Gelingt die Monetarisierung von Lehrerstunden im

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 6439
15. Wahlperiode
02. 02. 2015
Antrag
der Abg. Viktoria Schmid u. a. CDU
und
Stellungnahme
des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport
Gelingt die Monetarisierung von Lehrerstunden
im Ganztagsschulkonzept?
Antrag
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1. wie viele Grundschulen es gibt, die einen Ganztagsbetrieb nach § 4 a Schulgesetz in der verbindlichen bzw. in der Wahlform anbieten;
2. in wie vielen dieser Ganztagsschulen insgesamt mit außerschulischen Partnern
kooperiert wird (mit Angabe, wie viele davon mit Sportvereinen, Musikschulen,
Vereinen der Amateurmusik oder anderen Vereinen/Organisationen kooperieren);
3. wie viele Ganztagsschulen die Möglichkeit der Monetarisierung nicht wahrnehmen und welche Gründe es dafür gibt;
4. wie viele Ganztagsschulen die Monetarisierung nutzen, um mit Musikschulen
bzw. mit Sportvereinen zu kooperieren;
5. wie viele Ganztagsschulen das Monetarisierungs-Budget zu 100 Prozent ausnutzen;
6. wie hoch der niedrigste Monetarisierungs-Grad in Euro und in Prozent – gemessen am hierfür zur Verfügung stehenden Budget – ist;
7. wie viele Ganztagsschulen das Monetarisierungs-Budget bis zu ca. 30 Prozent,
zu ca. 30 bis 60 Prozent bzw. zu ca. 60 bis 100 Prozent ausschöpfen;
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Eingegangen: 02. 02. 2015 / Ausgegeben: 02. 03. 2015
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
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Drucksache 15 / 6439
8. inwiefern es hinsichtlich der Bereitschaft zur Monetarisierung Unterschiede
zwischen Ganztagsschulen im ländlichen sowie im städtischen Bereich gibt;
9. an wie vielen Grundschulen, die zum Schuljahr 2014/2015 einen Ganztagsbetrieb nach § 4 a Schulgesetz eingerichtet haben, der Unterricht rhythmisiert ist;
10. in wie vielen Anträgen auf erstmalige Einrichtung eines Ganztagsbetriebs zum
Schuljahr 2015/2016 die Einbeziehung außerschulischer Partner mittels der
Monetarisierung vorgesehen ist bzw. wie viele davon die Kooperation mit Musikschulen, Musikvereinen, Sportvereinen anstreben.
30. 01. 2015
Viktoria Schmid, Kurtz, Schebesta, Traub,
Wald, Dr. Stolz, Röhm, Müller, Wacker CDU
Begründung
Offenbar gibt es zahlreiche Ganztagsschulen, aber auch Kommunen, welche die
Möglichkeit der Monetarisierung nicht wahrnehmen. Das Gesetz sieht aber eine
Kooperation mit „außerschulischen Partnern“ in § 4 a Absatz 1 Schulgesetz ausdrücklich vor und hat dazu das Instrument der Monetarisierung eingeführt. Wird
diese Möglichkeit nicht genutzt, so ist das Ziel, die Einbindung von außerschulischen Bildungspartnern in die Ganztagsschule, so wie es auch in der Rahmenvereinbarung „Kooperationsoffensive Ganztagsschule“ formuliert ist, nicht erreicht.
Damit wäre aber der Zweck dieser Maßnahme nicht erfüllt und zugleich das Überleben einer Reihe dieser Vereine und Organisationen gefährdet.
Aus Sicht der Antragssteller ist zu prüfen, ob es sich nur um eine Scheinlösung des
Problems handelt bzw. ob die derzeitige Landesregierung ein wirkliches Interesse
an der Beteiligung außerschulischer Partner hat.
Stellungnahme
Mit Schreiben vom 23. Februar 2015 Nr. 53-6503.1/956/1 nimmt das Ministerium
für Kultus, Jugend und Sport zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1. wie viele Grundschulen es gibt, die einen Ganztagsbetrieb nach § 4 a Schulgesetz in der verbindlichen bzw. in der Wahlform anbieten;
Im Schuljahr 2014/2015 haben 158 Grundschulen den Ganztagsbetrieb nach
§ 4 a SchG eingerichtet und 14 Grundstufen der Förderschulen.
