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Medien-Information
30.Juni 2016
Reform der Erbschaftsteuer: Finanzministerkonferenz beschließt Anrufung des
Vermittlungsausschusses
Berlin. Die Finanzministerinnen und –minister der Länder haben heute in einer
Sondersitzung des Finanzausschusses des Bundesrats die Anrufung des
Vermittlungsausschusses beschlossen. Die erst am vergangenen Freitag durch die
Regierungsfraktionen eingefügten weiteren Begünstigungen für
Unternehmenserbschaften sollen einer grundlegenden Überprüfung unterzogen
werden, weil sie in der Summe zu einer Überprivilegierung von unternehmerischen
Großerbschaften führen. Damit wäre sowohl der Gerechtigkeitsaspekt verletzt, als auch
die Gefahr einer erneuten Verfassungswidrigkeit gegeben.
Finanzministerin Monika Heinold: „Natürlich muss es Ausnahmeregelungen geben,
wenn es um Unternehmenserbschaften geht. Diese Ausnahmen rechtfertigen sich aber
einzig und allein über den Erhalt von Arbeitsplätzen und Fortführung des Betriebes,
dessen Substanz nicht angetastet werden darf. Interessenpolitik darf nicht dazu führen,
dass die Erbschaftsteuer wegen Überprivilegierung Einzelner erneut in die
Verfassungswidrigkeit rutscht. Das wäre für die Betriebe ein Desaster, weil es ihnen
erneut an Rechtssicherheit fehlen würde. Für den Gesetzgeber wäre es eine Blamage,
wenn er zum vierten Mal vom Verfassungsgericht getadelt würde. Das Signal an die
Bürgerinnen und Bürger, dass Erben hoher unternehmerischer Vermögen nicht
angemessen in die Pflicht genommen werden, würde den Gerechtigkeitsgedanken
einer gleichmäßigen Besteuerung verletzen.“
Finanzministerin Heinold hatte bereits frühzeitig ihre Zweifel und ihre Enttäuschung
über die Neuregelungen geäußert. In ihrer Rede im Bundestag am vergangenen Freitag
hatte sie dafür geworben, auf Grundlage des Eckpunkteplans des
Bundesfinanzministers Dr. Schäuble eine Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat
zu suchen. (Link zum Redeprotokoll: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brp/943.pdf# )
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