Beratungsförderung für Apotheken Anleitung zur Beantragung der Förderung einer Qualitätsmanagementberatung 1. Prüfung der Antragsberechtigung • Sitz des Unternehmens in Deutschland • Gründung des Unternehmens vor mindestens einem Jahr • Nicht mehr als 250 Mitarbeiter im Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung • Max. 50 Millionen EUR Jahresumsatz oder max. 43 Millionen EUR Jahresbilanzsumme 2. Höhe des Zuschusses • 50 % der Beratungskosten (Zuschusshöhe maximal 1.500 Euro) für Unternehmen in den alten Bun‐ desländern einschließlich Berlin • 75 % der Beratungskosten (Zuschusshöhe maximal 1.500 Euro) für Unternehmen in den neuen Bun‐ desländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 3. Zusätzliche Beratungen • Zusätzliche Beratungen sind förderfähig, wenn sie thematisch voneinander getrennt sind • Der Zuschuss ist auf insgesamt 3000 EUR beschränkt. Die Beschränkung gilt nicht für Unternehmerinnen und Migranten/innen © 2013 Dr. Wilke QM Beratung Dr. Wilke QM Beratung | Dr. Klaus Wilke | Hölderlinstr. 11 | 75334 Straubenhardt | Telefon 07082 920876 | Fax 032 121 050 251 | wilke@wilke‐qm.de Seite 1 von 2 4. Ablauf der Antragstellung durch die Apotheke • Durchführung der QM Beratung durch den Berater • Zusendung des Beratungsberichts durch den Berater • Überweisung der Beratungskosten an den Berater • Abruf des Antragsformular unter https://www.beratungsfoerderung.net/antrag/beratung. Die Antragstellung und Antragsabwicklung ist nur durch das beratene Unternehmen selbst und nur elektronisch durch die bereitgestellte Softwareanwendung möglich. • Dem Antrag sind beizufügen: o der Beratungsbericht o die Beraterrechnung o der Kontoauszug des Antragstellers als Zahlungsnachweis o eine De‐minimis‐Bescheinigung (z.B. von einer Kommune oder Bank, Informationen unter http://www.bafa.de/bafa/de/hilfe/de_minimis/ ), falls der Antragsteller im Jahr der Antragstellung sowie den vorausgegangenen zwei Steuerjahren eine De‐minimis‐Beihilfe erhalten hat, die über eine andere Bewilligungsbehörde als die BAFA bewilligt wurde • Die Einreichung des Antrags muss innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Beratung bei einer Leitstelle erfolgen, z.B. bei der Fördergesellschaft des BDS‐DGV mbH, www.foerder‐bds.de , die auch Hilfe bei der Online‐Antragstellung anbietet. Eine vollständige Liste der Leitstellen finden Sie unter www.beratungsfoerderung.info/beratungsfoerderung/leitstellen/index.html • Die Originale der Antragsunterlagen sind vom Antragsteller bis zum Jahr 2025 aufzubewahren • Die Kommunikation zwischen dem Antragsteller, der Leitstelle und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bewilligungsbehörde, sowie die Archivierung des Schriftverkehrs erfolgt durch die Softwareanwendung • Der Zuschuss wird von der BAFA bewilligt und ausgezahlt ‐ unabhängig davon, bei welcher Leitstelle © 2013 Dr. Wilke QM Beratung der Antrag eingereicht wurde Weitere Informationen zur Beratungsförderung und Antragstellung finden Sie unter http://www.beratungsfoerderung.info/beratungsfoerderung/ und im Faltblatt „Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen sowie freiberuflich Tätige“ der BAFA. B Dr. Wilke QM Beratung | Dr. Klaus Wilke | Hölderlinstr. 11 | 75334 Straubenhardt | Telefon 07082 920876 | Fax 032 121 050 251 | wilke@wilke‐qm.de Seite 2 von 2
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