Beratungsförderung Anleitung für die Antragstellung

 Beratungsförderung für Apotheken Anleitung zur Beantragung der Förderung einer Qualitätsmanagementberatung 1. Prüfung der Antragsberechtigung •
Sitz des Unternehmens in Deutschland •
Gründung des Unternehmens vor mindestens einem Jahr •
Nicht mehr als 250 Mitarbeiter im Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung •
Max. 50 Millionen EUR Jahresumsatz oder max. 43 Millionen EUR Jahresbilanzsumme 2. Höhe des Zuschusses •
50 % der Beratungskosten (Zuschusshöhe maximal 1.500 Euro) für Unternehmen in den alten Bun‐
desländern einschließlich Berlin •
75 % der Beratungskosten (Zuschusshöhe maximal 1.500 Euro) für Unternehmen in den neuen Bun‐
desländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 3. Zusätzliche Beratungen •
Zusätzliche Beratungen sind förderfähig, wenn sie thematisch voneinander getrennt sind •
Der Zuschuss ist auf insgesamt 3000 EUR beschränkt. Die Beschränkung gilt nicht für Unternehmerinnen und Migranten/innen © 2013 Dr. Wilke QM Beratung Dr. Wilke QM Beratung | Dr. Klaus Wilke | Hölderlinstr. 11 | 75334 Straubenhardt | Telefon 07082 920876 | Fax 032 121 050 251 | wilke@wilke‐qm.de Seite 1 von 2 4. Ablauf der Antragstellung durch die Apotheke •
Durchführung der QM Beratung durch den Berater •
Zusendung des Beratungsberichts durch den Berater •
Überweisung der Beratungskosten an den Berater •
Abruf des Antragsformular unter https://www.beratungsfoerderung.net/antrag/beratung. Die Antragstellung und Antragsabwicklung ist nur durch das beratene Unternehmen selbst und nur elektronisch durch die bereitgestellte Softwareanwendung möglich. •
Dem Antrag sind beizufügen: o
der Beratungsbericht o
die Beraterrechnung o
der Kontoauszug des Antragstellers als Zahlungsnachweis o
eine De‐minimis‐Bescheinigung (z.B. von einer Kommune oder Bank, Informationen unter http://www.bafa.de/bafa/de/hilfe/de_minimis/ ), falls der Antragsteller im Jahr der Antragstellung sowie den vorausgegangenen zwei Steuerjahren eine De‐minimis‐Beihilfe erhalten hat, die über eine andere Bewilligungsbehörde als die BAFA bewilligt wurde •
Die Einreichung des Antrags muss innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Beratung bei einer Leitstelle erfolgen, z.B. bei der Fördergesellschaft des BDS‐DGV mbH, www.foerder‐bds.de , die auch Hilfe bei der Online‐Antragstellung anbietet. Eine vollständige Liste der Leitstellen finden Sie unter www.beratungsfoerderung.info/beratungsfoerderung/leitstellen/index.html •
Die Originale der Antragsunterlagen sind vom Antragsteller bis zum Jahr 2025 aufzubewahren •
Die Kommunikation zwischen dem Antragsteller, der Leitstelle und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bewilligungsbehörde, sowie die Archivierung des Schriftverkehrs erfolgt durch die Softwareanwendung •
Der Zuschuss wird von der BAFA bewilligt und ausgezahlt ‐ unabhängig davon, bei welcher Leitstelle © 2013 Dr. Wilke QM Beratung der Antrag eingereicht wurde Weitere Informationen zur Beratungsförderung und Antragstellung finden Sie unter http://www.beratungsfoerderung.info/beratungsfoerderung/ und im Faltblatt „Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen sowie freiberuflich Tätige“ der BAFA. B
Dr. Wilke QM Beratung | Dr. Klaus Wilke | Hölderlinstr. 11 | 75334 Straubenhardt | Telefon 07082 920876 | Fax 032 121 050 251 | wilke@wilke‐qm.de Seite 2 von 2