ZWEITE ANLEIHEGLÄUBIGERVERSAMMLUNG betreffend die bis zu EUR 30.000.000,00 7,75 % Schuldverschreibungen 2014/2019 der Beate Uhse AG, Hamburg ISIN: DE000A12T1W6 / WKN: A12T1W (insgesamt "Beate-Uhse-Anleihe") am Mittwoch, den 6. Juli 2016, um 11:00 Uhr (MESZ) im Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg ("Zweite Anleihegläubigerversammlung") Beate-Uhse-Anleihe VOLLMACHT UND WEISUNGEN AN DIE STIMMRECHTSVERTRETER DER GESELLSCHAFT 1. Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Beate-Uhse AG Ich/Wir __________________________________________________ bevollmächtige(n) – ggf. – unter Widerruf einer bereits früher erteilten Vollmacht die Stimmrechtsvertreter der Beate Uhse AG ("Gesellschaft"), Herrn Bernhard Orlik und Herrn Björn Michel, beide Mitarbeiter der HCE Haubrok AG mit Sitz in München ("Stimmrechtsvertreter"), jeweils einzeln, unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB und mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung und zur Offenlegung meines/unseres Namens im Teilnehmerverzeichnis gemäß meiner/unserer Weisung auf der Zweiten Anleihegläubigerversammlung abzustimmen. 2. Weisung für die Ausübung des Stimmrechts (Bitte Zutreffendes ankreuzen) Der Gesellschaft sind im Vorfeld der beschlussunfähigen ersten Anleihegläubigerversammlung am 8. Juni 2016 ("Erste Anleihegläubigerversammlung") ein Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 7 sowie zwei Ergänzungsverlangen der Prime Capital Access S.A., SICAV-FIS Robus German Credit Opportunities Sub-Fund - und der Prime Capital Debt SCS, SICAV-FIS - Robus Recovery Sub-Fund -, beide vertreten durch die Robus Capital Management Ltd. mit Sitz in London (gemeinsam "Robus"), zugegangen, die jeweils am 3. Juni 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden sind. Durch die beiden Ergänzungsverlangen von Robus wurde die Tagesordnung der Ersten Anleihegläubigerversammlung um die neuen Tagesordnungspunkte 10 und 11 ergänzt. Der Versammlungsleiter der beschlussunfähigen Ersten Anleihegläubigerversammlung hat als Einberufender der Zweiten Anleihegläubigerversammlung entschieden, auf Wunsch von Robus den Gegenantrag von Robus zu TOP 7 (s.u. A) und die zwei Ergänzungsverlangen von Robus (s.u. B und C) aufzugreifen und in der Zweiten Anleihegläubigerversammlung mit den mit Robus abgestimmten Modifikationen zur Abstimmung zu stellen. Ich/Wir stimme/n den in der Einladung zu der Zweiten Anleihegläubigerversammlung am 10. Juni 2016 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Beschlussvorschlägen des Einberufenden zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9 jeweils zu und erteilen den Stimmrechtsvertretern die Weisung, in den Abstimmungen über die Beschlussvorschläge des Einberufenden zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9 jeweils mit "Ja" abzustimmen. Sollten Gegenanträge und/oder Verfahrensanträge (zusammen "Weitergehende Anträge") zur Abstimmung gestellt werden, so weise/n ich/wir die Stimmrechtsvertreter an, stets im Sinne der Empfehlungen der Gesellschaft abzustimmen. Die Weisung bzgl. der Weitergehenden Anträge hat Vorrang vor der ggf. vorstehend erteilten Globalweisung und der ggf. nachfolgend erteilten Einzelweisung. Ich/Wir erteile(n) den Stimmrechtsvertretern zu den in der Einladung zu der Zweiten Anleihegläubigerversammlung am 10. Juni 2016 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Beschlussvorschlägen des Einberufenden zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 11 jeweils Einzelweisungen, wie folgt angegeben abzustimmen: Bitte Zutreffendes ankreuzen; die nachfolgenden Einzelweisungen haben im Zweifel Vorrang vor der ggf. vorstehend erteilten Globalweisung, treten allerdings hinter die ggf. erteilte Weisung bzgl. der Weitergehenden Anträge zurück. Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten Ja Nein Enthaltung TOP 2 Beschlussfassung über die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger der Beate-Uhse-Anleihe TOP 3 Beschlussfassung über die Verlängerung der Fälligkeit der Hauptforderung der Beate-UhseAnleihe TOP 4 Beschlussfassung über die Ermächtigung des Gemeinsamen Vertreters, einer Verlängerung der Laufzeit der Hauptforderung der Beate-Uhse-Anleihe zuzustimmen TOP 5 Beschlussfassung über die Verringerung und Änderung der Zinsen der Beate-Uhse-Anleihe TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung des Gemeinsamen Vertreters, Verringerungen und Änderungen des Zinssatzes zuzustimmen TOP 7 Beschlussfassung über die Stundung der Zinsansprüche und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten Beschlussvorschlag des Einberufenden A Beschlussfassung über die Stundung der Zinsansprüche und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten Beschlussvorschlag von Robus Stand: 27. Juni 2016 Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten Ja Nein Enthaltung TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung des Gemeinsamen Vertreters, Zinsstundungen zu erklären und einem vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten zuzustimmen TOP 9 Beschlussfassung über die Auswechslung der Hinterlegungsstelle und die Änderung des Gerichtsstands TOP 10 B Beschlussfassung über die Ermächtigung des Gemeinsamen Vertreters zur Verhandlung eines Restrukturierungskonzepts und zur Zustimmung zu weiteren Zinsstundungen Beschlussvorschlag von Robus TOP 11 C Beschlussfassung über die Einführung eines Sonderkündigungsrechts Beschlussvorschlag von Robus Sollten der Gesellschaft fristgerecht weitere Gegenanträge von Anleihegläubigern zugehen, werden diese ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.beate-uhse.ag/index.php/anleihe.html veröffentlicht und jedem Gegenantrag wird für die Zuordnung ein bestimmter Buchstabe (G, H, I etc.) zugewiesen werden. Sie können auch in Bezug auf veröffentlichte Gegenanträge Einzelweisungen für die Ausübung des Stimmrechts an die Stimmrechtsvertreter erteilen. Tragen Sie dazu in der nachfolgenden Tabelle – soweit noch nicht abgedruckt – ggf. den zugeteilten Buchstaben und den Namen bzw. die Firma des Anleihegläubigers, der den jeweiligen Gegenantrag gestellt hat, ein. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Stimmabgaben bzw. Weisungen durch Ankreuzen zu erteilen: Gegenanträge von Anleihegläubigern D Ja Nein Enthaltung Gegenantrag zu TOP 7 (Beschlussfassung über die Stundung der Zinsansprüche und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten) Beschlussvorschlag von Robus E Gegenantrag zu TOP 10 (Beschlussfassung über die Ermächtigung des Gemeinsamen Vertreters zur Verhandlung eines Restrukturierungskonzepts und zur Zustimmung zu weiteren Zinsstundungen) Beschlussvorschlag von Robus F Gegenantrag zu TOP 11 (Beschlussfassung über die Einführung eines Sonderkündigungsrechts) Beschlussvorschlag von Robus G ____________________________________________________ H ____________________________________________________ I ____________________________________________________ _________________________________________________ Name, Vorname / Firma des Anleihegläubigers Hinweise: _________________________________________________ Ort und Datum Wir bitten den Vollmachtgeber bzw. dessen Vertreter, der Vollmacht und den Weisungen eine Kopie seines Personalausweises oder eines anderen Lichtbildausweises, der von einer staatlichen Behörde ausgestellt worden ist, beizufügen. _________________________________________________ Unterschrift des Anleihegläubigers (bzw. Nennung der Person des Erklärenden gemäß § 126b BGB) Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis über die Inhaberschaft des Anleihegläubigers an den Schuldverschreibungen durch die Depotbank und ein Sperrvermerk über die Sperrung der Schuldverschreibungen bis zum Ende des Tages der Anleihegläubigerversammlung aus. Die Vollmacht und die Weisungen des Vollmachtgebers an die Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform. _________________________________________________ in Druckbuchstaben Anschrift: HCE Haubrok AG, Landshuter Allee 10, 80637 München, oder per Telefax-Nr.: +49 (0)89 / 210 27 289 oder per E-Mail: [email protected] (bitte nur 1x senden!) Stand: 27. Juni 2016 ERLÄUTERUNGEN zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Wenn Sie nicht selbst an der Zweiten Anleihegläubigerversammlung teilnehmen und keinen Dritten zur persönlichen Teilnahme an der Zweiten Anleihegläubigerversammlung bevollmächtigen möchten, können Sie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in Textform mit der Ausübung Ihres Stimmrechts beauftragen. Die Stimmrechtsvertreter sind durch Ihre Vollmacht verpflichtet, Ihr Stimmrecht ausschließlich gemäß Ihren Weisungen zu den in der Einladung zu der Anleihegläubigerversammlung bekannt gemachten Beschlussvorschlägen der Gesellschaft auszuüben. Zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft füllen Sie bitte das vorstehende Formular "Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft" vollständig aus und senden Sie dieses dann unterschrieben an folgende Adresse: Beate Uhse AG "Beate-Uhse-Anleihe" c/o HCE Haubrok AG Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland oder per Fax an die Telefax-Nummer +49 (0)89 / 210 27 289 oder per E-Mail an die Adresse: [email protected] (bitte nur 1x senden). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, Herrn Bernhard Orlik oder Herrn Björn Michel, beide Mitarbeiter der HCE Haubrok AG (Tel.: +49 (0)89 / 210 27 0). Achtung Terminsache Die Anleihegläubiger werden gebeten, Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, den 5. Juli 2016, 24:00 Uhr MESZ (eingehend), an die Gesellschaft unter der oben genannten Adresse zu senden. Rechtliche Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 1. 2. 3. 4. Der in Textform erstellte Besondere Nachweis über die Inhaberschaft des Anleihegläubigers an den Schuldverschreibungen der Beate-Uhse-Anleihe durch die Depotbank und der Sperrvermerk über die Sperrung der Schuldverschreibungen der Beate-Uhse-Anleihe bis zum Ende des Tages der Zweiten Anleihegläubigerversammlung berechtigen auch nach Erteilung einer Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur persönlichen Teilnahme an der Zweiten Anleihegläubigerversammlung am 6. Juli 2016. Die persönliche Teilnahme gilt als Widerruf der an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilten Vollmacht und Weisungen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, das Stimmrecht gemäß den Weisungen des Anleihegläubigers zu den in der Einladung zur Zweiten Anleihegläubigerversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschlägen und zu bekannt gemachten Gegenanträgen auszuüben. Den Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Für den Fall, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mehrere Vollmachten mit Weisungen – ggf. auch auf verschiedenen Wegen – erhalten, werden sie die zuletzt eingegangene gültige Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als verbindlich erachten. Die Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter umfasst die Abstimmung über die in der Einladung zur Zweiten Anleihegläubigerversammlung bekannt gemachten Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 11 und über bekannt gemachte Gegenanträge. Zudem kann den Stimmrechtsvertretern für Abstimmungen über Gegenanträge und/oder Verfahrensanträge (zusammen "Weitergehende Anträge") die Weisung erteilt werden, stets im Sinne der Empfehlungen der Gesellschaft zu stimmen. Wird eine solche Weisung für Weitergehende Anträge nicht erteilt, werden die Stimmen der Anleihegläubiger, die den Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht mit Weisungen erteilt haben, bei den Abstimmungen über die Weitergehenden Anträge als Enthaltung abgegeben und gezählt, wenn hierfür keine Einzelweisung an die Stimmrechtsvertreter erteilt wurde. ***** Stand: 27. Juni 2016
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