Ackerbau/Pflanzenschutzhinweis 26/16 Aktueller Pflanzenschutzhinweis: Maßnahmen gegen Unkrautdurchwuchs und Zwiewuchs vor der Getreide- oder Rapsernte In diesem Jahr sind viele Bestände, insbesondere Wintergersten, ins Lager gegangen. Aufgrund der hohen Feuchtigkeit ist mit Zwiewuchs zu rechnen. Ein bis zwei Wochen vor der Ernte besteht in Notfällen die Möglichkeit, Herbizide zur Ernteerleichterung einzusetzen. Eine solche Maßnahme muss gut überlegt werden und sollte erst nach Überprüfung alternativer Möglichkeiten, wie z.B. Abwarten der Reife und des Abtrocknens im Freiland, Reinigungs- und Trocknungsmaßnahmen nach der Ernte, sowie der Konservierung von Futtergetreide mit Propionsäure, vorgenommen werden. Spätanwendungen mit Glyphosat-Mitteln sind in Getreide nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen bzw. Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung sonst nicht möglich wäre (WA700 bzw. WA 701). Je nach Mittel sind Wartezeiten von 7 bzw. 14 Tagen einzuhalten. Eine Behandlung im Raps (ab Entwicklungstadium 85: 50 % der Samen/Schoten sind ausgereift, Samen sind trocken und hart, in der Regel bei mehr als 2/3 hellbrauner bis dunkelbrauner Körner) wird wegen der hohen Durchfahrtverluste nur empfohlen, wenn aufgrund des Unkrautbesatzes eine Ernte nicht möglich ist. Getreide kann ab Vollreife (ab Entwicklungstadium 89: Fingernagelabdruck bleibt auf dem Korn, Kornfeuchte unter 25 %) behandelt werden. In Saat- und Braugetreide, sowie Raps zur Saatguterzeugung, dürfen GlyphosatMittel nicht vor der Ernte zur Anwendung kommen. Stroh von behandeltem Getreide darf nicht für Kultursubstrate verwendet werden (VV835). Wenn in zu behandelnden Beständen blühende Unkräuter stehen, sollte von einer Spritzung mit Glyphosat Abstand genommen werden. Die Anwendung kann zu Rückständen im Blütenhonig führen. Maiszünslerflug hat begonnen In den Licht- und Pheromonfallen werden zunehmend Maiszünsler-Falter gefangen. Die Auslieferung für die erste Ausbringung der Trichogramma- Schlupfwespen zur biologischen Maiszünslerbekämpfung erfolgt für die wärmeren Gebiete des mittleren Neckarraumes am 01. Juli, für die höheren Lagen am 06. Juli. Für eine gezielte Bekämpfung mit Insektiziden muss der Larvenschlupf abgewartet werden. Dieser ist je nach Region und Witterung frühestens ab der 27. Woche zu erwarten. Bekämpfungsmaßnahmen sind in der Regel nur in Körnermais und in Anbaugebieten sinnvoll, wo der Maiszünsler regelmäßig starke Schäden verursacht. Sie sollten gezielt vorgenommen werden. Zugelassen sind z.B. die Mittel Coragen und Steward (Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2016“, Tab. 29 auf S. 42. Wichtig für die gute Wirkung einer Spritzung ist neben dem richtigen Anwendungszeitpunkt eine ausreichend hohe Wasseraufwandmenge von 400 l/ha.
© Copyright 2025 ExpyDoc