Die Wahlform bieten 155 Schulen an, die verbindliche Form 17 Schulen. Die sukzessive Einführung der verbindlichen Form haben 6 dieser 17 Schulen gewählt.
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2. in wie vielen dieser Ganztagsschulen insgesamt mit außerschulischen Partnern
kooperiert wird (mit Angabe, wie viele davon mit Sportvereinen, Musikschulen,
Vereinen der Amateurmusik oder anderen Vereinen/Organisationen kooperieren);
Die Daten der Evaluation über die Kooperation hat ergeben, dass von den 172
Schulen, die im Schuljahr 2014/2015 mit dem neuen Ganztagsschulkonzept gestartet sind, 104 Schulen monetarisieren. Kooperationen können aber auch außerhalb
der Monetarisierung, z. B. im Jugendbegleiter-Programm oder durch eine Kooperation Schule-Verein stattfinden. Alle Ganztagsschulen nach § 4 a SchG erhalten
ein Mittagspausenbudget, mit welchem die Aufsicht in der Mittagspause finanziert
wird. Somit sind in jeder Ganztagsschule außerschulische Partner integriert.
Insgesamt gibt es an den 104 Ganztagsschulen, die monetarisieren, 376 Kooperationen mit Verbänden. Diese gliedern sich wie folgt auf:
Kooperationspartner
376
Sport
140
Musik
75
Kunst/Kultur/Medien
36
Kommune/Gemeinde/Schulträger
32
Jugend
23
Soziales
18
Bildung
15
weitere Vereine, Organisationen
14
Hilfsorganisationen
6
Natur/Umwelt
6
Kirche
5
Naturwissenschaft und Technik
4
Wirtschaft
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3. wie viele Ganztagsschulen die Möglichkeit der Monetarisierung nicht wahrnehmen und welche Gründe es dafür gibt;
Die Schulleitung entscheidet jährlich, wie viele der zusätzlichen Lehrerwochenstunden des Ganztagsbetriebs monetarisiert werden. Von den 172 Ganztagsschulen
nach § 4 a SchG monetarisieren 68 Schulen in diesem Schuljahr nicht. Die Schulleitungen müssen dies nicht begründen. Die Situation vor Ort ist ausschlaggebend.
Nicht überall sind Verbände und Vereine so aufgestellt, dass sie Kooperationen
mit Schulen eingehen und zu Zeiten des Ganztagsbetriebs einen Übungsleiter bereitstellen können. Selbst von den monetarisierenden und damit kooperierenden
Schulen wurden häufig Probleme hinsichtlich Fluktuation, Zeitrahmen und Verlässlichkeit bei den außerschulischen Partnern genannt.
Die Möglichkeit der Monetarisierung ist zudem eine Neuerung im Ganztagsschulbereich. Die Kooperation mit außerschulischen Partnern muss sich daher erfahrungsgemäß erst entwickeln.
4. wie viele Ganztagsschulen die Monetarisierung nutzen, um mit Musikschulen
bzw. mit Sportvereinen zu kooperieren;
Die konkreten Daten, welche Ganztagsschulen mit welchen konkreten Partnern
kooperieren, liegen dem Kultusministerium nicht vor. Es wurden in der Evaluation
lediglich thematische Zuordnungen vorgenommen.
Laut Eigenangabe der Schulleitungen sind von den insgesamt 376 Kooperationen
140 Kooperationen dem Sport und 75 Kooperationen der Musik zuzuordnen.
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5. wie viele Ganztagsschulen das Monetarisierungs-Budget zu 100 Prozent ausnutzen;
Die Schulleitungen können bis zu 50 Prozent der zusätzlichen Lehrerwochenstunden des Ganztagsbetriebs monetarisieren, um damit Angebote außerschulischer
Partner zu finanzieren. Die Schulleitung entscheidet jährlich, auch auf Grundlage des pädagogischen Konzepts der Schule, wie viele der Stunden zur Monetarisierung genutzt werden. Derzeit monetarisieren 20 Schulen 50 Prozent ihrer für
Ganztagsschule zugewiesenen Lehrerwochenstunden.
