und neue Denkstrategien entwickeln. Zusammen mit dem Referenten und Coach Burkhard Herweg analysieren Sie typische Stressauslöser, und ermitteln Ihr eigenes Resilienzprofil. Natürlich gibt es auch Tipps für mehr Gelassenheit. Interessiert? Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie unter www.tk.de/dalk. Quelle: TK Weitere Information zu Themen rund um Sozialversicherungs-, Arbeits- und Auslandsrecht finden Sie in unserem Firmenkundenportal www.firmenkunden.tk.de (Webcode 014738). Vertiefte Informationen, Gesetzestexte und praktische Rechner haben wir für Sie in unserem Online-Lexikon zur Sozialversicherung TK-Lex zusammengestellt unter www.tk-lex.tk.de.
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