Basiswissen für Einsteiger: VgV 2016 (ex VOL/A) und VOB/A Dienstag, 06.09.2016 13:00 bis 17:00 Uhr IHK Geschäftsstelle Heide Rungholtstraße 5D 25746 Heide Basiswissen: Angebote und Ausschreibung nach VgV 2016 (VOL/A) und VOB/A Tariftreue und Mindestlöhne SH; „Korruptionsregister“ SH/HH; ILO-Kernarbeitsnormen Grundlagen der neuen VOB/A 2016 und VgV (Liefer- und Dienstleistungen); Rechtsstand im nationalen Verfahren. Besonderheiten in Schleswig-Holstein (Wertgrenzen / Tariftreue / „Korruptionsregister“) und Änderungen in 2016. Referent: Volker Romeike (Geschäftsführer ABST SH / Beisitzer Vergabekammern Bund und Schleswig- Holstein). Für Unternehmen und Vergabestellen. Seminarzeit: 13:00 bis 17:00 Uhr Inhalte: Reform des Vergaberechts ab April 2016 Vergaberechtliche Grundlagen Vergabevorbereitung / Ausschreibungsunterlagen Spezial: Freihändige Vergabe / Beschränkte Ausschreibung Fristen / Dokumentation / Bieterfragen Angebote: Eignungsnachweise / Eigenerklärungen / Zuschlagskriterien Angebotsprüfung und – wertung / Nachforderung und Aufklärung Zuschlag und Bieterinformation / Aufhebung Informationspflichten Anmeldung unter Fax: 0431 / 98 651-40 oder E-Mail: [email protected]; Frau Böhme ____________________________________________________________Name, Vorname _____________________________________________________________Firma / Behörde ____________________________________________________________________Straße ___________________________________________________________________PLZ/Ort ___________________________________________________________Tel. / Fax. / E-Mail* __________________________________________________________ Datum / Unterschrift Die Teilnahmegebühr beträgt 75,-- € zzgl. MwSt. (Unternehmen aus SH) bzw. 95,-- € zzgl. MwSt. (Unternehmen außerhalb SH und der öffentlichen Hand sowie Vergabestellen). Seminarunterlagen und Getränke im Preis enthalten. Sie erhalten nach Anmeldung eine Bestätigung und Rechnung. Bis jeweils sieben Tage vor Seminartermin ist eine schriftliche Absage des Teilnehmers kostenfrei möglich; bereits überwiesene Beiträge werden per Überweisung erstattet. Nach Ablauf dieser Frist wird bei Absagen oder Nichterscheinen der volle Betrag fällig. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist jederzeit kostenlos möglich. Die ABST SH behält sich eine Absage wegen höherer Gewalt oder bei nicht ausreichender Belegung vor; bemüht sich aber um einen Ausweichtermin. Bereits entrichtete Teilnahmeentgelte werden dann zurückerstattet. □ Ich stimme der Nutzung der o. a. E-Mail Adresse zum Versand Informationen der ABST SH zu.
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