6. wie hoch der niedrigste Monetarisierungs-Grad in Euro und in Prozent – gemessen am hierfür zur Verfügung stehenden Budget – ist;
Die Höhe der Zuweisung an Lehrerwochenstunden richtet sich nach den im Ganztagsbetrieb befindlichen Schülerinnen und Schüler/Gruppen und nach dem Zeitmodell.
Der prozentual niedrigste Anteil an monetarisierten Lehrerwochenstunden an einer
Schule liegt bei ca. 4 Prozent, im konkreten Fall 3.600 Euro (dies sind 2 monetarisierte Lehrerwochenstunden).
In einem anderen Fall wird lediglich eine Lehrerwochenstunde monetarisiert
(1.800 Euro), aufgrund der dort niedrigen Gesamtzuweisung entspricht dies an jener Schule einem Monetarisierungs-Grad von 6 Prozent.
7. wie viele Ganztagsschulen das Monetarisierungs-Budget bis zu ca. 30 Prozent,
zu ca. 30 bis 60 Prozent bzw. zu ca. 60 bis 100 Prozent ausschöpfen;
Jede Ganztagsschule nach § 4 a SchG erhält eine andere Zuweisung, je nach Zeitmodell und Gruppenanzahl.
Von den 172 Schulen haben 68 Schulen dieses Schuljahr nicht monetarisiert. Von
19 Schulen werden die zusätzlichen Lehrerwochenstunden des Ganztagsbetriebs
bis zu 30 Prozent des maximal Möglichen monetarisiert. Zwischen 30 bis 60 Prozent an möglicher Monetarisierung nutzen 38 Schulen. Zwischen 60 bis 100 Prozent an möglicher Monetarisierung nutzen insgesamt 47 Schulen.
8. inwiefern es hinsichtlich der Bereitschaft zur Monetarisierung Unterschiede
zwischen Ganztagsschulen im ländlichen sowie im städtischen Bereich gibt;
Diese Daten sind nicht erfasst worden. Es gibt sowohl Schulen im ländlichen
Raum, die monetarisieren, als auch welche im städtischen Bereich, die dies nicht
tun, und umgekehrt.
9. an wie vielen Grundschulen, die zum Schuljahr 2014/2015 einen Ganztagsbetrieb nach § 4 a Schulgesetz eingerichtet haben, der Unterricht rhythmisiert ist;
Im Schuljahr 2014/2015 haben 172 Schulen den Ganztagsbetrieb nach § 4 a SchG
eingerichtet. Die Ganztagsschulen nach § 4 a SchG beruhen auf einem pädagogischen rhythmisierten Konzept. Abweichungen der Rhythmisierung müssen begründet sein. In der Evaluation der neuen Ganztagsschulen gaben 133 Schulen an,
dass sie rhythmisieren. 39 Schulen konnten die Rhythmisierung bisher nur teilweise umsetzen. Bei 93 Schulen finden Ganztagsschulangebote auch am Vormittag
statt, und 134 Schulen haben zur Rhythmisierung und Entzerrung des Vormittags
Unterricht der Kontingentstundentafel am Nachmittag.
10. in wie vielen Anträgen auf erstmalige Einrichtung eines Ganztagsbetriebs zum
Schuljahr 2015/2016 die Einbeziehung außerschulischer Partner mittels der
Monetarisierung vorgesehen ist bzw. wie viele davon die Kooperation mit Musikschulen, Musikvereinen, Sportvereinen anstreben.
Die Anträge auf Ganztagsschule für das Schuljahr 2015/2016 liegen dem Kultusministerium zur Prüfung vor. Eine endgültige Aussage kann hier nicht getroffen
werden.
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Für die erstmalige Einrichtung des Ganztagsbetriebs nach § 4 a SchG zum kommenden Schuljahr liegen voraussichtlich 87 Anträge vor. Den Ganztagsbetrieb umstellen auf das neue Ganztagsschulkonzept wollen voraussichtlich 32 Schulen. Von
diesen insgesamt 119 eingereichten Anträgen sehen 58 eine Monetarisierung für
das Schuljahr 2015/2016 vor.
Konkrete Aussagen sind hier erst nach der Durchführung der Erlasse und den Lehrerwochenstundenanmeldungen der Schulen im April/Mai 2015 möglich.
Stoch
Minister für Kultus,
Jugend und Sport
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